Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...
Swen, Monday, 06.08.2007, 17:09 (vor 6480 Tagen)
Und wieder mal ...
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Mutter muss fünf Jahre in Haft
Eine Mutter muss nach dem Tod ihres Sohnes für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Urteil der Richter lautete auf Totschlag. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 29-Jährige am Heiligabend vergangenen Jahres ihren fünf Jahre alten Sohn erdrosselt hat. Vorausgegangen war ein Streit mit ihrem Ehemann.
Ursprünglich hatte die Anklage auf Mord plädiert. Nach einem Gutachten wurde der Frau jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Nach den Differenzen mit ihrem Mann sei ihre Steuerungsfähigkeit in der Tatnacht eingeschränkt gewesen. Sie hatte nach dem Tod ihres Sohnes versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Ihr Kind erdrosselte die arbeitslose Verkäuferin mit einem Halstuch. Sie hatte die Tat nie bestritten, jedoch eine Tötungsabsicht von sich gewiesen.
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Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...
Foxi, Monday, 06.08.2007, 17:41 (vor 6480 Tagen) @ Swen
Und wieder mal ...
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Mutter muss fünf Jahre in Haft
Eine Mutter muss nach dem Tod ihres Sohnes für fünf Jahre ins Gefängnis.
Das Urteil der Richter lautete auf Totschlag. Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass die 29-Jährige am Heiligabend vergangenen Jahres ihren
fünf Jahre alten Sohn erdrosselt hat. Vorausgegangen war ein Streit mit
ihrem Ehemann.Ursprünglich hatte die Anklage auf Mord plädiert. Nach einem Gutachten
wurde der Frau jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Nach
den Differenzen mit ihrem Mann sei ihre Steuerungsfähigkeit in der
Tatnacht eingeschränkt gewesen. Sie hatte nach dem Tod ihres Sohnes
versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Ihr Kind erdrosselte die
arbeitslose Verkäuferin mit einem Halstuch. Sie hatte die Tat nie
bestritten, jedoch eine Tötungsabsicht von sich gewiesen....
Soso, die Steuerungsfähigkeit sei also eingeschränkt gewesen. Immerhin war die Steuerung gut genug, um ein Halstuch um das Hälschen zu legen und feste zuzudrücken. Warum eigentlich den Sohn umbringen, wenn sie offenbar sich selbst umbringen wollte? Wäre es nicht besser gewesen, sie hätte es zuerst bei sich selbst versucht? Warum versagte die Steurungsfähigkeit bei ihr selbst, aber nicht beim Sohn? Da stimmt doch was nicht!
Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...
Chris_, Monday, 06.08.2007, 21:04 (vor 6479 Tagen) @ Swen
Wenn die besagte Mutter nur halbwegs ein menschliches Wesen ist wird sie den Rest ihres jämmerliches Leben mit dem Bild des Toten Sohens im Kopf verbringen.Tag und Nacht.Stunde um Stunde.
Ganz gut das ihr (schein)selbstmordversuch nicht geglückt ist.
Ich wünsche der Mörderin eine Hölle auf Erden.
Gruß,
Chris
Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...
Jeremin, Tuesday, 07.08.2007, 01:28 (vor 6479 Tagen) @ Chris_
Glaub mir, gerade Frauen können hervorragend verdrängen. In nicht allzu ferner Zeit wird sie überzeugt sein, der Kleine ist an einer Krankheit gestorben oder hätte an einer gelitten und sie hätte ihn nur erlöst.
Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...
roger, Tuesday, 07.08.2007, 01:26 (vor 6479 Tagen) @ Swen
Und wieder mal ...
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Mutter muss fünf Jahre in Haft ...
Strafe im modernen Rechtsstaat verfolgt immer mehrere Zwecke. Ein Teilaspekt von Strafe ist Abschreckung (Generalprävention). Als solche wirkt sie präventiv verhaltensstabilisierend in die Gesellschaft hinein und soll somit potentielle Täter von der Begehung einer Tat abschrecken, indem ins allgemeine Bewusstsein gerufen wird, welche Strafen folgen können.
Interessierte Kreise waren und sind aber der Ansicht, dass "Kindstötung" durch Mütter strafrechtlich anders zu bewerten ist, als dieselbe Handlung mit demselben Ergebnis durch andere Personen.
§213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder im Zorn) findet seit Abschaffung des §217 Anwendung bei Kindstötung durch die Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord) oder §212 (Totschlag) belangt.
Wir haben es also mit einer Ideologie zu tun!
Andere haben an anderer Stelle bereits hinreichend zu den Ursachen und den Gründen der Entstehung und dem Beharren auf dieser Ideologie Stellung genommen. Die Frage aber, die sich im Zusammenhang mit der (so scheint mir) massiv zunehmenden Anzahl von Kindstötungen durch Mütter stellt, ist doch: Ist die ideologisch begründete Sonderbehandlung von mordenden Müttern kontraproduktiv im Hinblick auf den generalpräventiven Aspekt von Strafe und damit mitverantwortlich für das zunehmende Martyrium und letztlich den vielfachen Tod von Kindern?
Ich meine ? JA!
Denn was hat eine Kindesmörderin heutzutage zu befürchten? Wenig!
Letztlich bleibt es der Kunst eines versierten Rechtsbeistands, einer beliebigen Psychologin und dem "schauspielerischen" Talent der Täterin vorbehalten, und die Geneigtheit eines verständnisvollen Richters ist der Täterin zum Nachteil des Opfers und der Gesellschaft gewiss.
Wie soll in einem (Un-)Sinnfeld von Mutter- u. Frauenkult Abschreckung ihre Wirkung entfalten?
Ist es eigentlich zuviel verlangt, von diesen mörderischen Weibern zu verlangen, ihre Kinder vor oder nach der Geburt in bessere Hände zu geben, wenn sie schon mit deren Erziehung überfordert sind? Und muss die Gesellschaft im Sinne der generalpräventiven Wirkung auf andere hirnlose Killertussen nicht mit der denkbar größten Schärfe reagieren, um potentiellen Kindesmörderinnen vorab klar zu machen, dass das Töten von Kindern alles andere als ein Kavaliersdelikt ist und die unvermeidliche Rechtsfolge des Tötens von besonders schutzbedürftigen Personen kein niedriges sondern ein besonders hohes Strafmaß nach sich zieht?
Eine besonders unappetitliche Form des Täterrechts scheint mir!
Gruß roger
fight sexism ? fuck 12a GG
Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...
Mike, Tuesday, 07.08.2007, 02:52 (vor 6479 Tagen) @ roger
§213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder im
Zorn) findet seit Abschaffung des §217 Anwendung bei Kindstötung durch die
Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord) oder §212 (Totschlag) belangt.
Wen wundert's! Frauen haben doch für die Abschaffung des 218 gekämpft! Während aber Frauen mit dem Slogan "Mein Bauch gehört mir!" von Kneipe zu Kneipe zogen, sah ich kein Mann - selbst im nüchternen Zustand - jemals fordern "Mein Samen gehört mir!" (siehe Becker-Kournikova). Ist die unterschiedliche Behandlung nicht eine Folge männlichen Nichtstuns hinsichtlich ihrer Rechte? Denn man sollte nicht vergessen: männliche Kindsmörder sind meistens nicht die biologischen Väter. Habe allerdings nicht gehört, dass biologische Väter mit den gleichen Samthandschuhen wie Mütter behandelt werden.
Ist die ideologisch begründete Sonderbehandlung von mordenden
Müttern kontraproduktiv im Hinblick auf den generalpräventiven Aspekt von
Strafe und damit mitverantwortlich für das zunehmende Martyrium und
letztlich den vielfachen Tod von Kindern?
Die Antwort steckt schon in der Frage: Ideologie war schon immer kontraproduktiv!
Letztlich bleibt es der Kunst eines versierten Rechtsbeistands, einer
beliebigen Psychologin und dem "schauspielerischen" Talent der Täterin
vorbehalten, und die Geneigtheit eines verständnisvollen Richters ist der
Täterin zum Nachteil des Opfers und der Gesellschaft gewiss.
"verständnisvollen" Richters? Das muss ein Tippfehler sein!
Wie soll in einem (Un-)Sinnfeld von Mutter- u. Frauenkult Abschreckung
ihre Wirkung entfalten?
Mutter- u. Frauenkult hat auf das Kinderkriegen ausreichend abschreckende Wirkungen entfaltet.
Ist es eigentlich zuviel verlangt, von diesen mörderischen Weibern zu
verlangen, ihre Kinder vor oder nach der Geburt in bessere Hände zu geben,
wenn sie schon mit deren Erziehung überfordert sind? Und muss die
Gesellschaft im Sinne der generalpräventiven Wirkung auf andere hirnlose
Killertussen nicht mit der denkbar größten Schärfe reagieren, um
potentiellen Kindesmörderinnen vorab klar zu machen, dass das Töten von
Kindern alles andere als ein Kavaliersdelikt ist und die unvermeidliche
Rechtsfolge des Tötens von besonders schutzbedürftigen Personen kein
niedriges sondern ein besonders hohes Strafmaß nach sich zieht?
Ein wahres Wort! Nur bei Richtern, Gutachter, Jugendämter und Anwälte nicht von Belang. Denn, solange die Kinder bei diesen Müttern weilen, können die Scheidungsberufler ja Unterhalt beim Erzeuger einklagen. Unabhängig davon wie viel er verdient, gibt es saftige Anwalts- oder Gutachter-Gebühren. Das Geld kommt entweder vom Erzeuger des Kindes oder über Prozesskostenhilfe vom Papa Staat. Blieben die Kinder beim biologischen Vater, fielen ja keine Unterhaltszahlungen an, ergo keine Anwaltsgebühren. Die Überforderung dieser Damen ist kein Argument für die Scheidungs-, Trennungs- und Unterhaltsindustrie. Solche Kollateralschäden, wie der arme Marvin werden gerne in Kauf genommen.
Daher werden sich solche Fälle umso mehr häufen, umso mehr der Überlebenskampf in der 140000 Mann und Frau starken Anwaltschaft sich verschärfen wird. Da gibt es kein Numerus clausus. Die Stimmen die auf diese drohende Gefahr hinweisen mehren sich: z. B. in "Der Spiegel" 22/06, Beitrag "Dann kippt das System", spricht Herr Geert Mackenroth offen vom "Anwaltsproletariat", der "Fälle mit aller Macht vors Gericht bringt".
Ich glaube dass nun jeder erkennt, dass hohe Strafmaße kontraproduktiv fürs Geschäft wären, oder?
Gruß
Michael
Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...
Nihilator , Bayern, Tuesday, 07.08.2007, 03:16 (vor 6479 Tagen) @ Mike
§213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld
oder im Zorn) findet seit Abschaffung des §217 Anwendung bei
Kindstötung durch die Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord)
oder §212 (Totschlag) belangt.
Wen wundert's! Frauen haben doch für die Abschaffung des 218 gekämpft!
Dazu fällt mir ein interessanter Spruch ein, den ich kürzlich im politikforum las. Eine Femanze, wohl an die 70 Jahre alt, schrieb, ein Kindermord durch die Mutter sei nichts als ein Fristversäumnis - wie in einer Steuersache.
Ich dachte erst noch, das sei zynisch gemeint, bin nach dem Lesen der weiteren Beiträge aber gar nicht mehr so sicher.
Es ist tatsächlich so, ich schrieb es schon oft: straffreie Abtreibung unterminiert den Respekt vor dem Leben. Wo soll der auch mit einem Mal herkommen, bloß weil die "Leibesfrucht" plötzlich an Licht und Luft und nicht mehr "drinnen" ist? Die Lehre ist doch, ganz matriarchalisch: das Leben, das Du gegeben hast, darfst Du selbstverständlich auch nehmen. Verheerend.
Gruß,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Narrowitsch , Tuesday, 07.08.2007, 15:41 (vor 6479 Tagen) @ Nihilator
Die Lehre ist doch, ganz matriarchalisch: das
Leben, das Du gegeben hast, darfst Du selbstverständlich auch nehmen.
Verheerend.
Tatsächlich: Zu besichtigen haben wir Ausfluss einer kontinuierlich um sich greifenden (Staats-)Religion, die sich Gender Mainstreaming nennt, aber auf ein neues, so nie da gewesenes Matriarchat hinausläuft. Sie dokumentiert 1. die eigentlichen Ziele feministischer Geisterbeschwörung und 2. die alleinige Innovationskraft jener Bewegung, die sich als soziale Alternative zum Patriarchat versteht.
Quintessenz der neuen Lehre: Jede Frau eine Göttin, deren vorzügliche Bestimmung im Aufstellen von Forderungen besteht und deren Handeln nur sich selbst gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Insofern erstaunt es mich, dass Justitia noch immer über genügend Macht verfügt, auch Göttinnen hinter schwedische Gardinen zu schicken.Ach hätte sie doch damals, als im "Stern" etliche meinungsmanipulierende Damen posaunten, sie hätten rechtsbrecherisch abgetrieben, ihr Schwert genommen und sie allesamt hinter Schloss und Riegel geprügelt. (Pfui!!! - wie männlich gewalttätig)
Begehe ich hier bereits ein Sakrileg?
Göttinnen verzeiht,ich vergaß, auch Justitia ist Frau mit göttlichen Rechten: Unfehlbarkeit, Anspruch auf Anbetung.
Männer, die dies alles für bösen Hokuspokus halten, sollten freilich nicht vergessen, dass Schwarzers Giftküche selbst die sogenannte Fristenlösung für Teufelswerk hielt und wohl auch noch hält.
Und so frage ich mich, warum selbst in Männerforen gelegentlich Ansichten auftauchen, die sich vormachen, Feministinnen hätten la auch positives in die Welt gebracht. Das klingt in meinen Ohren ähnlich wie die Sache mit dem Führer und den Autobahnen.
Mahlzeit allerseits
Narrowitsch
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Nihilator , Bayern, Tuesday, 07.08.2007, 16:21 (vor 6479 Tagen) @ Narrowitsch
Mahlzeit!
Und so frage ich mich, warum selbst in Männerforen gelegentlich Ansichten
auftauchen, die sich vormachen, Feministinnen hätten la auch positives in
die Welt gebracht. Das klingt in meinen Ohren ähnlich wie die Sache mit
dem Führer und den Autobahnen.
Naja, das Autobahnnetz ist ja nun wirklich nicht schlecht. Außer für Grüne vielleicht. *gg*
Aber was haben die Femis Positives vollbracht? *grübel* Ich red bei denen immer gern von einem umgekehrten König-Midas-Syndrom: was auch immer sie anfassen, wird umgehend zu Scheiße.
Gruß,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...
Mike, Wednesday, 08.08.2007, 23:42 (vor 6477 Tagen) @ Narrowitsch
Göttinnen verzeiht,ich vergaß, auch Justitia ist Frau mit göttlichen
Rechten: Unfehlbarkeit, Anspruch auf Anbetung.
Nun, da sieht man wie weit die Schminkkünste der Frauen gehen: Du hast gar nicht bemerkt, dass Justitia eine - aus dem Mittelalter stammende - Dame ist, blind und taub. Unfehlbar? Manchmal hat man schon den Eindruck dass eine Pisa-Studie hinsichtlich Lesekompetenz mancher Juristen erschreckendes zutage bringen wird: suche mal auf den Seiten des BGH nach dem Aktenzeichen RiZ(R) 4/04. Viel Spass beider Lektüre!
Gruß
Michael
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roger, Wednesday, 08.08.2007, 01:54 (vor 6478 Tagen) @ Mike
§213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder
im
Zorn) findet seit Abschaffung des §217 Anwendung bei Kindstötung durch
die
Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord) oder §212 (Totschlag) belangt.
Wen wundert's! Frauen haben doch für die Abschaffung des 218 gekämpft!
Während aber Frauen mit dem Slogan "Mein Bauch gehört mir!" von Kneipe zu
Kneipe zogen, sah ich kein Mann - selbst im nüchternen Zustand - jemals
fordern "Mein Samen gehört mir!" (siehe Becker-Kournikova). Ist die
unterschiedliche Behandlung nicht eine Folge männlichen Nichtstuns
hinsichtlich ihrer Rechte? Denn man sollte nicht vergessen: männliche
Kindsmörder sind meistens nicht die biologischen Väter. Habe allerdings
nicht gehört, dass biologische Väter mit den gleichen Samthandschuhen wie
Mütter behandelt werden.
Wo denkst Du hin. Dazu müsste seine Alte ihn erst einmal mit den Kindern sitzenlassen, dann hätte er als Alleinerziehender, so quasi als "Notmutter" Anspruch auf ähnliche Sensibilitäten.
Ist die ideologisch begründete Sonderbehandlung von mordenden
Müttern kontraproduktiv im Hinblick auf den generalpräventiven Aspekt
von
Strafe und damit mitverantwortlich für das zunehmende Martyrium und
letztlich den vielfachen Tod von Kindern?
Die Antwort steckt schon in der Frage: Ideologie war schon immer
kontraproduktiv!
Das ist es ja. Nach dem Krieg waren im Westen Ideologien welcher Art auch immer out. "Ideologie" war im ein Schimpfwort ? und das zu Recht, sehr zu Recht!
Das änderte sich in den 70-gern, als sich der sogenannte "Feminismus" in der veröffentlichten Meinung unwidersprochen breit machte. Erstaunt musste der irritierte Beobachter feststellen, wie kritikfrei Frau und Gesellschaft mit diesem Ismus umging. Vergessen waren alle Warnungen vor Tunnelblicken und selektiver Wahrnehmung an sich. Im Fall "Feminismus" galt das nicht ? natürlich nicht.
Letztlich bleibt es der Kunst eines versierten Rechtsbeistands, einer
beliebigen Psychologin und dem "schauspielerischen" Talent der Täterin
vorbehalten, und die Geneigtheit eines verständnisvollen Richters ist
der
Täterin zum Nachteil des Opfers und der Gesellschaft gewiss.
"verständnisvollen" Richters? Das muss ein Tippfehler sein!
Nee, eigentlich nicht. Was soll ein Richter bei diesen formellen und informellen Vorgaben denn anderes machen, als gegenüber der "armen Mutter" verständnisvoll zu sein?
Wie soll in einem (Un-)Sinnfeld von Mutter- u. Frauenkult Abschreckung
ihre Wirkung entfalten?
Mutter- u. Frauenkult hat auf das Kinderkriegen ausreichend abschreckende
Wirkungen entfaltet.
Ist es eigentlich zuviel verlangt, von diesen mörderischen Weibern zu
verlangen, ihre Kinder vor oder nach der Geburt in bessere Hände zu
geben,
wenn sie schon mit deren Erziehung überfordert sind? Und muss die
Gesellschaft im Sinne der generalpräventiven Wirkung auf andere
hirnlose
Killertussen nicht mit der denkbar größten Schärfe reagieren, um
potentiellen Kindesmörderinnen vorab klar zu machen, dass das Töten von
Kindern alles andere als ein Kavaliersdelikt ist und die unvermeidliche
Rechtsfolge des Tötens von besonders schutzbedürftigen Personen kein
niedriges sondern ein besonders hohes Strafmaß nach sich zieht?
Ein wahres Wort! Nur bei Richtern, Gutachter, Jugendämter und Anwälte
nicht von Belang. Denn, solange die Kinder bei diesen Müttern weilen,
können die Scheidungsberufler ja Unterhalt beim Erzeuger einklagen.
Unabhängig davon wie viel er verdient, gibt es saftige Anwalts- oder
Gutachter-Gebühren. Das Geld kommt entweder vom Erzeuger des Kindes oder
über Prozesskostenhilfe vom Papa Staat. Blieben die Kinder beim
biologischen Vater, fielen ja keine Unterhaltszahlungen an, ergo keine
Anwaltsgebühren. Die Überforderung dieser Damen ist kein Argument für die
Scheidungs-, Trennungs- und Unterhaltsindustrie. Solche Kollateralschäden,
wie der arme Marvin werden gerne in Kauf genommen.
Was Du sagst, zielt darauf ab, dass Richter das ohnehin schon eingeschränkte Strafmaß für solche Täterinnen nicht konsequent ausnutzen und Gutachter, Jugendämter und Anwälte aus Eigeninteresse das ihre dazu beitragen.
Das ist sicher richtig, aber das eigentliche Problem sitzt imho in den Köpfen.
Ich will das hier nicht zu hoch hängen, deshalb nur ganz kurz:
Es gab und gibt keinen höheren Wert in dieser Welt als das physische und psychische Wohlergehen von Kindern, und ich persönlich denke und hoffe, dass sich dies auch niemals ändern wird.
Im Nachgang dazu hat sich auf dem Hintergrund des Marienkults der katholischen Kirche in den westlichen Gesellschaften ein Mutterkult entwickelt und kodifiziert, der sich permanent an weiblicher Unzulänglichkeit bricht, was Staat und Gesellschaft aber nicht daran hindert, weiter an diesem sinnentleerten Kult stoisch festzuhalten und das zum Nachteil von Kindern, Vätern und Männern im allgemeinen.
Daher werden sich solche Fälle umso mehr häufen, umso mehr der
Überlebenskampf in der 140000 Mann und Frau starken Anwaltschaft sich
verschärfen wird. Da gibt es kein Numerus clausus. Die Stimmen die auf
diese drohende Gefahr hinweisen mehren sich: z. B. in "Der Spiegel" 22/06,
Beitrag "Dann kippt das System", spricht Herr Geert Mackenroth offen vom
"Anwaltsproletariat", der "Fälle mit aller Macht vors Gericht bringt".Ich glaube dass nun jeder erkennt, dass hohe Strafmaße kontraproduktiv
fürs Geschäft wären, oder?Gruß
Michael
Das wird wohl so sein. Denn so ist es ja auch mit dem Feminismus und seiner/ihrer feminimalistischen Infrastruktur. Nahezu sinnfrei produziert die Organisation auf Suche nach Existenzberechtigung ihren eigenen Sinn und schafft es doch tatsächlich, solche Kuriositäten der Zeitgeschichte wie die Feminisierung der Sprache von Goethe und Schiller oder Gender Mainstreaming in die Gesellschaft zu implementieren.
Gruß roger
fight sexism - fuck 12a GG