Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Gutes Ende - leider ohne Herrn Arnold (Feminismus)

jo, Wednesday, 11.07.2012, 15:29 (vor 4547 Tagen)

So langsam habe ich mich eingelesen
http://www.mdr.de/brisant/unschuldig110.html

Der Kracher:
"Wir alle empfinden es als sehr traurig, dass Herr Arnold [...] es nicht mehr erleben kann, dass es alles ein gutes Ende hätte nehmen können."

Kirsten Gebhard-Albrecht, Direktorin der Georg-August-Zinn-Schule

Was versteht den Kirsten denn unter "gutem Ende?" Arnold auf Hartz 4, dafür darf er mal das Sommerfest der Schule besuchen? Nach 5 Jahren Bunker?

Ich will nicht wissen, was auf dieser Schule noch abgeht, bei der Flucht vor der Wirklichkeit. Man kann das nicht wieder gut machen auch wenn die Lügnerin eingebuchtet wird. Und es gab auch im Kachelmann - Prozess nicht "nur Verlierer". Es gab einen Verlierer: Kachelmann.

Ich frag mich überhaupt, warum dieses mediale Entsetzen: Das sind Korrelatalschaden im Frauenstaat. Feministische Systemmedien finden es sowieso total scheiße, daß da bei Anfangsverdacht und Beschuldigungen überhaupt ermittelt wird. Direkt einbuchten - von der Straße weg - Frauen sagen immer die Wahrheit und wenn sie lügen, dann nur aus Altruismus (um andere Frauen zu schützen, oder Robbenbabys zu retten)....

Gutes Ende - leider ohne Herrn Arnold

simsalabim006 @, Wednesday, 11.07.2012, 17:37 (vor 4547 Tagen) @ jo

Strafrechtlich - ja. Zivielrechtlich - nein

Erbe ausschlagen oder nicht? (Entscheidung: 4 Wochen)

Seine Tochter (21) erhält jetzt Halbwaisenrente, die beträgt 1/10 seiner Rentenanwartschaft. Sie ist gesetzlich alleinige Erbin, sofern kein anderslautendes Testament hinterlegt ist. Die Erbmasse umfasst Aktiva und Passiva, also die ausstehende finanzielle Haftentschädigung, minus gesamte ALG 2 (Knastentlassung bis Tod), die zurück zu zahlen ist. Ist das Alles?

Da er geschieden ist, wurde mittels Versorgungsausgleich die Hälfte seiner Rentenbezüge, die er während der Ehezeit erworben hat, auf das Konto der Ex zwangstransferiert. Unbekannt ist die Ehezeit, die Höhe und Dauer des gerichtlich titulierten nachehelichen Unterhalt. Zu mindestens muß die Tochter aus ihr Erbe diese Forderung weiter bedienen, so sie denn besteht, bis 3/4 der Erbmasse aufgebraucht ist, sollte er während der Knastzeit kein Abänderungsurteil zum nachehelichen Unterhalt wg. Leistungsunfähigkeit erwirkt haben. Ist das Alles?

Ab dem Zeitpunkt seiner Verhaftung konnte er auch keinen Kindesunterhalt für seine Tochter leisten. Die ausstehenden KU Forderungen gehen auf seine Tochter ab ihrem 18. Lebensjahr über, sofern er im Knast kein Abänderungsurteil wg. Leistungsunfähigkeit erwirkt hat. Ist das Alles?

Besteht eine formale Klage auf Schadensersatz in der die Tochter eintreten kann, mit 120 Monate ausstehenden Bezügen, Kindesunterhalt ect.? Egal, - mangels sicherer dauerhafter Leistungsfähigkeit der Beklagten.

Dem Leidgeprüften haben gleichermaßen diese Sorgen belastet. Sein Vater starb kurz nach seiner Haftentlassung. Er mußte aus seinem Elternhaus ausziehen, für ALG 2.

Der Staatsterror begann für ihn mit dem Scheidungsverfahren. Leider sind der Zeitpunkt der Trennung und das Verfahren unbekannt und wird überall konsequent ausgeblendet. Es muß aber dramatisch gewesen sein, denn er wurde nach eigener Aussage Alkoholiker und war im Knast in Entzugsbehandlung.

1. Trennung
2. Verfahren
3. Scheidung
4. Alkohol
5. Falschbeschuldigung
6. Strafverfahren LG
7. Knast / Terror
8. Wiederaufnahmeverfahren / Restitutionsklage LG
9. Revisionsverfahren BGH
10.Berufsrechtliches Rehabilitationsverfahren 1.Instanz
11.Haftentschädigungsverfahren 1.Instanz
12.Entschädigungsklage-Vermögensschaden (?) 1.Istanz?

Geschätzte 15 Jahre systematischer Staatsterror gegen einen Mann und Vater, im realexistierenden Femifaschismus. Darin wird keiner direkt erschossen, sondern subtil in den Tod gehetzt oder verunfallt mysteriös ebenso das nähere familiäre Umfeld.

Nachtrag, Strafantrag wg. Freiheitsberaubung

simsalabim006 @, Friday, 13.07.2012, 21:26 (vor 4545 Tagen) @ simsalabim006

1. Trennung
2. Verfahren
3. Scheidung
4. Alkohol
5. Falschbeschuldigung
6. Strafverfahren LG
7. Knast / Terror
8. Wiederaufnahmeverfahren / Restitutionsklage LG
9. Revisionsverfahren BGH
10.Berufsrechtliches Rehabilitationsverfahren 1.Instanz
11.Haftentschädigungsverfahren 1.Instanz
12.Entschädigungsklage-Vermögensschaden (?) 1.Instanz?

13.Strafantrag Freiheitsberaubung

„... Anmerkung der Redaktion:

Die von Ihnen zitierte Vorschrift bezieht sich auf die Erhebung einer Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung.

Beides ist hier nicht der Vorwurf. Gegen die Lehrerin ist vielmehr wegen Freiheitsberaubung ermittelt worden, und darauf lautet auch die Anklage...“

http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2012-07-11-halbes-gehalt-fuer-lehrerin/613/

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