Gutes Ende - leider ohne Herrn Arnold (Feminismus)
Strafrechtlich - ja. Zivielrechtlich - nein
Erbe ausschlagen oder nicht? (Entscheidung: 4 Wochen)
Seine Tochter (21) erhält jetzt Halbwaisenrente, die beträgt 1/10 seiner Rentenanwartschaft. Sie ist gesetzlich alleinige Erbin, sofern kein anderslautendes Testament hinterlegt ist. Die Erbmasse umfasst Aktiva und Passiva, also die ausstehende finanzielle Haftentschädigung, minus gesamte ALG 2 (Knastentlassung bis Tod), die zurück zu zahlen ist. Ist das Alles?
Da er geschieden ist, wurde mittels Versorgungsausgleich die Hälfte seiner Rentenbezüge, die er während der Ehezeit erworben hat, auf das Konto der Ex zwangstransferiert. Unbekannt ist die Ehezeit, die Höhe und Dauer des gerichtlich titulierten nachehelichen Unterhalt. Zu mindestens muß die Tochter aus ihr Erbe diese Forderung weiter bedienen, so sie denn besteht, bis 3/4 der Erbmasse aufgebraucht ist, sollte er während der Knastzeit kein Abänderungsurteil zum nachehelichen Unterhalt wg. Leistungsunfähigkeit erwirkt haben. Ist das Alles?
Ab dem Zeitpunkt seiner Verhaftung konnte er auch keinen Kindesunterhalt für seine Tochter leisten. Die ausstehenden KU Forderungen gehen auf seine Tochter ab ihrem 18. Lebensjahr über, sofern er im Knast kein Abänderungsurteil wg. Leistungsunfähigkeit erwirkt hat. Ist das Alles?
Besteht eine formale Klage auf Schadensersatz in der die Tochter eintreten kann, mit 120 Monate ausstehenden Bezügen, Kindesunterhalt ect.? Egal, - mangels sicherer dauerhafter Leistungsfähigkeit der Beklagten.
Dem Leidgeprüften haben gleichermaßen diese Sorgen belastet. Sein Vater starb kurz nach seiner Haftentlassung. Er mußte aus seinem Elternhaus ausziehen, für ALG 2.
Der Staatsterror begann für ihn mit dem Scheidungsverfahren. Leider sind der Zeitpunkt der Trennung und das Verfahren unbekannt und wird überall konsequent ausgeblendet. Es muß aber dramatisch gewesen sein, denn er wurde nach eigener Aussage Alkoholiker und war im Knast in Entzugsbehandlung.
1. Trennung
2. Verfahren
3. Scheidung
4. Alkohol
5. Falschbeschuldigung
6. Strafverfahren LG
7. Knast / Terror
8. Wiederaufnahmeverfahren / Restitutionsklage LG
9. Revisionsverfahren BGH
10.Berufsrechtliches Rehabilitationsverfahren 1.Instanz
11.Haftentschädigungsverfahren 1.Instanz
12.Entschädigungsklage-Vermögensschaden (?) 1.Istanz?
Geschätzte 15 Jahre systematischer Staatsterror gegen einen Mann und Vater, im realexistierenden Femifaschismus. Darin wird keiner direkt erschossen, sondern subtil in den Tod gehetzt oder verunfallt mysteriös ebenso das nähere familiäre Umfeld.
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- Gutes Ende - leider ohne Herrn Arnold -
jo,
11.07.2012, 15:29
- Gutes Ende - leider ohne Herrn Arnold -
simsalabim006,
11.07.2012, 17:37
- Nachtrag, Strafantrag wg. Freiheitsberaubung - simsalabim006, 13.07.2012, 21:26
- Gutes Ende - leider ohne Herrn Arnold -
simsalabim006,
11.07.2012, 17:37