Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

JA! (Allgemein)

sm0469, Friday, 13.07.2012, 15:32 (vor 4455 Tagen) @ Molinaro

Mit welchem Verstoß gegen welches Recht kann man denn da belangt
werden?

FALSCH,

das Internet ist kein Rechtsfreier Raum. Das gilt insbesondere dann wenn sogenannte "Zeugen" belegen können das Du was Böses gemacht hast. Der Rechtliche Faupax bestand dann halt nicht im verbotenen Einschreiben in das Forum was dem Mann rechtlich verboten war und somit nichtig sondern es gibt dann Zeugen die belegen können das der Nutzer mit der IP-Kennung ... (das bist du der gläserne Mensch) beleidigende, rassistische oder sonst welche Kommentare von sich gegeben hat.

In einem Forum sollte jedermann und jedefrau schreiben können was sie will. Es sei denn die Forenbetreiber haben unter Berufung einer Diskreminierung gewisse Regeln erlassen, die jede Person einzuhalten hat.

Das ist wie die Sache mit der Bewerbung. Es darf laut Gesetz keine einseitigen Ausschreibungen auf eine Bewerbung geben. Wenn also die EMMA-Redaktion eine Chefsekretärin für Frau S. sucht darf weder per Text (in diesem falle ... in) noch ganz offen (wir suchen eine versierte Frau, weibliche Kraft ect.) etwas vermerkt sein. (Das gleiche gilt dann natürlich auch umgekehrt bei der Jobsuche von Frauen. Es gibt etliche Beispiele wo Frau dann dagegen im Bezug auf Diskreminierung geklagt und gewonnen hat.

Offiziell. Inoffiziell gibt es aber Schleichwege und Mittel diese Filter zu umgehen. Wenn auf der Arbeitsstätte z.B. keine separaten Toilettenanlagen oder Umziehmöglichkeiten für weibliche Kräfte vorhanden sind kann dieses als Mittel benutzt werden nur männliche Kräfte einzustellen. Denn niemand kann einen Inhaber dazu verpflichten Mehrkosten für diese separaten Anlagen auszugeben. (das nur als Beispiel, es gibt zig andere Möglichkeiten, auf beiden Seiten)

Also ist NEIN, die falsche Antwort. Korrekt ist Nein, aber ...

Beispiel: Ein Kaufmann schreibt Privat in einem Forum über sein Wirken. Eine Käuferin seiner Produkte regt sich über die Zustände in seinem Geschäft und über seine Person im allgeimeinen auf. Das tut sie wie sie glaubt Anonym. Jedoch ist nach der Vorratsdatenspeicherung jeder Provider verpflichtet die Datenwege im Internet des bei Ihm eingeloggten IP-Nutzers zu protekollieren. Durch gewisse unbedachte Äußerungen dieser Person konnte zudem der IP Adresse eine bestimmte Person (Name, Anschrift) zugeordnet werden. Der Kaufmann hat Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gestellt und vor Gericht gewonnen. Weil das Internet keine Rechtsfreie Zone ist wo Du dich äußern kannst wie Du willst. Auch hier sind bestimmte Regeln einzuhalten. Dazu bist Du jederzeit Ausfindig zu machen. Du bist der gläserne Mensch, weil Du Spuren hinterläßt. Private wie Geschäftliche.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum