Heute: Hinterlegung einer Schutzschrift zur Verhinderung einer Einstweiligen Verfügung! (Recht)
Das wird wohl nicht funktionieren. Es ist nur Gewohnheitsrecht und im Falle der Gewaltschutzgesetzproblematik wird die Rechtsprechung einen Teufel tun und sich auf solche Bremsversuche einlassen.
Ein paar Argumentdrehereien plus Analogien zum Polizeirecht, "Gefahr im Verzug" und so weiter, und schon gehört es ebenso zum Gewohnheitsrecht, dass man in solchen Fällen mit seiner Schutzschrift nur den Papierkorb des Gerichts auffüllt.
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Forschungsgruppe Justiz,
13.07.2012, 13:59
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Detektor,
13.07.2012, 15:58
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Sigmundus Alkus,
13.07.2012, 22:32
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Sigmundus Alkus,
13.07.2012, 22:32
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Kugellager,
14.07.2012, 11:10
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Detektor,
13.07.2012, 15:58