Krankenkasse darf nicht mit Abtreibungsgegnern kooperieren (Allgemein)
WIESBADEN. Die Betriebskrankenkasse für Industrie, Handel und Versicherungen (BKK IHV) darf nicht länger mit der Organisation „Pro Life“ zusammenarbeiten. Wie die evangelische Nachrichtenagentur idea berichtet, wurde auf Druck des Bundesversicherungsamtes (BVA) die Kooperation mit den Lebensrechtlern beendet. Die Krankenkasse hatte einen besonderen Tarif für Versicherte angeboten. Wer freiwillig auf Abtreibung verzichtete, bekam besondere Konditionen bei der Geburt eines Kindes. Unter anderem zahlte „Pro Life“ ein „Willkommensgeld“ von 300 Euro.
Gegen dieses Angebot hatten mehrere Lobbyorganisationen, darunter Pro Familia und Terre des Femmes, Protest angekündigt. Ein Bündnis „FRAUENgeRechte Krankenkasse“ wollte eine Kundgebung vor dem Verwaltungsgebäude der BKK IHV in Wiesbaden abhalten. Als die Aufsichtsbehörde BVA mit juristischen Schritten gegen die Kasse drohte, beendete diese ihre Zusammenarbeit mit den Lebensrechtlern. Der Hauptvorwurf der BVA an die BKK laute, mit dieser Förderung gegen die weltanschauliche Neutralität verstoßen zu haben. „Pro Life“ will dagegen juristisch vorgehen. (idea/FA)
http://www.junge-freiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5fc9361ecc2.0.html
Mit Abtreibungsbefürwortern allerdings darf eine Krankenkasse kooperieren. Oder wie soll man das Bezahlen einer Abtreibung sonst bezeichnen?
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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- Krankenkasse darf nicht mit Abtreibungsgegnern kooperieren -
Rainer,
21.07.2012, 00:36
- Krankenkasse darf nicht mit Abtreibungsgegnern kooperieren - Wolfgang A. Gogolin, 21.07.2012, 01:28