Grundgesetzrichterin und Feministin Susanne Baer lügt im Gespräch mit HR2 (Feminismus)
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[Zitat vom Blog Hadmut Danisch]
... ab 08:30, zeigt sich schon, dass Susanne Baer das Gegenteil von dem meint, was sie sagt. Der Moderator fragt sie nämlich, ob sie ihren Feminismus mit ins Amt nimmt. Sie sagt:
SUSANNE BAER: „Mein Glück ist ja, dass ich das Grundgesetz auf meiner Seite habe. Da für mich Feminismus das Engagement für Gleichstellung ist, steht im Grundgesetz praktischerweise, dass der Staat die Aufgabe hat, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen, und dass auch noch drinsteht – soviel zu Gender und nicht nur Geschlecht – dass niemand diskriminieren darf aufgrund der Herkunft und, und, und.”
Und das ist gleich dreifach falsch.
Denn erstens redet sie oben von Gleichberechtigung, während Gleichstellung das Gegenteil davon ist. Zweitens steht das nicht im Grundgesetz. Das behaupten die Genderisten – und speziell Susanne Baer – zwar seit Jahren, aber richtiger wird es dadurch nicht. Im Gegenteil muss man das als systematische Desinformation und Täuschung werten. Eine Verfassungsrichterin, die über die Grundrechte täuscht, ist bemerkenswert. Und drittens stimmt es nicht, dass „niemand” gegen das Grundgesetz verstoßen darf, denn das Grundgesetz bindet nur die drei Staatsgewalten, und sonst niemanden.
[...]
Ziemlich dreist ist dann auch diese Aussage ab ungefähr 19:00:
SUSANNE BAER: „Das Verfassungsgericht hat ein hohes Ansehen, und ich hoffe, dass es das behält. [...] Und der gute Ruf des Verfassungsgerichts hängt damit zusammen, dass wir bereit sind, allen zuzuhören und über alle Fälle zu entscheiden. Wir haben anders als andere Gerichte auf der Welt nicht die Möglichkeit einfach zu sagen, das ist ne politische Frage, machen wir jetzt nicht. Sondern wir nehmen jedes Verfahren an und entscheiden darüber, und wir bemühen uns in der Argumentation, sehr überzeugend zu erklären. [...] Das ist schon eine Haltung des Gerichts zur Bundesrepublik, durch Überzeugung wirken zu können.”
Glatt gelogen. In meinen Fall lautete ihr Beschluss:
"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen."
Und nun behauptet sie, sie würden alle Verfahren annehmen, entscheiden, begründen.
Eine haarsträubende Heuchelei. Der Moderator war offenbar inhaltlich nicht vorbereitet und ziemlich ahnungslos, gemessen an dem, was der sich da alles widerstandslos auftischen lässt.
Ich frage mich nur, zu welchem Anteil das bewusste Lüge und zu welchem Anteil das ideologische Verblendung und Einbildung ist. Auch in der ZEIT hatte sie sich schon als sorgfältige, gewissenhafte Richterin dargestellt, die jedes noch so kleine Unrecht benenne. Täuscht sie so dreist, oder ist sie so stark ideologisiert, dass sie das am Ende wirklich glaubt?
Ich unterstelle ihr nach wie vor, dass sie Prüfungsrecht ganz bewusst und absichtlich bricht, um die Karrierehürden für Frauen drastisch niedriger zu machen, und dass ihre „Gender Studies” systematischer Wissenschaftsbetrug sind, sie also Prüfungsrecht in eigenem unlauterem Interesse unterdrückt.
Hier gefunden:
http://www.danisch.de/blog/2012/07/25/verfassungsrichterin-susanne-baer-im-gesprach-mit-hr2/
Rainer
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