Hier gelten wohl die gesetzlichen Ausnahmeregeln (Allgemein)
des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, da ausdrücklich nur Frauen in der Ausschreibung akzeptiert werden?! Sozialpädagoge ist also ausgeschlossen, da es wohl mit der "feministischen und parteilichen Grundhaltung", wie sie dort ebenfalls gefordert wird, nicht vereinbar ist.
Vielleicht ist das ohnehin nur schade für lila Pudel auf der Suche nach sicheren Bezügen. Aber die kläffen ja schon aus ihren hündischen Reflexen heraus nicht.
By the way: was dort die Jungen, die dort auch beraten werden sollen, angesichts dieser "Grundhaltung" zu hören bekommen, da graut es mir vor. Wie es bei Dissens lief, haben wir ja alle hoffentlich noch im Gedächtnis. Und eine "parteiliche Grundhaltung" so offen zu vertreten, ist ebenfalls eine Sauerei: es verstößt gegen jede Objektivität und Fairness.
Aber was kann man von Geschlechternazis schon anderes erwarten.
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- Hier gelten wohl die gesetzlichen Ausnahmeregeln -
Detektor,
26.07.2012, 13:53
- Hier gelten wohl die gesetzlichen Ausnahmeregeln - James T. Kirk, 26.07.2012, 18:51
- Vielleicht... - Sigmundus Alkus, 26.07.2012, 23:42