Entsorgung der Unterhaltspflicht für Frauen einfach gemacht! (Frauen)
StGB §170 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der
Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe
anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
Baby rein, klappe zu, Unterhaltspflicht tot.
Schönes Beispiel sexistischer Un-Rechtsprechung Rainer
Eine Frau darf mit dem Hinweis "Mein Bauch gehört mir!" morden.
Im Unterleib.
Sie darf sich auch des Kindes entledigen, in der Babyklappe.
Straffrei.
Niemand nimmt die DNA des Kindes und fahndet damit nach der Rabenmutter!
Alle unterstützen diese unverantwortliche Täterin mit psychischen Schwierigkeiten etc...bla bla....
Wenn aber der Mann zB seinen Job verliert und weniger Unterhalt überweisen kann schlägt der feministische Unrechtsstaat zu und fordert nur von den Männern verstärkte Unterhaltsobliegenheit.
In deinem angesprochenen Paragrafen.
Er gilt nur für Männer.
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Liebe Grüße
Oliver
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- Entsorgung der Unterhaltspflicht für Frauen einfach gemacht! -
Rainer,
31.07.2012, 03:01
- Entsorgung der Unterhaltspflicht für Frauen einfach gemacht! - Oliver, 31.07.2012, 07:48
- Die Aufgaben sind klar verteilt! -
Referatsleiter 408,
31.07.2012, 14:33
- Entsorgung der Unterhaltspflicht für Frauen einfach gemacht! -
Leutnant Dino,
01.08.2012, 01:30