Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hier ein besonders moralischer Fall (Gewalt)

Oberkellner, Friday, 24.08.2012, 18:49 (vor 4426 Tagen) @ FemokratieBlog

Bochum – Es ist ein tragischer, vertrackter Fall: Auf der Anklagebank sitzt eine hübsche Arzt-Gattin. Sie hat den Vater ihres Babys (6 Monate) brutal und hinterlistig umgebracht. Und jetzt kümmert sich ihr betrogener Ehemann um das Kind...

Wer blickt da noch durch?

Der spektakuläre Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bochum sorgt für Schlagzeilen.

Nicole S. (32, vermummte sich mit Pudelmütze und Sonnenbrille vor dem Medienrummel) hatte ihren Geliebten Markus R. († 36) mit einem Koma-Kakao (ein Schuss Amaretto, Beruhigungsmittel) und gespritztem Morphium (3 Ampullen) ausgeschaltet, ihn dann mit 14 Messerstichen umgebracht. Zwei trafen das wehrlose Opfer mitten ins Herz.

Das Motiv: Die Arztfrau (verheiratet mit einem Internisten, 42) aus feinen Kreisen wollte nicht, dass die Affäre auffliegt. Denn Börsenmakler Markus R. bestand auf einen Vaterschaftstest. Sie bei der Vernehmung: „Er drohte damit, die Geschichte öffentlich zu machen.“

Was wird jetzt aus dem Baby, dessen Mutter sicher für viele Jahre hinter Gittern bleiben muss, vielleicht sogar lebenslange Haft wegen Mordes kassiert. Würde heißen: früheste Entlassung nach 15 Jahren hartem Frauenknast. Da wäre ihr Sohn schon ein Teenager in der 9. Schulklasse...

Wird ihr das Kind weggenommen? Wird sie es nach dem Urteil, das am 11. Mai verkündet werden soll, nie wiedersehen, weil sie dann vielleicht eine Mördern ist?

Die Antwort: NEIN!

BILD.de fragte Familienrechts-Experte Andreas Perner (35):

„So seltsam sich das anhört: Eine böse Mörderin kann eine gute Mutter sein! Sie hat keine Sorgerechte verloren, nur weil sie wegen Mordes angeklagt worden ist, zumal sich ihr Ehemann ja bewundernswerterweise um den Jungen kümmert. Das Mutter-Kind-Verhältnis wird durch den Strafprozess im Kern nicht berührt. Es ist derzeit aber faktisch ein Betreuungsproblem da, weil die Mutter in einem normalen Frauengefängnis in U-Haft sitzt, in dem sie das Kind nicht betreuen kann und darf.“

Wie erklärt sich das?

Der Sorgerechts-Fachmann: „Wenn während der Ehezeit ein Kind geboren wird, ist der Ehemann automatisch der gesetzliche Vater. Er und die Mutter bestimmen über das Kindeswohl. Der biologische Vater spielt dann zunächst keine Rolle. Nur dann, wenn der Ehemann die Vaterschaft anfechten würde, könnte sich die Situation ändern."

Der biologische Vater tot, die Mutter in Haft, ihr Ehemann unwillig: Dann träte das Jugendamt auf den Plan und das Baby käme in eine Pflegefamilie. Aber danach sieht es nicht aus. Und selbst dann würde sich die Mutter nach dem Urteil, wenn Ruhe eingekehrt ist, aller Voraussicht nach wieder um ihr Kind kümmern dürfen.

Die Familie des gehörnten Ehemannes kümmert sich liebevoll ums Baby. Regelmäßig wird es zur Mutter in die JVA Gelsenkirchen gebracht. Vieles spricht also für eine Lösung in ihrem Sinne.

Der Familienrechts-Experte: „Sie hat eine große Chance. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie und das Kind nach dem Urteil in einer Mutter-und-Kind-Einrichtung der Justiz untergebracht werden. Dort wären sie dann rund um die Uhr zusammen.“

So eine hochgelobte Einrichtung befindet sich in Fröndenberg (NRW), nur rund 50 Kilometer von Bochum entfernt. Aber auch dort wird Nicole S. ihrem Sohn eines Tages die Wahrheit beichten und erklären müssen, warum sie seinen Vater erstochen hatte...

Und was ist mit den „leiblichen Großeltern“ des Babys, die ihren Sohn Markus verloren haben?

Ihr Anwalt Reinhard Peters (59): „Ihnen geht es relativ schlecht. Die Eltern haben auf der einen Seite ihren Sohn verloren, auf der anderen Seite gibt es ein biologisches Enkelkind, das aber nicht ihr gesetzliches Enkelkind ist, zu dem kein Kontakt besteht. Das macht die Sache natürlich noch schwieriger."

Große Chancen, ihren Enkel mal in den Arm nehmen zu können, haben „Oma und Opa“ nicht.

Experte Perner: „Ihnen könnte theoretisch ein Umgangsrecht eingeräumt werden, wenn das klar zum Wohl des Kindes wäre. Aber das ist hier kaum zu erkennen. Der Junge ist noch ein Baby; es gibt keine gewachsenen emotionalen Bindungen zu den Eltern seines leiblichen, toten Vaters."

Für die Opfer-Eltern ist die doppelte Tragödie ein einziger Albtraum.

Vater Reinhardt R. (73) zu BILD.de: „Als ich die Frau im Gerichtssaal gesehen habe, hatte ich keinerlei Empfindungen ihr gegenüber. Ich habe schon damit gerechnet, dass sie sich hinter einer großen Brille verstecken würde. Ich hätte gerne von ihr persönlich gehört, warum sie unseren Sohn getötet hat...“

Opfer-Anwalt Peters: „Für mich ist klar, hier kann kein anderes Urteil als Mord gesprochen werden. Das war Heimtücke. Die Angeklagte hatte keinen anderen Plan, als Markus R. aus dem Weg zu schaffen, damit nicht ans Tageslicht kommt, dass er der Vater ihres Kindes war.“

http://www.bild.de/news/inland/mord/arzt-gattin-darf-sie-ihr-kind-im-knast-grossziehen-22632964.bild.html

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