Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Der Fisch beginnt immer am Kopf zu stinken .... (Recht)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Saturday, 01.09.2012, 12:10 (vor 4227 Tagen) @ Detektor

... wie auch dieses Beispiel aus dem Familienrechtsbereich belegt:

"Nachfolgend werden die gerichtliche Sorgerechtspraxis und deren Folgen in volkswirtschaftlich relevanter Dimension skizziert. Wesentliche Merkmale dieses in Richter-Regie systematisierten Rechtsbruchs erklärte der Richter am Oberlandesgericht München, Werner Gutdeutsch: „Der Frau wird...meist geraten, im Fall eines Auszugs aus der Ehewohnung die Kinder mitzunehmen. Dies auch schon deshalb, weil andernfalls vermutet würde, sie stelle ihr eigenes Trennungsinteresse über das Wohl der Kinder (im Stich lassen). Genau dieses im innerstaatlichen Recht geduldete, ja nach herrschender Auffassung notwendige Verhalten, löst nach den Art. 3, 12 HKiEntÜ (Haager Kindesentführungs-Übereinkommen; d. Verf.) bereits den scharfen Rückführungsanspruch aus. Den Richtern wird bei der Umsetzung des HKiEntÜ also zugemutet, die Grundsätze des eigenen Rechtssystems zu missachten.“

Quelle: (FamRZ Nr. 23/1998, 1488 f.) bzw. http://stiwi.biotelie.de/index14.html

... weiter gehts mit dieser Tatsache:

"Die Juristen - Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte besitzen Wissens-, Deutungs- und Handlungsprivileg. Solches verleitet zu elitärem Verhalten und erleichtert dieser Berufsgruppe, sich hinwegzusetzen über Meinungen, Wissen, sogar über die Handlungsweisen der anderen. Viele Interessenskonflikte sind somit vorprogrammiert."

Quelle: [Buskeismus]

Schon aus dieser Sicht sollte man diesen Justizapparat grundlegend reformieren und die Anwaltschaft komplett abschaffen. Damit wäre zumindestens erst einmal ein Anfang gemacht.

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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