Leiturteil auch für Väter: Klägerin erhält Entschädigung wegen fauler Richter (Recht)
Magdeburg - Das gab es vorher noch nie: Weil die Richter für ihre Entscheidung zu lange brauchten, hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt erstmals einer Klägerin eine Entschädigung zugesprochen. Eine Polizistin hatte gegen ihre Versetzung in ein anderes Revier geklagt - musste aber mehr als zwei Jahre auf die Entscheidung warten, wie das Gericht mitteilte. Sie bekommt nun rund 3000 Euro (Az.: 7 KE 1/11).
Damit dürfte erstmals in ganz Deutschland eine Person eine Entschädigung nach dem im Dezember in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren bekommen haben. Zumindest in der einschlägigen Datenbank der Gerichte habe es bislang keinen vergleichbaren Fall gegeben, sagte eine Sprecherin.
Die Entschädigungen für lange Verfahren waren vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Deutschland durchgesetzt worden. Mit einem zu langen Prozess werde das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung.
Im Fall der Polizistin war die Verfahrensdauer vor dem Verwaltungsgericht Halle mit mehr als zwei Jahren nicht mehr angemessen, entschied der Senat, vor allem angesichts der geringen Komplexität der zu entscheidenden Sache. Die Höhe der Entschädigung berechnete sich aus der Verzögerung plus der Unkosten, die der Klägerin durch die späte Entscheidung - die letztendlich in ihrem Sinne ausging - entstanden waren. Das Gesetz sieht eine Entschädigung von in der Regel 1200 Euro pro Jahr Verzögerung vor.
Solche Fälle gibts also nicht nur in Australien!
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
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