Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Könnte eine Frau für den Mord an ihrem Mann Schmerzensgeld abkassieren? (Recht)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Friday, 21.09.2012, 15:14 (vor 4206 Tagen)

Nicht nur die Tötung wird bestraftSchmerzensgeld für Todesangst

Dauerte der Todeskampf eines Opfers eines Gewaltverbrechens eine halbe Stunde lang und ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass es gewaltige Schmerzen und Ängste dabei ausgestanden hat, steht den Hinterbliebenen ein erhebliches Schmerzensgeld zu, utielt das Oberlandesgericht Bremen.

Das Oberlandesgericht Bremen hat entschieden, dass bei einer vorsätzlich begangen Körperverletzung, die zum Tode des Opfers führt, im Einzelfall ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro auch dann angemessen ist, wenn das Opfer die Verletzungshandlungen lediglich für einen kurzen Zeitraum überlebt, aber die ihr zugefügten schweren Verletzungen und Schmerzen bewusst in Todesangst wahrnimmt.

Im verhandelten Fall schlug der Täter das Opfer zunächst und würgte es dann mindestens fünf Minuten lang. Danach folgte eine schwere Misshandlung. Das Opfer war laut medizinischen Gutachten für einen nennenswerten Zeitraum bei vollem Bewusstsein. Der Täter wurde wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt. Der Täter weigerte sich der Mutter und Alleinerbin des Opfers ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

Laut Richterspruch musste das Opfer angesichts der Brutalität des Täters davon ausgehen, dass er sie auf jeden Fall töten werde. Daraus folgt für das Gericht, dass sie in den letzten Minuten ihres Lebens nicht nur körperliche und seelische Schmerzen hatte, sondern auch schwerste Todesängste erlitt. In diesem Fall tritt die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes hinter dessen Genugtuungsfunktion zurück.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Bemessung des Schmerzensgeldes nicht darauf an, ob der Täter strafrechtlich verurteilt wurde. Das Schmerzensgeld stellt keine Privatstrafe dar, sondern einen Schadensausgleich für erlittene immaterielle Schäden. Die Höhe kann daher nur am immateriellen Schaden ausgerichtet werden.

Desweiteren darf eine fehlende Leistungsfähigkeit nicht dazu führen, dass den Hinterbliebenen ein "symbolischer Schmerzensgeld" zuerkannt wird. Insbesondere bei Vorsatztaten kommt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Täters bei der Bemessung des Schmerzensgeldes keine erhebliche Bedeutung zu.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Schmerzensgeld-fuer-Todesangst-article7282536.html

Folgt man dieser Argumentation ist dies in diesem Lande offensichtlich nicht ausgeschlossen, dass die Täterin (Frau) Schmerzensgeld für die Qualen ihres Opfers (Mann) abkassiert.

Man denke dabei nur an das höchstrichterliche Urteil, dass ein Kuss zur Schwangerschaft führen kann. Deutschen Richtern scheint offensichtlich keine Blödheit zu blöd zu sein! :-)

http://bilder.buecher.de/zusatz/23/23327/23327026_lese_1.pdf (Seite 10)

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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