Rechtshistorischer Rückblick (Bildung)
Bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts waren Roben lange Frauenoberkleider. Zur Amtstracht wurde der Talar erst im 18. Jahrhundert, wobei robe auf französisch Raub und Beute meint/e und sich auf die bei und an sich getragene Habe bezog. Der etymologische Bezug zum gewaltsamen Raub ist durch die mittellateinischen Wörter rauba und raupa gesichert und bedeutet/e entsprechend der Lex Alamannorum später Gewand oder Kleidung. Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sind Roben für Richter, Staats- und Rechtsanwälte Berufskleidungsstücke wie der elfenbeinweisse Land- oder Querbinder der Herren.
Soziologisch gesehn handelt es sich bei diesen Roben um Assecoirs bestimmter Positionsinhaber mit angebbaren Berufsrollen und Rekrutierungsmustern.
Quelle: http://rechtskultur.de/
--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!