BLÖD berichtet über Fall Arnold. (Allgemein)
Darmstadt – Es war eine unfassbare Tragödie! Horst Arnold (†53) saß fünf Jahre wegen Vergewaltigung unschuldig hinter Gittern, bis er endlich freigesprochen wurde.
...Die Anklage wegen Freiheitsberaubung gegen die Lehrerin wurde jetzt erhoben, doch den Prozess wird ihr Ex-Kollege nicht mehr mitbekommen. Er starb 2011 an Herzversagen.
http://www.bild.de/regional/frankfurt/vergewaltigung/vergewaltigung-erfunden-26503522.bild.html
Die könnten doch wenigstens googlen, was den Fall angeht?!
Hinweis auf den Artikel in WikiMANNia mit richtigem Datum ist abgeschickt.
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Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)
BLÖD berichtet über Fall Arnold.
In dem Artikel steht, es drohen Heidi Külzer 5 Jahre Haft wegen Freiheitsberaubung.
Das wäre viel zu wenig!
Sie muss auf jeden Fall 10 Jahre bekommen, angesichts des immensen Schadens, den sie durch die Freiheitsberaubung angerichtet hat! Ihr Opfer ist immerhin TOT!
Horst Arnold hat auf den Tag genau fünf Jahre gesessen. Bei ihr darf es nicht weniger sein!
Außerdem darf sie nicht in den Genuss irgendwelcher Hafterleichterungen oder Vollzugslockerungen, geschweige denn einer vorzeitigen Entlassung, kommen. Arnold hat ja schließlich auch keine bekommen.
Eine maximale Bestrafung dieser Frau ist in jedem Fall vonnöten, auch aus generalpräventiven Gründen (d.h. zur Abschreckung). So können nämlich zukünftige Falschbeschuldigerinnen davon abgehalten werden, das zu tun, was diese Frau getan hat!
Dass man den Richter Trapp und die sonstigen Schuldigen nicht drankriegen kann (oder will!), ist schon schlimm genug.
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Die Feder ist mächtiger als das Schwert!
Falschbeschuldigung ist keine Freiheitsberaubung
In dem Artikel steht, es drohen Heidi Külzer 5 Jahre Haft wegen
Freiheitsberaubung.
Frau Külzer hat keine Freiheitsberaubung begangen. Das war die Justiz in Person der Richter, Polizei- und Gefängnisbeamten. Frau Külzer hat falsch beschuldigt. Wenn die Justiz das auf Freiheitsberaubung ummünzt, will sie sich nur selbst reinwaschen.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Falschbeschuldigung ist keine Freiheitsberaubung
Frau Külzer hat keine Freiheitsberaubung begangen. Das war die Justiz in
Person der Richter, Polizei- und Gefängnisbeamten. Frau Külzer hat falsch
beschuldigt. Wenn die Justiz das auf Freiheitsberaubung ummünzt, will sie
sich nur selbst reinwaschen.
Genau das ist das Problem:
Das wirkliche Übel sind nicht die falschbeschuldigenden Weiber, sondern die Justiz.
In einem wirklich funktionierenden "Rechtsstaat" (welcher Deutschland aber nachweislich nicht ist) mit einer wirklich funktionierenden Justiz hätten solche Falschbeschuldigerinnen wie Frau Külzer nämlich nicht die Spur einer Chance!
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