ZDF - Kind von der Mutter entführt. (Allgemein)
Einer von vielen... Es ist immer das gleiche: Weiber entführen die Kinder und keiner kann was machen.
- Wer will, kann sich dei Sendung ja ansehen. Läuft gerade.
Gruß
A.
ZDF - Kind von der Mutter entführt.
- Wer will, kann sich dei Sendung ja ansehen.
Kann ich nicht. Hab keine Verblödungslaterne.
Normal .... entspricht dem Zeitgeist.
Die Alte wird das Sorge- u. Aufenthaltsbestimmungsrecht von der femfaschistischen Justiz bekommen. Einen Mann hätte man wie Axel Hüls jahrelang in den Knast gesteckt. Das ist in einer (femfaschistischen) Diktatur so.
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
Normal .... entspricht dem Zeitgeist.
Ja, ich weiß. Es ist die Erfahrung, die man seit Jahrzehnten macht. Eine Rate nicht gezahlt und die Bullen stehen vor der Tür. Weiber aber entführen die Kinder, verbauen einem Besuchstermine, auch, wenn dies gerichtlich zugesichert ist. Daß da von staatlierweits nichts gemacht wird, spricht Bände. Auch im verlinkten Fall sagen die Staatsorgane nur: "Da kann man nichts machen." Pervers ist das!
Diesen "Vater Karsten", von dem dort die Rede ist, kenne ich ziemlich gut. Es ist nochmal anders, wenn man nicht nur über eine Sache liest, sondern eine gewisse persönliche Beziehung, eine Freundschaft, mit dabei ist.
Gruß
A.
Hinweis: §§ 315, 317 ZPO, § 275 StPO u. § 126 BGB
Ja, ich weiß. Es ist die Erfahrung, die man seit Jahrzehnten macht. Eine
Rate nicht gezahlt und die Bullen stehen vor der Tür.
Muss nicht sein! Prüfe mal, ob du ein rechtskräftiges Urteil hast.
§§ 315, 317 ZPO
§ 275 StPO
.... ohne Unterschrift, keine Rechtskraft. Ausfertigungen zählen nicht! Kommt ein Bulle und vollstreckt ohne richterlichen Beschluss, dann begeht er Rechtsbeugung gem. § 339 StGB!
Wehrt euch! Das Recht ist auf der Seite des Bürgers!
Übrigens gilt für jedes Schreiben, so es postalisch versandt werden kann, dass es unterschrieben ist: http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
(Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.).)
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
Hinweis: §§ 315, 317 ZPO, § 275 StPO u. § 126 BGB
Danke. Das ist ein guter Hinweis!
Gruß
A.