Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Geisterfahrt endet in Tragödie (Allgemein)

der_quixote, Absurdistan, Wednesday, 03.10.2012, 18:43 (vor 4224 Tagen) @ Oberkellner

Frau. Nackt. Verkehr.

Dazu fiel mir folgendes ein:

Rechtsanwältin mit nacktem Kleinkind.

Alles in allem frage ich mich, warum eine nackte Alte weniger exhibitionistisch sein soll, als wie ein nackter Mann?

Mich stören Schlampen die in der Öffentlichkeit z.B. sich gefrorene Hühnchen unten reinschieben.

Selbst wenn ich nur bestimmte Weiberstimmen höre, kriege ich inzwischen die Krise.

§ 183
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

bestraft wird.

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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