Gesetzentwurf zur Beschneidung – Gender (Politik)
Der Bundestag steckt beim Beschneidungsthema in einer üblen Falle – und wie das bei üblen Fallen so ist: Es gibt kein Entrinnen.
06.10.2012 · Von Volker Zastrow
Der Gesetzgeber will die Genitalverstümmelung von Jungen erlauben, weil es politisch opportun scheint und sich darüber hinaus niemand auch nur vorzustellen vermag, was sich gegen den religiös oder traditionell vermittelten Elternwillen ausrichten lässt, schon gar mit strafrechtlichen Mitteln. Allerdings sieht das Grundgesetz nicht vor, Religionskörperschaften Gruppenrechte zuzugestehen, die Menschenrechte des Einzelnen brechen.[..]
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