Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Frau geht ins Frauenhaus, Mann wird verhöhnt (Frauen)

Mus Lim ⌂, Friday, 12.10.2012, 05:37 (vor 4424 Tagen)

Vater
Frauenhaus und Umgangsrecht?
Hallo,
ich bin neu hier und ich weiss es nicht wie ich anfangen soll.Also seit 25.06.08 hat mein Frau mit unseren beiden töchter 9und 5 jahre alt als ich arbeiten war die Eigentumswohnung die hälfte ihr gehört mich verlassen.Seit dem habe ich entweder von meine Kindern noch von mein Frau ein Kontakt nehmen können.Ich war über all Polizei,Familienangehörige von mein Frau und Jugendtamt.Bei jugendtamt hat mein mir gesagt das ich ein anwalt anschalten sollte.Ich habe durch bruder von meine Frau erfahren das meine Frau ihre Arbeit gekündigt und irgendt in einem Frauenhaus geflüchtet ist.Seit dem läuft die ganze sache über anwälte.Sie hat behauptet das ich seit 3 jahren sie mit eilfersucht quelen würde und sie angeblich bedroht hätte sie zu umbringen.Ihre schwester ist bei Trennungsjahr mit ihren mann und sie war letzten monaten immer bei uns gewesen.Ich stehe jetzt ganzen schulden von der wohnung allein und muss ich noch Kindesunterhalt zahlen.Mein Frau hat behauptet das die Kinder angst von mir haben.Das mein Frau sollche lügen geschichten erzählt so kenne ich mein Frau nicht wir waren über 17 jahren zusammen davon 9 jahre verheiratet das sie so etwas macht verstehe ich überhaupt nicht.Das ich meine Kindern nicht sehe belastet mich sehr.Sie stellt sich ganze zeit stur.Was kann ich noch machen das ich mindensten meine Kinder wieder sehen könnte....?

Superkluge Rennschnecke:
Das deine Frau grundlos ins Frauenhaus geflüchtet ist das glaub ich schon mal nicht.
Hab das gleiche auch hinter mir und mein Ex konnte sich auch beim besten Willen nicht vorstellen warum ich ins Frauenhaus ging.
Und als ich mich dazu übereden liess wieder zurückzukehren hat er dann gemeint - So schlimm wirds schon nicht gewesen sein sonst wärst nicht zrück gekommen.

Ich schlage dir vor mal ehrlich über die Beweggründe die deine Frau veranlasst haben ins Frauenhaus zu gehn nach zu denken.

Im Frauenhaus sind Frauen und Kinder vor seelischer und körperlicher Gewalt geschützt und müssen ihren Aufenthaltsort nicht preisgeben.

Ich glaub du wirst dich bis eine gütige Einigung eurer Trennung vorliegt damit abfinden müssen die Kinder einstweilen nicht sehn zu können.

Es werden vom Frauenhaus auch wenn deine Frau es möchte an einem neutralem Ort Treffen mit Begleitpersonen für eine Aussprache zwischen den Eheleuten vereinbart.

Eine Eigentumswohnung kann verkauft werden.
Schulden werden bei der Scheidung aufgeteilt.

wünsche euch alles Gute
Rennschnecke

hilferuf.de

Ich fordere Männerhäuser für alle Väter.
Damit sie sich dahin zurückziehen können, "ihren Aufenthaltsort nicht preisgeben", die Frau alles zahlen lassen und die Frau wird sich "damit abfinden müssen die Kinder einstweilen nicht sehn zu können".
Gleichberechigung für alle!

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Meine Frau ist mit Kind ins Frauenhaus geflüchtet

Mus Lim ⌂, Friday, 12.10.2012, 05:45 (vor 4424 Tagen) @ Mus Lim

Meine Frau ist mit Kind ins Frauenhaus geflüchtet
04.06.11

maklouf
meine Frau ist mit mein Sohn ins Frauenhaus geflüchtet.
ich habe meine Frau noch nie in meinem Leben geschlagen oder sonst irgendwas.

(es folgt eine längere schilderung mit einzelheiten)

manavgat, Antwort auf maklouf
Da können wir nicht helfen.

Wir kennen nur Deine Schilderung. Leider gibt es Frauen, die ohne Not ins Frauenhaus gehen - allerdings ist das wohl eher eine sehr kleine Gruppe.

Mein Rat: Anwalt einschalten. Und da ehrlich alles auf den Tisch packen. Merkt ein Anwalt nämlich, dass er belogen wird, dann legt er - in aller Regel - das Mandat nieder.

Einer Frau wird sofort geglaubt,
ein Mann wird erstmal runtergeputzt.

silbermond65, Antwort auf maklouf
Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand ohne Grund ins Frauenhaus flüchtet.
Das ist die allerletzte Möglichkeit für sehr viele.

40 Jahre feministisches Glockenläuten nicht gehört?

nadineriemer, Antwort auf silbermond65 (6)
Hallo,
so ganz kann ich mir nicht vorstellen, dass man ohne Grund ins Frauenhaus geht.

Nö, Frauen tun ja nie was ohne Grund. *lol*

urbia.de: Forum Trennung

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meine Frau ist mit unser 13 Monatigen Sohn ins Frauenhaus geflüchtet

Mus Lim ⌂, Friday, 12.10.2012, 06:08 (vor 4424 Tagen) @ Mus Lim

babeloued43
29.06.2011 - 21:16

ich habe eine Frage. meine Frau ist grundlos von mir getrennt worden der Grund ist wir waren in Urlaub in unser Heimat Algerien und da gabe es Streit zwischen mir und Ihre Familie. meine Frau ist sehr gebunden mit Ihre Familie. ich kam allein zurück nach Deut Sauer und deprimiert , und sie blieb mit unser Sohn über eine Monat dort, Ihre Vater hat Ihr eine Rückflugticket gebucht damit sie mich hier Überrascht. sie kamm nach Hause während ich auf der Arbeit bin, sie holt sich Ihre Sachen und verschwindet ins Frauenhaus Groß-Gerau. das ist jetzt 2Monate hier. ich fand die Wohnung untersucht worden Ihre Ehering lag auf dem Tisch kein Brief oder sonst irgendwas. ich war schockiert worden, ich habe alle Freunde und Bekannte angerufen und nach Ihr gefragt hoffnungslos, ich ging zu Polizei und da habe ich erfahren dass sie in Frauenhaus ist. Heute bekam ich einen Brief von Ihre Anwalt sie will uns Scheiden lassen und das ich 225€ Kindesunterhalt Zahlen muss dazu noch 190€ für sie, dazu will sie das sorge-recht für sie allein. UND DAS KANN SIE ABSCHMINKEN! ich bin eine geringe Verdiener wir haben uns eine Wohnung mit Schulden gekauft dazu ein Auto ich muss noch die Versicherungen Zahlen.... meine Frau hat alles von mir bekommen sie kam mit nicht nach Deut Heute hat sie Führerschein eine Ausbildung ein Deutschepass und ein Kind. ich finde diese Sache sehr komisch meine Familie sagte dass sie nur wegen Papiere mich geheiratet hat und das glaube ich heute auch. warum gibt es kein Gesetz die dagegen ist damit solche Leute bestraft werden - was kann ich dagegen machen? kann Mann aus bestimmte Grunde meine Frau Abschieben? ich bin mit meine Nerven am Ende und ich weiß nicht was ich machen soll. ENDE

dawala
Gehe zu einem Anwalt. (...)
Ja, nee, is klar. Deutsche Anwältche muss Kohle machen.

Denn in ein Frauenhaus gehen die Frauen um sich vor Gewalt zu schützen. (...)
Ja, nee, is klar. Wozu auch sonst sollten sie dort hingehen.
Das Kind in ihren Besitz bringen. - Iwo.
Unterhaltsforderungen maximieren - Im Leben nicht.

Das führt zu der Frage, ob Du sie je geschlagen hast in der Vergangenheit.
Ja, nee, is klar. Der Mann ist zu 100% der Täter, da wird man das ja noch fragen dürfen.

Immerhin ist die bloße Tatsache, dass sie aus Algerien kommt kein Grund ein Frauenhaus aufzusuchen.
Warum nicht? Eine Frau aus Algerien ist schließlich unterdrückt, mehrfach sogar. Einmal, weil sie Frau ist und nochmal, weil sie Ausländerin ist.

JETZT spielt es keine Rolle, warum sie Dich geheiratet hat.
Es geht darum, dass sie Anspruch auf Deine Arbeitsleistung und Deinen Lohn hat.

Dass sie sich von Dir trennen will steht ihr zu.
Ja, nee, is klar. Die Kohle und das Kind stehen ihr selbstredend auch zu.

Dazu hätte sie aber nicht ins Frauenhaus gehen müssen. Sie hätte sich ja auch in Ruhe eine kleine Mietwohnung suchen können und ausziehen.
Dann häte sie ja
1. Selbst eine Wohnung suchen müssen.
2. Mietkaution bezahlen
3. Miete, Strom, Heizung zahlen

Es scheint hier darum zu gehen, wer das Sorgerecht für das Kind bekommt. Ob Du Kontakt zu Deinem Kind bekommen darfst.
Darauf wären wir jetzt aber nicht gekommen. Doch jetzt, wo du es sagst ...

Für Dich mag das Alles seltsam sein. So sind aber wohl die üblichen Vorgänge.

"übliche Vorgänge"! *schenkelkopfend* *tränenwisch*

Du bist ganz sicher nicht der erste Mann, dem es so geht.
Getröstet wird man auch noch: Stell doch nicht so an!

Bitte beachte: Du magst jetzt die Welt nicht mehr verstehen, Du magst Dich sehr schwer beleidigt fühlen, Deine Ehre als massiv verletzt empfinden. Um so wichtiger ist es jetzt ruhig zu bleiben. So schwer das gewiss fallen mag. Deshalb werden nie laut. Zeige lieber Deine Belastungsgrenze.
Lass Dich still und ohne Gegenwehr verarschen, finanziell ausziehen, von den Kindern entfremden, liefere pünktlich Deinen Lohn bei der Frau ab und gründe einen Männerstuhlkreis.

Sie versucht jetzt also vielleicht einen Weg einzuschlagen der sie in Zukunft dazu berechtigt von Dir getrennt lebend von Dir komplett bezahlt zu werden. Möglich ist das. Sie wäre bestimmt nicht die erste Frau die so vorzugehen versucht.
Donnerblitz, welche Erkenntnis!
Schon irgendwelche Vorschläge, wie der Betroffene sich dagegen wehren kann?

Bitte achte darauf, dass der jetzt einsetzende Kampf Deinen Arbeitsplatz nicht gefährdet.
Ja, nee, is klar. Schließlich soll der Arsch ja noch zahlen.

Antwort von Entdeckung
Das was du hier schilderst, ist von uns aus nicht nachvollziebar ... und selbst wenn es das sein sollte ...
Entdeckung schreibt von sich im Pluralis Majestatis ...
Das ist "nachvollziehbar", oder?

FESTSTEHT, dass deine Frau wichtige Gründe angegeben haben muss, um in einem Frauenhaus Aufnahme zu finden.
Uups, wo haste denn diese Weisheit gelöffelt, ähem, Erkenntnis entdeckt?

Antwort von Christa251248
Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass sich deine Frau o h n e Grund von dir getrennt hat.
Frauen machen nie was ohne Grund.

Männer wollen oft nicht wahrhaben, dass Frauen im Endeffekt doch eine Trennung durchziehen ...
Auf des Mannes Kosten ...

Auch gefällt mir der von dir zitierte Satz nicht "das kann sie sich abschminken." dies allein zeigt mir schon, wie abfällig du sie wahrscheinlich vorher schon behandelt haben musst.
Wie abfällig behandelst Du gerade diesen Hilfe suchenden Mann?

gutefrage.net

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Frau geht ins Frauenhaus, Mann wird verhöhnt

Mus Lim ⌂, Friday, 12.10.2012, 06:31 (vor 4424 Tagen) @ Mus Lim

Kundenfrage
Meine Frau ist in ein Frauenhaus geflüchtet mit den Kindern die Kinder wollen aber zu mir zurück. Das Problem mit meiner Frau ist rein finanziell. Ich habe niemanden geschlagen bin auch kein Alkoholiker.

Schon probiert:
Vermisstenanzeige bei der Polizei. Ich habe über meine älteste Tochter erfahren, dass sie ins Frauenhaus gegangen ist. Habe ein sehr gutes Verhältnis zu meiner ältesten Tochter. Sie ist sehr sauer über ihre Mutter, sie versteht das alles nicht. Wir haben insgesamt vier kinder, sie ist mit den beiden jüngsten weg.

Die Antwort

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank XXXXX XXXXX Anfrage, die ich gerne auf Basis (...) des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht habe, wovon ich ausgehe, kann Ihre Frau das Sorgerecht von Ihnen nicht verletzten, was sogar strafbar wäre. [Arschloch! Wieviele Frauen strafrechtlich belangt? So eine Unverfrorenheit zu lügen, eine Frau könne das nicht tun. Klar, dass sie kann und tausende Frauen tun es jedes Jahr!]

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List einem Elternteil entzieht oder vorenthält. [Blah, bläh, blubber. Keine Frau wird bestraft, weil Frauen sind ja zu 100% das Opfa!]

Dieses müsste schon in strafrechtlicher Hinsicht gerechtfertigt oder entschuldigt sein, also etwas aus Notwehr etc., was ich aber hier nicht erkennnen kann, zumal dann Ihre Kinder vor Ihnen hätten geschützt werden müssen - aus Sicht Ihrer Frau.

Nur angebliche Taten - die nicht vorliegen - gegen Ihre Frau selbst, berechtigen in erster Linie zu Abwehrmaßnahmen für diese selbst, nicht auch für die Kinder, soweit diese nicht selbst beeinträchtigt sind.

Sie müssten damit Ihr Sorgerecht gerichtlich geltend machen. [Der Mann muss "sein Sorgerecht gerichtich geltend machen", die Frau nicht. Der Mann muss dafür Geld auf den Tisch legen, die Frau nicht.]

Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.

Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.

Über Streitigkeiten, die eine Angelegenheit betreffen, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Vielen Dank XXXXX XXXXX für Ihre Akzeptanz meiner Antwort; Rechtsrat darf hier nur gegen eine Vergütung erfolgen.

justanswer.de, ca. April 2012

Blah, blubber, schwall!

Dieser Zunft würde ich Berufsverbot erteilen, wenn ich was zu sagen hätte.
Ein wenig in WikiMANNia oder DFuiZ lesen bietet mit jedem Satz mehr Erkenntnisgewinn.

Einziger Nachteil: Es ist kostenlos! ;-)

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