Hier öffnet ein Vater den Müllkübel über familiengerichtliche Gutachter! (Recht)
Persönliche Erfahrungen mit Gutachten
Die Gutachter haben bisher keine gute Rolle gespielt. Sie sollten bisher lediglich die vom Gericht vorgegebenen Entscheidungen festzementieren, eine andere Rolle haben sie nicht.
Mitglieder des Vereins äußern sich zum diesjährigen Thema des 11. Familienkongresses in Halle Saale: Gutachten - Schlüssel im familienrechtlichen Verfahren. Die Erfahrungen vieler Väter zeigen deutlich: Es fehlt an Qualitätsstandards für Gutachten und Gutachter. Wöchentlich wird hier ein Erfahrungsbericht zu lesen sein. Zum Schutz der Persönlichkeit wird der Name des leitenden Arztes anonymisiert. Mit ihm sprach Dietmar Nikolai Webel.
1. Ich bitte Sie um eine kurze Vorstellung.
Ich bin alleinerziehend, Arzt in leitender Position und habe 3 Kinder, 2 Jungen (7 und 8 Jahre alt) aus meiner früheren Ehe, und eine Tochter (5 Jahre) aus einer nachfolgenden „nichtehelichen“ Beziehung.
2. Wie sieht Ihre jetzige familiäre Situation konkret aus?
Einer meiner Söhne (8J) lebt seit 2 Jahren bei mir, der andere wurde von seinem Bruder getrennt und lebt bei meiner getrennt lebenden Frau.
Für meine leibliche, nichteheliche Tochter habe ich kein Sorgerecht und auch kein Umgangsrecht – trotz 4 Jahre teurer Gerichtsverhandlungen mit Gutachter und trotz guter „Zeugnisse“ gab es bisher nur "begleiteten Umgang".
3. Wie kam es dazu?
Gutachter spielten hier auch eine Rolle. Sie werden und wurden aber meiner Ansicht nach vom Gericht missbraucht oder „zielführend beauftragt“, um gerichtliche Entscheidungen zu bestätigen – statt dass sie von vorne herein bei den Entscheidungen vor Gericht mit dabei sind und dort den aktuellen Wissensstand repräsentieren – den die Gericht in der Regel nicht haben
oder nicht sehen wollen (so meine Erfahrung).
Obwohl die beiden Söhne aus der ehelichen Beziehung vor dem Gericht (=dem Gutachter) aussagten, sie wollten zusammen und beim Vater leben, (bei dem sie damals auch schon 4 Monate lebten), wurden sie ohne Vorankündigung getrennt. Die gerichtliche Klärung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und des Umgangs war erforderlich, da ich ohne Zustimmung der Mutter keine Kindergartenplatz mehr bekommen hätte.
Trotz dieser – vom Gericht unter Ausübung von nonverbalem, aber sachgebundenem Zwang ausgesprochenen Trennung, hat sich hier die Situation dank der Mithilfe von geschulten Psychologen und auf Grund des Drucks des Gerichtes inzwischen normalisiert, so dass für beide Kinder ein einigermaßen normaler Umgang miteinander möglich ist (wöchentlich) (Amtsgericht Stadtroda, Thüringen, Saale-Holzland-Kreis) – trotz der unsäglichen Situation der gewaltsamen Trennung.
Gutachter wurden hier gar nicht bemüht, denn sie wären ohnehin zu spät gekommen, da ja vom Gericht erst die Fakten festgesetzt werden, an die sich die Kinder in diesem Alter dann gewöhnen, so dass es Aufgabe des Gutachters gewesen wäre, nur den Status quo (also die Trennung) für viel Geld zu bestätigen (oder glauben Sie, dass ein Kind, welches den Vater über Monate kaum mehr gesehen hat, im Alter von 4 Jahren aussagt, es möchte umziehen, woandershin?).
Anders ist es bei meiner nicht-ehelichen Tochter (5 Jahre), die im Bereich des AG Erfurts lebt: Hier habe ich kein Sorgerecht und es wird noch nach dem „alten“ Umgangsrecht geurteilt. Ich konnte – obwohl ich bereits im 1. Lebensjahr den Umgang einklagte,
bisher meine Tochter für 2 Jahre nur „unter Aufsicht“ – alle 14 Tage für 2 Stunden sehen (Ergebnis eines Gutachtens), obwohl ich ein völlig normaler Vater bin – mit teils überdurchschnittlichen Expertisen nach „Beobachtung“ meines Umgangs. Der Umgang wurde aber nicht von Gutachtern beobachtet, sondern von Laienpsychologen, wie man mir anschließend bei Gericht sagte, wodurch sich deren positive Aussage für das Gericht offenbar stark relativierte bzw. außer Acht gelassen wurde, obwohl es schließlich nach 2 Jahren, mehrere unabhängige sogenannte „Psychologen“ waren.
Weil die Mutter nicht will und eine gestörte Beziehungstoleranz hat, ist gleichsam seit 1 Jahr – nach eindeutiger Instrumentalisierung und negativer Konditionierung des Kindes gegen den Vater - der Umgang eingestellt – im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens, ohne Beteiligung des Jugendamts, ohne Beteiligung des Umgangspflegers und aus rechtlichen Gründen wurde bisher auch kein Gutachten vorgelegt – abgesehen davon dass die Kindesmutter die Beteiligung daran verweigern wird. Und auch ohne die Möglichkeit eines Einspruchs. ½ Jahr wartete ich auf den „Beschluss“, um Klage dagegen zu erheben. Dann gab das Amtsgericht bekannt, dass es keinen „schriftlichen Beschluss“ gäbe, da die Einstellung des Umgangs per „Tenor“ bei der Gerichtsverhandlung vom November 2011 bekannt gegeben worden sei (das war August 2012).
Das Verfassungsgericht hat meine Klage, dass für kleine Kinder auch das „neue Umgangsrecht“ gelten müsse, abgewiesen: ich hatte im Herbst 2008 erstmals auf Umgang geklagt, das „neue Recht“ gilt erst ab 2009: die diesbezügliche Übergangsvorschrift sei offenbar rechtens. Da bleibt nur der EUGHM.
Jetzt ist die Kindesmutter 500 km in den Südwesten der Republik verzogen, ohne Angabe einer Adresse und sie beantragt die Einstellung des Umgangs jetzt auch juristischerseits. Ein neuer Gutachter erklärte mir, ich müsse mich wohl mit der Situation abfinden, dass ich meine Tochter nicht sehen könne, da es rechtlich keine Möglichkeit gäbe, den Umgang zu erzwingen. So bekomme ich alle ½ Jahr einen Entwicklungsbericht, in dem jeweils der gute Kontakt meiner Tochter zu ihrem „Papa“ (dem Stiefvater) geschildert wird. Für mich ist dieser Bericht eine Beleidigung, für das Kind sehe ich dies als Kindesschändung an, da man über seine Persönlichkeit berichtet, ihm aber es verschweigt, dass hier ein Vater ist, der sich um es kümmern möchte und welcher seine Entwicklung beobachtet. Geburtstagsgeschenke werden einbehalten, Briefe gar nicht angenommen. Bei persönlicher Vorsprache wurde ich schon einmal wegen Stalkings angezeigt, dann wegen Hausfriedensbruch, zuletzt dann vor der Tür zusammengeschlagen. Jetzt ist das „Problem“ gelöst, man ist weit fort gezogen.
Gutachter gab es für meine Tochter bis dato (4 Jahre Verfahren) nur einen. Der arbeitete im Auftrag des Gerichts, und war von meinem Heimatort locker 400 km entfernt, vom Wohnort des Kindes ca. 200km. Die Vorladungen war erniedrigend und erinnerten an eine Haftvorführung. Unter anderem sollte ein „Spielakt“ nach 200 bzw. 400km Anfahrt exemplarisch beobachtet werden, obwohl man mir vorher 3 Monate keinen Kontakt zu meinem Kind zuließ (sie wissen, wie dann ein 2-3 jähriges Kind die ersten 30 Minuten reagiert!).
Man versucht jetzt, das Kind zu instrumentalisieren, indem geäußert wird, dass Kind lebe nun in einer „intakten Familie“ (die Kindesmutter hat inzwischen geheiratet) und sie würde den leiblichen Vater gar nicht kennen, oder sogar Angst vor ihm haben, da sie ihn nicht kennt und da ihr suggeriert wurde, dieser würde sie „mitnehmen“. Das soll der neue Gutachter offenbar nun bestätigen.
Man hat meine Tochter im Alter von 4 Jahren auch ohne mein Einverständnis einfach in dem Familiennamen des neuen Partners umbenannt, was rechtlich einwandfrei möglich ist, ich aber für einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte meines Kindes halte.
4. Welche Erfahrungen haben Sie mit Gutachtern und Gutachten in Ihrem familienrechtlichen Verfahren gemacht?
Die Gutachter haben bisher keine gute Rolle gespielt. Sie sollten bisher lediglich die vom Gericht vorgegebenen Entscheidungen festzementieren, eine andere Rolle haben sie nicht: Das Gericht gibt durch einstweilige Anordnung die Richtung vor, und die soll dann später durch den Gutachter bestätigt werden. Das klappt auch meistens, da die Kindern in dieser Zeit (bis zum Gutachten) entfremdet und beeinflusst werden, so dass schon eine sehr starke Bindung und eine starke Persönlichkeit beim Kind vorhanden sein muss, damit dann etwas anderes passiert, als vom Gericht bei der Erstverhandlung vorgegeben wurde.
So wurde mir vor dem Kontakt mit dem Gutachter der Kontakt zu meinem Kind für Monate nicht ermöglicht, so dass der zuvor mehrmals angebahnte und wieder unterbrochene Umgang wieder bei null anfing. Dies sollte der Gutachter bestätigen. Er wollte auch nur alle 14 Tage für 2 Stunden beim 2-jährigen Kind genehmigen. Angesprochen auf wissenschaftliche Publikationen und juristische Standards, die häufiger und kürzer, d.h. mind. 7-tägig und 2 bis 24h Stunden für den Umgang bei Kleinkindern vorschlagen, wurde ich negativ verbal angegriffen, warum ich mich erdreisten würde, einem Gutachter zu widersprechen, worauf ich angab, ich sei selbst Hochschuldozent und international anerkannter wissenschaftlicher Experte, der wisse wie man aktuelles Wissen recherchiere und anwende, und wie man Gutachten schreibe. Da gehören wissenschaftliche Quellen nun einmal hinein. Auf meine Angabe oder Frage, dass ich vermute, dass er doch nur die Vorgabe des Gerichtes bestätigen solle oder wolle, wurde dann die „Diagnose“ von „Wahnvorstellungen“ gestellt (für die nicht medizinischen Leser: das ist eine Diagnose aus der Psychiatrie für psychisch Kranke). Die trage ich nun als ltd. Arzt seit 3 Jahren mit mir herum, ich weiß aber, dass ich ganz normal bin.
Der Gutachter sendete dann sofort innerhalb weniger Tage einen Warn-Bericht an das Gericht, dass ich aufgrund meines überstarken Wunsches, meine Tochter sehen zu wollen (das war wohl die Frage mit den wissenschaftlichen Publikationen), diese gefährden oder überfordern würde, so dass er allenfalls einen weiteren begleiteten Umgang von 2 Stunden alle 14 Tage „unter Aufsicht“ vorschlagen würde. Die Konsequenz war, dass ich meine Tochter dann fast 1/½ Jahr gar nicht gesehen habe.
Die Gutachter (auch diejenigen, die bei meinen Söhnen entgegen deren Aussagen die Trennung befürwortet hatten) hatten bisher auch nicht das Kindeswohl im Blick, sondern die Bestätigung der Vorgaben des Gerichtes und die Wünsche der Mutter, da nach dem Grundsatz begutachtet wurde: Wenn die Mutter etwas ablehnt, ist es schlecht für das Kind, dann macht man das nur halbherzig.
So hat ein Gespräch mit einem neuen Gutachter (jetzt ist das Kind 5 Jahre alt und 500 km weit fort gezogen) ergeben, dass ich nicht erwarten könne, dass man sich auf 14-tägig mit Fahrten im Wechsel mit Treffen einmal hier, einmal dort, einigen könne, da die juristische Lage so sei, dass die Frau nur den Umgang gewähren müsse und da man dem Kind die Fahrt nicht zumuten könne. Ich soll aber mit meinem Sohn (8J) die Fahrt machen, und ich frage mich, warum sich der Gutachter nicht am Kindeswohl orientiert, welches doch aus meiner Sicht lauten würde, dass beide Eltern und beide Kinder sich abwechselnd die Bürde der Fahrt auferlegen sollten (Gleichheitsgrundsatz), oder wenn die Fahrt gar nicht zumutbar ist, dann eben nur ein Treffen in den Ferien stattfinden müsse, dann aber länger (ich weiß, das geht, Kinder gehen ja auch ins Ferienlager zu fremden Jugendleitern).
So muss ich erkennen, dass sich die Gutachter nicht an den gegenwärtigen Standards seitens des Kindeswohl orientierten, wenn es um die Förderung des Umgangs ging, sondern eher sie als Vollzugsbeamten der Amtsgerichte gelten („nur das wäre realistisch“) und sie in der Regel die vom Gericht zuvor festgelegten und über Monate festzementierten Umgangsregeln bestätigen und wasserdicht machen sollen, für die unbelehrbaren Eltern oder Väter, die nicht daran glauben, dass die Gerichte besser wissen, was ihren Kindern gut tut, nämlich dass Umgang dann schadet,, wenn ein Partner diesen nicht will, und dass er dann eben eingestellt gehört.
5. Welchen Einfluss hat das Gutachten auf die heutige Lebenssituation Ihrer Kinder und auf Sie?
Letztlich war der Einfluss der Gutachter auf die Lebenssituation der Kinder desaströs oder „vernichtend“. Ich kann damit nach langwierigem psychischem Hadern damit zurechtkommen, mit der Bestätigung, dass es in den letzten tausend Jahren in Germanien auch nicht anders war (siehe die Kinder von Katharina der Großen und anderen Kindern, die weiteren Herrschern und Herrscherinnen entfremdet wurden), aber leider schlafe ich in ständiger Unruhe, da ich weiß, dass es anderswo anders geht und besser geht – dies wissend aus meinen zahlreichen internationalen Kontakten – (Frankreich, Griechenland, Türkei, USA) – und man muss den Umgang nur einfordern und bei Nicht-Gewährung sofort spürbar reagieren muss, und dass man rasch Konsequenzen und spürbare Maßnahmen beschließen muss (ggf. sofort durch das Jugendamt, oder rasche finanzielle Konsequenzen, es reicht als Minimum, wenn die Gerichts- und Anwaltskosten dem behindernden Elternteil auferlegt werden). Das kann nur das Gericht – die Gutachter kommen hier regelmäßig zu spät. Ich bin zwar ein völlig normaler Vater, selbst alleinerziehend und beruflich wie privat integer, aber ich sehe meine Tochter jetzt überhaupt nicht mehr. Keinen interessiert das, es ist für das Gericht ja auch ein „fremdes“ Kind.
Und ich durfte vorher meine Tochter nur unter Aufsicht sehen („begleiteter Umgang“), obwohl ich nie in meinem Leben straffällig geworden war, ja ich sogar ltd. Arzt bin und ich dort auch mit Kindern zu tun habe.
Übrigens betrifft die fehlende Fachkompetenz auch die weiteren am Prozess beteiligten Personen, z.B. den Verfahrensbeistand, der lt. Internet sich auf Baurecht spezialisiert hat und der gar nichts macht und sich geweigert hat, mit mir zu reden. Und auch den Umgangspfleger, was ein Richter a.D. ist, der selbst bereits vor einem Jahr angegeben hat, dass er mit dieser Aufgabe überfordert sei – er ist aber immer noch der Umgangspfleger, macht aber gar nichts.
Das Jugendamt betrifft die fehlende Kompetenz genauso. Hier will man nichts tun und es werden sogar Anrufe später geleugnet und man gibt Berichte heraus, in denen von einer „schlechten Prognose“ der Eltern-Kind Beziehung gesprochen wird, wenn ein Elternteil nicht mitmacht.
Entscheidend sind also die Vorgaben des Gerichtes: entweder man will dort, oder man will nicht. Und es scheint häufig der Fall zu sein, dass man dann, wenn ein Elternteil nicht will, auch den Umgang einstellen möchte, und dazu soll dann die vorläufige Einstellung des Umgangs dienen und dann der Gutachter, der dann eben berichtet, wie wenig das Kind den Vater kennt, wenn ein Vater, der sein Kind 3 Monate oder länger nicht gesehen hat, plötzlich unter Aufsicht diesem Kind gegenüber gestellt wird (das ist dann eine Situation wie bei einem Gefängnisbesuch).
Also: ich sehe mein Kind (5J) seit einem Jahr überhaupt nicht, obwohl ich ein völlig normaler, ja sogar alleinerziehender Vater meines ersten Sohnes bin, und ich werde meine Tochter bis zum 18. Jahr wohl nicht wieder sehen, da sie jetzt 500 km vom Gericht und 600 km von meinem Wohnort entfernt weggezogen ist, da ich selbst alleinerziehend bin, und wie soll ich mit meinem Sohn dann zu einer „Anbahnung“ so weit fahren?
6. Wie wichtig ist das diesjährige Thema des 11. Familienkongresses?
Es ist sehr wichtig. Darüber hinaus glaube ich aber, dass es wichtig ist, eine Bewusstseinsänderung beim Gesetzgeber, bei der Bundesregierung und bei den Richtern und Gerichten zu schaffen, was nur durch Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftliche Publikationen geht. Der bestens ausgebildete Gutachter nützt nichts, wenn er nur dazu dient, die Vorgaben der Gerichte zu bestätigen oder zu erfüllen, oder wenn aufgrund fehlender rascher Aktionen des Gerichts der Umgangskontakt abreißt.
Oder wenn der Elternteil, der den Umgang behindert, nicht mit Sanktionen rechnen muss, also er machen kann, was er will, bis hin zu falschen Beschuldigungen, die nicht geprüft werden oder der Instrumentalisierung des Kindes. Leider gilt offenbar bei unseren Gerichten noch der Anscheinsbeweis, d.h. ein Elternteil braucht nur kurz über negative Reaktionen des Kindes zu berichten und schon wird das für wahr gehalten und entsprechend agiert, d.h. der Umgang eingestellt, statt hier dran zu arbeiten und ggf. den Umgang bei PAS zu intensivieren. Hier müsste ganz klar eine Beweis-Sicherungspflicht her und der Gutachter bereits hier schnell und als Anwesender bei Gericht eingreifen, und nicht erst als nachfolgend Beauftragter. Dies heißt auch: Einstellung des Umgangs erst, wenn es strafrechtlich nachprüfbare Vergehen eines Elternteils gibt. Warum vorverurteilt oder kriminalisiert man Elternteile, die bisher immer „normal“ waren, wenn es darum geht, einen Kontakt zum Kind zu haben, nur weil der andere Partner dies verhindern will?
So wie es heute üblich ist, wird immer erst der Umgang eingestellt oder behindert – ohne jede Strafe und durch einfach Verleumdung – ohne dass dies je bestätigt wird. Die Gutachter sollen dann das Kind, das in den Brunnen gefallen ist herausholen, was aber nicht ihre Aufgabe ist: ihre Aufgabe ist es bisher, den dann fehlenden Kontakt zu dokumentieren, was zu einer weiteren Rarifizierung des Umgangs führt, statt zu einer Intensivierung!
7. Welche Erwartungen haben Sie an diesen Kongress?
Ich hoffe, dass es eine bessere Zusammenführung der Ressourcen gibt, und ich glaube, dass nur Musterverfahren, die ggf. zum EGMR gebracht werden, hier eine Änderung bieten. Hier sollte der "Väteraufbruch für Kinder" Eltern unterstützen, die Verfahren laufen haben, die „wunde Punkte“ der „Ungleichberechtigung“ im Umgang mit ihren leiblichen Kindern haben. Ich selbst habe beim Verfassungsgericht eine Klage eingereicht und eine Petition – allerdings ohne "Väteraufbruch für Kinder" und bisher ohne Erfolg – offenbar spielt die Öffentlichkeitswirksamkeit und damit auch die Beteiligung des "Väteraufbruch für Kinder" eine Rolle, damit solche Fragen ernst genommen werden.
8. Warum ist es wichtig, dass sich Väter daran beteiligen?
Die Frauenbewegung und deren Erfolg, aber auch Bewegungen, welche die gleichgeschlechtliche Partnerschaft befürworten, finden in der Öffentlichkeit immer rasch Medienwirksamkeit und präsentieren dann politische Erfolge. Wir sollten diese Aktivitäten und Zusammenschlüsse als Vorbild nehmen.
Hier geht es aber nicht um einen politischen Sieg, sondern um die normale psychische Entwicklung unserer Kinder, also die Frage, dass Probleme über Generationen hinaus in sich neu entwickelndes Leben hinein verpflanzt werden. Wir sehen das in der Schmerztherapie, dass die Betroffenen es sehr schwer haben, sich davon zu lösen, wenn sie nicht von außen eine Hilfe bekommen. Für manche gilt hier nur die Devise: „rette sich wer kann“, aber hier sind unsere Kleinsten, unsere Kinder, hilflos, und sie werden instrumentalisiert, nicht nur von den Eltern, sondern auch von den Gerichten und auch den Gutachtern. Wichtig wäre ein unvoreingenommener Umgang mit Fragen, die für die Zukunft unserer Kinder wichtig sind.
Dafür, dass diese später keine psychologische Hilfe brauchen, wenn es um die Frage ihrer Eltern geht – was ihre eigene Vergangenheitsbewältigung betrifft, aber auch Fragen, was den offenen Umgang des sozialen Umfelds dieser Kinder solche Familienkonstellationen betrifft. Ich möchte nicht, dass meine Kinder sich andauernd dafür rechtfertigen müssen, dass sie noch Eltern oder Geschwister haben, die man eigentlich nicht kennt. Die Frage von Freuden: „Aha, Du hast noch eine Schwester, das wissen wir ja gar nicht“, treibt meinem Kind manchmal die Röte und den Zorn in das Gesicht. Es wäre Aufgabe der Politiker, dies zu ändern, sonst lebt doch das Mittelalter weiter bei uns, oder wollen wir, dass es weiterhin unerklärbare Unterschiede von Geschlechtern gibt, wie das bei manchen Glaubensrichtungen durchaus erwünscht ist, wobei die Frage, welche Vorteile dies für die betroffenen Personen hat, sicherlich noch Diskussionsbedarf hat.
Ich danke Ihnen für das Gespräch.
Quelle: http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=15869
ANMERKUNG:
Dort kann man seinen persönlichen Fall reinstellen. Die wollen jede Woche einen Fall veröffentlichen. Ich werde das auf jeden Fall tun. Also haut in die Tasten Männer ..... jetzt ist es an der Zeit, einmal "Danke!" zu sagen! Nichts scheuen diese Leute mehr, als das Licht der Öffentlichkeit. Hebt den Stein hoch und lasst die Asseln im Licht rascheln.
--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
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