Ein faires Verfahren – Wunsch und Wirklichkeit (Recht)
Siegfried M., 4-facher Vater, ehemaliger Kriminalbeamter, wurde von seinem Dienstgeber zahlreich ausgezeichnet und belobigt. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat er sich auch mehrfach massiv gegen vorgetäuschte Sachverhalte durch Frauen und Mütter gestellt, die den § 38 Sicherheitspolizeigesetz missbräuchlich dazu verwendeten, ihre nicht mehr gewünschten Partner durch eine ungerechtfertigte Wegweisung loszuwerden. „Die Damen vom Frauenhaus wollten mir fast aufzwingen was ich zum Schreiben habe, so der Angeklagte. „Wenn ich sage, die Frau wurde bedroht, dann wurde sie bedroht“, lauteten so manche Äußerungen der Frauenvertreter.
Im Unterschied zu vielen seiner Kollegen prüfte Siegfried M. genau, ob Wegweisungen und andere Amtshandlungen wie es Anzeiger, unter anderem Mitarbeiter der Wiener Frauenhäuser telefonisch einforderten, berechtigt waren. Mehrfach wurde dies von ihm auch verneint. Nun wurde er scheinbar selbst Opfer einer solchen Kampagne.
Die Anschuldigungen, die gegen ihn erhoben werden reichen von gefährlicher Drohung, Nötigung und fortgesetzte Gewaltanwendung gegen Unmündige. „Immer öfter werden wir mit derartigen Fällen konfrontiert – kaum befindet man sich im Pflegschafts- und Obsorgeverfahren, folgt auch schon ein initiiertes Strafverfahren mit den abstrusesten Behauptungen“, so die beiden Strafverteidiger des Angeklagten, Michaela und Thomas Krankl.[..]
Ich weiß nicht, was ich dazu schreiben soll. Mittlerweile sind so viele Dinge unglaublich, dass das Wort nur noch ad absurdum geführt werden kann.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein