Dr. Egon Schneider: “Richter und Anwalt” (OT)
"Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“
Dr. Egon Schneider, ehemaliger Richter des OLG Köln in „Richter und Anwalt“ in ZAP Nr. 1 vom 9.1.1992
.... dazu ein erster Kommentar:
"Für mich das wesentliche ist, dass weder Dr. Schneider noch Richter Fahsel von der Kaste/Zunft widersprochen wurde."
Quelle: http://beamtendumm.wordpress.com/2012/07/02/dr-egon-schneider-richter-und-anwalt/
Wer (s)einen Fall hier veröffentlichen möchte ..... http://beamtendumm.wordpress.com/2012/06/24/bitte-veroffentlichen/
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!