Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Man hat diese Babycaust Homepage in Deutschland gespeert

Amplus, Friday, 31.08.2007, 03:51 (vor 6345 Tagen) @ Narrowitsch

Das hat irgendwie auch schon einmal anders getönt:

?Im Rahmen eines Beitrags zur politischen Willensbildung in einer die Öffentlichkeit so sehr bewegenden, fundamentalen Frage, bei der es um den Schutz des Lebensrechts Ungeborener gehe, müsse die Meinungsäußerung jedoch auch in der vorliegenden Form nach Art. 5 Abs. 1 GG in einer freiheitlichen Demokratie hingenommen werden.?

Aus: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs 37/2000 (Quelle)

Der Tatbestand und das Urteil können hier nachgelesen werden: Quelle

Nun will man also die Jugendlichen vor ?politischer Willensbildung? schützen. Interessant?

Gruss

Amplus


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