ausziehen vor Fremden
Man(n) muß sich bei der Musterung überhaupt nicht entkleiden. Bei
"nichtgemusterten" Körperpartien geht das Kreiswehrersatzamt dann
allerdings davon aus, daß dort keine Beeiträchtigungen vorliegen. Man kann
also selektiv seinen krummen Rücken und die Plattfüße vorzeigen und
Genitalkontrollen und ähnliches verweigern.
Wird man heutzutage über sowas vorher informiert? Zu meiner Zeit jedenfalls war es nicht so.
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stiller Mitleser ;-),
08.06.2006, 10:30
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Rainer,
08.06.2006, 10:55
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Thomas Lentze,
08.06.2006, 12:38
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Gastleser,
08.06.2006, 16:17
- ausziehen vor Fremden -
Nihilator,
08.06.2006, 22:25
- ausziehen vor Fremden -
Gastleser,
08.06.2006, 22:28
- ausziehen vor Fremden -
Nihilator,
09.06.2006, 02:29
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stiller Mitleser ;-),
09.06.2006, 15:41
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stiller Mitleser ;-),
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Nihilator,
09.06.2006, 02:29
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Gastleser,
08.06.2006, 22:28
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Nihilator,
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Gastleser,
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Thomas Lentze,
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E. Y. Rabulski,
09.06.2006, 03:05
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Antwortenschreiber,
09.06.2006, 12:47
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Reishi,
09.06.2006, 14:29
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Reishi,
09.06.2006, 14:29
- ausziehen vor Fremden - stiller Mitleser ;-), 09.06.2006, 15:46
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Antwortenschreiber,
09.06.2006, 12:47
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Rainer,
08.06.2006, 10:55