Mann lässt Kind abtreiben - und wird wegen Tötungsdelikt verfolgt (Allgemein)
Ein Amerikaner versetzte das Getränk seiner schwangeren Freundin mit dem Abtreibungsmedikament RU-486 und wird deshalb juristisch zur Verantwortung gezogen.
http://genderama.blogspot.com/2007/12/mann-lsst-kind-abtreiben-und-wird-wegen.html
Anmerkung: für die Frau wäre die Tat straflos geblieben (n/t)
- kein Text -
Mann lässt Kind abtreiben - und wird wegen Tötungsdelikt verfolgt
Wo ist das Problem?
Es ist Giftmord! Der Mann hat nicht das Recht über den Körper eines anderen Menschen zu entscheiden - er hat nicht das Recht - Leben zu nehmen!
Das sage ich als Antifeminist!
Mann lässt Kind abtreiben - und wird wegen Tötungsdelikt verfolgt
Hier scheint deutlich die Doppelmoral auf, wenn es um Abtreibung geht. Einerseits stellen sich die herrschenden Politikerinnen bei der Stammzellenforschung an wie die Zicke beim Pipimachen: Die Gewinnung von embryonalen Stammzellen zum Zwecke der Genforschung wird als Mord an ungeborenem Leben hochstilisiert. Andererseits stellen sie den Mord an Embryonen quasi straffrei, wenn er durch eine Abtreibung erfolgt.
Mann lässt Kind abtreiben - und wird wegen Tötungsdelikt verfolgt
Es ist Giftmord! Der Mann hat nicht das Recht über den Körper eines
anderen Menschen zu entscheiden - er hat nicht das Recht - Leben zu
nehmen!
Darum geht es nicht. Es geht darum das die gleiche Tat gut oder schlecht sein kann, je nach dem wer sie begangen hat.
Mann lässt Kind abtreiben - und wird wegen Tötungsdelikt verfolgt
Hier scheint deutlich die Doppelmoral auf, wenn es um Abtreibung geht.
Einerseits stellen sich die herrschenden Politikerinnen bei der
Stammzellenforschung an wie die Zicke beim Pipimachen: Die Gewinnung von
embryonalen Stammzellen zum Zwecke der Genforschung wird als Mord an
ungeborenem Leben hochstilisiert. Andererseits stellen sie den Mord an
Embryonen quasi straffrei, wenn er durch eine Abtreibung erfolgt.
Tja, dieser "Zellhaufen" ist nur dann ein Zellhaufen, wenn er der alleinigen Verfügungsgewalt der Frau übergeben wird. Der Vater, welcher auch an diesem "Zellhaufen" beteiligt ist, muß hingegen nicht gefragt werden, wenn sein Genanteil durch die Frau vernichtet wird. Er darf nur Zahlsklave werden, wenn sich die Frau dazu entschließt, daraus auch juristisch ein Kind werden zu lassen.
Überhaupt, wenn´s um Geld geht, dann ist dieser Zellhaufen plötzlich doch wieder wer, er kann nämlich erben:
§ 1923 II BGB.
Erben kann neben lebenden Personen im übrigen aber auch noch derjenige, der zur Zeit des Erbfalls zwar noch nicht lebte, aber schon gezeugt war
§ 1923 Erbfähigkeit
(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.
Wäre ja noch schöner, wenn sich der Alte einfach dadurch verdrückt, indem er vor der Geburt abkratzt.
Die Verquastheit dieser juristischen Kunstprodukte, die sich aus der Willkür einer ideologisierten Gesetzgebung zwangsläufig ergeben, ist kaum noch zu überbieten.
Gutes 2008
adler
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