Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Benachteiligung von Männern im Öffentlichen Dienst

Georg Klawitter, Wednesday, 14.06.2006, 18:02 (vor 6578 Tagen)

Der Anstoß, zur Männerbewegung zu stoßen, kam für mich letztlich von einem Artikel in der SZ, in der berichtet wurde, dass im Öffentlichen Dienst bei gleicher Eignung Frauen zu bevorzugen sind, was eine Benachteiligung von Männern impliziert. Dies ist ein so offensichtlicher Verstoß gegen die Verfassung, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts verbietet, dass ich es immer noch kaum glauben kann, dass dies so Rechtslage ist. Wurde schon versucht, dagegen mit Verfassungsbeschwerde vorzugehen?

Benachteiligung von Männern im Öffentlichen Dienst

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 14.06.2006, 18:36 (vor 6578 Tagen) @ Georg Klawitter

Wenn ich mich recht erinnere, fällt diese recht alte Regelung unter den Begriff 'positive Diskriminierung'. Selbst in bei der UN ist festgehalten, dass derartige 'Sondermaßnahmen' gegen Männer keine Diskriminerung seien... Na dann, möchte man sagen, ist es ja gut. ;-)

Außerdem gibts solcherlei Verstöße noch mehr: Zwangsdienste gibt's nur für Männer, weil sie Männer sind.

Viele Grüße
Wolfgang

Benachteiligung von Männern im Öffentlichen Dienst

Magnus, Wednesday, 14.06.2006, 19:55 (vor 6578 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wenn ich mich recht erinnere, fällt diese recht alte Regelung unter den
Begriff 'positive Diskriminierung'. Selbst in bei der UN ist festgehalten,
dass derartige 'Sondermaßnahmen' gegen Männer keine Diskriminerung seien...
Na dann, möchte man sagen, ist es ja gut. ;-)

Grotesk! Ist ja wie bei Orwells 1984, wo wichtige Begriffe im Neusprech einfach umgedeutet werden. Tja, übel. Dagegen anzutreten ist schwer. Wenn etwas mehrheitlich nicht als Diskriminierung erkannt wird, obwohl es eine ist - wie soll man dagegen vorgehen?

Außerdem gibts solcherlei Verstöße noch mehr: Zwangsdienste gibt's nur
für Männer, weil sie Männer sind.

Ach was. Das tun Männer doch nur, um ihre Freiheit zu verteidigen oder um für den Frieden der Welt mit anderen und für andere in den Krieg zu ziehen.

Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei ....das zumindest scheint man den Männern in diesem Staat beibringen zu wollen.

Magnus

Benachteiligung von Männern im Öffentlichen Dienst

scooter, Thursday, 15.06.2006, 02:11 (vor 6578 Tagen) @ Magnus

wie sieht es denn bei der Bewerbung als Sekretärin aus? Bei aller Gleichberechtigung und Antidiskriminierung, wenn eine Frau gewünscht ist hab ich als Mann keine Chance.

Benachteiligung von Männern im Öffentlichen Dienst

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 15.06.2006, 04:08 (vor 6578 Tagen) @ scooter

wie sieht es denn bei der Bewerbung als Sekretärin aus? Bei aller
Gleichberechtigung und Antidiskriminierung, wenn eine Frau gewünscht ist
hab ich als Mann keine Chance.

Du müßtest halt IN ALLEM so gut sein wie Deine Konkurrentinnen... :-D

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Benachteiligung von Männern im Öffentlichen Dienst

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 15.06.2006, 19:56 (vor 6577 Tagen) @ Magnus

Wenn ich mich recht erinnere, fällt diese recht alte Regelung unter den
Begriff 'positive Diskriminierung'. Selbst in bei der UN ist

festgehalten,

dass derartige 'Sondermaßnahmen' gegen Männer keine Diskriminerung

seien...

Na dann, möchte man sagen, ist es ja gut. ;-)


Grotesk! Ist ja wie bei Orwells 1984, wo wichtige Begriffe im Neusprech
einfach umgedeutet werden. Tja, übel. Dagegen anzutreten ist schwer. Wenn
etwas mehrheitlich nicht als Diskriminierung erkannt wird, obwohl es eine
ist - wie soll man dagegen vorgehen?

Ooch, der olle George hat doch nur den Istzustand aufgenommen und fortgesponnen. Kriegsministerien als Verteidigungsministerien zu verharmlosen wurde ja schon zu seiner Zeit üblich; das war sein entscheidender Anstoß. Warum also nicht weiterdenken, und ein Lügen-(Propaganda-)Ministerium als "Ministerium für Wahrheit" bezeichnen? Oder einen Sicherheitsapparat samt Folterabteilung als "Ministerium für Liebe"? Eine Mangelverwalterabteilung als "Ministerium für Überfluß"? Verlogener ist das eigentlich auch nicht.
Außerdem hat Orwell richtig erkannt, daß sich häufig wiederholte und verkürzte Bezeichnungen, geschickt angestellt, von ihrem Sinngehalt lösen (aus "Miniflu" z.B. läßt sich kaum noch der ursprüngliche Sinn entnehmen. Aus "DGB-Vorsitzende" übrigens offensichtlich auch nicht.)
Hat das nun etwas mit uns zu tun? Nun, wir haben u.a. ein "Ministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend". Und ein Heer von 46.000 undemokratisch bestimmten, dafür aber neben (über?) den demokratischen Hierarchien stehenden Frauenbeauftragten. Könnte durchaus sein, daß G.O.s Roman uns heute noch einiges zu sagen hätte....

Gruß,
nihi

--
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MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Benachteiligung von Männern im Öffentlichen Dienst

Gast, Wednesday, 14.06.2006, 20:03 (vor 6578 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wenn ich mich recht erinnere, fällt diese recht alte Regelung unter den
Begriff 'positive Diskriminierung'. Selbst in bei der UN ist festgehalten,
dass derartige 'Sondermaßnahmen' gegen Männer keine Diskriminerung seien...
Na dann, möchte man sagen, ist es ja gut. ;-)

Außerdem gibts solcherlei Verstöße noch mehr: Zwangsdienste gibt's nur für
Männer, weil sie Männer sind.


Schaust du mal einfach auf den Gesetzentwurf für das neue Antidiskriminierungsgesetz...

Halb so wild

Beelzebub, Wednesday, 14.06.2006, 22:30 (vor 6578 Tagen) @ Georg Klawitter

Der Anstoß, zur Männerbewegung zu stoßen, kam für mich letztlich von einem
Artikel in der SZ, in der berichtet wurde, dass im Öffentlichen Dienst bei
gleicher Eignung Frauen zu bevorzugen sind, was eine Benachteiligung von
Männern impliziert. Dies ist ein so offensichtlicher Verstoß gegen die
Verfassung, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts verbietet, dass
ich es immer noch kaum glauben kann, dass dies so Rechtslage ist. Wurde
schon versucht, dagegen mit Verfassungsbeschwerde vorzugehen?

In Berlin tat's unlängst bereits ein Antrag auf einstweilige Anordnung gegen eine qua Mösenbonus erfolgte Personalentscheidung. Dazu folgende Presseerklärung des Berliner Verwaltungsgerichts (Hervorhebungen von mir):

"Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Eilantrag eines männlichen Mitbewerbers gegen die Entscheidung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, die Stelle eines Studiendirektors/einer Studiendirektorin unter dem Gesichtspunkt der Frauenförderung mit der weiblichen Mitbewerberin zu besetzen, stattgegeben.

Bei der Auswahlentscheidung ging die Senatsverwaltung von der gleichen Eignung und Befähigung des männlichen Bewerbers und der weiblichen Bewerberin aus und gab der weiblichen Bewerberin den Vorzug, weil Frauen in der angestrebten Position unterrepräsentiert seien.

Nach Auffassung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts war die Auswahlentscheidung in mehrerer Hinsicht fehlerhaft. Unter Anderem hätte der Gesichtspunkt der Frauenförderung nicht berücksichtigt werden dürfen. Der entsprechenden Regelung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes, wonach gleichwertig qualifizierte Frauen gegenüber männlichen Bewerbern so lange bevorzugt befördert werden, bis der Frauenanteil 50 % beträgt, steht nach Auffassung des Gerichts Bundesrecht entgegen. Nach § 7 des Beamtenrechtsrahmengesetzes seien Ernennungen allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen. Das Geschlecht der Bewerber müsse daher als Hilfskriterium für Auswahlentscheidungen von vornherein außer Acht gelassen werden."

Entscheidung vom 15.08.2005, Aktenzeichen VG 7 A 51.05
[image]

Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.
[image]

Wie ich immer wieder sage: Klagen kann sich lohnen. Unsere Justiz ist längst nicht so feministisch durchseucht wie manche Pessimisten meinen.

Greets

Beelzebub

Übrigens, Christine und Rainer:

Gegen die Veröffentlichung der Presseerklärung im Wortlaut bestehen keine urheberrechtlichen Bedenken. Es handelt sich hier nicht um einen urheberrechtlich geschützten Zeitungsartikel, sondern um eine offizielle Erklärung, die ins Netz gestellt wurde, damit sie kopiert und weiterverbreitet wird.

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Halb so wild

Adam, Wednesday, 14.06.2006, 22:42 (vor 6578 Tagen) @ Beelzebub

Unsere Justiz ist
längst nicht so feministisch durchseucht wie manche Pessimisten meinen.

Ach Gottchen, wer hat denn das bewiesen? Oder gehört die Familienrechtsprechung nicht der deutschen Justiz an?
Wäre mir neu.

Gruß
Adam

Meist besser als der Ruf

Beelzebub, Thursday, 15.06.2006, 23:51 (vor 6577 Tagen) @ Adam

Unsere Justiz ist
längst nicht so feministisch durchseucht wie manche Pessimisten meinen.


Ach Gottchen, wer hat denn das bewiesen? Oder gehört die
Familienrechtsprechung nicht der deutschen Justiz an?
Wäre mir neu.

Sawadee Adam

Die Familienrechtsprechung ist nur ein kleiner Teil der Justiz insgesamt und zudem auch besser als ihr Ruf.

Ich erlaube mir dieserhalb einen Verweis auf diesen, vor allem aber auf jenen ausführlichen Beitrag, die ich einst im alten Forum zum Thema 'Eheverträge und Unterhaltsrecht' verfasst habe.

Schlimm ist die Familienrechtsprechung in der Tat zum Thema "Sorgerecht nach Scheidungen". Zum Thema "Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern" ist eine männerfreundlichere Rechtsprechung als die derzeitige kaum möglich, da die Gerichte sich an Gesetze halten müssen - und die Gesetzgebung hierzu ist heftigst feministisch verseucht.

Aber dagegen gibt's ein Mittel, das wir Männer einsetzen könnten, wenn wir nur wirklich wollten:

Z E U G U N G S V E R W E I G E R U N G !

Wie ich immer wieder und wieder sage: eine Sterilisation ist ein minimaler Eingriff (eine Zahnwurzelbehandlung ist schlimmer) und in jeder Drogerie gibt's Kondome bester Qualität in großer Auswahl - für Freunde des one-night-stands ohnehin ein Muß, solange es kein Gegenmittel gegen Aids gibt.

Wenn Frauen unter den derzeit herrschenden Umständen (Männer = Samenspender und rechtlose Zahlesel) Kinder haben wollen, dann sollen sie sich selber welche schnitzen!

Sorgen wir dafür, dass die Geburtenquote auf Null reduziert wird - und die männerfeindliche Gesetzgebung zum Sorgerecht wird zusammenbrechen wie einst der Ostblock!

Gruß

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Kurze Frage

Magnus, Wednesday, 14.06.2006, 22:44 (vor 6578 Tagen) @ Beelzebub

Nach Auffassung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts war die
Auswahlentscheidung in mehrerer Hinsicht fehlerhaft. Unter Anderem hätte
der Gesichtspunkt der Frauenförderung nicht berücksichtigt werden dürfen.
Der entsprechenden Regelung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes,
wonach gleichwertig qualifizierte Frauen gegenüber männlichen Bewerbern so
lange bevorzugt befördert werden, bis der Frauenanteil 50 % beträgt, steht
nach Auffassung des Gerichts Bundesrecht entgegen.
Nach § 7 des
Beamtenrechtsrahmengesetzes seien Ernennungen allein nach Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht,
Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen,
Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen. Das Geschlecht der Bewerber
müsse daher als Hilfskriterium für Auswahlentscheidungen von vornherein
außer Acht gelassen werden.
"

Bedeutet das nicht letzten Endes die Abschaffung der Quote? Oder hat das Urteil sonst keine Auswirkungen und werden jetzt überall dennoch weiterhin fröhliche Umstände gefeiert bis endlich mal jemand klagt, d.h. dass immer nur der Einzelfall entscheidet?

Magnus

Kurze Antwort

Beelzebub, Thursday, 15.06.2006, 02:51 (vor 6578 Tagen) @ Magnus
bearbeitet von Beelzebub, Thursday, 15.06.2006, 03:00

Bedeutet das nicht letzten Endes die Abschaffung der Quote? Oder hat das
Urteil sonst keine Auswirkungen und werden jetzt überall dennoch weiterhin
fröhliche Umstände gefeiert bis endlich mal jemand klagt, d.h. dass immer
nur der Einzelfall entscheidet?

Magnus

Gerichte betonen meist, dass sie "Einzelfälle" entscheiden. Allerdings wird sich bereits diese Entscheidung mit einiger Wahrscheinlichkeit auf künfige Auswahlentscheidungen bei Postenvergabe im öffentlichen Dienst auswirken.

Jedoch, das Grundübel ist damit nicht abgeschafft: die allgegegenwärtige Postenschacherei und das Parteibuchgemauschel bei Postenvergabe im öffentlichen Dienst. Aber das ist 1 Kapitel für sich und hat wenig mit Frauenquoten zu tun.

Es ist übrigens nicht die erste erfolgreiche Klage gegen die Quote. Schon vor mehr als 10 Jahren (ich bin in Moment zu faul, das Aktenzeichen zu suchen) entschied der Europäische Gerichtshof gegen die "starre" Quotenregelung in Bremen, nach der bei gleicher Qualifikation die Frau auf jeden Fall bevorzugt werden mußte. Nach dieser Entscheidung (das empörte Aufjaulen in Femikreisen habe ich heute noch in schönster Erinnerung) mußte eine Härtefallregelung geschaffen werden, nach der im Einzelfall von der Quote abgewichen werden kann (und muß). Hierher gehören z.B. Fälle, in denen beide zwar gleich qualifiziert sind, der Mann aber mehr "Sozialpunkte" hat, etwa wenn er unterhaltsberechtigte Verwandte hat und die Frau Single ohne Unterhaltspflichten ist.

Und die Entscheidung von Berlin bedeutet vielleicht noch nicht die Abschaffung der Quote, aber ein Schritt in diese Richtung ist sie allemal. Es gibt natürlich ein paar Wermutstropfen:

o die Entscheidung gilt nur für Beamtenstellen. Über die Besetzung von Angestelltenposten ist damit nichts gesagt. Allerdings sind die wirklich gut dotierten Spitzenjobs im öffentlichen Dienst meistens Beamtenposten.

o die Entscheidung ist nur in einem vorläufigen Verfahren getroffen worden. Bis im anschließenden Hauptsacheverfahren entschieden wird, können bei dem Arbeitstempo des Berliner Verwaltungsgerichts Jahre vergehen. Gut möglich, dass sich die beiden Kontrahenten bis dahin erfolgreich um andere Leitungsposten beworben haben und das Verfahren ohne Urteil endet. Denkbar ist weiterhin, dass das Gericht die Auswahl der Frau aus irgendeinem anderen Grunde für unwirksam ansieht. In diesem Fall wird es die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Quote höchstwahrscheinlich offenlassen.

o zwar ist die Regelung in § 7 Beamtenrechtsrahmengesetz eindeutig, allerdings steht uns eine Föderalismusreform ins Haus, nach der für Beamtenrecht zukünftig die Länder zuständig sein sollen. Bleibt abzuwarten, ob der Bund wenigstens die Kompetenz zur Rahmengesetzgebung behält.

Zusammenfassend kann man diplomatisch so sagen: die Entscheidung des VG Berlin berechtigt zu vorsichtigem Optimismus.

Beelzebub

--
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Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

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