Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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bt-hib: Zwei Antworten aus dem Verteidigungsministerium

Christine ⌂, Friday, 16.06.2006, 11:33 (vor 6678 Tagen)

HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES

Berlin:Di, 13.06.2006Redaktionsschluss:16:00 Uhr(183)

Verteidigung/Antwort
ZAHL DER ALS TAUGLICH GEMUSTERTEN WEHRPFLICHTIGEN GESUNKEN

Berlin: (hib/BOB)Die Zahl der tauglich für den Wehrdienst gemusterten
jungen Männer ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Dies
geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/1760) auf eine Kleine
Anfrage der FDP (16/1566) hervor.
Seien im Jahr 2003 noch 83,3 Prozent der Gemusterten tauglich gewesen,
so seien es 2004 nur noch 79,2 Prozent und letztes Jahr 61,1 Prozent
gewesen. Bis einschließlich April dieses Jahres seien 57 Prozent der
Männer als wehrdienstfähig eingestuft worden.
Die Bundesregierung ist im Übrigen der Überzeugung, dass mit der
heutigen und in Zukunft vorgesehenen Ausgestaltung der Wehrpflicht der
Grundsatz der Wehrgerechtigkeit gewahrt ist. Um die Wehrpflicht weiter zu
stärken, sei beabsichtigt, die Anzahl der zum Grundwehrdienst
einzuberufenden jungen Männer dauerhaft zu erhöhen.
Dafür sei entschieden worden, die Zahl derjenigen, die im Durchschnitt
eines Jahres in den Streitkräften Dienst leisten, von ursprünglich
32.000 (2006) und 30.000 (2007) jeweils auf 35.000 zu erhöhen.
Der "weitaus überwiegende" Teil der jungen Männer leiste schon jetzt
seinen Grundwehrdienst. Vom Geburtsjahrgang 1982 seien bei einer
Gesamtjahrgangsstärke von knapp 110.000 von fast 446.000 jungen Männern nicht
wehrdienstfähig gewesen.
Knapp 42.000 seien von einer Ausnahmeregelung betroffen gewesen.
Insgesamt hätten knapp 229.000 junge Männer ihren Wehr- oder Zivildienst
geleistet. Laut Mitteilung der Regierung sind im Zivildienst 98 Prozent der
Stellen besetzt. Es sei nicht geplant, die Stellenzahl aufzustocken.

Verteidigung/Antwort
ÜBERNAHME IN UNBEFRISTETE VERTRÄGE WIRD DURCH WEHRDIENST NICHT
VEREITELT

Berlin: (hib/BOB)Einberufungen zum Wehrdienst aus einem befristeten
Arbeitsverhältnis vereiteln nach den bisherigen Erfahrungen der
Bundesregierung grundsätzlich nicht die Übernahme in ein unbefristetes
Vertragsverhältnis.
Dies teilt sie in ihrer Antwort (16/1771) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (16/1557) mit. Vielmehr sähen sich Arbeitgeber gerade
wegen des nicht abgeleisteten Wehrdienstes zum Teil daran gehindert,
Wehrpflichtige in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.
Wenn die Übernahme eines Wehrpflichtigen in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis anstehe, werde "in jedem Einzelfall" das Vorliegen einer
"besonderen Härte" geprüft, die dann zu einer Zurückstellung führen würde.
Diesen Grundsätzen entspreche die Praxis von Wehrverwaltung und
Bundesamt für den Zivildienst. Im Übrigen verhindert laut Bundesregierung das
Arbeitsplatzschutzgesetz berufliche Nachteile aufgrund des Wehr- oder
Zivildienstes. Die wehrdienstbedingte Unterbrechung eines befristeten
Arbeitsverhältnisses stelle deshalb keine "besondere Härte" im Sinne des
Wehrpflichtgesetzes dar.
Wie die Regierung weiter mitteilt, sind fast 35.000 tauglich gemusterte
Wehrpflichtige des Geburtsjahrganges 1983 noch nicht zum
Grundwehrdienst einberufen worden. Im Jahr zuvor seien es nur 1.162 Männer gewesen.
Bei den Männern mit einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sei
das Geburtsjahr 1986 der zahlenmäßig stärkste Jahrgang: Fast 18.000
seien noch nicht zum Zivildienst einberufen worden, im Jahr davor seien es
noch mehr als 15.000, im Jahr 1984 noch mehr als 12.000 Männer gewesen.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist zu berücksichtigen, dass die
Zivildienstpflichtigen der Jahrgänge ab 1981 noch nicht die
Altersgrenze erreicht haben und weiterhin einberufen werden.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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