Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Exibitionistische Handlungen

Odin, Friday, 16.06.2006, 13:50 (vor 6945 Tagen)

Ich bin Lucy, das Porno-Mädchen von der Fan-Meile
Beim Eröffnungsspiel räkelte sie sich sündig vor der Kamera

Liebesspiel im Tiergarten
Foto: Privat
Sie zog sich inmitten von 300 000 Besuchern auf der Fanmeile aus, massierte
ihre Brüste auf der Straße des 17. Juni, tummelte sich in lesbischen
Liebesspielen mit einer Kollegin auf der Wiese des Tiergarten. Wer ist das
blonde Mädchen mit dem Studentinnen-Gesicht, das am vergangenen Freitag
völlig schamlos bei einem Porno-Dreh vor der Kamera agierte?


Lucy Lain. Ungeschminkt kam sie zum Porno-Dreh
Foto: Privat
Tierpflegerin aus Treptow
Sie nennt sich Lucy Lain (23, Maße: 88-67-87), wohnt in Treptow, ist
eigentlich Tierpflegerin. "Ins Porno-Geschäft ging ich, weil ich Geld
brauchte." Inzwischen ist sie ein Star in der Branche. Mit ihrer Kollegin
Sharon Da Vale (26, 110-58-87) dreht sie Profi-Filme, tritt bei Bühnenshows
auf. Stundenlang ließen sich die beiden Frauen beim erotischen Intermezzo
filmen - in der S-Bahn, im Bus, auf der Fanmeile.

"Ich bin exhibitionistisch veranlagt, deswegen macht es mir nichts aus",
sagt sie. "Im Gegenteil, ich hatte viel Spaß dabei."

bebe
Letzte Änderung: Mittwoch, 14. Juni. 2006, 10:20 Uhr


http://bz.berlin1.de/aktuell/berlin/060614/porno.html

Strafgesetzbuch
§183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung
belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die
Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der
Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur
Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Täter erst nach einer
längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen
wird.
(4) ...

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aus dem Männernewsletter entnommen

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Exibitionistische Handlungen

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 17.06.2006, 00:40 (vor 6944 Tagen) @ Odin

Es ist verbreitet, dass Frauen viel Geld bekommen, wenn sie sich ausziehen - Männer werden dafür bestraft. Nun muß ich offen einräumen, dass ich mir lieber entblößte weibliche Schönheit ansehe als männliche - aber deshalb die Männer gleich bestrafen?

Ist aber ein schöner Punkt zum Thema 'Kriminalität ist männlich' - wie sollen sich denn Frauen strafbar machen, wenn sie vom Gesetz nicht erfasst werden? Oder es hängt damit zusammen, dass die Justiz Frauen allgemein für unmündige Kinder hält. Das kennen wir ja schon, wenn es um Eheverträge geht und Madame die Tragweite nicht zu überblicken vermochte - was immer der Fall ist, wenn sie nicht das gesamte Vermögen bekommt.

Viele Grüße
Wolfgang

Exibitionistische Handlungen

Ferdi, Saturday, 17.06.2006, 12:15 (vor 6944 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Hallo!

Ich bin sicher, dass der sogenannte Exhibitionistenparagraf vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben würde, da er gegen selbige verstößt. Eigentlich sollte doch der öffentliche Exhibitionismus bestraft werden, bestraft werden aber Männer, weil sie Männer sind. Es müßte nur mal ein Betroffener bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen.

Es ist verbreitet, dass Frauen viel Geld bekommen, wenn sie sich ausziehen

Dafür sind Männer verantwortlich, die bereit sind, für so etwas viel Geld zu zahlen, obwohl sie das auch so bekommen können. Frauen haben doch einen natürlichen Hang zum Exhibitionismus und überbieten sich gerade in diesen sommerlichen Tagen gegenseitig mit ihrer Zeigefreudigkeit. Man(n) braucht doch nur mal eine Stunde in einem Straßencafe zu sitzen und bekommt "nackte Tatsachen" geboten bis zum Abwinken. Warum also dafür auch noch bezahlen? Und wenn es regnet übernehmen 30 private Fernsehpornosender und die einschlägigen Boulevardblätter dieses Angebot, letztere sogar noch auf der "Seite eins".

Man könnte den Paragraf verfassungskonform machen, in dem man das Wort "Mann" durch das Wort "Person" ersetzt. Nun, das Vergnügen sollte uns aber erhalten bleiben. Daher sollte der Paragraf einfach gestrichen werden.

Gruss,
Ferdi

Exibitionistische Handlungen

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 17.06.2006, 15:00 (vor 6944 Tagen) @ Ferdi

Frauen haben doch einen
natürlichen Hang zum Exhibitionismus und überbieten sich gerade in diesen
sommerlichen Tagen gegenseitig mit ihrer Zeigefreudigkeit...

Hm, wenn 'Kriminalität männlich' ist, sollte man diese natürliche männliche Kriminalität ähnlich wie den natürlichen weiblichen Hang zum Exhibitionismus straffrei stellen und schon hätten wir im Knast ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis.;-)

Viele Grüße
Wolfgang

Exibitionistische Handlungen

Odin, Saturday, 17.06.2006, 16:42 (vor 6944 Tagen) @ Ferdi

Ich bin sicher, dass der sogenannte Exhibitionistenparagraf vor dem
Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben würde, da er gegen selbige
verstößt. Eigentlich sollte doch der öffentliche Exhibitionismus bestraft
werden, bestraft werden aber Männer, weil sie Männer sind. Es müßte nur
mal ein Betroffener bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen.

Es wäre mal interessant, als Pärchen nackt herumzulaufen und dann zu sehen, wer angezeigt wird.

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Exibitionistische Handlungen

Ferdi, Wednesday, 21.06.2006, 00:20 (vor 6940 Tagen) @ Odin

Hallo zusammen!

Ich bin Lucy, das Porno-Mädchen von der Fan-Meile
[quote]Beim Eröffnungsspiel räkelte sie sich sündig vor der Kamera

Liebesspiel im Tiergarten
Foto: Privat
Sie zog sich inmitten von 300 000 Besuchern auf der Fanmeile aus,
massierte
ihre Brüste auf der Straße des 17. Juni, tummelte sich in lesbischen
Liebesspielen mit einer Kollegin auf der Wiese des Tiergarten.
[/quote]

Das paßt! Aus einem Männerrockforum stammt folgende Meldung:

Die Volksstimme vom 19.6.2006 berichtete aus einer Meldung von dpa aus München: ? Mit dem Beweis, dass unter dem Schottenrock wirklich gar nichts ist, hat sich ein britischer WM-Fan in München eine Festnahme eingehandelt. Der Mann war beim Fan-Fest am Sonnabend im Olympiapark mehrfach dadurch aufgefallen, dass er seinen Schottenrock lüftete. Mit nackten Tatsachen provozierte er zudem eine Polizistin in Zivil. Trotz heftiger Gegenwehr wurde der 24-jährige ? er hatte 1,2 Promille ? festgenommen und für ein paar Stunden in eine Ausnüchterungszelle gesteckt.

Aber wenn die Bulette sich entblättert hätte und ein Mann sich davon provoziert gefühlt hätte...

Gruss,
Ferdi

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