Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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soviel zum thema "Babycaust"

Gast, Thursday, 22.06.2006, 17:21 (vor 6926 Tagen)

soviel zum thema "Babycaust"

Optimist, Thursday, 22.06.2006, 22:22 (vor 6926 Tagen) @ Gast

Hallo NamenloseR,

Das Urteil betrifft nicht die Verwendung der Bezeichnung "Babycaust". Die wird zwar als "unangebracht und grob instinktlos" bezeichnet, doch es heisst, dass dies im Rahmen der freien Meinungsäusserung bleibe.

Gegenstand des Verfahrens und Urteils war die namentliche Nennung eines Abtreibungsartzes und die bezeichnung dessen als "Tötungsspezialist". Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Namentliche nennung als Diffamierung gedacht sei und erklärte dies für unzulässig.

Es verhält sich hier analog zu dem "Soldaten sind Mörder"-Urteil. Man darf sagen "Soldaten sind Mörder", aber nicht "Herbert Mustermann ist ein Mörder" weil er ein Soldat ist. So auch hier.


zum Nachlesen: Az. 8 U 977/99

Ansonsten ist es beachtlich mit welcher Reaktionsgeschwindigkeit Du, NamenloseR, das Weltgeschehen verfolgst.

Datum des Urteils: 28.9.2000

viele Grüße,

Optimist

soviel zum thema "Babycaust"

Christine ⌂, Tuesday, 27.06.2006, 10:30 (vor 6921 Tagen) @ Gast

http://www.n-tv.de/681376.html

und hier das Urteil dazu.

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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