Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Oh Cleo...

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 23.06.2006, 10:42 (vor 6924 Tagen) @ Wolfgang

Das glaub ich schon. Aber 3 Jahre Knast? für was denn? Noch gibt es kein
Gesetz gegen Blasphemie...

Hää?

§ 166 StGB "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen"
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Gibt's schon lange. Stoiber möchte lediglich die Schwelle senken; die "Störung des öffentlichen Friedens" ist den Frommen meist der Dorn im Auge.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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