Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ab 01.07. können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei

Christine ⌂, Tuesday, 27.06.2006, 01:25 (vor 6935 Tagen)

Berlin, 26. Juni 2006

Ab 1. Juli können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei vereinbaren

Ab 1. Juli können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten mit ihren Mandaten frei vereinbaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg. "Anwälte und Mandaten sollten künftig gleich zu Anfang darauf achten, die außergerichtliche Vergütung ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren. Nur so lässt sich späterer Streit vermeiden. Eine solche individuelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass der Mandant von vorneherein weiß, welche Rechnung ihn am Ende erwartet", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach der ab 1. Juli geltenden Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes soll das Gespräch über die Höhe der Vergütung am Beginn der anwaltlichen Tätigkeit stehen. Wenn dennoch keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wird, erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Danach ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Die konkrete Höhe regelt das BGB aber nicht. Es ist daher zu erwarten, dass jedenfalls in einer Übergangsphase die bisherigen gesetzlichen Gebühren als übliche Vergütung angesehen werden. In Betracht kommt aber auch eine Berechnung nach Stundensätzen, deren konkrete Höhe sich derzeit nicht voraussagen lässt.

Das Gesetz enthält allerdings eine Regelung, um den Verbraucher, der mit seinem Anwalt keine Vereinbarung getroffen hat, vor unverhältnismäßigen Forderungen zu schützen. So darf der Anwalt auch in solchen Fällen für ein erstes Gespräch nicht mehr als 190 Eur und bei einer weiteren Beratung nicht mehr als 250 Eur, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer fordern. Weitere Informationen unter: www.bmj.bund.de/anwaltsverguetung.


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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Ab 01.07. können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei

Rainer ⌂, Tuesday, 27.06.2006, 04:31 (vor 6935 Tagen) @ Christine

Hallo

Berlin, 26. Juni 2006

Ab 1. Juli können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei vereinbaren

Das war auch bisher schon möglich. Wenn es dem Anwalt zu kompliziert wurde hat er das Mandat niedergelegt und die vereinbarte Summe gefordert. Die Niederlegung wird regelmässig mit mangelndem Vertrauen begründet. Wie man überhaupt ein Vertrauen zu einem Anwalt haben kann ist mir schleierhaft, insbesondere wenn man gezwungen ist einen Anwalt zu nehmen.

Also, bei einer Vereinbarung daran denken den symbolischen einen Euro als Lohn zu vereinbaren, wenn der Anwalt vorher aussteigt.

Um zu verdeutlichen welch gigantische Abzocke hier läuft, die Entwicklung der Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte in Deutschland (Quelle CT 13/2006):

1990: 56.000 Anwälte
2006: 138.000 Anwälte

Pro 580 Einwohner 1 Anwalt. Wir sind bestens versorgt... Die Inflation der Anwälte zeigt noch keine Sättigung.

Das alles ist möglich weil ein gewisser "Führer" Gesetze erlassen hat, die heute noch gültig sind.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Ab 01.07. können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei

Jim, Friday, 30.06.2006, 14:16 (vor 6931 Tagen) @ Rainer

Hallo,


Das war auch bisher schon möglich. Wenn es dem Anwalt zu kompliziert wurde
hat er das Mandat niedergelegt und die vereinbarte Summe gefordert. Die
Niederlegung wird regelmässig mit mangelndem Vertrauen begründet.

hast du dir eben den falschen ausgesucht.

Wie man
überhaupt ein Vertrauen zu einem Anwalt haben kann ist mir schleierhaft,
insbesondere wenn man gezwungen ist einen Anwalt zu nehmen.

Ach, und wenn du gezwungen bist, zum Mediziner zu gehen,steigert das dein Misstrauen nicht!?

Um zu verdeutlichen welch gigantische Abzocke hier läuft, die Entwicklung
der Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte in Deutschland (Quelle CT
13/2006):

1990: 56.000 Anwälte
2006: 138.000 Anwälte

Jaja, die vielbeschworene "Anwaltsschwemme". Die Gesamtzahl liegt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung (sonst kein Aussagewert) im Vergleich zu den meisten anderen Industriestaaten mit 580/1 weit niedriger. Das schreibt der Spiegel natürlich nicht.

Daneben hat die BRD mit dem juristischen Staatsexamen die schwierigste und längste Juristenausbildung weltweit. Das dennoch so viele den Beruf ergreifen, liegt an fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven und veralteten Vorstellungen von Glanz und Gloria des Anwaltberufs.

Pro 580 Einwohner 1 Anwalt. Wir sind bestens versorgt... Die Inflation der
Anwälte zeigt noch keine Sättigung.

wenns ein Arzt pro 580 Einwohner wär...

Das alles ist möglich weil ein gewisser "Führer" Gesetze erlassen hat, die
heute noch gültig sind.

Das Problem ist die Art und Weise der Beschränkungen des RBerG.Die herkömmliche Juristenausbildung ist seit 100 Jahren im Kern unverändert und entspricht nicht den gesellsch. Gegebenheiten von heute.

mfg
Jim

Ab 01.07. können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei

blendlampe, Friday, 30.06.2006, 16:23 (vor 6931 Tagen) @ Jim

Jaja, die vielbeschworene "Anwaltsschwemme". Die Gesamtzahl liegt im
Verhältnis zur Gesamtbevölkerung (sonst kein Aussagewert) im Vergleich zu
den meisten anderen Industriestaaten mit 580/1 weit niedriger. Das
schreibt der Spiegel natürlich nicht.

Er schreibt genausowenig, dass beispielsweise in Japan ein Anwalt auf 6000 Einwohner kommt.

Daneben hat die BRD mit dem juristischen Staatsexamen die schwierigste und
längste Juristenausbildung weltweit. Das dennoch so viele den Beruf
ergreifen, liegt an fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven und veralteten
Vorstellungen von Glanz und Gloria des Anwaltberufs.

In vielen Berufen klaffen Image und Realität extrem weit auseinander. Man kann natürlich auch gesalzene Zugangsbeschränkungen einführen so wie bei Medizin einschliesslich Tiermedizin. Da gibt es vier bis fünf Bewerber pro Studienplatz, einer kriegt ihn.

Da fast alle anwaltliche Leistungen nach wie vor der Gebührenordnung unterliegen, ändert sich kaum was. Bisher und ihn Zukunft werden Anwälte die noch mehr kassieren wollen eine Abrechnung nach Stunden vorschlagen, um tätig zu werden.

Das einzige, was der Branche die Luft völlig ablassen würde, wäre eine wirkliche Reform des Familienrechts. 50% aller Gerichtsvorgänge sind familienrechtliche Angelegenheiten. Dem Staat ist natürlich sehr daran gelegen, sich das Beschäftigungsprogramm für die Juristen weiter von Rechtssuchenden bezahlen zu lassen. Ärgerlich wird nur, wenn die Zahler selber pleite sind und die Prozesskostenbeihilfe eingreifen muss. Dort wird dann auch Reformbedarf gesehen, im Familienrecht jedoch nicht.

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