Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lauter Opfer - fast....

Odin, Friday, 30.06.2006, 12:32 (vor 6714 Tagen)

"Ich hatte Angst, dass die Familie was erfährt"

Meineid: Vater eines getöteten Babys verurteilt

Vom 30.06.2006

Von

Jutta Schwiddessen

WIESBADEN Der 53-jährige türkische Familienvater und seine 24 Jahre alte frühere Freundin, die sich im Wiesbadener Amtsgerichtssaal 233 wiedersehen, wollen nichts mehr miteinander zu tun haben, doch eine "furchtbare menschliche Tragödie" verbindet sie für immer: ein gemeinsames Kind, das nur zwei Minuten leben durfte, weil die junge Mutter es am 4. Dezember 2002 direkt nach der Geburt erstickt hat. Die in einem Schuhkarton versteckte Babyleiche war erst Monate später gefunden worden. Tat und Prozess, an dessen Ende Angela T. wegen Totschlags in minder schwerem Fall zu vier Jahren verurteilt wurde, hatten die Öffentlichkeit tief erschüttert.

Zum zweiten Mal treffen Ali A. und Angela T. nun vor Gericht aufeinander. Doch während im März 2004 die damals 23-Jährige auf der Anklagebank saß und der Ex-Geliebte als Zeuge gehört wurde, ist es diesmal umgekehrt: Ali A. muss sich wegen Meineides verantworten, denn im Schwurgerichtsprozess vor zwei Jahren hat er unter Eid geschworen, er könne nicht der Vater des toten Kindes sein. Das Verhältnis sei - im Gegensatz zur Aussage der Kindesmutter - längst vorbei gewesen. Eine Lüge, die später ein Vaterschaftstest enthüllte.

Den Grund für seinen Meineid liefert der Vater von vier erwachsenen Kindern jetzt selbst: "Ich hatte Angst, dass meine Kinder erfahren, was gewesen ist und meine Familie kaputt geht". Er wollte mit dem, was war, einfach nichts mehr zu tun haben. Und sicher sei er ja auch nicht gewesen, dass er der Vater war.

Richter Thomas Fröhlich verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Das Meineidsverfahren gegen Ali A. stehe vor dem Hintergrund einer "furchtbaren menschlichen Tragödie, in der es nur Opfer gibt", brachte der Amtsrichter seine Erschütterung darüber zum Ausdruck, was er in drei dicken Schwurgerichtsbänden über den Kindestötungs-Prozess gegen Angela T. gelesen hat. Opfer sei zunächst "das Kind, das nicht mal zwei Minuten leben durfte", aber auch Eltern und Angehörige von Angela T. hätten leiden müssen. Sie "haben gewiss nicht alles richtig gemacht" im Umgang mit der erwachsenen, aber nach einem Gerichtsgutachten in ihrer Reife stark verzögerten Tochter - "doch wer kann das schon von sich behaupten?" Auch Angela T., die bereits eine uneheliche Tochter hat, die bei der Großmutter aufwächst, sei letztlich Täterin und Opfer zugleich. "Nur der Angeklagte ist kein Opfer", sagt der Richter: Er habe sich weder gekümmert, als er wenige Wochen vor der Geburt von der Schwangerschaft erfuhr, noch habe er als Vater des getöteten Kindes Bedauern gezeigt. "Ihm ging es ausschließlich um eine Person: sich selbst."

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2437046

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