Ehrenmord in Dänemark
Kopenhagen - In Dänemark ist eine ganze Familie wegen Ehrenmordes verurteilt worden. Es war das erste Mal in Westeuropa, daß nicht nur der Täter belangt wurde.
Ehrenmord in Dänemark
In Deutschland hatte ein ähnlicher Fall im Frühjahr für Schlagzeilen gesorgt. Nach dem Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü verurteilte ein Berliner Gericht lediglich den jüngsten Bruder wegen Mordes. Zwei weitere Brüder wurden freigesprochen. WELT.de
Na gott sei Dank leben wir in Deutschland - da gilt noch "im Zweifel für den Angeklagten" - und nur auf Vermutung hin darf man niemanden verurteilen.
Sollte man in Zukunft vorsichtshalber mal eine ganze Familie verurteilen - und "im Zweifel für den Angeklagten" als Grundsatz streichen --- dann zieh ich weg von hier!
Ehrenmord in Dänemark
' ?Das Gericht kommt zu dem Schluß, daß der Mord an Ghazala und der Mordversuch an Emal sorgfältig geplant und von mehreren Menschen gemeinsam begangen wurden?, urteilten die Richter."'
Woraus leitest Du ab, dass den Richtern keine Beweise vorlagen, die sie zu ihrem Schluß kommen ließen?
Ehrenmord in Dänemark
"In Deutschland hatte ein ähnlicher Fall im Frühjahr für Schlagzeilen gesorgt. Nach dem Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü verurteilte ein Berliner Gericht lediglich den jüngsten Bruder wegen Mordes. Zwei weitere Brüder wurden freigesprochen. WELT.de"
Nein, - ich leite nicht ab, daß die Richter keine Beweise hatten... Aber das Ende des "Welt"-Artikels (s.o.)klingt so, als ob bei uns - im Gegensatz zu den Dänen - die Bösewichte in einem ähnlichen Fall frei gekommen wären. Und nach dem Urteil in Deutschland gab es ja auch Kritik daran, daß außer dem Täter die andern ungeschoren davongekommen waren. Ich selbst war allerdings nicht darüber empört gewesen, daß man in Deutschland die andern laufenließ - sondern war zufrieden darüber, daß man hier "im Zweifel für den/die Angeklagten" gelten ließ! Ich war ehrlichgestanden eher danach darüber empört, daß z.B. türk. Frauenrechtlerinnen fast darüber heulten, daß nicht alle eingeknastet worden waren. - Sowas geht aber in einem Rechtsstaat nicht: man konnte einfach nicht nachweisen, daß der Familienrat den Mord beschlossen hatte - also darf man auch nicht einfach vermuten, daß es so war - sogar wenn es wahrscheinlich ist! (Das hieße sonst ja: im Zweifel gegen die Angeklagten!)
Ehrenmord in Dänemark
Kopenhagen - In Dänemark ist eine ganze Familie wegen Ehrenmordes
verurteilt worden. Es war das erste Mal in Westeuropa, daß nicht nur der
Täter belangt wurde.
Es ist absolut richtig, dass die Familie zur Rechenschaft gezogen wird. Denn die ist es ja, die den Täter zu der Tat anstiftet. Oft wird ein junges männliches Familienmitglied bewusst geopfert, d. h. die Wiederherstellung der Ehre ist so wichtig, dass die Familie in Kauf nimmt, wenn der Sohn, Bruder oder Neffe ins Gefängnis kommt.
Es täte not bei der Prävention nicht nur den gefährdeten Frauen zu helfen,
auch die gefährdeten jungen Männer müssten darin gestärkt werden, sich nicht für so etwas herzugeben.
Gismatis
Ehrenmord in Dänemark
"In Deutschland hatte ein ähnlicher Fall im Frühjahr für
Schlagzeilen gesorgt. Nach dem Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun
Sürücü verurteilte ein Berliner Gericht lediglich den jüngsten
Bruder wegen Mordes. Zwei weitere Brüder wurden freigesprochen.
WELT.de"Nein, - ich leite nicht ab, daß die Richter keine Beweise hatten... Aber
das Ende des "Welt"-Artikels (s.o.)klingt so, als ob bei uns - im
Gegensatz zu den Dänen - die Bösewichte in einem ähnlichen Fall frei
gekommen wären. Und nach dem Urteil in Deutschland gab es ja auch Kritik
daran, daß außer dem Täter die andern ungeschoren davongekommen waren. Ich
selbst war allerdings nicht darüber empört gewesen, daß man in Deutschland
die andern laufenließ - sondern war zufrieden darüber, daß man hier "im
Zweifel für den/die Angeklagten" gelten ließ! Ich war ehrlichgestanden
eher danach darüber empört, daß z.B. türk. Frauenrechtlerinnen fast
darüber heulten, daß nicht alle eingeknastet worden waren. - Sowas geht
aber in einem Rechtsstaat nicht: man konnte einfach nicht nachweisen, daß
der Familienrat den Mord beschlossen hatte - also darf man auch nicht
einfach vermuten, daß es so war - sogar wenn es wahrscheinlich ist! (Das
hieße sonst ja: im Zweifel gegen die Angeklagten!)
Lieber Wolfgang,
die Gesetze sollen dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Wenn z.B. eine Gruppe von 10 Leuten einen Mord gemeinsam aus niederen Beweggründen wie "Familienehre" (was immer diese abartige Scheiße bedeuten soll) plant und einen zur Ausführung als Opfer losschickt, haben den Mord immer noch 10 Leute geplant - und halt nur einer durchgeführt. Der ist eigentlich "nur" noch ausführender.
Da ist mir egal ob Frauen- oder Apfelrechtler/innen sich dagegen wenden, ich sehe das genauso. Da geht es nicht um eine Einzeltat, da geht es um primitive und nicht in unsere Gesellschaft (oder in jede andere freiheitliche, moderne Gesellschaft) passende Weltanschauungen, die ein Menschenleben dermassen herabwürdigen, dass für so etwas wie "Ehre" (was heisst das denn? türk. Frau mit Deutschem?) Morde begangen werden. Die töten aus Beweggründen die aus dem Mittelalter stammen ihr eigen Fleisch und Blut und schicken weiteres dafür bewusst ins den Knast und damit endgültig auf das soziale Abstellgleis. Willkommen neuer Verbrecher, bzw. Sozialschmarotzer.
Soll das weiterhin passieren, nur weil Aische sich mit Jürgen einlässt und das ja nicht geht (wenngleich beide das wollen), während Ali sich eine Deutsche nach dem anderen schnappen darf? Was sind das bitte für kranke und hinterfotzige Ideologien???
In krassen Fällen muss auch mal das Recht des Einzelnen eingeschränkt werden. Das Gleiche mit Kameras in der Öffentlichkeit: sobald das Thema zum Schutz vor Vandalismus, Raub und Vergewaltigung aufkommt, jammern ein paar Spinner rum, weil sie sich in ihrer "persönlichen Freiheit" eingeschränkt fühlen. Wow, irgendwo sieht ein Kerl am Monitor wie ich einen Apfel essen, suuuper, das ist echt eine wahnsinnige Beschneidung meiner Freiheit, nicht dass die Stasi kommt und untersucht, ob ich den Apfel auch schön aufesse. Dass aber dadurch Verbrechen und Gewalt eingedämmt, bzw. verhindert werden ist solchen widerlichen Egoisten scheißwegl, Hauptsache man kann wieder stänkern gegen den bösen Staat.
Zum Schutz aller hat der Einzelne gefälligst Einschnitte zu akzeptieren, ganz einfach. Und wenn ein Exzempel statuiert werden soll, damit andere "Ehrenmord"-Anhänger nicht noch angestachelt werden, so nach dem Motto "ach im laschen Deutschland passiert eh kaum was", muss auch hart durchgegriffen werden. Und im Falle einer familiären Planung von Mord trifft eine kollektive Verurteilung gewiss nicht die Falschen, ganz im Gegenteil.
Und ich traue einem Richter durchaus zu, zu erkennen wer mit Verwantwortung trägt und wer nicht.
Ich sage: weg mit solchem Pack, die krude Ideologien über Menschenleben stellen und weg mit den Feinden der Freiheit. Von mir aus können sie solche "Ehrenmord"-Planer komplett wegsperren - um MORD zu verhindern. Hart, aber gerecht.
James
@James
Das ist mir völlig klar - und wenn es erwiesen ist, daß alle das geplant haben, dann müssen auch alle zur Rechenschaft gezogen werden! Aber bei dem Fall in Berlin (Deutsch-Türkin Hatun Sürücü) konnte das eben nicht nachgewiesen werden, und deshalb hat das deutsche Gericht richtig entschieden, daß es nur den jüngsten Bruder verurteilte und nicht die beiden andern Brüder! Eben weil keiner in Deutschland auf Vermutung hin im Knast landen soll! Ich bin froh darum, daß sie so entschieden hatten und "im Zweifel für den Angeklagten" gelten ließen! In dem dänischen Fall ist es wohl was anderes: da wars wohl klar, daß tatsächlich die Familie entschieden hatte - dann müssen auch alle zur Rechenschaft gezogen werden!
In diesem Punkt sind deshalb die beiden Fälle eben nicht zu vergleichen und niemand kanns sagen: Die Dänen haben nun ein "richtigeres" Urteil als die Deutschen gefällt!!!
Das Urteil in Berlin neulich war dennoch richtig, ganz einfach, weil bei uns auf Vermutung hin niemand für 16 Jahre weggesperrt werden kann - und ich bleib dabei, daß ich auswandere, wenn das eines Tages mal nicht mehr so sein sollte! Und das hat dann eine Dimension, die nicht mehr vergleichbar ist
damit, daß ich beim Apfelessen, wie Du es erzählst, gefilmt werde. Letzteres interessiert mich auch nicht und ich akzeptiere durchaus Einschnitte zum Schutze aller! Ich habe allerdings keine Lust dazu den Einschnitt in meinem Leben zu akzeptieren, daß man mich mal vorsichtshalber zum Schutze der Gemeinschaft für 10 Jahre wegsperrt!
Aber daß Du relativ harmlose Einschnitte gleichsetzt mit so etwas fundamental anderem und auch möglicherweise Unschuldige mal für ein paar Jährchen einbuchten würdest, damit ein Exempel statuiert wird - ist nicht akzeptabel!!!
(Daß sie "erwiesene" Ehrenmord-Planer komplett wegsperren, das ist auch in meinem Sinne - aber es müssen halt "erwiesene" sein - und nicht "wahrscheinliche"!!!!!!!!!!!!!!!!!)
Ehrenmord in Dänemark
"Sollte man in Zukunft (...) "im Zweifel für den Angeklagten" als Grundsatz streichen --- dann zieh ich weg von hier!"
Viel Spaß beim Umzug, den wenns den linken Gutmenschen gefällt, wird dieser Grundsatz nach Belieben außer Kraft gesetzt. Ich sag nur mal als Beispiel "Potsdam," wo sich ja fast alle, inklusive des unrühmlichen Oberanklägers, von vornherein über einen "rassistischen Mordversuch" einig waren, noch bevor die Ermittlungen Näheres ergaben.
Dark Knight
Ehrenmord in Dänemark
Ich sage: weg mit solchem Pack, die krude Ideologien über Menschenleben
stellen und weg mit den Feinden der Freiheit. Von mir aus können sie
solche "Ehrenmord"-Planer komplett wegsperren - um MORD zu verhindern.
Hart, aber gerecht.
James
Hat Erich Mielke auch gesagt.
Ehrenmord in Dänemark
Hallo Gismatis
So sehe ich das auch.
Natürlich muss der Mörder für seinen Mord bestraft werden. Aber wenn er, wie bei Ehrenmordfällen typisch, von einem "Familienrat" zu seiner Tat gezwungen wird, und sein kultureller Hintergrund ihm hier einen Widerspruch fast unmöglich macht, so hat er die stärksten denkbaren Strafmilderungsgründe auf seiner Seite. Das darf natürlich nicht dazu führen, dass er freigesprochen wird - leider sind in Deutschland schon Mörderinnen mit viel schwächeren Strafmilderungsgründen nur auf Bewährung verurteilt = freigesprochen worden, weil sie "der Situation nicht gewachsen waren". Kein Mörder ist seinser Situation gewachsen. Das Maß des Nichtgewachsenseins rechtfertigt nur eine geringste Strafmilderung (wenn überhaupt) und ist mit einem zum Mord gezwungenen Ehrenmörder nicht zu vergleichen.
Natürlich muss auch der Rechtsgrundsatz "in Zweifel für den Angeklagten" gelten - dieser Rechtsgrundsatz wird leider in Mißbrauchs- und Belästigungsprozessen, im Ehe und Unterhaltsprozessen und zukünftig wohl auch in Diskriminierungsprozessen nicht beachtet. Dagegen muss man angehen und darf es keinesfalls noch auf Mordprozesse bei der Verhandlung gegen Mitglieder des Familienrates erweitern.
Ich habe aber die Vermutung, dass bei dem Ehrenmordprozess in Potsdam gar nicht der Versuch gemacht wurde, diese Zweifel auszuräumen und auch die Mitglieder des Familienrates - die eigentlich Schuldigen - zu verurteilen. Es wurde scheinbar nur darüber nachgedacht, ob nicht auch noch zwei Brüder des Täters bestraft werden sollten, weil sie möglicherweise bei der Beschaffung und Entsorgung der Tatwaffe geholfen haben.
Viele Grüße,
Andi
Ehrenmord in Dänemark
Hallo
Ich habe aber die Vermutung, dass bei dem Ehrenmordprozess in Potsdam gar
nicht der Versuch gemacht wurde, diese Zweifel auszuräumen und auch die
Mitglieder des Familienrates - die eigentlich Schuldigen - zu verurteilen.
Es wurde scheinbar nur darüber nachgedacht, ob nicht auch noch zwei Brüder
des Täters bestraft werden sollten, weil sie möglicherweise bei der
Beschaffung und Entsorgung der Tatwaffe geholfen haben.
Altes Problem der Justiz. Wenn sie die "mentale" Ebene berücksichtigt, gibt sie gleichzeitig zu das der Mensch nicht selbstbestimmt ist. Damit würde sich aber die Justiz -im herkömmlichen Sinn- selbst als ad absurdum bezeichnen.
Rainer
--
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Justizreform
Hallo Rainer
Es wurde scheinbar nur darüber nachgedacht, ob nicht auch noch zwei
Brüder
des Täters bestraft werden sollten, weil sie möglicherweise bei der
Beschaffung und Entsorgung der Tatwaffe geholfen haben.
Altes Problem der Justiz. Wenn sie die "mentale" Ebene berücksichtigt,
gibt sie gleichzeitig zu das der Mensch nicht selbstbestimmt ist. Damit
würde sich aber die Justiz -im herkömmlichen Sinn- selbst als ad absurdum
bezeichnen.
Aus diesem Grund bin ich auch für die Abschaffung des Schuldstrafrechts, da immer nur ein Teil der Ursachen, die zu einer Straftat führen, berücksichtigt werden können, was ich im höchsten Maße ungerecht finde. Genetische Faktoren etwa werden so gut wie gar nicht berücksichtigt. Aber wie du sagst, würde eine vollständige Berücksichtigung der Ursachen das Schuldstrafrecht ad absurdum führen.
Die Höhe der Strafe soll sich nur noch nach dem Grad der Absicht, eine Straftat zu begehen, richten. Das würde es von einem reinen Tatstrafrecht unterscheiden.
Jetzt bin ich etwas von unserem Thema abgekommen. Aber ich könnte mir eben durchaus vorstellen, dass ein solches Strafrecht die Gleichstellung von Mann und Frau in der Justiz verbessern (nicht verhindern) könnte. Einfach dadurch, dass für Frauen nicht mehr alle möglichen mildernden Umstände geltend gemacht werden könnten.
Gruß
Gismatis
Kleine Korrektur
Aber ich könnte mir eben
durchaus vorstellen, dass ein solches Strafrecht die Gleichstellung von
Mann und Frau in der Justiz verbessern (nicht verhindern) könnte.
Es sollte natürlich heißen: ... dass ein solches Strafrecht die Benachteiligung von Männern in der Justiz mildern (nicht verhindern) könnte.
Oder: ... dass ein solches Strafrecht die Gleichstellung von
Mann und Frau in der Justiz verbessern könnte.