Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unmenschlich! Gnadenlos harte 8 Monate für Mörderin! (Gewalt)

roger, Monday, 24.11.2008, 23:31 (vor 5636 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

'...Kassel. Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Neugeborenen ist die
Mutter am Montag vom Landgericht Kassel zu acht Monaten Haft verurteilt
worden. Die 32-Jährige aus Bad Wildungen wurde wegen fahrlässiger Tötung
verurteilt....'

Frankfurter
Rundschau


Viele Grüße
Wolfgang

Genau dieses Thema hatten wir bereits 2007, und wenn sich nicht grundsätzlich etwas in der öffentlichen und veröffentlichten Einschätzungen solcher Straftaten ändert, wird das ein Dauerläufer. Warum?

"Strafe im modernen Rechtsstaat verfolgt immer mehrere Zwecke. Ein Teilaspekt von Strafe ist Abschreckung (Generalprävention). Als solche wirkt sie präventiv verhaltensstabilisierend in die Gesellschaft hinein und soll somit potentielle Täter von der Begehung einer Tat abschrecken, indem ins allgemeine Bewusstsein gerufen wird, welche Strafen folgen können.

Interessierte Kreise waren und sind aber der Ansicht, dass "Kindstötung" durch Mütter strafrechtlich anders zu bewerten ist, als dieselbe Handlung mit demselben Ergebnis durch andere Personen.

§213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder im Zorn) findet seit Abschaffung des §217 Anwendung bei Kindstötung durch die Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord) oder §212 (Totschlag) belangt.

Wir haben es also mit einer Ideologie zu tun!

Andere haben an anderer Stelle bereits hinreichend zu den Ursachen und den Gründen der Entstehung und dem Beharren auf dieser Ideologie Stellung genommen. Die Frage aber, die sich im Zusammenhang mit der (so scheint mir) massiv zunehmenden Anzahl von Kindstötungen durch Mütter stellt, ist doch: Ist die ideologisch begründete Sonderbehandlung von mordenden Müttern kontraproduktiv im Hinblick auf den generalpräventiven Aspekt von Strafe und damit mitverantwortlich für das zunehmende Martyrium und letztlich den vielfachen Tod von Kindern?

Ich meine ? JA!

Denn was hat eine Kindesmörderin heutzutage zu befürchten? Wenig!"
Weiter:

Täter(innen)-Strafrecht verliert das Opfer aus dem Blick, nur die Täterin mit ihrer vorgeblichen "Betroffenheit" steht im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Das bedarf es nur noch eines guten Opfermanagements...
Tragisch: das Opfer verkommt zum "Täter", die Täterin wird zum Opfer.

Und so wird es ewig weitergehen, wenn in der Öffentlichkeit und in der Rechtsprechung kein Sinneswandel eintritt. Ich gehe soweit und sage, dass sich Justiz und Gesellschaft ein Gutteil des Problems selber schaffen.

Kindesmord ist nichts als gemeiner Mord an den Unschuldigsten, Hilflosesten und Schutzbedürftigsten und muss eine analog harte Bestrafung nach sich ziehen. Und das nicht nur aus moralischen sondern auch aus
Gründen generalpräventiver Abschreckung.

Kindesmord darf sich nicht lohnen! - roger

fight sexism - fuck 12a GG


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