Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Sunday, 09.07.2006, 17:56 (vor 6922 Tagen)

Hallo zusammen,

vielleicht werdet ihr euch noch an Teil 1 dieser Story erinnern, den ich vor ca. einem 3/4 Jahr im alten gelben Forum gepostet hatte.

Zwischenzeitlich bin ich vor das OLG gegangen (meine Exe übrigens auch) und habe, wie einige mir bereits prophezeiten, verloren! Nicht nur das: Das OLG meinte, der doppelte Betrag des erstinstanzlichen Urteils sei gerade gut genug für meine Exe.

Meine Exe darf nun - obwohl auch das OLG trotz größter Mühe keine Erwerbsunfähigkeit belegen konnte - auf monatlich 412,- EURO Austockungsunterhalt bauen. Ich muss einen Betrag von 11.643,- EURO an sie nachzahlen (solche Beträge habe ich immer so zuhause rumliegen). Sie braucht keinen KU zu bezahlen und sie braucht sich auch nicht zu bewerben.

Dies ist der Unterschied zwischen AE-Vater und AE-Mutter. Mein Tagebuch ist jetzt wieder Online.

Gruß, Uli

p.s. zur Zeit beschäftigt sich das OLG noch mit der Beschwerde meiner Exe über die Ablehnung ihrer Beschwerde zum Verweisungsbeschluss des Amtsgerichtes über ihren Sorgerechtsantrag für unseren Sohn.

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Andi, Sunday, 09.07.2006, 19:13 (vor 6922 Tagen) @ Uli

Hallo Uli

Ich habe dein Tagebuch schon früher gelesen und finde den Ausgang der Gerichtsverhandlung zerstörerisch für dich, für deine Kinder, für deine Frau, für unsere Gesellschaft und Kultur und auch für die Ex-Frau, die an ein Leben ohne Eigenverantwortung gewöhnt wird.

Scheinbar gibt es in unserem Rechtssystem die folgenden Grundsätze:
a) Eine Frau, die nicht für sich selbst sorgen will, braucht das auch nicht, wenn sie i) Kinder betreut oder ii) ein Ex-Mann vorhanden ist. Am besten beides. Falls die Kinderbetreuung fehlt, so zeigt dein Fall, ändert das aber auch nichts.

b) Eine Frau ist grundsätzlich nicht zum Unterhalt ihrer eigenen Kinder verpflichtet, wenn sie nicht bereit ist, sich diesen Unterhalt zu verdienen.

Beides gibt die formale Gesetzeslage nicht her.

Beides sieht für Männer, trotz der formalen Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau vor dem Gesetz ganz anders aus.

Was veranlaßt Juristen nur zu solchen widerrechtlichen Urteilen?
Sind Richter nicht (neben ihrem Gewissen) dem Gesetz verpflichtet?

Dein Fall ist eine Warnung für diejenigen, die glauben, dass sich die Position der Männer automatisch bessern wird, wenn vermehrt Frauen bei Trennungen in der Wirtschaftlich stärkeren Situation sind. Einmal kann der Zeitpunkt der Trennung ja frei gewählt werden - zuvor kann die eigene wirtschaftliche Situation verschlechtert werden. Und dann zeigt deine Verurteilung: Frauen werden nicht mit gleicher Härte wie Männer zu Unterhalt verurteilt.

Zwar wird der Fall eintreten, dass vermehrt Frauen nach einer Trennung in der wirtschaftlich stärkeren Position sind und damit nach dem Recht in die Lage geraten, die bisher zur Verurteilung der Männer geführt hat. Dies schon deshalb, weil in der jüngeren Generation die Frauen nach 4 Jahrzehnten Frauenverherrlichung, Frauenförderung, Quoten und Männerbehinderung im Durchschnitt besser gebildet sind und mehr Geld verdienen als die gleichaltrigen Männer (sowohl in den USA als auch bei uns gab es dazu Studien).

Aber wenn eine Frau den zum eigenen Unterhalt und zum Unterhalt ihrer Kinder erforderlichen Mittel nach der Trennung nicht mehr verdienen will, werden die Richter die Frauen anders als Männer in der gleichen Situation nicht zum Unterhalts-Erwerb für sich oder für ihre Kinder verurteilen.

Merken die Juristen denn nicht, wie unrecht, wie rassistisch, wie totalitär sie urteilen?

Viele Grüße und alles Gute
(Möge der Himmel über den Juristen und den Trennungsauslösenden Ex-Ehefrauen zusammenbrechen)
Andi

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Rumpel, Sunday, 09.07.2006, 19:52 (vor 6922 Tagen) @ Andi

Ich denke mir mal, dass es völlig egal ist, was Frauen jetzt oder in Zukunft verdienen oder nicht verdienen, egal welche Schul - oder Hochschulabschlüße sie auch immer haben mögen oder nicht haben mögen, es wird de facto so bleiben wie es ist. Die Euros und Kinder kommen zu Mutti, die Zahlungsbefehle kommen zu Vati. Und natürlich merken die Richter was sie da machen. Sie machen es schließlich mit Absicht. Sie sind nur ein Glied in der Kette des ganzen Systems. Ich möchte im Zuge dessen an unseren letzten Bunzler Herrn Schröder erinnern. Er hat sämtliche Wahlversprechen gebrochen, hat dem Volk Hartz 4 beschert (Herr Hartz selber ist auch so ein Thema für sich), warf anderen Mitnahmementalität vor, und hat selber nach seiner Abwahl (die er ja erst nicht einsehen wollte) im großen Umfang abgesahnt. Gysi, Schlauch, Özdemir und die Bonusflugmeilen - alles vergessen. Scharping - auch vergessen. Es hat zwar nichts direkt mit diesem Thema zu tun, aber es kann einen schon madig machen, insbesondere da, gebe es mal wieder Neuwahlen, die Leute wieder den selben Schrott wählen würden. Das die wahlbeteiligung immer weiter im sinken begriffen ist, wird zwar erwähnt, aber dezent entdramatisiert. Gerechtigkeit vor Gericht? Gerechtigkeit durch die politische Oberschicht ans niedere Volk? Vergesst es!

Hallo Uli

Ich habe dein Tagebuch schon früher gelesen und finde den Ausgang der
Gerichtsverhandlung zerstörerisch für dich, für deine Kinder, für deine
Frau, für unsere Gesellschaft und Kultur und auch für die Ex-Frau, die an
ein Leben ohne Eigenverantwortung gewöhnt wird.

Scheinbar gibt es in unserem Rechtssystem die folgenden Grundsätze:
a) Eine Frau, die nicht für sich selbst sorgen will, braucht das auch
nicht, wenn sie i) Kinder betreut oder ii) ein Ex-Mann vorhanden ist. Am
besten beides. Falls die Kinderbetreuung fehlt, so zeigt dein Fall, ändert
das aber auch nichts.

b) Eine Frau ist grundsätzlich nicht zum Unterhalt ihrer eigenen Kinder
verpflichtet, wenn sie nicht bereit ist, sich diesen Unterhalt zu
verdienen.

Beides gibt die formale Gesetzeslage nicht her.

Beides sieht für Männer, trotz der formalen Gleichberechtigung zwischen
Mann und Frau vor dem Gesetz ganz anders aus.

Was veranlaßt Juristen nur zu solchen widerrechtlichen Urteilen?
Sind Richter nicht (neben ihrem Gewissen) dem Gesetz verpflichtet?

Dein Fall ist eine Warnung für diejenigen, die glauben, dass sich die
Position der Männer automatisch bessern wird, wenn vermehrt Frauen bei
Trennungen in der Wirtschaftlich stärkeren Situation sind. Einmal kann der
Zeitpunkt der Trennung ja frei gewählt werden - zuvor kann die eigene
wirtschaftliche Situation verschlechtert werden. Und dann zeigt deine
Verurteilung: Frauen werden nicht mit gleicher Härte wie Männer zu
Unterhalt verurteilt.

Zwar wird der Fall eintreten, dass vermehrt Frauen nach einer Trennung in
der wirtschaftlich stärkeren Position sind und damit nach dem Recht in die
Lage geraten, die bisher zur Verurteilung der Männer geführt hat. Dies
schon deshalb, weil in der jüngeren Generation die Frauen nach 4
Jahrzehnten Frauenverherrlichung, Frauenförderung, Quoten und
Männerbehinderung im Durchschnitt besser gebildet sind und mehr Geld
verdienen als die gleichaltrigen Männer (sowohl in den USA als auch bei
uns gab es dazu Studien).

Aber wenn eine Frau den zum eigenen Unterhalt und zum Unterhalt ihrer
Kinder erforderlichen Mittel nach der Trennung nicht mehr verdienen will,
werden die Richter die Frauen anders als Männer in der gleichen Situation
nicht zum Unterhalts-Erwerb für sich oder für ihre Kinder verurteilen.

Merken die Juristen denn nicht, wie unrecht, wie rassistisch, wie
totalitär sie urteilen?

Viele Grüße und alles Gute
(Möge der Himmel über den Juristen und den Trennungsauslösenden
Ex-Ehefrauen zusammenbrechen)
Andi

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Sunday, 09.07.2006, 22:22 (vor 6922 Tagen) @ Andi

Merken die Juristen denn nicht, wie unrecht, wie rassistisch, wie
totalitär sie urteilen?

Lieber Andy,

ich denke schon, dass sie es merken. Ich glaube inzwischen fest, dass unsere Justiz schon lange nicht mehr unabhängig ist. Die scheinen mir von der Politik angewiesen worden zu sein, Urteile zu fällen, die für den bankrotten Staat aufkommensneutral sind. Nun kennen Juristen allerdings (wie unsere Politiker, ach die sind ja überwiegend auch Juristen oder Lehrer) nur das Denken mit kleinen Töpfchen. Bleibt das kleine Töpfchen voll, sind sie glücklich, egal ob der große Topf leerer und leerer wird! Naturwissenschaftler wissen, dass für alles das Massenwirkungsgesetz gilt: eine Reaktion ist nur möglich, wenn die Gesamtbilanz stimmig ist.

Als die Kinder zu mir kamen, waren sie 9 und 11 Jahre alt. Ich hätte also nicht arbeiten müssen. Anders als das Gros der Exen habe ich mich aber für meine Mitarbeiter und den Erhalt ihrer Arbeitsplätze verantwortlich gefühlt. Ich wollte den Bestand meiner Abteilung, auf die ich so stolz bin, nicht gefährden. Ich habe daher, mit der Hilfe meines Chefs, der Gesundheit meiner Frau, etc. versucht, das Unmögliche möglich zu machen. Dies hat den Staat viiiiiel Geld gespart! Hierfür werde ich nun abgezockt!

Ich habe mehrfach versucht, die Presse für meine Sache zu gewinnen. Ich habe viele Telefonate geführt. Leider besteht entweder kein öffentliches Interesse, oder aber die Sache wird als so komplex gesehen, dass sie sich für den Leser/Zuschauer nicht mehr verdaulich präsentieren läßt.

Ich bin auf die Begründung dieses Urteils mehr als gespannt. Man wird Schwierigkeiten gehabt haben, mein Einkommen (ca. BAT IIa) fiktiv in gigantische Höhen zu treiben. So hatte man seitens des OLGs bei meinem Arbeitgeber angefragt, ob es Rechtens wäre, mir für meinen Dienstwagen netto 850,- ?/Monat anzurechnen. Hierfür könnte ich mir zwei Autos kaufen und diese auch noch steuerlich und unterhaltsrechtlich absetzen.

Gruß, Uli

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 09.07.2006, 23:24 (vor 6922 Tagen) @ Uli

Hallo Uli!


Es ist wirklich haarsträubend, was in Deinem Fall gelaufen ist. Daß dermaßen offensichtlich herbeigezerrte Argumente wie Verlust der Papiere, angebliche Obdachlosigkeit, Krankheit ohne Attest usw. einfach so durchgehen, ist kaum zu fassen. Ebenso wie der offenbar halbwegs luxuriöse Lebensstil Deiner Ex und die vermutliche Versorgung durch ihren Neuen. Bei einem Hartz-IV-Empfänger würde eher hingesehen..

Ich habe von Dir erstmals gelesen im Brigitte-Forum (warst doch Du?). Heute habe ich mir Dein Tagebuch und ein Großteil der Dokumente durchgelesen. Ich finde es richtig, daß Du all das öffentlich machst. Machen viel zu wenige.
Ich kann mir die Hilflosigkeit gut vorstellen angesichts einer Justiz, die an den Tatsachen einfach nicht interessiert ist.

ich denke schon, dass sie es merken. Ich glaube inzwischen fest, dass
unsere Justiz schon lange nicht mehr unabhängig ist. Die scheinen mir von
der Politik angewiesen worden zu sein, Urteile zu fällen, die für den
bankrotten Staat aufkommensneutral sind.

Ich schätze, davon muß man ausgehen. Natürlich wird es keine Anweisung in dieser Klarheit gegeben haben, aber Juristen wissen, wie sie das entsprechend verklausuliert ausdrücken.

Ich bin auf die Begründung dieses Urteils mehr als gespannt. Man wird
Schwierigkeiten gehabt haben, mein Einkommen (ca. BAT IIa) fiktiv in
gigantische Höhen zu treiben. So hatte man seitens des OLGs bei meinem
Arbeitgeber angefragt, ob es Rechtens wäre, mir für meinen Dienstwagen
netto 850,- Eur/Monat anzurechnen. Hierfür könnte ich mir zwei Autos kaufen
und diese auch noch steuerlich und unterhaltsrechtlich absetzen.

LOL.. was fährst Du, 'nen Maybach mit Sonderausstattung? Und wieso muß so etwas beim Arbeitgeber angefragt werden? Die Preise der Autos sind bekannt, ebenso, daß 1% der Summe pro Monat anzusetzen sind.

Ich hoffe, gegen das Urteil ist Revision möglich? Und ich hoffe auch, daß Du den Mut nicht verlierst und weitermachst.

Laß Dir von mir herzlich und ermutigend auf die Schulter geklopft sein!!


Freundlicher Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Monday, 10.07.2006, 02:16 (vor 6922 Tagen) @ Nihilator

Ich habe von Dir erstmals gelesen im Brigitte-Forum (warst doch Du?).

Ja, das war ich. Ich habe mich das letzte 3/4 Jahr in fast allen Foren - um nicht provozierend zu wirken - rar gemacht, selbst bei vatersein.de (meinem Leib- und Magen-Forum) fast alles in Quarantäne geschoben, was ich gepostet hatte.

LOL.. was fährst Du, 'nen Maybach mit Sonderausstattung? Und wieso muß so
etwas beim Arbeitgeber angefragt werden? Die Preise der Autos sind
bekannt, ebenso, daß 1% der Summe pro Monat anzusetzen sind.

Ja, das fand ich auch "lustig". Die Leitlinien des OLG Hamm besagen, dass ein Dienstwagen angerechnet werden kann, so weit er eigene Aufwendungen ersetzt. Also noch nicht mal die 1% Klausel. Ich habe einen SAAB 9.5. Der kostete Listenpreis vor 2 Jahren 28.500,- EURO (also ein gut ausgestatteter VW-Golf). Ich habe aber 60 km zur Arbeit; somit kommen noch mal 0,03%/km hinzu. Diese wären aber Werbungskosten und nicht fiktives Einkommen. Ich müsste also Unterhalt dafür zahlen, dass ich zur Arbeit fahre, je weiter, desto mehr !!!

Ich hoffe, gegen das Urteil ist Revision möglich?

Das wird sich zeigen!

Laß Dir von mir herzlich und ermutigend auf die Schulter geklopft sein!!

DANKE und lG, Uli

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

......., Monday, 10.07.2006, 15:21 (vor 6921 Tagen) @ Uli

Also ich finde das sehr komisch.. wieso muss die Frau keinen KU zahlen?
Wie ist denn da die Argumentation nachdem sie keiner Arbeit nachgehen muss?

...

Hallo zusammen,

vielleicht werdet ihr euch noch an Teil 1 dieser Story erinnern, den ich
vor ca. einem 3/4 Jahr im alten gelben Forum gepostet hatte.

Zwischenzeitlich bin ich vor das OLG gegangen (meine Exe übrigens auch)
und habe, wie einige mir bereits prophezeiten, verloren! Nicht nur das:
Das OLG meinte, der doppelte Betrag des erstinstanzlichen Urteils sei
gerade gut genug für meine Exe.

Meine Exe darf nun - obwohl auch das OLG trotz größter Mühe keine
Erwerbsunfähigkeit belegen konnte - auf monatlich 412,- EURO
Austockungsunterhalt bauen. Ich muss einen Betrag von 11.643,- EURO an sie
nachzahlen (solche Beträge habe ich immer so zuhause rumliegen). Sie
braucht keinen KU zu bezahlen und sie braucht sich auch nicht zu
bewerben.

Dies ist der Unterschied zwischen AE-Vater und AE-Mutter. Mein
Tagebuch ist jetzt
wieder Online.

Gruß, Uli

p.s. zur Zeit beschäftigt sich das OLG noch mit der Beschwerde meiner Exe
über die Ablehnung ihrer Beschwerde zum Verweisungsbeschluss des
Amtsgerichtes über ihren Sorgerechtsantrag für unseren Sohn.

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Odin, Monday, 10.07.2006, 15:48 (vor 6921 Tagen) @ Uli

Merken die Juristen denn nicht, wie unrecht, wie rassistisch, wie
totalitär sie urteilen?


Lieber Andy,

ich denke schon, dass sie es merken. Ich glaube inzwischen fest, dass
unsere Justiz schon lange nicht mehr unabhängig ist. Die scheinen mir von
der Politik angewiesen worden zu sein, Urteile zu fällen, die für den
bankrotten Staat aufkommensneutral sind. Nun kennen Juristen allerdings
(wie unsere Politiker, ach die sind ja überwiegend auch Juristen oder
Lehrer) nur das Denken mit kleinen Töpfchen. Bleibt das kleine Töpfchen
voll, sind sie glücklich, egal ob der große Topf leerer und leerer wird!
Naturwissenschaftler wissen, dass für alles das Massenwirkungsgesetz gilt:
eine Reaktion ist nur möglich, wenn die Gesamtbilanz stimmig ist.

Als die Kinder zu mir kamen, waren sie 9 und 11 Jahre alt. Ich hätte also
nicht arbeiten müssen. Anders als das Gros der Exen habe ich mich aber für
meine Mitarbeiter und den Erhalt ihrer Arbeitsplätze verantwortlich
gefühlt. Ich wollte den Bestand meiner Abteilung, auf die ich so stolz
bin, nicht gefährden. Ich habe daher, mit der Hilfe meines Chefs, der
Gesundheit meiner Frau, etc. versucht, das Unmögliche möglich zu machen.
Dies hat den Staat viiiiiel Geld gespart! Hierfür werde ich nun
abgezockt!

Ich habe mehrfach versucht, die Presse für meine Sache zu gewinnen. Ich
habe viele Telefonate geführt. Leider besteht entweder kein öffentliches
Interesse, oder aber die Sache wird als so komplex gesehen, dass sie sich
für den Leser/Zuschauer nicht mehr verdaulich präsentieren läßt.

Ich bin auf die Begründung dieses Urteils mehr als gespannt. Man wird
Schwierigkeiten gehabt haben, mein Einkommen (ca. BAT IIa) fiktiv in
gigantische Höhen zu treiben. So hatte man seitens des OLGs bei meinem
Arbeitgeber angefragt, ob es Rechtens wäre, mir für meinen Dienstwagen
netto 850,- ?/Monat anzurechnen. Hierfür könnte ich mir zwei Autos kaufen
und diese auch noch steuerlich und unterhaltsrechtlich absetzen.

Gruß, Uli

Du wärst ein Kandidat für www.1000xNEIN.de

--
Odin statt Jesus!
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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Monday, 10.07.2006, 15:57 (vor 6921 Tagen) @ .......

Also ich finde das sehr komisch.. wieso muss die Frau keinen KU zahlen?
Wie ist denn da die Argumentation nachdem sie keiner Arbeit nachgehen
muss?


In der mündlichen OLG-Verhandlung meinte der vorsitzende Richter, die Frau sei durch den Wind, die würde man nie ans Arbeiten bekommen. Das Interessante aber ist, dass keiner der Richter sie kennt, da sie seit ca. 3 Jahren zu keinem Gerichtstermin mehr erschienen ist.

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Rainer ⌂, Monday, 10.07.2006, 21:27 (vor 6921 Tagen) @ Uli

Hallo

ausgestatteter VW-Golf). Ich habe aber 60 km zur Arbeit; somit kommen noch
mal 0,03%/km hinzu. Diese wären aber Werbungskosten und nicht fiktives
Einkommen. Ich müsste also Unterhalt dafür zahlen, dass ich zur Arbeit
fahre, je weiter, desto mehr !!!

Warum fährst du noch zur Arbeit? Ich habe in ähnlicher Lage gekündigt. Den Zustand als Zahlsklave hätte ich nie ertragen.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 10.07.2006, 23:59 (vor 6921 Tagen) @ Rainer

Warum fährst du noch zur Arbeit? Ich habe in ähnlicher Lage gekündigt. Den
Zustand als Zahlsklave hätte ich nie ertragen.

Hallo Rainer,
was passiert, wenn Du in einer solchen Situation selbst kündigst?

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Tuesday, 11.07.2006, 01:34 (vor 6921 Tagen) @ Rainer

Warum fährst du noch zur Arbeit? Ich habe in ähnlicher Lage gekündigt. Den
Zustand als Zahlsklave hätte ich nie ertragen.

Rainer

Hallo Rainer,

warst Du auch in der Situation, als AE-Vater zahlen zu müssen? Wenn ja, wäre es schön, von Dir zu hören.

Wie konntest Du der Arbeitsfalle entkommen? Ich kenne von vatersein.de einen Fall von einem AE-Vater, dem man eine verstärkte Erwerbsobliegenheit bescheinigte und ihm auf die Drohung hin zu kündigen sagte, dass man ihn dann komplett fiktiv veranlagen würde.

Ich möchte ja garnicht aufhören zu arbeiten, aber z.B. auf 2/3 reduzieren, auch um mehr Zeit für meine Kids und meine Bedürfnisse zu haben, bei gleichzeitigem Wegfall der Exe aus den Kontobewegungen, das wäre schon was!

Uli

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Rainer ⌂, Tuesday, 11.07.2006, 09:45 (vor 6921 Tagen) @ Nihilator

Hallo

Warum fährst du noch zur Arbeit? Ich habe in ähnlicher Lage gekündigt.
Den Zustand als Zahlsklave hätte ich nie ertragen.


was passiert, wenn Du in einer solchen Situation selbst kündigst?

Wo offiziell nichts ist, kann man nichts holen.

Rainer

--
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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Rainer ⌂, Tuesday, 11.07.2006, 09:59 (vor 6921 Tagen) @ Uli

Hallo

warst Du auch in der Situation, als AE-Vater zahlen zu müssen? Wenn ja,
wäre es schön, von Dir zu hören.

Ich war kein AE-Vater. Als solcher hätte ich allerdings bessere Argumente für meine Kündigung gehabt.

Wie konntest Du der Arbeitsfalle entkommen? Ich kenne von vatersein.de
einen Fall von einem AE-Vater, dem man eine verstärkte Erwerbsobliegenheit
bescheinigte und ihm auf die Drohung hin zu kündigen sagte, dass man ihn
dann komplett fiktiv veranlagen würde.

Das ist die juristische Theorie. Sie wird bei einer Kündigung ad absurdum geführt. Bei mir hat man fiktives Einkommen zu Grunde gelegt. Na und? Habe eben fiktiven Unterhalt bezahlt;-)

Ich möchte ja garnicht aufhören zu arbeiten, aber z.B. auf 2/3 reduzieren,
auch um mehr Zeit für meine Kids und meine Bedürfnisse zu haben, bei
gleichzeitigem Wegfall der Exe aus den Kontobewegungen, das wäre schon
was!

Warum tust du es nicht. Mit der Kinderbetreuung hast du sogar eine rechtliche Grundlage. Deiner Ex gegenüber bist du nicht gesteigert erwerbspflichtig.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

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......, Tuesday, 11.07.2006, 10:54 (vor 6921 Tagen) @ Uli

Also ich finde das sehr komisch.. wieso muss die Frau keinen KU zahlen?
Wie ist denn da die Argumentation nachdem sie keiner Arbeit nachgehen
muss?

In der mündlichen OLG-Verhandlung meinte der vorsitzende Richter, die Frau
sei durch den Wind, die würde man nie ans Arbeiten bekommen. Das
Interessante aber ist, dass keiner der Richter sie kennt, da sie seit ca.
3 Jahren zu keinem Gerichtstermin mehr erschienen ist.


Also ich meinte eher die Rechtsgrundlage, die in der Urteilsbegründung steht. Denn ich kenne kein Gesetz das Leute die "durch den Wind" sind keinen KU zahlen müssen. Frage deshalb: Was steht denn da genau?

....

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Tuesday, 11.07.2006, 12:40 (vor 6920 Tagen) @ ......

Also ich meinte eher die Rechtsgrundlage, die in der Urteilsbegründung
steht. Denn ich kenne kein Gesetz das Leute die "durch den Wind" sind
keinen KU zahlen müssen. Frage deshalb: Was steht denn da genau?

....

Ich habe bis jetzt erst den Urteilstenor. Nur die zwei Seiten, die in meinem Tagebuch hinterlegt sind. Auf das vollständige Urteil mit seiner Kommentierung bin ich auch gespannt. Dieses werde ich erfahrungsgemäß wohl in 1-2 Wochen erhalten. Sobald mir das vollständige Urteil vorliegt, werde ich es veröffentlichen.

Uli

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Uli ⌂, NRW, Tuesday, 11.07.2006, 13:14 (vor 6920 Tagen) @ Uli

Auf das vollständige Urteil mit seiner Kommentierung bin ich auch gespannt. >

Es kann allerdings auch sein, dass die die Begründung komplett weglassen. Wenn man sich das erstinstanzliche Urteil anschaut >hier<, so wird man jegliche Begründung und jeglichen Paragraphen, auf den sich das Urteil stützt, vermissen!

Uli

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....., Tuesday, 11.07.2006, 15:02 (vor 6920 Tagen) @ Uli

Also ich meinte eher die Rechtsgrundlage, die in der Urteilsbegründung
steht. Denn ich kenne kein Gesetz das Leute die "durch den Wind" sind
keinen KU zahlen müssen. Frage deshalb: Was steht denn da genau?

....


Ich habe bis jetzt erst den Urteilstenor. Nur die zwei Seiten, die in
meinem Tagebuch hinterlegt sind. Auf das vollständige Urteil mit seiner
Kommentierung bin ich auch gespannt. Dieses werde ich erfahrungsgemäß wohl
in 1-2 Wochen erhalten. Sobald mir das vollständige Urteil vorliegt, werde
ich es veröffentlichen.

Uli

Also da muss ich nochmal nachfragen: Das Urteil bezieht sich auf die Unterhaltsklage, die ist ja normal durchgegangen.

Die Frage ist wieso muss kein KU gezahlt werden. Hast du Klage auf KU eingereicht? Was ist da rausgekommen im Wortlaut?

Denn sobald die Frau Geld bekommt (z.B. durch Unterhalt, Sozialhilfe) muss davon KU gezahlt werden, ansonsten eben von einem fikives Einkommen wenn sie nicht arbeitsunfähig ist.

.....

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......, Tuesday, 11.07.2006, 15:31 (vor 6920 Tagen) @ Rainer

Hallo

warst Du auch in der Situation, als AE-Vater zahlen zu müssen? Wenn ja,
wäre es schön, von Dir zu hören.


Ich war kein AE-Vater. Als solcher hätte ich allerdings bessere Argumente
für meine Kündigung gehabt.

Wie konntest Du der Arbeitsfalle entkommen? Ich kenne von vatersein.de
einen Fall von einem AE-Vater, dem man eine verstärkte

Erwerbsobliegenheit

bescheinigte und ihm auf die Drohung hin zu kündigen sagte, dass man

ihn

dann komplett fiktiv veranlagen würde.


Das ist die juristische Theorie. Sie wird bei einer Kündigung ad absurdum
geführt. Bei mir hat man fiktives Einkommen zu Grunde gelegt. Na und? Habe
eben fiktiven Unterhalt bezahlt;-)

Ich möchte ja garnicht aufhören zu arbeiten, aber z.B. auf 2/3

reduzieren,

auch um mehr Zeit für meine Kids und meine Bedürfnisse zu haben, bei
gleichzeitigem Wegfall der Exe aus den Kontobewegungen, das wäre schon
was!


Warum tust du es nicht. Mit der Kinderbetreuung hast du sogar eine
rechtliche Grundlage. Deiner Ex gegenüber bist du nicht gesteigert
erwerbspflichtig.

Das kommt auf das Alter des jüngsten Kindes an. Die genaue Altersgrenze neuer Urteile kenne ich nicht aber ist das Kind jünger als dieses Alter (6-8 Jahre?) darf man als Alleinerzieher zu garkeiner Erwerbstätigkeit bzw. ab einem gewissen Alter (4 Jahre?) maximal zu halber Erwerbstätigkeit gezwungen werden.

In Summe: Vollzeitarbeit mit Kleinkindern wird nicht vom Gericht verordnet. Wenn man aber eine solche Arbeit freiwillig annimmt, muss man natürlich Unterhalt von dem Geld zahlen.

.......

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Christine ⌂, Tuesday, 11.07.2006, 16:01 (vor 6920 Tagen) @ ......

Ich möchte ja garnicht aufhören zu arbeiten, aber z.B. auf 2/3

reduzieren,

auch um mehr Zeit für meine Kids und meine Bedürfnisse zu haben, bei
gleichzeitigem Wegfall der Exe aus den Kontobewegungen, das wäre

schon

was!

Warum tust du es nicht. Mit der Kinderbetreuung hast du sogar eine
rechtliche Grundlage. Deiner Ex gegenüber bist du nicht gesteigert
erwerbspflichtig.

Das kommt auf das Alter des jüngsten Kindes an. Die genaue Altersgrenze
neuer Urteile kenne ich nicht aber ist das Kind jünger als dieses Alter
(6-8 Jahre?) darf man als Alleinerzieher zu garkeiner Erwerbstätigkeit
bzw. ab einem gewissen Alter (4 Jahre?) maximal zu halber Erwerbstätigkeit
gezwungen werden.

Das ist doch das Problem bei dieser Geschichte: Uli betreut die Kinder und müßte rechtlich gesehen eben nicht arbeiten, macht es aber trotzdem und das sogar Vollzeit. Die Ex- ist Uli bzw. seinen Kindern gegenüber gesetzlich zu gesteigerter Erwerbobliegen verpflichtet, aber das interessiert die Richter schlichtweg nicht. Statt das sie also dazu verdonnert wird, endlich Unterhalt für ihre Kinder zu zahlen, muß Uli noch Unterhalt für seine arbeitsscheue Ex-Frau zahlen, die lt. Gericht so durch den Wind ist, das sie nicht arbeiten braucht.
Ja, wo sind wir denn? Leider kann man nur immer wieder sagen: die größten Feinde der Männer sind die Männer!

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Tuesday, 11.07.2006, 16:45 (vor 6920 Tagen) @ .....

Also da muss ich nochmal nachfragen: Das Urteil bezieht sich auf die
Unterhaltsklage, die ist ja normal durchgegangen.

Die Frage ist wieso muss kein KU gezahlt werden. Hast du Klage auf KU
eingereicht? Was ist da rausgekommen im Wortlaut?

Denn sobald die Frau Geld bekommt (z.B. durch Unterhalt, Sozialhilfe) muss
davon KU gezahlt werden, ansonsten eben von einem fikives Einkommen wenn
sie nicht arbeitsunfähig ist.

.....

Ich habe für meine Kinder eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Von dort habe ich die Info erhalten, dass man erst den Ausgang des Unterhaltsverfahrens abwarten müsse, da meine Exe ja auf erwerbsunfähig mache. Wenn sie hier für erwerbsunfähig erklärt würde, machte eine Klage auf KU keinen Sinn mehr. Die Ansprüche auf KU sind aber von bereits vor ca. 1 Jahr formuliert werden.

Uli

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Tuesday, 11.07.2006, 16:52 (vor 6920 Tagen) @ Christine

Ja, wo sind wir denn? Leider kann man nur immer wieder sagen: die größten
Feinde der Männer sind die Männer!

Gruß - Christine

Die Berichterstatterin beim OLG war eine Frau.

Aber es ist schon rchtig: das erstinstanzliche inhaltlich völlig unbegründete und rechnerisch falsche Urteil wurde von einem Mann gefällt. Der vositzende Richter beim OLG und sein Beisitzer waren auch Männer. Das ist es, was ich nicht vertehe: Was reitet diese Leute??? Ich bin jetzt 1 Woche krank geschrieben wegen akutem Belastungssyndrom und kann kaum einen graden Gedanken fassen. Wenn ich ausfallen würde, dann käme es für den Staat finanziell richtig dicke!

Gruß Uli

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Christine ⌂, Tuesday, 11.07.2006, 18:13 (vor 6920 Tagen) @ Uli

Aber es ist schon rchtig: das erstinstanzliche inhaltlich völlig
unbegründete und rechnerisch falsche Urteil wurde von einem Mann gefällt.
Der vositzende Richter beim OLG und sein Beisitzer waren auch Männer. Das
ist es, was ich nicht vertehe: Was reitet diese Leute??? Ich bin jetzt 1
Woche krank geschrieben wegen akutem Belastungssyndrom und kann kaum einen
graden Gedanken fassen. Wenn ich ausfallen würde, dann käme es für den
Staat finanziell richtig dicke!

Uli, frage Dich doch bitte mal, was passieren kann, wenn Du Deine Arbeitszeit reduzieren würdest?
Wieso denkst Du überhaupt noch an den Staat und ob es dem durch Deinen Ausfall schlecht gehen würde? Ich weiß, das ist unheimlich schwer, ich habe auch den Glauben an einen Rechtsstaat aufgeben müssen und irgendwie war das auch schmerzlich. Wenn dem Staat doch Männer und Väter egal sind, wieso willst Du diesen Staat noch stützen? In dem Du Dich selber gsundheitlich ruinierst?
Das kann ich ebenso wenig verstehen.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Tuesday, 11.07.2006, 18:49 (vor 6920 Tagen) @ Christine

Uli, frage Dich doch bitte mal, was passieren kann, wenn Du Deine
Arbeitszeit reduzieren würdest?
Wieso denkst Du überhaupt noch an den Staat und ob es dem durch Deinen
Ausfall schlecht gehen würde? Ich weiß, das ist unheimlich schwer, ich
habe auch den Glauben an einen Rechtsstaat aufgeben müssen und irgendwie
war das auch schmerzlich. Wenn dem Staat doch Männer und Väter egal sind,
wieso willst Du diesen Staat noch stützen? In dem Du Dich selber
gsundheitlich ruinierst?
Das kann ich ebenso wenig verstehen.

Gruß - Christine

Nun liebe Christine,

ich habe keinen nine-to-five-Job. Eine Reduzierung meiner Arbeitszeit ist nicht so ohne Weiteres möglich. Selbst meine momentane Arbeitsweise mit teilweiser Heimarbeit ist oftmals problematisch, weil ich nicht vor Ort verfügbar bin. Ich habe vor 15 Jahren eine med. Abteilung aufgebaut, mit deren diagnostischen Möglichkeiten ich viele Kliniken und niedergelassene Ärzte in ganz Dt. versorge. Darauf bin ich auch stolz und das würde auch an mein Ego gehen, mir dieses selbst zerschlagen zu müssen, "nur" weil dies meiner Exe oder dem Staat oder wem auch immer so gefällt. Ich bin jetzt fast 50 Jahre. Versuche mal, da noch etwa ganz anderes zu machen, noch dazu, wenn man es gar nicht will.

LG Uli

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Christine ⌂, Wednesday, 12.07.2006, 13:01 (vor 6919 Tagen) @ Uli

Uli, frage Dich doch bitte mal, was passieren kann, wenn Du Deine
Arbeitszeit reduzieren würdest?
Wieso denkst Du überhaupt noch an den Staat und ob es dem durch Deinen
Ausfall schlecht gehen würde? Ich weiß, das ist unheimlich schwer, ich
habe auch den Glauben an einen Rechtsstaat aufgeben müssen und

irgendwie

war das auch schmerzlich. Wenn dem Staat doch Männer und Väter egal

sind,

wieso willst Du diesen Staat noch stützen? In dem Du Dich selber
gsundheitlich ruinierst?
Das kann ich ebenso wenig verstehen.


Lieber Uli,

ich habe keinen nine-to-five-Job. Eine Reduzierung meiner Arbeitszeit ist
nicht so ohne Weiteres möglich. Selbst meine momentane Arbeitsweise mit
teilweiser Heimarbeit ist oftmals problematisch, weil ich nicht vor Ort
verfügbar bin.

so wie ich die Sache verstehe, hat Dein Problem aber nichts mit Deiner Ex- zu tun, sondern ist Dein alleiniges Problem.

Ich habe vor 15 Jahren eine med. Abteilung aufgebaut, mit
deren diagnostischen Möglichkeiten ich viele Kliniken und niedergelassene
Ärzte in ganz Dt. versorge.

Dann arbeitest Du ja in der gleichen Branche wie meine Tochter.

Darauf bin ich auch stolz und das würde auch
an mein Ego gehen, mir dieses selbst zerschlagen zu müssen, "nur" weil
dies meiner Exe oder dem Staat oder wem auch immer so gefällt.

Das kann ich ich sogar sehr gut nachvollziehen, bin ich momentan in einer ähnlichen Situation. Der Unterschied ist nur: Ich habe jetzt einfach gekündigt, weil ich trotz aller Liebe zu meiner Arbeit und meinen Kollegen nicht mehr so weiter machen will. Es ist ein langer Prozeß und dieser hat Monate gedauert. Ich habe diesen Betrieb zwar nicht aufgebaut, sondern bin in einer schwierigen Phase dazu gestoßen. Ich habe vieles verändert und die jetzige Organisation trägt meine Handschrift, aber irgendwann kommt einfach der Punkt, gerade in unserem Alter -ich bin bereits 50 Jahre-, wo man überlegen sollte, was wichtiger ist. Ich gebe einen gutbezahlten Job auf, mit dem ich immerhin lange Zeit 2 Haushalte finanziert habe, ohne einen neuen Job zu haben. Meine Arbeit war lange Zeit auch Priorität in meinem Leben, aber irgendwann habe ich festgestellt, daß Arbeit nicht alles ist und sein kann.
Wie bereits geschrieben, ich kann Dich schon verstehen, aber manchmal sollte man seine Position auch mal überdenken.

Ich bin jetzt fast 50 Jahre. Versuche mal, da noch etwa ganz anderes zu
machen, noch dazu, wenn man es gar nicht will.

Genau das ist der springende Punkt: "Wenn man nicht will"

Liebe Grüße - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

......, Wednesday, 12.07.2006, 14:30 (vor 6919 Tagen) @ Uli

Also da muss ich nochmal nachfragen: Das Urteil bezieht sich auf die
Unterhaltsklage, die ist ja normal durchgegangen.

Die Frage ist wieso muss kein KU gezahlt werden. Hast du Klage auf KU
eingereicht? Was ist da rausgekommen im Wortlaut?

Denn sobald die Frau Geld bekommt (z.B. durch Unterhalt, Sozialhilfe)

muss

davon KU gezahlt werden, ansonsten eben von einem fikives Einkommen

wenn

sie nicht arbeitsunfähig ist.

.....


Ich habe für meine Kinder eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt
eingerichtet. Von dort habe ich die Info erhalten, dass man erst den
Ausgang des Unterhaltsverfahrens abwarten müsse, da meine Exe ja auf
erwerbsunfähig mache. Wenn sie hier für erwerbsunfähig erklärt würde,
machte eine Klage auf KU keinen Sinn mehr. Die Ansprüche auf KU sind aber
von bereits vor ca. 1 Jahr formuliert werden.

Uli

Hallo!

Also das finde ich komisch. Denn: Hier wird das Recht des Kindes(!) auf Unterhalt entgegen den Richtlinien der Beistandsschaft nicht durchgesetzt.
Ich würde das JA auffordern sofort Klage einzureichen. Übrigens: Auch bei Erwerbsunfähigkeit muss KU gezahlt werden! Er wird nur niedriger angesetzt. Ausserdem werden bei KU strengere Massstäbe an die Erwerbsunfähigkeit gesetzt als bei anderen Verfahren, d.h. einen Freibrief für die KM gibts auf einen Fall.

.....

KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Wednesday, 12.07.2006, 16:50 (vor 6919 Tagen) @ ......

Hallo!

Also das finde ich komisch. Denn: Hier wird das Recht des Kindes(!) auf
Unterhalt entgegen den Richtlinien der Beistandsschaft nicht durchgesetzt.

Ich würde das JA auffordern sofort Klage einzureichen. Übrigens: Auch bei
Erwerbsunfähigkeit muss KU gezahlt werden! Er wird nur niedriger
angesetzt. Ausserdem werden bei KU strengere Massstäbe an die
Erwerbsunfähigkeit gesetzt als bei anderen Verfahren, d.h. einen Freibrief
für die KM gibts auf einen Fall.

.....

Ich hatte mich bereits am Montag schriftlich an das JA gewandt, mit der Bitte zu prüfen, ob meine Zahlbeträge nicht gleich für KU zu sichern wären. Leider konnte ich dort bis heute niemanden tel. erreichen: In NRW sind halt Ferien, ab ich bleibe am Ball!

Uli

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