Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kindergelderhöhung und was Ursula von der Leyen dazu sagt

Don Peppino, Wednesday, 28.01.2009, 19:31 (vor 5958 Tagen) @ Christine

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

im Alter von 68 Jahren schreibe ich zum erstenmal in meinem Leben eine
Nachricht (voller Empörung) an eine(n) Politiker(in).

Der Sachverhalt:
Meine Tochter hat vier wunderbare Kinder im Alter zwischen 8 und 14
Jahren. Die beiden ältesten gehen ins Gymnasium, die beiden jüngeren sind
die besten Schüler ihrer Grundschulklassen und werden auch ins Gymnasuim
gehen.
Meine Tochter lebt in Trennung und ist Alleinerziehende. Die fünfköpfige
Familie hat ein monatliches Gesamteinkommen (inkl. Kindergeld) von etwa
2100 Euro.
Seit wenigen Monaten bemüht sich meine Tochter um einen (halbtäglichen)
Arbeitsplatz; seitdem zahlt ihr die ARGE noch zusätzliche 150 Euro
Arbeitslosenhilfe für zunächst 6 Monate.

Was hat sich meine Tochter gefreut als durch Ihre Veranlassung der
Bundestag kürzlich die Erhöhung des Kindergeldes beschlossen hat !!!
Diese Erhöhung macht in Ihrem Fall um die 50 Euro monatlich aus, was sie
dringend gebrauchen würde.

Kurz vor Weihnachten bekam sie nun einen Brief von der ARGE, in der ihr
mitgeteilt wird, dass ihre Arbeitlosenhilfe entsprechend der
Kindergelderhöhung gekürzt wird.

Wenn es nicht so traurig wäre, man müsste lachen !
Diejenigen, die am dringensten auf die KG Erhöhung angewiesen sind
bekommen gar nichts zusätzlich!!!
Was hat denn der Kindesbedarf mit Arbeitslosenhilfe zu tun ??

Mit Verlaub: Das ist eine seltsame, unverständliche Art von
Familienpolitik !! Mit "sozial" hat das mit Sicherheit überhaupt nichts zu
tun!!
Nicht nur ich mit meiner Familie, auch alle Bekannten denen wir die Story
erzählen sind empört!

Mit freundlichen Grüssen
Klaus Abend

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Abend,

vielen Dank für Ihre Frage, die viele Eltern und Kinder in unserem Land
betrifft. Ich kann die Enttäuschung Ihrer Tochter gut nachempfinden. Ich
weiß sehr gut, dass gerade viele alleinerziehende Mütter jeden Cent
mehrmals umdrehen müssen, um mit ihren Kindern über die Runden zu kommen.
Dass Eltern, die ALG II beziehen, nicht von der zum Jahreswechsel
erreichten Kindergelderhöhung profitieren, hat jedoch einen klaren Grund:
Sie erhalten für ihre Kinder nicht das "Kindergeld" (wurde von 2002 bis
Ende 2008 nicht erhöht), sondern das "Sozialgeld", das an alle Bezieher für
Arbeitslosenhilfe zusätzlich für ihre Kinder bezahlt wird.

Mit dem Sozialgeld fahren sie auch nach der jüngsten Erhöhung nicht
schlechter als mit dem Kindergeld. Das 2005 eingeführte Sozialgeld beträgt
heute pro Kind 211 bzw. 281 Euro. Das Kindergeld liegt mit seinen 164 Euro
für das erste und zweite Kind noch deutlich unter diesem Betrag. Außerdem
ist das Sozialgeld seit der letzten vorausgegangenen Kindergelderhöhung im
Jahr 2002 zweimal angehoben worden: 2007 und 2008. Für Kinder bis zum
vollendeten 6. Lebensjahr hat es beispielsweise eine Steigerung um fast 50
Prozent von 147 Euro auf jetzt 211 Euro gegeben, während das Kindergeld in
dieser Zeit immer 154 Euro für das erste bis dritte Kind betrug. Bei diesen
beiden Sozialgeld-Anhebungen sind die Kindergeld-Bezieher leer
ausgegangen.

Eine Anpassung ist dennoch notwendig, weil inzwischen die
Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Nach den Daten des aktuellen
Existenzminimumberichtes ist absehbar, dass das Sozialgeld im kommenden
Jahr erneut angehoben wird. Auf Basis der im Bericht vorausgesagten
Steigerungsraten kann man bis spätestens zur zweiten Jahreshälfte 2010 von
einer Erhöhung der Regelleistungen für Kinder auf 220 Euro (Kinder bis 14
Jahre) bzw. 294 Euro (Jugendliche ab 14 Jahre) ausgehen.

Die Familie Ihrer Tochter kann aber schon viel früher auf finanzielle
Entlastung bauen: Sie wird wie viele andere Familien mit niedrigem
Einkommen und jüngeren Schulkindern in besonderem Maße vom
Konjunkturprogramm der Bundesregierung profitieren. Sie erhält für jedes
Kind einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro, der ausdrücklich nicht auf
Sozialleistungen angerechnet wird. Gleichzeitig werden die Bedarfssätze in
Hartz IV für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren um 35 Euro im Monat erhöht.
Dies wird ab 1. Juli 2009 gelten. Hinzu kommt, dass Ihre Tochter mit den
vier Kindern zwischen 6 und 14 Jahren vom neuen Schulbedarfspaket der
Bundesregierung profitieren wird. Ab dem Schuljahr 2009/10 steht ihr laut
neuem Familienleistungsgesetz eine zusätzliche Leistung zu: Jedes Kind
erhält von der ersten Klasse bis zum Ende des 10. Schuljahres 100 Euro zu
jedem Schuljahresbeginn. Bei vier Kindern im Alter von 8 bis 14 Jahren gibt
es also mit Kinderbonus, Schulbedarfspaket und höheren Sozialleistungen für
Kinder in diesem Jahr gut 900 Euro zusätzlich vom Staat.

Zum Schluss möchte ich Ihnen erläutern, was Sie so empört hat, nämlich
warum es grundsätzlich in Ordnung ist, dass das Kindergeld auf das
Sozialgeld angerechnet wird: Vereinfacht gesagt, weil beide staatlichen
Unterstützungsleistungen demselben Zweck dienen. Sie sollen den Eltern
helfen, den Lebensunterhalt des Kindes zu finanzieren. Wenn das Amt im Fall
Ihrer Tochter nicht das (erhöhte) Kindergeld vom ohnehin höheren Sozialgeld
abziehen würde, würde es zweimal für dieselbe Sache zahlen. Auch, wenn Ihre
Tochter das Geld sicher gut gebrauchen könnte - gegenüber anderen Bürgern,
die ebenfalls auf staatliche Hilfe angewiesen sind, wäre es nicht fair.

Bitte richten Sie Ihrer Tochter von mir aus, dass ich ihr bei ihrer
Jobsuche alle Daumen drücke. Vielleicht hat sie Interesse an unserem
Bundesprogramm "Perspektive Wiedereinstieg", das insbesondere Müttern die
Rückkehr in den Beruf erleichtern soll, die mehrere Jahre für die Erziehung
ihrer Kinder aus dem Erwerbsleben ausgestiegen sind. Sie findet alle Infos
auf der Internetseite meines Ministeriums.

Ihre Ursula von der Leyen

http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18754

Düsseldorfer
Tabelle

Libeber Klaus,

ihre Tochter erhält für ihre schwerstbehinderung "Alleinerziehende" 17% Zuschlag.
Darüber hinaus kenne ich Familienväter die mit deutlich weniger Geld auskommen müssen und stellen Sie sich mal vor, sie müssen auch noch arbeiten für ihr Geld. Im übrigen finde ich, dass bevor die Allgemeinheit für Ihre Enkelkinder aufkommt, zuerst Sie als Großvater gefragt sind.
Die Zeitungen sind voller Putzstellen, hier würde Ihre Tochter zumindest 4 Stunden täglich Arbeiten können vormittags. Meine damals Alleinerziehende Mutter hat neben ihren Vollzeitjob auch noch drei Nebentätigkeiten ausgeübt und sie werden es kaum glauben, sie hat bis zum heutigen Tage nocht keine einzige Sekunde von Sozialleistungengelebt.


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