Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 geschiedenen Frauen (Recht)

Christine ⌂, Thursday, 29.01.2009, 12:13 (vor 5627 Tagen)

heute im Bundestag - 28.01.2009
Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Grünen wollen die Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundesländern verbessern. In einem Antrag (16/11684) weisen sie darauf hin, dass vor 1992 Geschiedene in den neuen Bundesländern von der Teilhabe an den Rentenanwartschaften ihrer früheren Gatten ausgeschlossen seien. Deshalb solle nun eine Regelung zugunsten von Frauen geschaffen werden, die vor 1992 geschieden wurden und wegen Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder eingeschränkt haben. In Anlehnung an den Versorgungsausgleich sollten zudem die individuellen Ansprüche der Frauen aus der Ehezeit ermittelt, halbiert und dann ihrem Rentenkonto für die Ehezeit gutgeschrieben werden.

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_024/04.html
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Lest Euch bitte mal den Antrag (2 Seiten) durch, denn dort fordern die Grünen nicht die grundsätzliche Verbesserung für den Schlechtergestellten, sondern dreist, das die Frauen besser gestellt werden sollen. Anscheinend wurde aber bereits festgestellt, das dieses rechtlich nicht möglich ist und so soll das ganze aus Steuermitteln finanziert werden.
Dabei müßten die doch eigentlich froh sein, denn dort waren Männer und Frauen nach einer Scheidung jeder für sich verantwortlich, zumindest habe ich das so verstanden. Es wird also eine Gleichberechtigung bekämpft, wofür sie hier angeblich kämpfen. Verstehe das, wer will.

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 geschiedenen Frauen

Narrowitsch, Berlin, Thursday, 29.01.2009, 13:43 (vor 5627 Tagen) @ Christine

Immer wieder interessant, was die Rechtsauffassung Unterhalt betrifft.

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber - wenn ich nicht irre - gilt im Strafrecht der Grundsatz, dass strafbar nur sein kann, was zur Tatzeit als Straftat galt (Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgenommen). Verträge - so meine Überlegungen weiter - unterliegen grundsätzlich dem Recht, welches zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt.

Gehe ich von der Eheschließung als zivilrechtlichem Vertag aus, so wäre die Rechtslage klar wie Kloßbrühe - oder? Denn Zitat:

"Nach dem Recht der DDR gab es nach einer Scheidung in der Regel keine Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern. Nach einer gescheiterten Ehe sollten beide Partner, so die Norm, jeweils selbst für ihren Unterhalt aufkommen. Auch Ansprüche auf Rente sollten durch eigene Berufsarbeit aufgebaut werden."

Höchst aufschlussreich - diese grünen Korrekturtversuche des ansonsten von ihnen hochgelobten DDR - Familienrechts. Welches so gerecht, wie uns es die Linke weismachen will, nun auch nicht war.

Wunderbar also die grüne Rechtsauffassung: 1. Linke, feministischen Anschauungen gelten nicht, sobald diese Grundsätze mit der Ertragslage ihrer Klientel kollidiert.In diesem Falle greifen sie gern auf 2. das stinkbürgerliches Recht zurück. Dieses wiederum auch nur insofern, das Grüne über dreiste Winkelzüge es aushebeln können.

Der Ehemann, der vor langer langer Zeit unter gewissen Bedingungen eine Ehe schloss, soll also zu Konsequenzen verdonnert werden, die es seinezeit nicht gab...

Mal weiter gedacht, was haben solche Ambitionen generell für Vertagsrecht für Folgen. Kann nicht jeder Verträge ummodeln, wenn es ihm passt? In Mietsachen zb? Im Kreditwesen?

Ich vermute immer öfter Verfassungs - und Rechtstaatsfeinde im Bundestag.

Die genießen allerdings - rechtstaatlich - Immunutät.

Narowitsch

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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

Positive Verfassungswidrigkeit

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 29.01.2009, 14:10 (vor 5627 Tagen) @ Narrowitsch

... Verträge - so meine Überlegungen weiter - unterliegen
grundsätzlich dem Recht, welches zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
galt.

Gehe ich von der Eheschließung als zivilrechtlichem Vertag aus, so wäre
die Rechtslage klar wie Kloßbrühe - oder?

Oder!

Da ist unser Gesetzgeber nicht so kleinlich.
Ehen, die noch bis in die 70er geschlossen wurden, als Scheidungen nach dem Schuldprinzip erfolgten, bekamen mit dem neuen Scheidungsrecht plötzlich das Zerüttungsprinzip übergestülpt - ohne Übergangsfristen. Eine ganz klar verfassungswidrige, nachträgliche Vertragsänderung. Aber wenn es um Extrawürste für Frauen geht, ist die Verfassung nicht wirklich wichtig, das ist so im real existierdenden Feminismus.

Ich möchte daher jetzt und hier Urheberrechtsschutz für den Begriff 'positive Verfassungswidrigkeit' beantragen.

Viele Grüße
Wolfgang

Positive Verfassungswidrigkeit

Narrowitsch, Berlin, Thursday, 29.01.2009, 16:15 (vor 5627 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Ich möchte daher jetzt und hier Urheberrechtsschutz für den Begriff
'positive Verfassungswidrigkeit' beantragen.

Viele Grüße
Wolfgang

Ich hoffe, wir werden von Tantiemenforderungen verschont? Würde diesen Begriff gern nutzen.... Nur meinen Geldbeutel....Du veschteeeehst sicher...

Übrigens- Eintrag in die Wikimannia - empfehlensswert. Wegen der Erstveröffentlichung---- auch in 100 Jahren noch nachvollziehbar!!!!!

noch mehr Grüße!

Narrowitsch

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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

Positive Verfassungswidrigkeit Das Wort des Jahrzehnts! (nt)

Holger, Thursday, 29.01.2009, 16:51 (vor 5627 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

- kein Text -

Wie wäre es mit Positive Menschenrechtsverletzung wie bei der Diskrimierung? n

Christian2, Thursday, 29.01.2009, 19:58 (vor 5627 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

- kein Text -

Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 geschiedenen Frauen

freiheitistunteilbar @, Friday, 30.01.2009, 16:17 (vor 5626 Tagen) @ Narrowitsch

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeitausgenommen

Sind ja auch nur Doktrinen, und eine Weltgericht, welches von allen Staaten anerkannt ist, gibt es nicht.

Da versucht ein Staatenbund Weltmacht zu spielen und alle Ex-Despoten im Nachhinein zu verknasten.

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