Märchenstunde
Brüderchen und Schwesterchen
Es war einmal ein kleines Mädchen, das hatte ein großes Brüderchen.
Beide waren ein Herz und eine Seele, und jeden Tag konnte man sie fröhlich lachend und singend zum Sandkasten ziehen sehen, das kleine Mädchen mit einem niedlichen kleinen rosa Eimerchen und der kleine Junge mit einem ebenso hübschen etwas größeren blauen.
Dort spielten sie vergnügt den ganzen Tag, stritten auch einmal und versöhnten sich wieder, und alles hätte immer so bleiben können.
Doch eines Tages kam eine böse Fee aus dem fernen, fernen Land Sumsinimef des Weges, die hieß Thcarteiwzreig Dienssah. Ihre üblen Taten waren bekannt in Stadt und Land, und so nannte sie sich lieber Ecila, die Amme. Dieser Name klang freundlicher und war für die Menschen in diesem Lande auch viel leichter zu sprechen.
"Schwesterchen", hub die Fee an zu reden, "Ich bin eine gute Fee und helfe den Menschen. Und du brauchst meine Hilfe. Denn, warum nur läßt du dir diese schlimme Ungerechtigkeit gefallen?"
"Welche Ungerechtigkeit denn?", fragte das kleine Mädchen neugierig.
"Nun, sieh Dir doch mal Eure Eimerchen an, ist das deines Brüderchens nicht viel größer und schöner? Und möchtest Du nicht auch viel lieber ein blaues Eimerchen?", sagte die Fee.
Das Mädchen überlegte. "Eigentlich nicht.", meinte sie schließlich. "Rosa gefällt mir viel besser, und mein Eimerchen ist kleiner, weil ich nicht so viel heben kann wie mein Bruder."
"Das ist doch Unsinn" sprach die Fee. "Das erzählen euch die Jungs doch nur. Die haben sich gegen euch Mädchen verbündet, damit sie die schönen blauen Eimerchen für sich allein behalten können."
Schwesterchen schaute zweifelnd. Sie hatte schon versucht, das gefüllte blaue Eimerchen zu heben, und es war ihr nicht gelungen. "Aber natürlich kannst Du das" säuselte die Fee weiter. "Es liegt nur daran, daß Dein Brüderchen Dir immer den Mut nimmt. Ist nicht Dein Brüderchen auch sehr oft gemein zu Dir?" setzte die Fee nach.
Das Mädchen überlegte. Eigentlich war ihr Brüderchen nicht gemein zu ihr; oft trug er auf dem Heimweg sogar ihr Eimerchen mit, wenn es ihr zu schwer wurde.
Andererseits - hatte er nicht auch schon manchmal freche Sachen zu ihr gesagt?
Die Fee hörte nicht auf mit vergifteter Zunge zu reden, und allmählich begann das Mädchen ihr zu glauben. Natürlich, die gute Fee hatte recht! Immer bekam ihr Brüderchen das größere Stück Kuchen! Und, war er nicht immer Erster, wenn sie um die Wette liefen? War er nicht immer schneller als sie auf den Baum geklettert?
In dem kleinen Mädchen begann sich ein wenig Haß zu regen.
Das mußte aufhören, sie mußte genau das gleiche Eimerchen haben, und sie mußte genauso schnell wettlaufen können! Daß ihr Brüderchen ihr sowieso immer einen Vorsprung gab, reichte jetzt nicht mehr.
Das kleine Mädchen begann zu weinen und zu schluchzen. Besorgt eilte der Vater, der Herr Taats, herbei und erkundigte sich, was denn passiert sei. Das Mädchen schluchzte, daß es furchtbar ungerecht sei, daß sie nur ein kleineres rosafarbenes Eimerchen hätte und ihr Brüderchen ein viel schöneres und größeres blaues.
Der Vater meinte: "Aber sieh mal, Du bist doch auch kleiner und kannst nicht so schwer heben. Und war rosa nicht immer Deine Lieblingsfarbe?"
"Nein, nein, nein", brüllte das Mädchen, "ich hasse rosa. Und ich kann genauso viel heben wie mein Brüderchen."
"Aber wir haben doch nur ein blaues Eimerchen!" sagte der Vater verzweifelt.
"Das ist mir egal", heulte das Mädchen auf "ich will will will genau das Gleiche, was mein Brüderchen hat." und trampelte mit den Füßen.
Was der Vater auch sagte, es half nichts.
Völlig resigniert meinte er schließlich: "Dann werden wir teilen müssen." Er zog sein Messer aus der Tasche und schnitt die beiden Eimerchen mitten entzwei. Er reichte Brüderchen und Schwesterchen je eine blaue und eine rosa Hälfte. Das Mädchen lächelte, wischte sich die Tränen ab und war's zufrieden. Der Vater ging seiner Wege.
Doch was war das? Die Eimerchen waren nun gerecht aufgeteilt, aber es wollte einfach nicht gelingen, mit den kaputten Hälften noch zu spielen. Statt Gerechtigkeit hatte das kleine Mädchen nun - gar nichts, und ihr Brüderchen auch nicht.
Die böse Fee Ecila, die alles mit angehört hatte, stand hinter den Büschen und lächelte böse und zufrieden... und wenn sie nicht gestorben ist, dann hetzt sie noch heute Schwesterchen und Brüderchen gegeneinander auf.
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Märchenstunde - SA GEN HAFT!
Tolles Märchen Nihi! Hast Du Dir das ausgedacht?
Heißt die böse Fee gar Alice Schwarzer?
DschinDschin
--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.
Märchenstunde - SA GEN HAFT!
Tolles Märchen Nihi! Hast Du Dir das ausgedacht?
Danke.
Heißt die böse Fee gar Alice Schwarzer?
!tsah nateg nohcs thcin se uD nnew ,sträwkcür nemaN eid seiL
,ßruG
ihin
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Märchenstunde reloaded
Schönes märchen, aber ist der schluss nicht etwas anders?
Das kleine Mädchen begann zu weinen und zu schluchzen. Besorgt eilte der Vater, der Herr Taats, herbei und erkundigte sich, was denn passiert sei. Das Mädchen schluchzte, daß es furchtbar ungerecht sei, daß sie nur ein kleineres rosafarbenes Eimerchen hätte und ihr Brüderchen ein viel schöneres und größeres blaues.
Der Vater Taats konnte keine mädchen weinen sehen und meinte: "Da hast du recht,
jetzt muss dein brüderchen dir sein eimerchen geben, und er bekommt deins.
Schliesslich bist du mindestens genauso stark wie er. Weil er aber stärker ist
als du, muss er beide eimerchen abends nach hause tragen."
Und vater Taats machte ein gesetz, das lautete:
Jungen und mädchen sind gleichberechtigt. Jungens vom vollendeten
achte lebensjahr können zum tragen von blauen eimerchen herangezogen
werden.
Und wenn sie nicht gemainstreamt sind, dann gendern sie noch heute.
Märchenstunde reloaded
Schönes märchen, aber ist der schluss nicht etwas anders?
Das kleine Mädchen begann zu weinen und zu schluchzen. Besorgt eilte der
Vater, der Herr Taats, herbei und erkundigte sich, was denn passiert sei.
Das Mädchen schluchzte, daß es furchtbar ungerecht sei, daß sie nur ein
kleineres rosafarbenes Eimerchen hätte und ihr Brüderchen ein viel
schöneres und größeres blaues.
Der Vater Taats konnte keine mädchen weinen sehen und meinte: "Da hast du
recht,
jetzt muss dein brüderchen dir sein eimerchen geben, und er bekommt
deins.
Schliesslich bist du mindestens genauso stark wie er. Weil er aber stärker
ist
als du, muss er beide eimerchen abends nach hause tragen."Und vater Taats machte ein gesetz, das lautete:
Jungen und mädchen sind gleichberechtigt. Jungens vom vollendeten
achte lebensjahr können zum tragen von blauen eimerchen herangezogen
werden.Und wenn sie nicht gemainstreamt sind, dann gendern sie noch heute.
Das ist ein schönes Ende, teils vielleicht noch treffender.
Mir war allerdings die Aussage mit den halben Eimerchen wichtig: Geteiltes Leid ist halbes Leid, geteilte Freude ist doppelte Freude, geteilte Eimerchen sind - nur noch Müll.
Freundlicher Gruß,
nihi
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Märchenstunde - noch ein Märchen
Rotkäppchen - wie es der Jurist erzählt
Es war einmal eine Minderjährige. Der Überlieferung nach im vorpubertären Alter. Die Eltern des Mädchens hatten ihr in Ausübung des ihnen gesetzlich eingräumten Namenbestimmungsrechts (§1627 Abs.1, 2 BGB) den Rufnamen Rotkäppchen gegeben, unbeanstandet vom Standesamt, das gemäß §§ 16, 17 des Personenstandsgesetzes nach gebundenem Ermessen hätte widersprechen können.
Rotkäppchen wurde von der Mutter beauftragt (§ 622 BGB), Kuchen und Wein zu der im Walde wohnenden kranken Großmutter zu bringen, ohne daß übermittelt ist, ob es sich dabei um die Großmutter väterlicher- oder mütterlicherseits handelte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) erfolgte eine der nach herrschender Meinung ausreichende Belehrung vor den möglichen Gefahren des Weges. In ständiger Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, daß selbst bei einem 6jährigen Kind, soweit keine schädlichen Neigungen festgestellt werden, es ausreicht, vor denallgemein üblichen Gefahren einer Weggefährdung zu warnen, um alsdann das Kind unbewacht zu lassen; eine ständige Begleitung durch eine Aufsichtsperson wird nicht gefordert, ein ständiges Eingesperrtsein des Kindes in diesem Alter ist weder geboten noch aus erzieherischen Gründen erwünscht (VersR 1972, Seite 54)!
Entgegen dieser für ausreichend anzusehenden Belehrung ließ sich das Kind von einem der menschlichen Sprache mächtigen Wolf in ein Gespräch verwickeln und gab bei dieser Gelegenheit Informationen preis, die der Wolf arglistig zu seinem Vorteil ausnutzte. Die insoweit erfolgte Einlassung des Kindes hinsichtlich des Gesprächs mit dem Tier ist nicht zu widerlegen, zumal bekanntermaßen auch Loriot im Fernsehen einen sprechenden Hund vorführen konnte.
Die weiteren Angaben des Mädchens anläßlich seiner Vernehmung um die Vorkommnisse im Hause der Großmutter, daß nämlich der Wolf zunächst die Großmutter und alsdann nach einem etwas verfänglichem Gespräch auch Rotkäppchen bei lebendigem Leibe verschlungen habe, wurde indirekt durch die Zeugenaussage des Jägers bestätigt, der durch Aufschneiden des sich im Tiefschlaf befindlichen Wolfs die beiden Personen unverletzt befreite. Als Präjudiz kann auf den Propheten Jonas verwiesen werden, von dem in der Bibel überliefert ist, daß er zunächst von einem Fisch (Jonas 2,1) verschlungen und nach 3 Tagen - möglicherweise wegen Unbekömmlichkeit - wieder ausgespuckt wurde (Jonas 2,11).
Das Aufschneiden des Wolfs durch den Jäger ist tatbestandsmäßig als verbotene Vivisektion zu werten. Die mögliche Einlassung des Jägers, eine Tötung des Tieres - etwa durch Kopfschuß - sei wegen der gerade laufenden Schonzeit nicht zumutbar gewesen, wäre eine Schutzbehauptung und darum unbeachtlich. Wegen des vorhandenen Notstandes entfällt jedoch zumindest der Schuldvorwurf, was eine Bestrafung ausschließt (§ 35 StGB).
Dagegen ist der Jäger wegen Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz zu bestrafen, soweit er als Mittäter gemeinschaftlich handelnd (§ 25 Abs.2 StGB) mit der gleichfalls straffälligen Großmutter und dem noch nicht strafmündigem Rotkäppchen (§ 19 StGB) den aufgeschnittenen Wolf mit schweren Feldsteinen füllte und so den qualvollen Tod des Tieres herbeiführte. Die verwirkte Strafe wäre jedoch mit Rücksicht auf die zuvor erbrachte Hilfeleistung zur Bewährung auszusetzen.
Dem Vernehmen nach soll Rotkäppchen später mit dem Jäger die Ehe eingegangen sein, beide sollen die Großmutter zu sich genommen haben.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann lügen sie noch heute.
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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.
Märchenstunde - noch ein Märchen
Rotkäppchen
vom Sprachheilpädagogen erzählt
Es war einmal ein kleines Mädchen, das von allen Rotkäppchen genannt wurde, weil es von seiner Mutter jeden Tag ein rotes Mützchen aufgesetzt bekam. Eines schönen Tages sagte die alleinerziehende und restlos überforderte Mutter zu ihrer kleinen Tochter Rotkäppchen, sie solle doch der vereinsamten Großmutter therapeutische Hilfen für die Überwindung ihrer aktuellen destabilisierenden Disposition, einer Erkältung, vorbei bringen.
"Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen!", belehrte die fürsorgliche Mutter das Rotkäppchen und gab ihr einen Korb mit Brot und Wein für die bedürftige Großmutter mit. "Und bleib mir ja auf dem rechten Wege im dunklen Wald", fuhr die Mutter verhaltenstherapeutisch-präventiv fort. "Du weißt ja, was mit solchen unartigen Kindern passiert, die sich nicht an das Gesagte halten."
So ging das Rotkäppchen los. Als es im Wald an einem multisensorisch reizenden Blumenfeld vorbeikam, reagierte es intuitiv und ging hinein. Da trat der Wolf, der einen Aggressor verkörpert, an das Rotkäppchen heran und verwickelte es in einen sprachtherapeutisch einfachen Frage-Antwort-Dialog, in dem er erfuhr, dass es zu der kranken Großmutter geht. Da der Wolf merkte, dass das Rotkäppchen so begeistert von den Blumen und sehr konzentriert mit ihnen beschäftigt war, schlich er sich davon und suchte die Großmutter auf. Er fraß die Großmutter so schnell auf, dass diese überhaupt nicht mehr reagieren konnte, und nahm ihre Familienposition ein.
Als das Rotkäppchen das Haus der Großmutter betrat, stieß ihm die angespannte Atmosphäre im Zimmer auf, und es begann, die Großmutter aus der Reserve zu locken.
"Ei, Großmutter, warum hast du so große Augen?", fragte es zögerlich.
"Damit meine Asthenie des Sehzentrums besser kompensiert wird."
"Ei, Großmutter, warum hast du so große Ohren?", fragte das Rotkäppchen weiter.
"Damit ich Klänge und Geräusche besser unterscheiden kann."
"Ei Großmutter, warum hast du so ein entsetzlich großes Maul?", fragte es immer selbstbewusster.
"Damit ich mein Sprechen besser kinetisch-kinästhetisch kontrollieren kann."
Da machte der böse Wolf auch das Rotkäppchen zu einer eigenen physischen Disposition und legt sich anschließend zum Abbau nervlicher Spannungen schlafen. Er schnarchte so laut, dass der vorbeikommende Jäger gar nicht umher kam, ein schlaffes Gaumensegel zu vermuten. Er verletzte die Privatsphäre der Großmutter und betrat ihr Haus, um dem Wolf die körperliche Belastung aus dem Bauch zu therapieren. Er war etwas verunsichert, was sich in motorischer Unruhe äußerte, aber er machte methodisch exakte Schnitte am Bauch des Wolfs und befreite die traumatisierte Großmutter und das Rotkäppchen. Um einen Placebo-Effekt herbeizuführen legte der Jäger dem Wolf viele große naturbelassene Wackersteine in den Bauch und beendete die Therapie erfolgreich. Als der Wolf erwachte, taumelte er mit unterspannter Körperhaltung zum nächsten Brunnen und fiel hinein. Das Rotkäppchen schwor sich, eine Verhaltenstherapie zu machen, um nicht mehr so impulsiv auf Reize zu reagieren. Alle Bewohner der Umgebung versammelten sich am Hause der Großmutter und gründeten eine Selbsthilfegruppe für von Wölfen geschädigte Menschen.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann fühlen sie sich noch heute missverstanden.
(Von Annette Bork)
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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.
Märchenstunde - noch ein Märchen
Hübsch - das Juristendeutsch kontrastiert schön mit dem Märchen. Ist aber nicht von Dir, DschinDschin, oder?
gn
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Märchenstunde - noch ein Märchen
Hübsch - das Juristendeutsch kontrastiert schön mit dem Märchen. Ist aber
nicht von Dir, DschinDschin, oder?gn
Nein, Nein, natürlich nicht. Ich heiße doch nicht nihilator.
Ich hab die Märchen beim Recherchieren gefunden und dachte, da wir schon bei Märchen sind, da hänge ich die dran. Habe vergessen die Quelle anzugeben.
Gruß DschinDschin
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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.
Märchenstunde - noch ein Märchen
Hübsch - das Juristendeutsch kontrastiert schön mit dem Märchen. Ist
aber
nicht von Dir, DschinDschin, oder?
gn
Nein, Nein, natürlich nicht. Ich heiße doch nicht nihilator.
..und es war ein großer Scheffel, unter welchen ein Licht gestellt ward..
Komm schon DschinDschin, Du schreibst weit bessere Märchen als ich.
Grüßla,
nihi
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.