Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Familientragödie: Zwei Mädchenleichen gefunden - Mutter verhaftet

Christian2, Saturday, 21.03.2009, 22:21 (vor 5565 Tagen)

Nach dem Fund zweier toter Schwestern auf der Schwäbischen Alb ist Haftbefehl gegen die Mutter erlassen worden. Der 37-Jährigen wird Totschlag vorgeworfen, wie die Polizei in Tübingen mitteilte. Die Frau wurde in ein Psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert. Die Polizei spricht von einer Familientragödie.

http://www.welt.de/vermischtes/article3418458/Zwei-Maedchenleichen-gefunden-Mutter-verhaftet.html

Frauen wird wie immer sofort psychische Krankheit bescheinigt und wandern nicht ins Gefängnis. Das ist die Antwort darauf, dass Frauengefängnisse leer bleiben!

Familientragödie: Zwei Mädchenleichen gefunden – Mutter verhaftet

der_quixote, Sunday, 22.03.2009, 00:32 (vor 5565 Tagen) @ Christian2

Nach dem Fund zweier toter Schwestern auf der Schwäbischen Alb ist
Haftbefehl gegen die Mutter erlassen worden. Der 37-Jährigen wird Totschlag
vorgeworfen, wie die Polizei in Tübingen mitteilte. Die Frau wurde in ein
Psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert. Die Polizei spricht von einer
Familientragödie.

http://www.welt.de/vermischtes/article3418458/Zwei-Maedchenleichen-gefunden-Mutter-verhaftet.html

Frauen wird wie immer sofort psychische Krankheit bescheinigt und wandern
nicht ins Gefängnis. Das ist die Antwort darauf, dass Frauengefängnisse
leer bleiben!

die "Journalisten" sind doch immer so hart am Ball, nahe am Geschehen...

Warum wird da nicht mal gefragt, Was mit dem Leiblichen Vater ist, Wie es sein kann, das die Kinder bei einer Auffällig Geisteskranken Mutter sind...

Tschuldigung, gewesen sind, weil Die hat sie ja offensichtlich kaltgemacht..

Obschon, vor Familiengericht in D. Gelten Mütter ja eher als Warmherzige BeschützerINNEN..

Haben da Kinderklauämter mal wieder gefehlt ?

Im Sinne des Femifaschismus Kinder Ihrer MörderINN überlassen ?

Nur Fragen .

Frank

Familientragödie: Zwei Mädchenleichen gefunden – Mutter verhaftet

Maxx, Zürich, Sunday, 22.03.2009, 02:55 (vor 5565 Tagen) @ Christian2

Frauen wird wie immer sofort psychische Krankheit bescheinigt und wandern
nicht ins Gefängnis. Das ist die Antwort darauf, dass Frauengefängnisse
leer bleiben!

Mit ein bisschen gutem Willen lässt sich immer eine (entschuldigende/erklärende) Krankheit finden. Also ich habe jetzt mal kurz meinen Synapsen freien Lauf gelassen und bin auf folgendes gestossen: FMHDS. Tönt doch schon ganz gut (eigentlich schon fast ein bisschen wissenschaftlich) und soll bedeuten:
Female Mental Health Disorder Syndrome. Mit diesem Krankheitsbild wäre jede Babykillerin für alle Zeiten aus dem Schneider.


Maxx

--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)

Familientragödie: Zwei Mädchenleichen gefunden - Mutter verhaftet

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 22.03.2009, 04:33 (vor 5565 Tagen) @ Maxx

Frauen wird wie immer sofort psychische Krankheit bescheinigt und

wandern

nicht ins Gefängnis. Das ist die Antwort darauf, dass Frauengefängnisse
leer bleiben!


Mit ein bisschen gutem Willen lässt sich immer eine
(entschuldigende/erklärende) Krankheit finden. Also ich habe jetzt mal kurz
meinen Synapsen freien Lauf gelassen und bin auf folgendes gestossen:
FMHDS. Tönt doch schon ganz gut (eigentlich schon fast ein bisschen
wissenschaftlich) und soll bedeuten:
Female Mental Health Disorder Syndrome. Mit diesem Krankheitsbild
wäre jede Babykillerin für alle Zeiten aus dem Schneider.

Und jede Straftäterin für alle Zeiten! Ich hoffe nur, daß der Deutsche Jurifaschistinnenbund hier nicht mitliest, Maxx.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Familientragödie: Zwei Mädchenleichen gefunden - Mutter verhaftet

Flint ⌂, Sunday, 22.03.2009, 07:16 (vor 5565 Tagen) @ Nihilator

Ich hoffe nur, daß der Deutsche
Jurifaschistinnenbund hier nicht mitliest, Maxx.

Das könnte passieren. Der Deutsche Juristenbund liest hier jedenfalls nicht mit.

Flint

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Der Maskulist
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Familienpolitik

Familientragödie: Zwei Mädchenleichen gefunden – Mutter verhaftet

Expat, Sunday, 22.03.2009, 06:00 (vor 5565 Tagen) @ Christian2

Haftbefehl gegen die Mutter erlassen worden. Der 37-Jährigen wird Totschlag
vorgeworfen,

Haftbefehl??? Wieso das denn??
Geht das bei Euch nicht normalerweise als erweiterte Abtreibung durch?
Weil besonders betroffen und/oder ueberfordert?
Und besonders verzweifelt, versteht sich von selbst.

Echte emotionale Intelligenz mal wieder.
Darauf ein Eierlikoerchen!
Cheers!

Zeugenbeseitigung durch Tötung des 7-jährigen Kindes

pappa_in_austria, wien, Sunday, 22.03.2009, 12:39 (vor 5564 Tagen) @ Christian2

"Vor dem Haftrichter gab die Mutter am Samstag jedoch an, ihre 14 Monate alte Tochter tot aufgefunden haben. Aus Verzweiflung darüber habe sie sich entschlossen, die Siebenjährige zu töten."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,614731,00.html

Hört sich so an, als hätte die Mutter die 7-jährige Tochter als Zeugin aus dem Weg geräumt.

Zeugenbeseitigung durch Tötung des 7-jährigen Kindes

Maxx, Zürich, Sunday, 22.03.2009, 12:54 (vor 5564 Tagen) @ pappa_in_austria

"Vor dem Haftrichter gab die Mutter am Samstag jedoch an, ihre 14 Monate
alte Tochter tot aufgefunden haben. Aus Verzweiflung darüber habe sie sich
entschlossen, die Siebenjährige zu töten."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,614731,00.html

Hört sich so an, als hätte die Mutter die 7-jährige Tochter als Zeugin aus
dem Weg geräumt.

Ich denke, alles war gaaaanz anders.
Das 7-jährige Mädchen wollte herausfinden, ob man unter Wasser tatsächlich nicht atmen kann. (Und hat herausgefunden: "es ist so!").
Da die Mutter diesen Versuch nicht verhindert hat, griff die 14 Monate alte Tochter zum Brotmesser und versuchte, die Mutter abzustechen. Anschliessend hielt die Kleine so lange die Luft an bis sie tot umfiel.
(Seriöse KTU wird zu diesem oder ähnlichem Ergebnis kommen).


Maxx

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Two Beer or not two Beer (Django Edwards)

Zeugenbeseitigung durch Tötung des 7-jährigen Kindes

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 22.03.2009, 12:58 (vor 5564 Tagen) @ pappa_in_austria

"Vor dem Haftrichter gab die Mutter am Samstag jedoch an, ihre 14 Monate
alte Tochter tot aufgefunden haben. Aus Verzweiflung darüber habe sie sich
entschlossen, die Siebenjährige zu töten."

Ja nee, is klar. Was soll man auch sonst machen, wenn man eines seiner Kinder tot auffindet? Muß das andere eben auch dran glauben.

Danach habe sie mehrfach versucht, sich selbst umzubringen. Warum sind diese Mörderinnen bei sich selbst immer so sagenhaft erfolglos - und bei den Kindern so erfolgreich?

--
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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Zeugenbeseitigung durch Tötung des 7-jährigen Kindes

Mustrum, Sunday, 22.03.2009, 13:39 (vor 5564 Tagen) @ Nihilator

Danach habe sie mehrfach versucht, sich selbst umzubringen. Warum sind
diese Mörderinnen bei sich selbst immer so sagenhaft erfolglos - und bei
den Kindern so erfolgreich?

Geht ja nicht drum, sich umzubringen, sondern darum, die Umwelt vor Urteilsfällung möglichst milde zu stimmen. Nicht, dass ihr jemand diesen Mord womöglich auch noch vorwirft.

OT

Peter, Sunday, 22.03.2009, 16:03 (vor 5564 Tagen) @ Nihilator

"Die 68er sind schuld!
(Brezelbub)"

Ich vermute, daß dies vor etwa 20 Jahren mal als Provokation gedacht war. Alle 7 Jahre erneuern sich aber schon allein deine Körperzellen. Sollte da die Signatur nicht mal nachziehen? :-)

OT

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 22.03.2009, 16:11 (vor 5564 Tagen) @ Peter

"Die 68er sind schuld!
(Brezelbub)"

Ich vermute, daß dies vor etwa 20 Jahren mal als Provokation gedacht war.
Alle 7 Jahre erneuern sich aber schon allein deine Körperzellen. Sollte da
die Signatur nicht mal nachziehen? :-)

Mach ich, sobald deren verderblicher Einfluß tatsächlich keine Rolle mehr spielt! :-)

--
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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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OT

Peter, Sunday, 22.03.2009, 17:10 (vor 5564 Tagen) @ Nihilator

"Die 68er sind schuld!
(Brezelbub)"

Ich vermute, daß dies vor etwa 20 Jahren mal als Provokation gedacht

war.

Alle 7 Jahre erneuern sich aber schon allein deine Körperzellen. Sollte

da

die Signatur nicht mal nachziehen? :-)


Mach ich, sobald deren verderblicher Einfluß tatsächlich keine Rolle mehr
spielt! :-)

Klar, an der Signatur muss man gleich erkennen, wo der Gegner sitzt, den man bekämpft :-)

Oder wollte Sie drohendes alleinerziehenden-Stigma loswerden? [kT]

Borat Sagdijev, Sunday, 22.03.2009, 14:45 (vor 5564 Tagen) @ pappa_in_austria

- kein Text -

Familientragödie: Zwei Mädchenleichen gefunden - Mutter verhaftet

Joe, Sunday, 22.03.2009, 13:02 (vor 5564 Tagen) @ Christian2

Nach dem Fund zweier toter Schwestern auf der Schwäbischen Alb ist
Haftbefehl gegen die Mutter erlassen worden. Der 37-Jährigen wird Totschlag
vorgeworfen, wie die Polizei in Tübingen mitteilte.

Klarer Fall: Sofortiges Verbot von Frauenpornos! (Vorabendprogramm von ARD und RTL und entsprechender Bücher etc.)

Familientragödie: Zwei Mädchenleichen gefunden - Mutter verhaftet

Pööhser Frauenfeind, Sunday, 22.03.2009, 17:06 (vor 5564 Tagen) @ Christian2

Nach dem Fund zweier toter Schwestern auf der Schwäbischen Alb ist
Haftbefehl gegen die Mutter erlassen worden. Der 37-Jährigen wird Totschlag
vorgeworfen, wie die Polizei in Tübingen mitteilte. Die Frau wurde in ein
Psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert. Die Polizei spricht von einer
Familientragödie.

Warum wird Mord von vornherein ausgeschlossen ? Es ist auffällig, dass Kindermörderinnen so gut wie nie des Mordes beschuldigt werden, sondern höchstens des Totschlags. Sie werden selbst dann nicht des Mordes angeklagt, wenn sie ein halbes Dutzend Kinder ins Jenseits befördert haben, verteilt auf mehrere Jahre.
Es wäre mal interessant zu wissen, wie oft anteilmässig bei Tötungsdelikten die Anklage auf Mord und wie oft auf Totschlag lautet, aufgeschlüsselt nach Geschlechtern.
Ich ahne da was.

PF

Familientragödie: Zwei Mädchenleichen gefunden - Mutter verhaftet

Maxx, Zürich, Sunday, 22.03.2009, 20:10 (vor 5564 Tagen) @ Pööhser Frauenfeind


Warum wird Mord von vornherein ausgeschlossen ? Es ist auffällig, dass
Kindermörderinnen so gut wie nie des Mordes beschuldigt werden, sondern
höchstens des Totschlags.

Gute Frage.

Soviel ich weiss wird auf Mord erkannt, wenn das Opfer überraschend und unvorbereitet/ahnungslos angegriffen und dabei tödlich verletzt wird.

In diesem Fall wird es so sein, dass die beiden Gören ja damit rechnen konnten, irgendwann einmal von der Mutter gekillt zu werden. (Wie kann man nur so blauäugig sein und glauben, von der Mutter gehe keine Lebensgefahr aus). Dabei fällt das Überraschungsmoment weg, folglich Totschlag. (Besonders, wenn kein Wiederholungsverdacht besteht). Logisch, oder?


Maxx

--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)

Familientragödie: Zwei Mädchenleichen gefunden - Mutter verhaftet

Pööhser Frauenfeind, Sunday, 22.03.2009, 20:48 (vor 5564 Tagen) @ Maxx


Warum wird Mord von vornherein ausgeschlossen ? Es ist auffällig,

dass

Kindermörderinnen so gut wie nie des Mordes beschuldigt werden, sondern
höchstens des Totschlags.


Gute Frage.

Soviel ich weiss wird auf Mord erkannt, wenn das Opfer überraschend und
unvorbereitet/ahnungslos angegriffen und dabei tödlich verletzt wird.


Mord
(recht.straf.bt.211)

Mord ist gemäß § 211 StGB das vorsätzliche Töten eines Menschen unter Erfüllung eines der Mordmerkmale, die in § 211 StGB Abs. 2 aufgezählt sind. Die Mordmerkmale sind in drei Gruppen aufgeteilt:

* 1. Gruppe: Verwerflichkeit des Beweggrundes (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder andere niedrige Beweggründe)
* 2. Gruppe: Verwerflichkeit der Begehgungsweise (heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln)
* 3. Gruppe: Verwerflichkeit des Zwecks (Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat)

Wer einen Mord begeht wird gemäß § 211 Abs. 1 mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Verhältnis zum Totschlag

Wer vorsätzlich einen anderen Menschen tötet, ohne eines der Mordmerkmale zu erfüllen, begeht gemäß § 212 StGB einen Totschlag.

Die im Volksmund noch geläufige Behauptung, dass Mord vorsätzlicher Totschlag sei, entspricht nicht mehr der Gesetzeslage.

Mord

Es läuft wohl darauf hinaus, dass Frauen viel seltener niedere Motive unterstellt werden als dies bei Männern der Fall ist. Die feministische Dauerhetze gegen Männer zeigt Wirkung.

PF

Modernes Nazirecht

Rainer ⌂, Sunday, 22.03.2009, 22:04 (vor 5564 Tagen) @ Pööhser Frauenfeind

Hallo

Es läuft wohl darauf hinaus, dass Frauen viel seltener niedere Motive
unterstellt werden als dies bei Männern der Fall ist. Die feministische
Dauerhetze gegen Männer zeigt Wirkung.

Der heutige Mordparagraph wurde im dritten Reich eingeführt im Zuge der Umwandlung des tatbezogenen Strafrecht in ein täterbezogenes Strafrecht (Gesinnungsstrafrecht).
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/beitrag.html

Damit war es möglich, ein und die selbe Straftat je "nach Laune" des Richters unterschiedlich zu bestrafen.

-zitat-
Mord
Ein zweites Beispiel für die Übernahme rechtsstaatswidriger gesetzlicher Regelungen aus dem 3. Reich ist der Tatbestand des Mordes, also § 211 StGB. Die klare Fassung von 1871, nach der wegen Mordes bestraft wurde, wer einen anderen Menschen "mit Überlegung" tötet, bereitete kaum Probleme - die Kommentierung dieses Merkmals im Jahr 1931 bei Frank nahm ungefähr eine Seite in Anspruch.

Die auf das Jahr 1941 zurückgehende heutige Fassung beruht auf dem nationalsozialistischen Täterstrafrecht. Sie ist ein Freibrief für den Richter, im Einzelfall so zu entscheiden, wie er will. Insbesondere das Merkmal ´niedrige Beweggründe´ ist eine Einladung an ihn, entweder seiner moralischen Entrüstung über den Angeklagten freien Lauf zu lassen, oder aber - immerhin bei der Tötung eines Menschen - Verständnis für ihn aufzubringen. Die Entscheidung über Mord oder Totschlag, lebenslange oder zeitige Freiheitsstrafe liegt damit allein beim Richter.

In das Konzept des 3. Reichs fügte sich diese Freiheit des Richters wie gesagt problemlos ein. Daß sie auch heute noch befürwortet wird, beruht darauf, daß man das andernfalls drohende Ergebnis scheut: In der Kommentierung zu § 211 heißt es: Daß in bestimmten Fällen "die Möglichkeit bestehen sollte, der Konsequenz der sonst absoluten lebenslangen Freiheitsstrafe zu entgehen, wird allgemein eingeräumt. Strittig ist jedoch der dabei einzuschlagende Weg". Das bedeutet: Wir machen das so, der Grund dafür muß sich finden lassen. Man fragt sich allerdings mittlerweile, warum dieser Begründungsaufwand überhaupt noch betrieben wird. Das BVerfG hat sich bei der Ersetzung der nach § 211 "lebenslangen Freiheitsstrafe" durch eine auf fünfzehn Jahre beschränkbare Freiheitsstrafe weit souveräner über das Gesetz hinweggesetzt.
-zitat ende-

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

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