Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wird Merkel vom Verfassungsschutz beobachtet?

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 16.07.2006, 02:20 (vor 6934 Tagen)

"Wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit."

Wer hat das gesagt? Gregor Gysi, Oskar Lafontaine (beide Linkspartei), oder vielleicht Holger Apfel von der NPD?

Fallig völsch. Es war -einige Zeit vor ihrem Amtsantritt- unsere jetzige Kanzlerin, Angela Merkel, in der "Welt" vom 16. Juni 2005.

Zum Glück sieht unser Grundgesetz das ein wenig anders als unsere Kanzlerin:
Artikel 20 "Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht"
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Den Vätern der Verfassung war dieser Part so wichtig, daß sie diesen Artikel (neben Art.1, der Würde des Menschen) mit einer sogenannten Ewigkeitsgarantie ausstatteten, und im GG sogar ein Widerstandsrecht verankerten:

Artikel 20 "Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht"
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wird also diese Verfassungsfeindin inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet? Habe ich das Recht zum Widerstand? Müßte ich losziehen und das Merkelchen umnieten, als verfassungstreuer Staatsbürger?
Oder ist noch "andere Abhilfe" möglich?


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Wird Merkel vom Verfassungsschutz beobachtet?

Christine ⌂, Sunday, 16.07.2006, 02:45 (vor 6934 Tagen) @ Nihilator

"Wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale
Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit."

Wer hat das gesagt? Gregor Gysi, Oskar Lafontaine (beide Linkspartei),
oder vielleicht Holger Apfel von der NPD?

Fallig völsch. Es war -einige Zeit vor ihrem Amtsantritt- unsere jetzige
Kanzlerin, Angela Merkel, in der "Welt" vom 16. Juni 2005.

Zum Glück sieht unser Grundgesetz das ein wenig anders als unsere
Kanzlerin:
Artikel 20 "Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht"
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.

Den Vätern der Verfassung war dieser Part so wichtig, daß sie diesen
Artikel (neben Art.1, der Würde des Menschen) mit einer sogenannten
Ewigkeitsgarantie ausstatteten, und im GG sogar ein Widerstandsrecht
verankerten:

Artikel 20 "Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht"
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist.

Wird also diese Verfassungsfeindin inzwischen vom Verfassungsschutz
beobachtet? Habe ich das Recht zum Widerstand? Müßte ich losziehen und das
Merkelchen umnieten, als verfassungstreuer Staatsbürger?
Oder ist noch "andere Abhilfe" möglich?


Gruß,
nihi

Wie war das noch... Angela Merkel ist die Rache Erich Honeckers :-)

Guts Nächtle - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Wird Merkel vom Verfassungsschutz beobachtet?

Krischan der Echte, Thursday, 20.07.2006, 20:28 (vor 6930 Tagen) @ Christine

Wie war das noch... Angela Merkel ist die Rache Erich Honeckers :-)

Guts Nächtle - Christine

*hähähä* Auf jeden Fall hatte sie schon als Jugendliche ein Gespür für Karriere und bekleidete ein nettes Pöstchen in der FDJ.

Krischan

--
Der Feminismus rennt froh und munter
Schritt für Schritt die Schißgass' runter
Erst Schwarzer, dann die Zypris, dann die Roth
Versenken wir das lila Boot

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