Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Thoma.s, Saturday, 25.04.2009, 17:55 (vor 5633 Tagen) @ Roslin

Las ich vor Kurzem irgendwo.

Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt. Der Wortlaut ist:

„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ich warte ab wie die Antwort auf die Anfrage bei Abgeordnetenwatch läuft. Ich hatte gestern beim Telefonat nicht das Gefühl, daß man über das Phänomen "Ruth Teibolt Wagner" beim ASF besonders glücklich ist. Jeder Computerbeitrag hinterlässt eine Spur zu einem Computer und einer Anschrift dazu.


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