5000 Euro Strafe für heimlichen Vaterschaftstest
Hemsut schrieb:
"> Wie ist denn nun eigentlich das Prozedere? Falls bei einem verbotenen
Vaterschaftstest rauskommt, daß das Kind nicht vom angegebenen Vater ist?
Kann der sich trotzdem irgendwie durchklagen und einen "offiziellen" Test
verlangen? Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich dieses Thema völlig
aus den Augen verloren hatte."
Der Mann kann einen Vaterschaftstest jederzeit machen lassen, muß allerdings vorher die Mutter informieren.
Die Mutter darf kein Veto einlegen, Ausnahme: Wenn das Kind sich in einer psychisch labilen Lage befindet, kann der Test verboten werden. Da muß man die Rechtspraxis abwarten, d.h.: Wie oft entscheiden in der Praxis Gerichte, daß sich das Kind in einer solchen Lage befindet?
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Christian,
15.05.2009, 20:26
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Hardy,
15.05.2009, 20:55
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Nikos,
15.05.2009, 21:10
- Enthaltsamkeit oder Vasektomie als Schutz vor Personenstandsfälschung - Sophisticus, 15.05.2009, 23:36
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Nikos,
15.05.2009, 21:10
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Hemsut,
15.05.2009, 21:22
- 5000 Euro Strafe für heimlichen Vaterschaftstest - Tom, 16.05.2009, 01:48
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phaidros52,
16.05.2009, 01:53
- Reversible Zeugungsunfähig? Geht das? - Roslin, 16.05.2009, 03:06
- Reversible Zeugungsunfähig? Geht das? - Rainer, 16.05.2009, 11:49
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Hardy,
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