Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frau wegen schlimmer Sex-Lüge verurteilt

Robin Hood, Tuesday, 19.05.2009, 23:58 (vor 5672 Tagen)

Kleinlaut sitzt die zierliche Katharina T. (24) auf der Anklagebank im Amtsgericht Barmbek: „Es tut mir alles sehr leid.“ Sie hatte behauptet, von einem Kollegen sexuell missbraucht worden zu sein. Daraufhin wurde dem Mann fristlos gekündigt. Dann stellte sich aber heraus, T. hatte alles erlogen!
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Vergewaltigung nur ausgedacht Frau verurteilt

Katharina T. (24) bereut ihre erlogenen Vorwürfe

Wegen falscher Versicherung an Eides Statt und falscher Verdächtigung musste sich die Reinigungsfrau gestern verantworten.

SCHLIMME VORWÜRFE

Die gelernte Friseurin erzählte dem Arbeitgeber und der Polizei lange Zeit Horrorgeschichten: „Von September 2005 bis Anfang 2006 bin ich von ihm vier bis fünf Mal zum Sex gezwungen wurden. Er hat mich auf die Liege gedrückt. Dann ungeschützten Geschlechtsverkehr gemacht. Dafür soll er seine gerechte Strafe bekommen.“
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Jedoch sieht die Wahrheit ganz anders aus: Die Angeklagte und der Kollege hatten stets einvernehmlichen Sex im Aufenthaltsraum des Phoenix-Centers in Harburg: „Ich wollte mich von ihm lösen. Schaffte es aber nicht. Er schmeichelte mir immer so“, gibt die Angeklagte zu. Und: Katharina T. hatte während dieser Affäre einen Freund. Ihre Anwältin: „Meine Mandantin ist aus dem Lügenkonstrukt nicht mehr rausgekommen.“

Die Staatsanwältin redet Klartext: „Sexuelle Misshandlung ist das Härteste, was einem Mann vorzuwerfen ist. Durch ihre Aussagen wurde er arbeitslos.“

Auch die Richterin greift durch, verurteilt Katharina T. zu einer saftigen Geldstrafe: 2700 Euro, plus Kosten des Verfahrens.

http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2009/02/07/vergewaltigung/nur-ausgedacht-frau-verurteilt.html

Frau wegen schlimmer Sex-Lüge verurteilt

Har dy @, Wednesday, 20.05.2009, 00:24 (vor 5672 Tagen) @ Robin Hood

Die Staatsanwältin redet Klartext: „Sexuelle Misshandlung ist das
Härteste, was einem Mann vorzuwerfen ist. Durch ihre Aussagen wurde er
arbeitslos.“

Auch die Richterin greift durch, verurteilt Katharina T. zu einer saftigen
Geldstrafe: 2700 Euro, plus Kosten des Verfahrens.

http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2009/02/07/vergewaltigung/nur-ausgedacht-frau-verurteilt.html

2700 Euro, wow, StaatsanwältinRichterin-Gnadenlos, ob eine soooooooooooooooooooo hohe Strafe dieser armen Frau zugemutet werden kann? Vielleicht hätte sie NOCH mehr heulen sollen......

immerhin mehr als eine Bachblütentherapie! kT

Klausi, Wednesday, 20.05.2009, 00:41 (vor 5672 Tagen) @ Har dy

- kein Text -

Frau wegen schlimmer Sex-Lüge verurteilt

Joachim, Niedersachsen, Wednesday, 20.05.2009, 01:30 (vor 5672 Tagen) @ Har dy

Was hätte denn der Mann so bekommen, wenn man der armen Frau geglaubt hätte?

*lol* eine saftige Geldstrafe, soso

Peter @, Wednesday, 20.05.2009, 00:57 (vor 5672 Tagen) @ Robin Hood

Auch die Richterin greift durch, verurteilt Katharina T. zu einer saftigen
Geldstrafe: 2700 Euro, plus Kosten des Verfahrens.

http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2009/02/07/vergewaltigung/nur-ausgedacht-frau-verurteilt.html

Nein, wie grausam. Nun sind ja ~4000 EUR für eine Putzfrau eine Menge Geld.

Aber der Mann ist ruiniert. Er ist seinen Job los und wird hierzulande für immer einen Schatten in seinem Lebenslauf haben.

Die Strafe ist also im Verhältnis zum angerichteten Schaden nicht viel mehr als ne verordnete Bachblütentherapie

Eigentlich wäre Schadenersatz fällig, die Frau müßte zusätzlich zivilrechtlich verklagt werden.

Nur wird die natürlich dann Privatinsolvenz anmelden und sich einen Macker suchen der sie zukünftig durchfüttert (wenn er Glück hat gibts vielleicht sogar Sex dafür...)

Sie wird den Macker finden, so wie sie ja auch eine wohlwollende Richterin gefunden hat.

Frau sein ist ja hierzulande fast so gut wie diplomatische Immunität, ein Freibrief für alles....

Als erstes braucht die ...

Chato, Wednesday, 20.05.2009, 01:53 (vor 5672 Tagen) @ Peter
bearbeitet von Chato, Wednesday, 20.05.2009, 02:03

... eine einfühlsame psychologische Betreuung, damit sie ihr Trauma verarbeiten und überwinden kann.

Wenn die Strafe höher ausgefallen wäre, dann hätte das doch bloß zu einer Verschärfung der Konfliktsituation dieser Frau geführt, die ohnehin bereits keinen anderen Ausweg mehr sah.

Außerdem wäre das Signal an die Öffentlichkeit fatal: Wieviele Frauen gerieten denn wohl in eine vergleichbare Konfliktlage, wenn sie wüßten, daß sie wegen Lügen und Verleumdungen richtig hart bestraft werden könnten? Es stünde zu befürchten, daß viele Millionen Frauen dadurch in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindert würden.

Da haben natürlich wie immer die gut reden, die so eine Konfliktlage gar nicht kennen. Männer können sich in so etwas doch überhaupt nicht einfühlen. Das ist ungefähr so wie bei einer ungewollten Schwangerschaft. Muß ein Mann schließlich auch nicht durchstehen. Und was da möglich ist, muß natürlich auch woanders gelten. Alles andere wäre schlicht und einfach Ungleichbehandlung, also kraß ungerecht.

Ganz allgemein bin ich für eine strikte, gesetzliche Beratungspflicht vor jeder geplanten Straftat. Gesetzesverstöße sind und bleiben zwar weiterhin verboten, werden aber nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wenn die Täterin sich zuvor hat beraten und darüber eine Bescheinigung ausstellen lassen.

Was beim §218 geht, das muß auch bei allen anderen Straftaten gelten: Gleichbehandlungsgrundsatz!

Nick

--
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Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.

Als erstes braucht die ...

Nikos, Athen, Wednesday, 20.05.2009, 04:24 (vor 5672 Tagen) @ Chato


Ganz allgemein bin ich für eine strikte, gesetzliche Beratungspflicht vor
jeder geplanten Straftat

Ich bin für eine strikte, gesetzliche Beratungspflicht vor jeder geplanten oder ungeplanten Beziehung zu Frauen in Deutschland. Die Beratung erfolgt hier im Forum. Wer noch irgendeinen Kontakt zu Frauen hat, außer Sex im Beisein männlichen Zeugen, ist selber schuld.

Nein.. ich meine kein Gruppensex, die anderen sollen wirklich nur Zeugefunktion haben.. NEIN, ich meine nicht, dass sie dabei ein Kind zeugen! (deutsche Sprache...schwer)

Gruß
Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Als erstes braucht die ...

Chato, Wednesday, 20.05.2009, 05:48 (vor 5672 Tagen) @ Nikos

Nein.. ich meine kein Gruppensex, die anderen sollen wirklich nur
Zeugefunktion haben.. NEIN, ich meine nicht, dass sie dabei ein Kind
zeugen! (deutsche Sprache...schwer)

Nein, überhaupt nicht, ist ganz einfach, Nikos:

Zeugefunktion hat der Mann beim Sex, wenn beide nicht sterilisiert sind und beide nicht verhüten und die Frau jung genug ist. Zeugenfunktion ist das, was du meinst.

Ziemlich leicht, oder nicht? Bloß ein Buchstabe ist anders. Einen Buchstaben: den kann wirklich jeder schreiben! (...ähem ... räusper ... *g* :-))

In jeder Wohnung muß sich ein vereidigter Notar aufhalten, der alles, was gesagt und getan wird, protokolliert; ersatzweise ist auch eine Videoschaltung zum Innenministerium möglich. Außerdem sollten in jedem Schlafzimmer mindestens 1-2 UNO-Blauhelmsoldaten stationiert werden. Wegen der Gewalt gegen Frauen und so.

Gruß vom
Nick

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Nikos, Athen, Wednesday, 20.05.2009, 06:10 (vor 5672 Tagen) @ Chato


Ziemlich leicht, oder nicht? Bloß ein Buchstabe ist anders.
Einen Buchstaben: den kann wirklich jeder schreiben! (...ähem
... räusper ... *g* :-))

Danke :)

In jeder Wohnung muß sich ein vereidigter Notar aufhalten, der alles, was
gesagt und getan wird, protokolliert

Ja, und kann er das, der Notar? Ich meine, der soll aber dann wirklich schnell schreiben können:

"ähm, Mr Nikos, können Sie bitte noch einmal von vorne, ich könnte leider nicht alles mitschreiben.."

oder

"so, und nun bitte gemeinsam alle beide nochmal die Drehung, aber dieses mal langsam, wenn ich bitten darf.."

"nein, nein! nicht diese Drehung, die Drehung davor, meinte ich"

"Frau Elisa, bitte die Beine ein wenig höher, ich kann sonst nicht erkennen, ob Gewalt beim Eindringen im Sinne von §13767 fem-StrG vorliegt"

Und wenn es eine Notarin ist?

(ich weiss, ich weiss, ich gehe schon wieder zu weit)

Nikos

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chio, Wednesday, 20.05.2009, 22:16 (vor 5671 Tagen) @ Chato

In jeder Wohnung muß sich ein vereidigter Notar aufhalten, der alles, was
gesagt und getan wird, protokolliert;

das hatte ich beim meinem Ehevertrag auch und nun rate mal wieviel dieser Vertrag bei der Scheidung noch wert war?

Als erstes braucht die ...

guest2, Wednesday, 20.05.2009, 22:28 (vor 5671 Tagen) @ chio

das hatte ich beim meinem Ehevertrag auch und nun rate mal wieviel dieser
Vertrag bei der Scheidung noch wert war?

Was stand denn drin, und was davon wurde am Ende nicht anerkannt?

Als erstes braucht die ...

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 20.05.2009, 22:57 (vor 5671 Tagen) @ chio

das hatte ich beim meinem Ehevertrag auch und nun rate mal wieviel dieser
Vertrag bei der Scheidung noch wert war?

Nicht das Papier? Nix neues.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

*lol* eine saftige Geldstrafe, soso

der_quixote, Wednesday, 20.05.2009, 11:26 (vor 5672 Tagen) @ Peter

Frau sein ist ja hierzulande fast so gut wie diplomatische Immunität, ein
Freibrief für alles....

Einspruch euer Ehren,

die persönliche Rechtsempfindung des Individums und auch der persönliche Anspruch des einzelnen auf Gerechtigkeit muss sich dem Gemeinwohl und der allg. Rechtssicherheit unterordnen.
(Wo kämen wir sonst hin?).
Dieses schändliche Urteil muss angefochten werden. Wenn es sein muss bis zum EGFR (Europäischer Gerichtshof für Frauenrechte).
Welch fürchterliche Signalwirkung auf die vielen Mio. tatsächlichen Opfer von empfundener sexualisierter Gewalt dieses Schandurteil nun davon abhält, die gefühlten Täter Ihrer Chromosonbedingt verdienten Strafe zuzuführen, möchte frau gar nicht erahnen.

Die Frau gehört freigesprochen und rehabilitiert und grosszügig (also angemessen), entschädigt für das Chromosonbedingt, erlittene Unrecht.

Frank

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