Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Als erstes braucht die ...

Chato, Wednesday, 20.05.2009, 01:53 (vor 5672 Tagen) @ Peter
bearbeitet von Chato, Wednesday, 20.05.2009, 02:03

... eine einfühlsame psychologische Betreuung, damit sie ihr Trauma verarbeiten und überwinden kann.

Wenn die Strafe höher ausgefallen wäre, dann hätte das doch bloß zu einer Verschärfung der Konfliktsituation dieser Frau geführt, die ohnehin bereits keinen anderen Ausweg mehr sah.

Außerdem wäre das Signal an die Öffentlichkeit fatal: Wieviele Frauen gerieten denn wohl in eine vergleichbare Konfliktlage, wenn sie wüßten, daß sie wegen Lügen und Verleumdungen richtig hart bestraft werden könnten? Es stünde zu befürchten, daß viele Millionen Frauen dadurch in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindert würden.

Da haben natürlich wie immer die gut reden, die so eine Konfliktlage gar nicht kennen. Männer können sich in so etwas doch überhaupt nicht einfühlen. Das ist ungefähr so wie bei einer ungewollten Schwangerschaft. Muß ein Mann schließlich auch nicht durchstehen. Und was da möglich ist, muß natürlich auch woanders gelten. Alles andere wäre schlicht und einfach Ungleichbehandlung, also kraß ungerecht.

Ganz allgemein bin ich für eine strikte, gesetzliche Beratungspflicht vor jeder geplanten Straftat. Gesetzesverstöße sind und bleiben zwar weiterhin verboten, werden aber nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wenn die Täterin sich zuvor hat beraten und darüber eine Bescheinigung ausstellen lassen.

Was beim §218 geht, das muß auch bei allen anderen Straftaten gelten: Gleichbehandlungsgrundsatz!

Nick

--
___________________________________________________
Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum