Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vertauschte Rollen und das paßt der ARGE auch nicht!

Conny, NRW, Monday, 31.07.2006, 00:53 (vor 6942 Tagen)

Aus www.erwerbslosenforum.de

Behördenposse um erfolgreiche Existenzgründung

ARGE Bonn verlangt von erfolgreicher Reiseverkehrsunternehmerin Genehmigungen von beruflich bedingter Ortsabwesenheit und will sie ab 14:00 Uhr an den Herd zwingen

Bonn. Die ARGE Bonn hat der Bonner Reisebürounternehmerin Katja L. (Name der Redaktion bekannt) zur Auflage gemacht, jede dienstlich notwenige Ortsabwesenheit von Bonn vorher genehmigen zu lassen und ihr Reisebüro ab ca. 14:00 Uhr täglich zu verlassen. Katja L. lebt in eheähnlicher Gemeinschaft und muss seit 2005 für ihren arbeitslosen Freund mit aufkommen. Die beiden hatten sich vor 3 Jahren entschlossen zusammen zu ziehen, nachdem die Geburt des Kindes bei Katja L. anstand. Für Katja L. gab es nur die Wahl, entweder das Kind zu bekommen und mit ihren Freund einen gemeinsamen Haushalt zu bilden oder ihr Kind abzutreiben, um ihr 1999 gegründetes Unternehmen weiter zuführen. Sie entschied sich für ihr Kind und investierte in das Reisebüro und hat heute 2 festangestellte Mitarbeiterinnen.

Es schien ideal zu sein, dass ihr arbeitsloser Freund sich so um die Versorgung des Kindes kümmern konnte und es absehbar war, wann Katja L. für alle 3 sorgen konnte. Normalerweise kein Problem denkt man. Nicht jedoch so die ARGE Bonn. Dort scheinen die Glocken anders zu läuten, trotz des viel gerühmten UN-Weltstadtflairs. Diese entschied, dass alle 3 eine Bedarfsgemeinschaft bilden und somit gilt die Genehmigung einer Ortsabwesenheit für alle, egal welche beruflichen und geschäftlichen Notwendigkeiten dahinter stehen. Ebenso entschied der Sachbearbeiter der ARGE Bonn, Herr G.(Name der Reaktion bekannt), dass es Katja L. zu zumuten sei, dass sie täglich um 14:00 Uhr ihr Geschäft verlassen soll, damit nach dem Kindergarten die Versorgung des Kindes gewährleistet ist. Die Arbeitslosigkeit des Freundes würde daran nichts ändern, da für ihn eine Teilzeitstelle nicht akzeptiert würde. Durch diese Entscheidung der ARGE Bonn würden 2 Mitarbeiterinnen arbeitslos werden und eine Insolvenz würde durch die ARGE billigend in Kauf genommen. Diese hatte schon vor Monaten die Leistungen vorübergehend eingestellt, da sie bei einem jährlichen Umsatz von ca. 93.000 EUR davon ausging, dass hier Betrug vorliegen müsse, da anscheinend nicht zwischen Umsatz und Gewinn unterschieden werden konnte. Daran würden auch Bescheide des Finanzamtes nichts ändern.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: ?Für uns ist es nichts neues, dass ARGEN ? und dazu zählt leider auch Bonn in besondere Weise ? Probleme mit Existenzgründungen und Unternehmern haben. Verwaltungsbeamte haben ihre eigene Logik und sind nicht in der Lage zu sehen, dass jeder Betrieb notwenige Ausgaben hat, die auch dann anfallen, wenn saisonal bedingt niedrigere Umsätze anfallen und mit abgedeckt werden müssen. Zudem erscheint uns die Forderung, die Frau hat ab 14:00 Uhr am Herd zu stehen, sehr frauenfeindlich zu sein. Wo ist das Problem, dass ein zudem arbeitsloser Mann sich nicht um das Kind kümmert, während seine Lebensgefährtin zum größten Teil für den Lebensunterhalt sorgt. Die ARGE Bonn scheint hingegen überhaupt kein Problem zu haben, Gelder für das Programm Arbeit PLUS zum Fenster hinauszuschleudern und somit die Stadtwerke Bonn in besondere Weise zu begünstigen, obwohl diese weder in Lage ist, Arbeitsplätze zu schaffen noch nach bisherigen Aussagen von Maßnahmeteilnehmer irgendwelche Ausbildungskonzepte vorfinden. Gerüchte halten sich zurzeit, dass die Stadtwerke Bonn ca. 100 Arbeitsplätze abbauen muss. Ein Erfolg der Ein-Euro-Jobber, die anscheinend wesentlich günstiger sind??

Katja L. hat sich jetzt eine versierte Bonner Anwältin genommen, die sich öfter erfolgreich gegenüber ARGEN durchgesetzt hat. Die gebürtige Niederländerin, Katja L. sagte gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland: ?Ich erlebe in Deutschland die Behörden als sehr bürokratisch. Solche unübertrefflich gruselige Beamte habe ich in den Niederlanden nie kennen gelernt. Dort sind sie vielmehr auf der Seite der Bürger und schauen zuerst, wo sie helfen können?.

ARGE, diese Kotzbrocken. Die haben das GG wohl noch nie gelesen. Das sollte man eigentlich an jede ARGE verschicken.

Freundliche Grüße
Conny

Vertauschte Rollen und das paßt der ARGE auch nicht!

Andi, Monday, 31.07.2006, 02:56 (vor 6942 Tagen) @ Conny

Hallo Conny

Bitte Conny, ich verstehe den Fall nicht.

Die drei (Vater, Mutter und Kind) bilden also eine Bedarfsgemeinschaft. Wie beschrieben wird, versorgt der Vater das Kind und den Haushalt. Nur die Mutter hat Einkommen. Das Einkommen (Selbständig, drei Beschäftigte, nur um 90000 ? Umsatz -> vermutlich nur Verlust, kein Gewinn) reicht also für die drei nicht aus. Die ARGE muss für alle drei ALG2 zahlen. Hab ich soweit alles richtig verstanden?

Dann kann die ARGE entweder
1. für die Mutter einen Job suchen, mit dem sie ihre Familie ernähren kann. Der Vater muss dann für die Versorgung des Kindes (wie bisher) zur Verfügung stehen.
2. für den Vater einen Job suchen, mit dem er seine Familie ernähren kann. Die Mutter muss dann für die Versorgung des Kindes (anders als bisher) zur Verfügung stehen.
3. den Betrieb der Mutter fördern und für niemanden einen neuen Job suchen und der Mutter und ihrer Familie ALG2 zahlen, bis der Betrieb genügend Gewinn abwirft, so dass die Mutter aus diesem Gewinn ihre Familie ernähren kann. Dies kommt natürlich nur in Frage, wenn die ARGE meint, dass der Betrieb der Mutter kurzfristig die Gewinnschwelle überschreiten wird.

So wie der Fall geschildert wird, ist 1. und 3. unzutreffend, denn die ARGE scheint für den Vater einen Job zu suchen. Klar dass die Mutter dann zur Kinderbetreuung und Versorgung des Haushalts zur Verfügung stehen muss. Dass das erst ab 14:00 Uhr verlangt wird, erscheint mir unter diesen Bedingungen sehr großzügig.

Was ich aber nicht verstehe: Weshalb lehnt die ARGE 1. ab?

Zu 3.: Dass ist hier schwer zu beurteilen, die Arge scheint nicht an die Möglichkeit eines zukünftigen wirtschaftlichen Erfolgs des Reiseunternehmens der Mutter zu glauben.

Aber warum verfolgt die ARGE nicht Möglichkeit 1? Unter den gegebenen Bedingungen (der Vater versorgt Kind und Haushalt) sollte sie doch versuchen der Mutter ein auskömmliches Einkommen zu verschaffen? Die Möglichkeit 2. (dem Vater einen Fulltime-Job zu verschaffen), die hier von der ARGE verfolgt wird, ist doch bei der einvernehmlich erfolgten Aufteilung der Familienaufgaben gar nicht gegeben?

Viele Grüße,
Andi

Vertauschte Rollen und das paßt der ARGE auch nicht!

Martin Behrsing ⌂ @, bonn, Monday, 31.07.2006, 04:21 (vor 6942 Tagen) @ Andi

Hallo Conny

Bitte Conny, ich verstehe den Fall nicht.

Das Einkommen (Selbständig, drei Beschäftigte,
nur um 90000 ? Umsatz -> vermutlich nur Verlust, kein Gewinn) reicht also
für die drei nicht aus. Die ARGE muss für alle drei ALG2 zahlen. Hab ich
soweit alles richtig verstanden?

Es entsteht nicht nur Verlust. Immerhin erwirtschaftet der Betrieb 2 Vollzeitkräfte. Nur durch die Zwangsbedarfsgemeinschaft entsteht ein Bedarf, da die Arbeitslosigkeit des Fruendes nicht ganz ausreicht


Dann kann die ARGE entweder
1. für die Mutter einen Job suchen, mit dem sie ihre Familie ernähren
kann. Der Vater muss dann für die Versorgung des Kindes (wie bisher) zur
Verfügung stehen.

Es ist jetzt schon absehbar das der Betrieb über kruze Zeit genügend Gewinn abwerfen wird.

2. für den Vater einen Job suchen, mit dem er seine Familie ernähren kann.
Die Mutter muss dann für die Versorgung des Kindes (anders als bisher) zur
Verfügung stehen.

Die Mutter hat im Betrieb die besseren Chancen.


So wie der Fall geschildert wird, ist 1. und 3. unzutreffend, denn die
ARGE scheint für den Vater einen Job zu suchen. Klar dass die Mutter dann
zur Kinderbetreuung und Versorgung des Haushalts zur Verfügung stehen
muss. Dass das erst ab 14:00 Uhr verlangt wird, erscheint mir unter diesen
Bedingungen sehr großzügig.

Dies ist überhaupt nicht großzügig, da der Vater nie das Einkommen der Mutter erzielen wird und er sich um die Erziehung der Kinder kümmern will. Dies einfach nur frauenfeindlich. Übrigens ein Resultat des unsinnigen Hartz-IV-Gesetzgebung. Überhaupt zeichnet sich die ARGE Bonn immer wieder aus, dass sie jede selbstständige Tätigkeit zu Nichte machen will

Gruß Martin Behrsing
ErwerbslosenForum Deutschland


Was ich aber nicht verstehe: Weshalb lehnt die ARGE 1. ab?

Zu 3.: Dass ist hier schwer zu beurteilen, die Arge scheint nicht an die
Möglichkeit eines zukünftigen wirtschaftlichen Erfolgs des
Reiseunternehmens der Mutter zu glauben.

Aber warum verfolgt die ARGE nicht Möglichkeit 1? Unter den gegebenen
Bedingungen (der Vater versorgt Kind und Haushalt) sollte sie doch
versuchen der Mutter ein auskömmliches Einkommen zu verschaffen? Die
Möglichkeit 2. (dem Vater einen Fulltime-Job zu verschaffen), die hier von
der ARGE verfolgt wird, ist doch bei der einvernehmlich erfolgten
Aufteilung der Familienaufgaben gar nicht gegeben?

Viele Grüße,
Andi

Vertauschte Rollen und das paßt der ARGE auch nicht!

Andi, Monday, 31.07.2006, 09:51 (vor 6941 Tagen) @ Martin Behrsing

Hallo Herr Behrsing

Es entsteht nicht nur Verlust. Immerhin erwirtschaftet der Betrieb 2
Vollzeitkräfte.

Das sagt nichts über Gewinn oder Verlust des Betriebes aus. Erst einmal sind die 2 Vollzeitkräfte für den Betrieb Ausgaben, denen entsprechende Einnahmen gegenüberstehen müssen, damit der Betrieb Gewinn macht.

Nur durch die Zwangsbedarfsgemeinschaft

Ich kann hier keinen Zwang zu dieser Bedarfsgemeinschaft erkennen. Die Beiden haben sich freiwillig entschlossen, ein Kind großzuziehen. Freiwillig leben sie zusammen. Freiwillig sind die beiden übereingekommen, dass der Mann das Kind versorgt und den Haushalt macht, so dass die Frau ihre Zeit für die Arbeit in ihrem Unternehmen verwenden kann.

entsteht ein Bedarf,

Das heißt vermutlich, dass das Unternehmen einen Gewinn abwirft, der für den Lebensunterhalt der Frau geradeso ausreicht, nicht mehr aber für ihren Mann und ihr Kind.

da die Arbeitslosigkeit des Fruendes nicht ganz ausreicht

Diesen Halbsatz empfinde ich als sehr konfus.
1. ist der Freund nicht arbeitslos - er versorgt Kind und Haushalt
2. was meinen sie mit "die Arbeitslosigkeit reicht nicht aus"? Mit Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld/ALG2 erzielt man kein Einkommen. Mit ALG2 reicht das Einkommen zum Erreichen der ALG2-Bedarfssätze selbstverständlich aus.

Dann kann die ARGE entweder
1. für die Mutter einen Job suchen, ....

Es ist jetzt schon absehbar das der Betrieb über kruze Zeit genügend
Gewinn abwerfen wird.

Gut, die Mutter gilt dann bei der ARGE also nicht als arbeitssuchend.

2. für den Vater einen Job suchen, ...

Die Mutter hat im Betrieb die besseren Chancen.

Aha, der Vater sucht also auch keinen Job.

Die Zahlungen der ARGE an die Bedarfsgemeinschaft scheinen also nicht wegen Arbeitslosigkeit zu erfolgen, sondern als Aufstockungszahlungen auf das Erwerbseinkommen, welches die ALG2-Bedarfssätze unterschreitet. In dem Fall müßte der Vater, der sich ja um Kind und Haus und Hof kümmert, von der Pflicht freigestellt sein, einen 1?-Job auszuüben. Hier ist er trotzdem dazu verpflichtet worden. Den Zwang zum 1?-Job kann ich mir umgekehrt bei einer ein 3-jähriges Kind erziehenden Frau nicht vorstellen.

Üblicherweise ist in solchen Fällen (1 selbständiger Erwerbstätiger, dessen Einkommen nicht ausreicht + abhängige Familienmitglieder) der selbständige Verdiener gezwungen, trotz seiner misslichen finanziellen Lage seine Familie ohne staatliche Hilfe zu ernähren. Notfalls ist er gezwungen sein Unternehmen zu Geld zu machen (=zu verkaufen) und die Einnahmen für seine "Bedarfsgemeinschaft" = für den Vater und für ihr Kind und für sich selbst zu verbrauchen. Erst wenn das Geld verbraucht ist, wird ALG2 gewährt.

Da es in diesem Fall anders gehandhabt wird, die Frau also ihr Unternehmen behalten kann und sie trotzdem ALG2 erhält, empfinde ich als großzügig und nicht als frauenfeindlich.
Als männerfeindlich hingegen empfinde ich die Verpflichtung des Vaters zu einem 1?-Job.

Die Mutter und der Vater müssen hier entscheiden:

Entweder sie nehmen das in meinen Augen großzügige Angebot der ARGE an. Beide erziehen ihr Kind, der Mann erledigt den 1?-Job und die Frau bringt ihren Betrieb auf die Beine. Da sie ihre Arbeitszeit selbst einteilen kann (soweit der Markt das erlaubt), ist das hoffentlich möglich. Die 2 Beschäftigten sollten das einfacher machen.

Oder die Frau arbeitet weiter Vollzeit in ihrem Betrieb und bringt ihre Familie ohne die Hilfe von ALG2 durch. Das ist dann sinnvoll, wenn der Betrieb nur für kurze Zeit zu wenig abwirft.
Vielleicht hilft der Frau dabei ein Existenzgründungsdarlehen, damit sie ihre Familie während der Anfangsphase des Betriebes ernähren kann. Wenn sie eine Bank überzeugen kann, dass es "jetzt schon absehbar (ist), dass der Betrieb über kurze Zeit genügend Gewinn abwerfen wird", wird die Bank ihr das Geld leihen. Vielleicht hilft auch der Staat - für Existenzgründer gibt es u. U. spezielle Darlehen. (Ganz besonders für weibliche Existenzgründer ...)

Eine dritte Möglichkeit, die dann in Frage kommt, wenn der Betrieb der Mutter absehbar nicht den minimal notwendigen Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft abwirft , ist, den Betrieb zu verkaufen oder durch Auflösung zu Geld zu machen. Gleichzeitig kümmert sich die Frau um einen Job, der genügend Geld abwirft. Wenn sie nichts findet, wird sie, der Vater und sein Kind nach dem Verbrauch des Erlöses des Betriebs ALG2 beziehen.

Überhaupt zeichnet sich die ARGE Bonn immer wieder
aus, dass sie jede selbstständige Tätigkeit zu Nichte machen will

Die Möglichkeit, bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit ALG2 zu empfangen, hat systembedingt einen die selbstständige Tätigkeit zu Nichte machenden Einfluss.

Viele Grüße,
Andi

Vertauschte Rollen und das paßt der ARGE auch nicht!

Andi, Monday, 31.07.2006, 11:02 (vor 6941 Tagen) @ Andi

Hallo

Was mir bei diesem Fall Probleme macht, ist der Umstand, dass der Vater zu einem 1?-Job verpflichtet wird, während die selbständig tätige Mutter seinen Part bei der Kindererziehung übernehmen soll. Ist es so, dass deren selbständige Tätigkeit einem Halbtagsjob entspricht? Sonst macht das ja keinen Sinn.

Es dürfte im Einzelfall sehr schwer sein, der Arge nachzuweisen, welchen Arbeitszeitbedarf eine selbständige Tätigkeit hat.

Viele Grüße,
Andi

Vertauschte Rollen und das paßt der ARGE auch nicht!

Garfield, Monday, 31.07.2006, 14:08 (vor 6941 Tagen) @ Andi

Hallo Andi!

"Sonst macht das ja keinen Sinn."

Doch, das macht schon Sinn. Hartz IV wurde ja auch zu dem Zweck geschaffen, aus den Arbeitslosen über die 1-Euro-Jobs noch Kapital zu schlagen. Lehnt der Arbeitslose diese Ausbeutung ab, dann kann man das wiederum als Gelegenheit nutzen, um ihm die Leistungen zu kürzen oder gar ganz zu streichen.

In diesem Fall soll der arbeitslose Mann irgendwo als Billigst-Arbeitskraft Maximal-Profit erwirtschaften. Dummerweise hat er aber ein Kind, das er versorgen muß. Also muß die Versorgung des Kindes jemand anderer übernehmen, und da geriet die Mutter ins Blickfeld. Die ist selbstständig, beschäftigt aber Mitarbeiter. Also folgert man, daß sie doch problemlos um 14 Uhr alles stehen und liegen lassen kann, da die Mitarbeiter ja den Laden auch allein schmeißen können. Und schon steht der Arbeitslose als Arbeitssklave zur Verfügung.

Da er offenbar ALG II bekommt, gehe ich mal davon aus, daß das Unternehmen seiner Frau nur wenig Gewinn abwirft. Anderenfalls würde er natürlich gar nichts kriegen. Deshalb kann er eben nicht einfach Hausmann machen und auf ALG II verzichten. Und das macht ihn nun eben erpreßbar. Die ARGE nutzt das aus, wie es mit Hartz IV von Anfang an vorgesehen war.

Freundliche Grüße
von Garfield

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