Welche Fakten sprechen dafür, dass Männer keine Familie.....
Fakt 1: Die Eheschließung begründet unkalkulierbare Gefahren des Verlustes
weiter Teile sowohl des Einkommens als auch des Vermögens von Männern. Da
das Zerrüttungsprinzip den Grundsatz von Treu und Glauben außer Kraft
setzt, an den sich -außer im Bereich des Familienrechts- im gesamten
deutschen Privatrecht Schadensersatzverpflichtungen knüpfen, bestehen
diese Gefahren auch ohne ein schuldhaftes Handeln des Mannes. Das
geltende Recht bietet Männern folglich keinerlei Schutz. Vielmehr handelt
es sich bei dem derzeitigen Familienrecht um Frauenalimentierungsrecht.Fakt 2: Für Väter besteht jederzeit die Gefahr, daß sie von jetzt
auf gleich jeglichen Kontakt zu ihren Kindern verlieren können.
Kindesentzug und Umgangsvereitelung durch Mütter wird staatlicherseits
geduldet, denn eine wirksame Sanktionierung solchen Verhaltens wäre ohne
weiteres möglich, findet aber nicht statt. Der Grund liegt in dem Credo
dieses (fundamental-feministischen) Staates, daß Kinder stets zur
Mutter gehören und Väter lediglich Väter von der Mütter Gnaden sein dürfen
(beispielhaft sei auf §1626a BGB verwiesen). Dem nicht genug, werden Väter
zu Zahleseln degradiert und über §170 StGB kriminalisiert.Ein Mann, der diese Fakten sorglos ignoriert, muß lebensmüde sein.
Völlig einverstanden. Du hast die Entrechtung der Väter gut beschrieben, soweit sie auf die Rechtspraxis zurückzuführen sind. Ergänzend sollte noch bedacht werden, dass Väter im vorherrschenden gesellschaftspolitischen Diskurs als beliebig verfügbare Manövriermasse angesehen werden, deren Funktion allein an den Bedürfnissen der Mütter/Frauen festgemacht werden.
Mal soll er Teizeit arbeiten und teilweise den Haushalt und die Erziehung der Kinder übernehmen, um der Mutter Freiräume zu schaffen, dann wiederum ist im Falle der Scheidung wieder der traditionelle breadwinner angesagt. Der Vater soll die Bereiche ausfüllen, welche übrigbleiben, wenn sich Mutti selbstverwirklicht, der Lückenbüsser sozusagen.
Die Vaterschaft wurde derart weitgehend entwertet, dass gar nicht mehr so ohne weiteres klar ist, was ein Vater in der Realität denn eigentlich ist. Formaljuristisch gesehen kann ein beliebiger Mann Vater eines beliebigen Kindes sein, ohne dass irgendeine Beziehung zwischen dem "Vater" und dem Kind besteht, ausser dass eine materielle Pflicht des "Vaters" besteht. Womit wir beim Kern der Sache wären : Formaljuristisch ist der Mann "Vater" des Kindes, dem die materielle Pflicht zum Kindesunterhalt übertragen wurde. "Vater" wird ein Mann, indem er zahlungspflichtig gegenüber dem Kind wird. Alle weitergehenden Beschreibungen sind nicht zwingend. Weder ist eine soziale Beziehung zum Kind notwendig, noch ist ein leibliches Abstammungsverhältnis Vorraussetzung. Die Zahlungspflicht ist die einzige Konstante, welche den Begriff "Vaterschaft" determiniert, alle anderen Attribute sind Variablen.
Gruss Scipio
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Christian,
05.08.2006, 18:49
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Nikos,
06.08.2006, 00:26
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Christian,
06.08.2006, 13:25
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Dark Knight,
15.08.2006, 04:03
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Dark Knight,
15.08.2006, 04:03
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Christian,
06.08.2006, 13:25
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Telefonmann,
06.08.2006, 15:38
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Scipio Africanus,
06.08.2006, 17:12
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blendlampe,
06.08.2006, 19:50
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blendlampe,
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Scipio Africanus,
06.08.2006, 17:12
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Nikos,
06.08.2006, 00:26