Bericht des Jugendamtes
Bericht des Jugendamtes Kreis O. vom 03.05.04 in dieser Familiensache
Herr B. legte mir den o.g. Jugendamtsbericht vor und bat mich, eine fachliche Stellungsnahme/Bewertung dazu abzugeben, was hiermit erfolg.
In dem o.g. Jugendamtsbericht werden hauptsächlich die Beobachtungen/Eindrücke der JA-Mitarbeiterin Ch. Pr. während eines Hausbesuches beim Kindesvater dargestellt.
Um eine Empfehlung bzgl. einer Sorgerechtsentscheidung und Aufenthaltsentscheidung abgeben zu können, ist eine sorgfältige Überprüfung der Gesamtsituation erforderlich und die entsprechende Empfehlung sorgfältig zu begründen.
Die Begründung, J... müsse zur Ruhe kommen und die Eltern müssten sich ersteinmal um ihre Probleme auf der Paarebene kümmern, reicht keineswegs aus, um die Alleinsorge für einen Elternteil zu empfehlen; zudem fehlt die Begründung, warum die Alleinsorge für die Mutter und nicht für den Vater empfohlen wird.
Um eine Empfehlung zur Sorgerechtsentscheidung, Aufenthaltsentscheidung und Umgangsregelung abzugeben, sind folgende Kriterien zu prüfen:
-die Bindung des Kindes
-die Bindungstoleranz der Eltern
-die Erziehungseignung/Förderkompetenz der Eltern
-sozioökonomische Bedingungen (Wohnverhältnisse, soziales Umfeld usw.)
-der Wille des Kindes
-Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern
-die Einstellung der Eltern zur Sorgerechts- und Aufenthaltsregelung
Grundsätzlich entspricht die gemeinsame elterliche Sorge dem Wohl des Kindes am besten, was auch im vorliegendem JA-Bericht zunächst betont wird:
" Für J... ist es wichtig, dass beide Elternteile, zu denen er eine gute emotionale Bindung hat, die Verantwortung für die Erziehung behalten. "
Die wünschenswerte und notwendige Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern kann durch die gemeinsame Sorge am besten gewährleistet werden, weil somit ein Machtgefälle vermieden wird und Gleichberechtigung erhalten bleibt.
Konfliktverschärfend wirkt eine Parteinahme auf der Paarebene- wie im vorliegenden JA-Bericht, statt auf der Elternebene einen Konsens suchen.
Die Aussagen, der Vater könne nur eine Entscheidung akzeptieren, die seinen Vorstellungen (Aufenthalt J...´s bei ihm) entspricht oder er stelle alles in Frage oder könne sich leider nicht als Ergänzung der Mutter sehen, geben nur eine vermeindliche Haltung des Vaters wieder, während zur Haltung der Mutter nichts ausgesagt wird.
Der vorliegende Bericht ist für eine Entscheidungsfindung zu dürftig, insbes. die Empfehlung nicht ausreichend begründet, und somit für eine solche nicht verwertbar.
B..... K....
(Dipl.-Psychologin)
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