Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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OT: Interview von Prof.Schachtschneider in "Focus Money"

einfach nur lesen, Thursday, 20.08.2009, 22:49 (vor 5973 Tagen) @ Gelegenheitsposter

Den Link mag ich gerade nicht suchen;

Du brauchst auch keinen Link suchen, es reicht wenn du den oben angegebenen liest und dann noch auf den Link "Amtsblatt der Europäischen Union" klickst.

Im Übrigen zum "Grundrechtsschutz" durch "Europa":

Artikel 2 Europäische "Menschenrechtskonvention" (EMRK)

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.

(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

http://dejure.org/gesetze/MRK/2.html


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