Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Das Thema Widerstand wird immer wichtiger. Es ist deshalb notwendig, darüber zu diskutieren, welche Möglichkeiten des Widerstandes es gibt. Ich weiß nicht, wie vielen der Art. 20 Abs. 4 GG bekannt ist.
Im Jahre 2002 schrieb Tommy etwas interessantes zum Thema Art. 20 Absatz 4 GG
Hier als Bild + Text
siehe auch HIER
Gruß
Flint
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Widerstandsfragen (20 IV GG), Re: Gleichberechtigung IST Gleichverpflichtung,
GLEICHBERECHTIGUNG und POLITIK
Geschrieben von Tommy am 16. September 2002 21:14:45:
Als Antwort auf: Re: Gleichberechtigung IST Gleichverpflichtung, Re: Vom Wert des Mannes und.. geschrieben von Manfred am 15. September 2002 22:10:28:
Hallo Manfred!
Stimmt, Art. 20 Absatz 4 GG erscheint paradox. Trotzdem steht er so in der Verfassung . Die Frage ist: Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte nicht nur gelegentlich aus Versehen, sondern systematisch und vorsätzlich bricht?
Zu überlegen ist:
Kann man systematischen Verfassungsbruch überhaupt noch als "Staatshandeln" bezeichnen, dem Staat des Grundgesetzes "zurechnen", selbst wenn es in Gesetzesform, durch Verwaltung und Gerichte geschieht? Ich glaube nicht. Der Staat des Grundgesetzes braucht sich systematisch verfassungswidriges Handeln seiner Organe (Parlamente, Gerichte, Behörden) gar nicht erst zurechnen lassen. Verfassungswidriges liegt außerhalb seiner Ermächtigung, Gesetze zu machen etc. Zivilrechtlich würde man sagen, das ist "Vertretung ohne Vertretungsmacht", geht den Vertretenen, hier den Staat nichts an, ist ihm jedenfalls nicht zuzurechnen.
Wenn das aber so ist, dann bleiben nur die unmittelbar verantwortlichen natürlichen Personen (Abgeordnete, Minister, Richter, Beamte etc.pp.) übrig. Und dann ergibt Art. 20 Abs. 4 GG durchaus einen Sinn! Der Artikel richtet sich nicht gegen den Staat (nicht gegen sich selbst), sondern gegen diejenigen, die den Staat unter Mißbrauch ihrer vermeintlichen(!) Machtbefugnisse verfassungswidrig verändern oder zu verändern unternehmen.
Über Fragen des Widerstandsrechts haben sich nun schon ganze Generationen den Kopf zerbrochen. Das Verhältnis von Recht und Moral, von "Gesetz" und "Recht" (Art. 20 Abs. 3 GG) ist trotzdem ungeklärt.
Diese Fragen sind aber für das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG nicht maßgeblich. Dies Widerstandsrecht richtet sich gegen jeden, der es "unternimmt" (Versuch genügt), die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Die Norm stellt nicht auf Moral, sondern auf die Beseitigung der "verfassungsmäßigen Ordnung" ab. Sie lautet wörtlich: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".
Der erste Halbsatz dieser Bestimmung (Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung) ist heute längst erfüllt: durch zahllose, grobe Verstöße gegen Art. 3 Absatz 3 GG durch die rot/grüne Regierung und Parlamentsmehrheit, gedeckt durch eindeutig sexistische Rechtsbrüche des BVerfG unter Leitung der bekennenden Sexistin Jutta Limbach (etwa in Sachen Wehrpflicht). Der EuGH hat sexistische Menschenrechtsverletzungen schon mehrfach vor allem in familienrechtlichen Zusammenhängen festgestellt, die WRD zur Herstellung geordneter Verhältnisse aufgefordert und zur Zahlung von Schmerzensgeld an die unmittelbar Betroffenen verurteilt.
Insoweit ist der Tatbestand also klar. Es handelt sich auch längst nicht mehr nur um den Versuch, das "Unternehmen" systematischen Verfassungsbruchs, sondern die Taten sind in weiten Bereichen längst vollendet.
Andere Abhilfe ist IMO nun aber trotzdem noch möglich.
Man braucht ja z.B. nur die richtige(n) Partei(en) zu wählen!
Also denke ich: trotz in weiten Bereichen bereits vollendeter Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung besteht trotzdem noch kein Recht zum Widerstand nach Art. 20 Absatz 4 GG, jedenfalls nicht für diejenigen, die es mit "anderer Abhilfe" nicht zumindest versucht haben.
Widerstand scheint mir ganz verkürzt und vereinfacht überhaupt erst dann angezeigt, wenn auch die demokratische Staatsverfassung als solche in Mitleidenschaft gezogen ist, weil es z.B.
Keine effektive Meinungsfreiheit mehr gibt (durch Medienselbstzensur eigentlich auch schon erfüllt)
UND
Keine Parteien mehr da sind, die mit einiger Aussicht auf Erfolg gewählt werden können (etwa weil nur noch Parteien existieren, die den FemiFaschismus im Programm oder - wie die Grünen - sogar in ihrem Parteistatut stehen haben).
Wäre Widerstand gerechtfertigt, stellt sich sofort die Frage: WIE?
Viele Fragen, keine Antworten. IMO wäre auf jeden Fall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, das sanftere Mittel dem gröberen vorzuziehen.
Gruß - Tommy
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Der Maskulist
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Familienpolitik
Art. 20 Abs. 4 GG, der Strohhalm der Systemagenten
Das Thema Widerstand wird immer wichtiger. Es ist deshalb notwendig,
darüber zu diskutieren, welche Möglichkeiten des Widerstandes es gibt. Ich
weiß nicht, wie vielen der Art. 20 Abs. 4 GG bekannt ist.
Rein formal gesehen gibt es den Art. 20 Abs. 4 GG, genauso wie es Art. 6 Abs. 1 GG gibt. Trotzdem werden weder Ehe noch Familie wirksam durch die "staatliche Gemeinschaft" geschützt.
Es gibt nämlich auch sowas wie die "normative Kraft des Faktischen" (siehe auch Georg Jellinek). Gemeint ist damit, das Tatsachen, Voraussetzungen oder Sachzwänge die Regeln des Handelns diktieren. Das ist so ähnlich wie "Papier ist geduldig", geduldig ist eben auch das Papier, auf dem das Grundgesetz geschrieben steht.
Was Art. 6 Abs. 1 GG betrifft, so ist es zu einer Basis für das Generieren immer neuer Stellen und Pöstchen der Helferinnenindustrie verkommen.
Art. 20 Abs. 4 GG ist auch so ein fiktiver Paragraph, der keine praktische Bedeutung hat. Es ist ein reiner "Wohlfühlparagraph", der hilft das Gewissen zu erleichtern, weil wir Deutschen es nicht schafften, den Diktator mit eigenen Händen zu stürzen.
Die normative Kraft des Faktischen führte im Dritten Reich dazu, dass man sich im Großen und Ganzen mit den Gegebenheiten abfand und so ist es auch heute wieder. Gegen den großen Diktator die Hand zu erheben war ein großes Sakrileg, wie es heute ist gegen die so genannte Demokratie das Wort zu erheben. Art. 20 Abs. 4 GG hat keine praktische Bedeutung außer der, dass die Systemagenten (Soziologie: Verteidiger des herrschenden Systems, des Status Quos, das ist der, der bei jedweder Kritik aufsteht und sagt, dass haben wir schon immer so gemacht und wo kämen wir denn hin, wenn das jeder machen würde, etc.) eine Ausrede haben gegenüber Systemkritikern, dass sie in der Illusion bleiben können, dass das gesellschaftliche System eine Selbstkontrolle habe mit Selbstheilungsmechanismen. Doch das ist in der Praxis illusionär und das mit Absicht.
Die Möglichkeit des Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG ist der Strohhalm, den man Ertrinkenden hinhält, der aber nicht trägt. Die Ertrinkenden ertrinken trotzdem, haben aber bis zuletzt eine Hoffnung auf ein Happy Ending.
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Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org
Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Vorweg: Ich ärgere mich genauso wie Du, wenn gerade im Bereich unserer Thematik doch so offensichtlich gegen das GG verstoßen wird. Allerdings halte ich die Ausrufung des Widerstandsrechtes doch für überzogen. Wir müssen uns einfach im klaren darüber sein, daß wir eine sehr kleine Minderheit sind: Wir haben NICHT die Definitiosmacht darüber, wann ein Verfassungsbruch vorliegt und wann nicht. Auch wenn es UNS noch so offensichtlich erscheint. Die Mehrheit der Parteien und auch der Menschen sieht das leider anders.
Und wenn grundsätzliche Kritik an unserem Staat geübt wird, dann pflege ich gerne zu antworten: In welchem Staat möchtest Du denn leben? Such' Dir einen aus! Es gibt etwas mehr als 200 auf der Welt, und von denen sind allenfalls sehr wenige besser als Deutschland, und ganz gewiß kein einziger signifikant besser. Aber sehr viele signifikant schlechter! Der Feminismus ist kein deutsches Problem, sondern ein weltweites.
Staat und Wirtschaft sind extrem komplexe Angelegenheiten, selbstverständlich läuft da auch sehr vieles schief. Aber es läuft, und das ist keine Selbstverständlichkeit. In Deutschland läuft es besser als in fast allen anderen Ländern, in unserer Generation läuft es besser als früher. Oder in welcher Zeit und in welchem Land würdet Ihr lieber leben wollen?
Art 20 Abs 4 = Selbstbefriedigungsartilel
Art. 20 Abs. 4 GG ist auch so ein fiktiver Paragraph, der keine praktische
Bedeutung hat. Es ist ein reiner "Wohlfühlparagraph", der hilft das
Gewissen zu erleichtern, weil wir Deutschen es nicht schafften, den Diktator
mit eigenen Händen zu stürzen.
Das Grundgesetz für die BRD ist ein Diktat der Siegermächte. Da kann man natürlich leicht reinschreiben, dass es Bäh ist dieses Diktat beseitigen zu wollen.
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Vorweg: Ich ärgere mich genauso wie Du, wenn gerade im Bereich unserer
Thematik doch so offensichtlich gegen das GG verstoßen wird. Allerdings
halte ich die Ausrufung des Widerstandsrechtes doch für überzogen. Wir
müssen uns einfach im klaren darüber sein, daß wir eine sehr kleine
Minderheit sind: Wir haben NICHT die Definitiosmacht darüber, wann ein
Verfassungsbruch vorliegt und wann nicht. Auch wenn es UNS noch so
offensichtlich erscheint. Die Mehrheit der Parteien und auch der Menschen
sieht das leider anders.
Das war bei Adolf auch so. Die Mehrheit war für ihn, also war es ja wohl eine Demokratie. Und die Attentäter (über 40 müssen es immerhin gewesen sein) waren im Irrtum und wurden zu Recht als Volksfeinde hingerichtet. Das folgt aus Deinen Aussagen.
Wer hat denn in einem diktatorischen System die Definitionsmacht? Vielleicht das Regime selbst oder wie stellst Du Dir das vor?
Der Feminismus
ist kein deutsches Problem, sondern ein weltweites.
Dank so etwas wie Plan International.
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
"Das war bei Adolf auch so. Die Mehrheit war für ihn, also war es ja wohl
eine Demokratie. Und die Attentäter (über 40 müssen es immerhin gewesen
sein) waren im Irrtum und wurden zu Recht als Volksfeinde hingerichtet. Das
folgt aus Deinen Aussagen."
Komm runter, Nihi! Deutschland 2009 mit dem Nazi-Regime zu vergleichen ist absurd! Und auf meine Fragen antwortest Du nicht: In welchem Land, in welcher Zeit würdest Du denn lieber leben?
Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Komm runter, Nihi! Deutschland 2009 mit dem Nazi-Regime zu vergleichen ist
absurd!
Das ist wahr, aber darum geht es ja auch nicht. Sondern um Deine Begründungen, warum ein Widerstandsrecht nicht gegeben ist. Wegen Mehrheiten???
Und auf meine Fragen antwortest Du nicht: In welchem Land, in
welcher Zeit würdest Du denn lieber leben?
Sowjetunion 30er Jahre?
Ich weiß es nicht, Tom. Ich hänge sehr an Deutschland und kenne andere Länder zu wenig. Vielleicht waren die 50er und 60er nicht so übel? Oder um die vorletzte Jahrhundertwende, eine sehr dynamische, optimistische Zeit?
Ich antworte Dir auf Deine Fragen bzw. versuche es zumindest. Warum Du mir nicht?
--
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MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Art 20 Abs 4 = Selbstbefriedigungsartikel
... dass Du Dich immer so originär (sic!) ausdrücken musst!
Selbstbefriedigungsartikel, tsetse ...
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Der Feminismus ist kein deutsches Problem, sondern ein weltweites!
Der Feminismus ist kein deutsches Problem,
sondern ein weltweites.
*seufz*
Oder in welcher Zeit und in welchem Land würdet Ihr lieber leben
wollen?
* Brunei
* Oman
* Malediven
* VAE
* Katar
* Indien
* Honduras
* Malaysien
(Bevor die Aufforderung kommt "Dann geht doch!": Mir fehlt das Startkapital!) *schnief*
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Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
"Ich antworte Dir auf Deine Fragen bzw. versuche es zumindest. Warum Du mir
nicht?"
"Wer hat denn in einem diktatorischen System die Definitionsmacht? Vielleicht das Regime selbst oder wie stellst Du Dir das vor?"
Ein Widerstandsrecht im Sinne eines Umsturzes, einer Revolution ist aus meiner Sicht NICHT gegeben, weil eben das Deutschland des Jahres 2009 ein ziemlich demokratischer Staat ist: verglichen mit anderen Ländern, verglichen mit anderen Zeiten. Ich sehe sehr wohl, daß mit dem Feminismus undemokratische, diktatorische Elemente in Staat und Gesellschaft eingesickert sind. Aber deshalb ist Deutschland als Ganzes eben noch keine Diktatur.Unser Gegner ist nicht der Staat, sondern der Feminismus, und das weltweit.
Schau mal:es gibt jedes Jahr hunderte(?) von Verfassungsklagen, die meisten werden abgelehnt. Nach Deiner Logik hätte dann jeder der abgewiesenen Kläger das Recht und die Pflicht zum Widerstand gegen den Staat, das Recht, eine Revolution und einen Umsturz anzuzetteln? Weil ja aus seiner persönlichen Sicht der Staat verfassungswidrig handelt?
Der Feminismus ist kein deutsches Problem, sondern ein weltweites!
"Oder in welcher Zeit und in welchem Land würdet Ihr lieber leben
wollen?
* Brunei
* Oman
* Malediven
* VAE
* Katar
* Indien
* Honduras
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Startkapital!) *schnief*"
Die Malediven saufen bald ab! Und die anderen Staaten in Bezug auf Menschentrechte, Demokratie? Wenn Du dort geboren wirst und gehörst NICHT zu den Privilegierten, dann wirst Du es schwer haben.
Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Schau mal:es gibt jedes Jahr hunderte(?) von Verfassungsklagen, die
meisten werden abgelehnt. Nach Deiner Logik hätte dann jeder der
abgewiesenen Kläger das Recht und die Pflicht zum Widerstand gegen den
Staat, das Recht, eine Revolution und einen Umsturz anzuzetteln? Weil ja
aus seiner persönlichen Sicht der Staat verfassungswidrig handelt?
... Verfassungswidrigkeit bedarf keiner persönlichen Sicht. Sie ist nicht Definitionssache und auch nicht Ansichtssache. Das Grundgesetz ist in deutscher Sprache verfaßt. Wer deutsch kann, versteht es deshalb. Das Grundgesetz ist auch nicht interpretierfähig. Darüber hinaus besteht das Grundgesetz auch ohne ein Bundesverfassungsgericht. Wenn dieses jedoch Verfassungsklagen abweist, ist das noch lange kein Beweis für Grundgesetzkonformität. Schließlich werden die Richter am Bundesverfassungsgericht streng nach Parteienproporz ausgekaspert.
Da die Parteien keinesfalls selbst als Garanten ihrer Grundgesetzkonformität auftreten, wäre es auch verfehlt, genau diesen Richtern Unfehlbarkeit zu unterstellen. Daß Richter am Bundesverfassungsgericht Urteile auch entlang ihrer jeweiligen Parteizugehörigkeit gefällt haben, dürfte sich nachweisen lassen. Man denke nur an Jutta Limbach ...
Daß dieses Land im internationalen Vergleich sooo schlecht nun auch wieder nicht dasteht, ist zumindest so unbestritten, wie der Umstand, daß bei den Krebskranken diejenigen zuletzt sterben, die den Krebs erst in der Zukunft bekommen. Welches Land also, wohin? - 1. Wahl: Südtirol 2. Wahl: Schweiz
Begründung: Südtirol ist autonome Region. Seit 1992 müssen 90% derjenigen Steuereinnahmen des italienischen Staates, die aus der Region Südtirol kommen, auch in Südtirol reinvestiert werden. Den Südtirolern geht´s prächtig. Auch haben die ´68er bei ihren kulturfeindlichen Verwüstungszügen durch Europa, wie durch ein Wunder, das schöne Südtirol ausgelassen. Reinhold Messner ist dort das Äußerste. Familien mit 4 Kindern sind nichts Ungewöhnliches. Die Scheidungsraten sind niedrig. Die Arbeitslosigkeit ist bei Null. Die Südtiroler wissen, wer sie sind. Die Landschaft ist traumhaft. Ich bin begeistert.
Die Schweiz hat gegenüber allen anderen Ländern den nicht hoch genug zu schätzenden Vorteil, daß sie dezentral organisiert ist. Sie hat eine lange Tradition mit einer in ihren Grundzügen immergleichen Staatsform, was für ihr Funktionieren spricht. Ideologen sind Schweizern suspekt. Nachteil gegenüber Südtirol: Calvin und Zwingli. Diese Erzprotestanten haben den Schweizern die Lebensfreude doch ziemlich dauerhaft vergällt.
Die Landschaft ist traumhaft. Ich bin begeistert.
In Deutschland ist die Landschaft größtenteils (Ab Harz nach Süden) liebenswürdig. Aber Klugscheißer überall. Nachteil Deutschland.
Vorteil für - Max
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"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")
Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Ein Widerstandsrecht im Sinne eines Umsturzes, einer Revolution ist aus
meiner Sicht NICHT gegeben, weil eben das Deutschland des Jahres 2009 ein
ziemlich demokratischer Staat ist: verglichen mit anderen Ländern,
verglichen mit anderen Zeiten. Ich sehe sehr wohl, daß mit dem Feminismus
undemokratische, diktatorische Elemente in Staat und Gesellschaft
eingesickert sind. Aber deshalb ist Deutschland als Ganzes eben noch keine
Diktatur.Unser Gegner ist nicht der Staat, sondern der Feminismus, und das
weltweit.
Naja, hast Du denn das Widerstandsrecht schon mal im Klartext gelesen? Ich zitiere mal Art. 20 Abs 4 GG:
"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
"Deutschland als Ganzes" ist nicht Ziel dieses Widerstandes, ganz im Gegenteil. Es sind diejenigen, die es unternehmen, die vom GG definierte Ordnung zu beseitigen. Jegliche Änderer des GG kann man streng genommen als solche sehen, aber so streng will ich gar nicht mal sein.
Was ist aber mit dem Lissabon-Vertrag? Der definiert dem GG übergeordnetes Recht, das zudem von einem demokratisch höchst zweifelhaft legitimierten Organ gegeben wird. Vergleiche historisch Hitlers Ermächtigungsgesetz. Natürlich ist die EU nicht Hitler, aber auch der hat die Weimarer Reichsverfassung nie außer Kraft setzen oder anpassen müssen.
Unsere BundesministerInnen brüsten sich heute geradezu, daß 85% unseres Rechts bereits in Brüssel gemacht wird. Schon vor Lissabon. Wenn das den Tatbestand des Art.20 Abs.4 nicht erfüllt, weiß ich aber auch nicht mehr...
Schau mal:es gibt jedes Jahr hunderte(?) von Verfassungsklagen, die
meisten werden abgelehnt. Nach Deiner Logik hätte dann jeder der
abgewiesenen Kläger das Recht und die Pflicht zum Widerstand gegen den
Staat, das Recht, eine Revolution und einen Umsturz anzuzetteln? Weil ja
aus seiner persönlichen Sicht der Staat verfassungswidrig handelt?
Nein. Grundgesetzwidriges Handeln allein ist als Grund für Widerstand ja gar nicht definiert. Sondern das Ziel der Beseitigung der gesamten grundgesetzlichen Ordnung! Und es steht da auch nicht, daß man das volle Eintreten dieses Zustandes erst abwarten müsse. "Relativ demokratisch" ist überhaupt kein Argument. Sondern daß man denen, die es zu unternehmen wagen (Zukunft!), einen solchen Zustand herzustellen, Widerstand leisten dürfe.
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Vorweg: Ich ärgere mich genauso wie Du, wenn gerade im Bereich unserer
Thematik doch so offensichtlich gegen das GG verstoßen wird. Allerdings
halte ich die Ausrufung des Widerstandsrechtes doch für überzogen.
Wer macht denn hier eine Ausrufung zur Anwendung des Widerstandsrechts? Woraus entnimmst Du das?
Ich stelle es lediglich zur Diskussion. Man soll nicht warten bis 5 nach 12 sondern vorher bereits darüber sprechen.
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Der Maskulist
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Familienpolitik
Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Unser Gegner ist nicht der Staat, sondern der Feminismus...
Wir haben es hier bei uns mit einem Staatsfeminismus zu tun.
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Der Maskulist
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Familienpolitik
Malediven
(Bevor die Aufforderung kommt "Dann geht doch!": Mir fehlt das
Startkapital!) *schnief*"Die Malediven saufen bald ab! Und die anderen Staaten in Bezug auf
Menschentrechte, Demokratie? Wenn Du dort geboren wirst und gehörst NICHT
zu den Privilegierten, dann wirst Du es schwer haben.
Mit Startkapital täts schon gehen.
Und wenn die Malediven absaufen sollten (was in in meiner Lebenszeit nicht glaube), Deutschland braucht doch Einwanderer ...
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Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
"Vorteil für - Max..." schrieb:
"Verfassungswidrigkeit bedarf keiner persönlichen Sicht. Sie ist nicht
Definitionssache und auch nicht Ansichtssache. Das Grundgesetz ist in
deutscher Sprache verfaßt. Wer deutsch kann, versteht es deshalb. Das
Grundgesetz ist auch nicht interpretierfähig."
Markige, maxige Worte - aber Unsinn. Wie gesagt: Es gibt jedes Jahr haufenweise Verfassungsklagen aus allen möglichen politischen Lagern - von Feministen, von Spinnern, von Sektierern. Die würden Deine Worte alle unterschreiben - aber in IHREM und nicht in DEINEM Sinne interpretieren. Und dann - Faustrecht?
Dein o.g. Zitat offenbart Deine Denkweise: Nur ich (und meine Anhänger) haben Recht, alle anderen reden Blödsinn.
Schweiz und Südtirol? Als Kletterer und Bergsteiger bin ich da natürlich bei Dir - aber glaubst du wirklich, daß es dort in bezug auf unser Thema besser zugeht als hierzulande?
Vorteil für - Tom
Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Okay, Nihi, mit der Europa-Geschichte kriegst Du mich. Das sehe ich wirklich als sehr kritisch, da wird die staatliche Souveränität schlicht nach und nach abgeschafft, ohne jemals die Bürger zu fragen. Und wenn die Iren z.B. doch gefragt werden, dann eben solange bis sie "richtig" antworten.
Das Problem ist die Machtkonzentration: immer mehr Macht in immer weniger Händen, wirtschaftlich und politisch. Immer mehr Probleme können (angeblich oder tatsächlich?) nur noch europäisch oder global gelöst werden und am Ende steht eine Weltregierung. Und wer stoppt dann einen Stalin, Hitler, Mao? Das Prinzip der Natur ist Vielfalt, Fehlentwicklungen, Parasitenplagen etc. gibt's ständig - aber sie können dem Ganzen nichts anhaben.
Und der neue Hitler wird kein kleiner Mann mit Schnauzbart sein - es wird ein Obama sein, einer dem anfangs alle zujubeln und dessen Schattenseiten erst offensichtlich werden, wenn es zu spät ist.
Schwieriges Thema, was schlägst Du vor, wann schlagen wir los...?
Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?
Markige, maxige Worte - aber Unsinn. Wie gesagt: Es gibt jedes Jahr
haufenweise Verfassungsklagen aus allen möglichen politischen Lagern - von
Feministen, von Spinnern, von Sektierern. Die würden Deine Worte alle
unterschreiben - aber in IHREM und nicht in DEINEM Sinne interpretieren.
Und dann - Faustrecht?
... als Verfassungsrichter sollten nur konservative, pensionierte Deutschlehrer zugelassen werden. Schluß mit Interpretation. Deutsch ist Deutsch. Ich weiß ehrlich nicht, was es bspw. am Artikel 6 Grundgesetz rumzuinterpretieren gibt. Da steht klipp und klar, was Sache ist.
Wenn man davon ausgeht, daß jeder noch so klare Text interpretationsfähig ist, warum gibt´s dann keine frei interpretierbaren Bedienungsanleitungen?
Dein o.g. Zitat offenbart Deine Denkweise: Nur ich (und meine Anhänger)
haben Recht, alle anderen reden Blödsinn.
... da kann ich ja nun wirklich nichts dafür, daß ich so schlau bin. Außerdem sehe ich auch noch gut aus, nebenbei und in aller Bescheidenheit bemerkt.
So einer hat natürlich Anhänger! Äh ... meinst du, daß ich wirklich Anhänger hab´?- Juhuuu! Vielleicht werd´ ich dann ja doch bald mal Füh ...äh ... Frühren ... tner.
Schweiz und Südtirol? Als Kletterer und Bergsteiger bin ich da natürlich
bei Dir - aber glaubst du wirklich, daß es dort in bezug auf unser Thema
besser zugeht als hierzulande?
... schon mal Alice Schwarzer auf dem Matterhorn getroffen? - Siehste.
Vorteil für - Tom
Satzball für - Max
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"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")