Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Zerrüttungsprinzip ist besser als sein Ruf

Beelzebub, Monday, 09.10.2006, 23:11 (vor 6482 Tagen)

Es ist hier in letzter Zeit immer mal wieder mehr oder weniger heftige Kritik an dem seit 1976 geltenden Scheidungsrecht geübt worden, in dem das Zerrüttungsprinzip (an Stelle des bis dahin geltenden Schuldprinzips) als Voraussetzung für eine Ehescheidung festgelegt wurde.

Oft wird dabei laut dem angeblich so viel besseren Schuldprinzip nachgeweint. Ich will den Leuten mit dieser Einstellung zunächst mal zugute halten, dass sie das aus reiner Unwissenheit über eine Rechtslage tun, deren Folgen sie nicht kennen, ja wahrscheinlich nicht einmal ahnen.

Von solcher Ahnungslosigkeit zeugt insbesondere ein Beitrag von DschinDschin vom 13.08.2006 in dem u.a. die Rede davon ist, dass das neue Scheidungsrecht geschaffen wurde, um "totalitären Typen" den Zugriff auch in die privatesten Lebensräume zu ermöglichen.

DschinDschin, zum Beweis, wie sehr du mit dieser Ansicht - zumindest in Bezug auf?s Scheidungsrecht ? danebenliegst, dafür sei dir und allen anderen, die das Schuldprinzip für so toll befinden, die Lektüre eines nachfolgend in Auszügen zitierten Scheidungsurteils aus der "Vor -´68 - Epoche" nahegelegt.

Es handelt sich um eine Entscheidung des für Familienrecht zuständigen 4. Zivilsenats am Bundesgerichtshof (BGH) vom 2.11.1966 (Aktenzeichen IV ZR 239/65). Der vollständige Text der Entscheidung kann nachgelesen werden in der NJW (Neue juristische Wochenschrift), Jahresband 1967, S. 1078ff.

Zur Vorgeschichte der nachfolgenden Entscheidung:

Ein Mann hatte im Jahr 1961 auf Ehescheidung geklagt. Die Klage wurde zunächst in zwei Instanzen abgewiesen und auf die Revision des Klägers hin wurde das Berufungsurteil wegen eines Formfehlers vom BGH aufgehoben.

Es ging also wieder von vorne los, erneut wurde die Klage von zwei Instanzen abgewiesen. Der Mann legte erneut Revision ein. Nachfolgend jetzt ein paar Auszüge aus der erneuten Revisionsentscheidung:


Der BGH fasst zunächst den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt so zusammen:

"Im weiteren Berufungsverfahren hat der Kläger vorgetragen, die Zerrüttung der Ehe sei aus der Einstellung der Beklagten zum ehelichen Verkehr entstanden. Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit Kindern wüßte sie gar nichts anzufangen. [...] Die Beklagte habe sich beim ehelichen Verkehr entsprechend verhalten. Auf dieser Einstellung beruhe es, daß er sich mehr und mehr seiner Angestellten, der Zeugin D. zugewandt und die Zeugin in seine Wohnung aufgenommen habe. Zum letzten Verkehr mit der Beklagten sei es 1950 gekommen.

Die Beklagte hat der Scheidung widersprochen. Sie hat behauptet, die Zerrüttung der ehelichen Gesinnung beim Kläger habe ihre Ursache in dieser Hinwendung zur Zeugin D. Bis 1950 hätten die Parteien etwa wöchentlich miteinander verkehrt. Sie habe nie Widerwillen oder Gleichgültigkeit gegen den Geschlechtsverkehr oder gegen eine Mutterschaft geäußert. Im November 1950 habe ihr die Zeugin Beziehungen zum Kläger eingestanden. Trotz dieser Belastung des ehelichen Verhältnisses sei es aber bis zum März 1952 durchweg noch alle 4 Wochen zum Verkehr gekommen.

Die Parteien haben weiter vor allem darüber gestritten, ob auch die Beklagte sich von der Ehe abgewandt und Beziehungen zu ihrem Untermieter P. aufgenommen habe."

Sodann zitiert der BGH in Auszügen die Entscheidungsbegründung der Berufungsinstanz. Die Wiedergabe habe ich der besseren Lesbarkeit halber vom Konjunktiv in den Indikativ übersetzt.

"Die Beklagte hat auch den ehelichen Verkehr nicht schlechthin abgelehnt. Sie hat sich vielmehr vor dem Dazwischentreten der Zeugin im Rahmen dessen bereitgefunden, was der Kläger hat beanspruchen können. (...) Da feststeht, dass die Parteien bis 1952 regelmäßig miteinander verkehrt haben, kommt der angeblichen Äußerung der Beklagten, der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei, keine erhebliche Bedeutung zu. Sie kann aus einer Verstimmung heraus gefallen sein; später kann die Beklagte dem Kläger damit auch bedeutet haben, daß er durch sein Verhalten sein Recht aufehelichen Verkehr in Frage stelle. Die übrigen von ihr behaupteten Äußerungen über den ehelichen Verkehr sind grobe Taktlosigkeiten, ungehörig und eine Kränkung des Klägers. Sie lassen aber nur erkennen, daß die Beklagte zum ehelichen Verkehr nicht immer aufgelegt gewesen sei. Die Gründe könnten gerade in der Person des Klägers und seinem Verhalten gelegen haben.

(...)

Zu Lasten der Beklagten ergab zwar ein Brief vom Juni 1957, daß sie den Kläger als "Putzlumpen" und "verkommenes Stück" beschimpft hat; es handelt sich aber um eine Reaktion auf die Fortführung seines Verhältnisses zu der Zeugin. Vorzuwerfen ist der Beklagten auch, daß sie sich gegenüber Dritten herabwürdigend über den ehelichen Verkehr und über den Kläger geäußert hat. Selbst wenn man aber hinzunimmt, daß sie gesagt haben soll, sie hätte nichts gegen einen Autounfall des Klägers, ändert sich an dessen überwiegenden Verschulden und damit an der Zulässigkeit des Widerspruchs nichts. Ein ehewidriges Verhalten im Umgang mit dem Zeugen P. war der Beklagten nicht nachzuweisen."

Anmerkung: Ist es nicht erstaunlich, was nach Ansicht eines Gerichts auch in der Zeit vor 1968 eine Frau sich so alles gegenüber ihrem Mann herausnehmen durfte, ohne dass dies einen Scheidungsgrund dargestellt hätte? Noch ein Grund mehr für das Zerrüttungsprinzip!


Der BGH hob das Berufungsurteil zwar auf, gab aber dem Scheidungsbegehren nicht etwa statt, sondern verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück. Wann und mit welchem Ergebnis der (zu diesem Zeitpunkt bereits seit mehr als 5 Jahre andauernde) Prozeß dann sein Ende fand, war nicht herauszufinden.

Ein paar Sätze aus der Entscheidung des BGH verdienen es, der Nachwelt erhalten zu werden:

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen."

Im Klartext: Es kann zur ehelichen Pflicht gehören, einen Orgasmus notfalls vorzutäuschen.

(...)

"Daher kann nicht offen gelassen werden, ob die Beklagte die zahlreichen vom Kläger behaupteten und im angefochtenen Urteil unterstellten Äußerungen über den Geschlechtsverkehr in der Ehe und über die Mutterschaft tatsächlich getan hat oder nicht.

(...)

Für eine zutreffende Würdigung des Ausspruches, der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei, der im angefochtenen Urteil eine besondere Behandlung erfährt, wäre erheblich, ob er schon vor der Aufdeckung des ehebrecherischen Verhältnisses gefallen ist, wie der Kläger vorträgt, oder sich auf dieses Verhältnis bezieht, wie der Berufungsrichter zu erwägen scheint.

(...)

Der Berufungsrichter wird sich daher zunächst darüber schlüssig werden müssen, ob er (...) für bewiesen erachtet, was im angefochtenen Urteil unterstellt worden ist. Wenn die Beklagte in der Ehe eine Grundeinstellung zum Ausdruck gebracht hat, die auf der Linie der von den Zeugen wiedergegebenen Äußerungen lag, dann bedarf es ernsthafter Prüfung, ob dem Kläger dadurch die eheliche Geschlechtsgemeinschaft nicht auf Dauer unerträglich geworden ist."

Im Klartext: es ist noch nicht tief genug im Intimleben eines hoffnungslos zerstrittenen Ehepaares herumgewühlt worden, als dass es für eine Scheidung reichen könnte.

Ob das nun der herrschenden Meinung in diesem Forum entspricht oder nicht: ich für meinen Teil halte es für eine sehr begrüßenswerten Verbesserung, dass es durch die lange überfällige Abschaffung des Schuldprinzips nunmehr möglich ist, eine kaputte Ehe zu beenden, ohne dafür detailliert vor Gericht vortragen und ggf. auch noch beweisen zu müssen, wie oft, wann zuletzt und auf welche Weise genau in der zu scheidenden Ehe gevögelt wurde oder wer wann wem welche Verbalinjurie an den Kopf geworfen hat.

Die Reformer des Scheidungsrechts haben offenbar etwas begriffen, für das schon unsere Urahnen mit eine Spruchweisheit kannten: Liebe und Singen lässt sich nicht zwingen.

Nicht das Scheidungsrecht ist es, was der Reform bedarf, sondern das Unterhaltsrecht! Leider ist der Gesetzgeber hier auf halbem Wege stehen geblieben und hat der Emanzipation der Frau (Emanzipation im positiven Sinne) nicht Rechnung getragen und ihr angemessener Weise zugemutet, wenn sie keine Lust mehr auf eheliche Gemeinschaft hat, ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen.

Und wenn dagegen vorgebracht wird, das werde nicht geschehen, weil die "Emanzen und ihre Schoßhündchen" das nicht wollen, so sei hierzu erwidert: selbst im feministischen Musterländle Schweden sind die Gesetze so, dass Frauen nach einer Scheidung keinen Anspruch auf Unterhalt haben.

Es dürfte unseren tollen "Powerfrauen" auch einigermaßen schwer fallen, zu begründen, warum Frauen nicht in der Lage sein sollen, einen Beruf auszuüben und davon auch existieren zu können.

DaPis & Frakalbes

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Das Zerrüttungsprinzip ist besser als sein Ruf

DschinDschin, Monday, 09.10.2006, 23:53 (vor 6482 Tagen) @ Beelzebub

Hallo Beelzebub,

toller Beitrag. Das Problem mit der Ehe als Vertrag ist, dass es essentielle Bestandteile gibt, die sich beim besten Willen vertraglich kaum regeln lassen, vor allem, weil sich die Erfüllung des Vertrages im Privaten vollzieht. So kann man einen Angestellten wegen offensichtlicher Verhaltensmängel kündigen, aber Herzlichkeit oder Freundlichkeit lassen sich schlecht einklagen.
In sofern ist natürlich das Zerrüttungsprinzip besser.
Probleme entstehen durch Kinder und durch Vermögenswerte. Am Besten war das ganze in der DDR geregelt. Beide Parteien waren berufstätig. Kinder waren im Hort untergebracht. Vermögen war nennenswert nicht vorhanden. Bei Trennung nahm jeder seine Sachen an sich und das war es auch schon. So sollte es sein.
Vollkommene Gleichberechtigung. Die Ehe ist ein Vertrag, den die Gesellschaft will, um sich Transferleistungen zu schenken. Die Ehe hat für keinen der Parteien Nutzen, es sei denn einer der beiden wäre ein Parasit, der vorhat sich auf Kosten des Anderen zu bereichern. Heiratsschwindler und die ehrbaren Nutten lieben diesen Vertrag. Alle ehrbaren Leute sollten sich davon fern halten, denn für was ist er gut?

DschinDschin

--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.

Das Zerrüttungsprinzip ist besser als sein Ruf

Leser734, Tuesday, 10.10.2006, 01:07 (vor 6481 Tagen) @ DschinDschin

Und was ist mit den Kindern?

Und die Kinder...

Beelzebub, Tuesday, 10.10.2006, 01:50 (vor 6481 Tagen) @ Leser734

Und was ist mit den Kindern?

Für die Kinder ist es allemal besser, bei nur einem oder auch bei beiden Elternteilen abwechselnd aufzuwachsen, als in der haßgeladenen Atmosphäre einer hoffnungslos zerrütteten und nur noch durch staatlichen Zwang zusammengehaltenen Ehe, in der sich Vater und Mutter gegenseitig das Leben zur Hölle machen, wo sie nur können.

Greets

Beelzebub

--
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Und die Kinder...

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 10.10.2006, 02:49 (vor 6481 Tagen) @ Beelzebub

Und was ist mit den Kindern?


Für die Kinder ist es allemal besser, bei nur einem oder auch bei beiden
Elternteilen abwechselnd aufzuwachsen, als in der haßgeladenen Atmosphäre
einer hoffnungslos zerrütteten und nur noch durch staatlichen Zwang
zusammengehaltenen Ehe, in der sich Vater und Mutter gegenseitig das Leben
zur Hölle machen, wo sie nur können.

Das ist eine These von Dir, Beelzebub, und keineswegs erwiesen.
WAS erwiesen ist, sind die Folgen für Scheidungskinder. Kann man überall nachlesen.
Kinder, die in einer "haßgeladenen Atmosphäre" (muß das eigentlich so sein? Unter was leben die, die Kinder? Ameisen, Paviane oder doch eher Menschen?) aufwachsen, wurden m.W. noch nicht erfaßt.
Nach meinen Erfahrungen halte ich es für möglich, daß Kindern das Beisammensein der Eltern wichtiger ist als das negative Erlebnis gelegentlichen Streits. DEN verstehen die Kinder nämlich, die Trennung aber nicht.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Und die Kinder...

susu, Tuesday, 10.10.2006, 04:08 (vor 6481 Tagen) @ Nihilator

Das ist eine These von Dir, Beelzebub, und keineswegs erwiesen.
WAS erwiesen ist, sind die Folgen für Scheidungskinder. Kann man überall
nachlesen.
Kinder, die in einer "haßgeladenen Atmosphäre" (muß das eigentlich so
sein? Unter was leben die, die Kinder? Ameisen, Paviane oder doch eher
Menschen?) aufwachsen, wurden m.W. noch nicht erfaßt.

http://www.chs.fsu.edu/~ffincham/papers/pb-child-prob-and-mc-pb-90.pdf
http://www.latrobe.edu.au/publichealth/family_studies/jfs2003/fulltext/JFS9.1-2003McIntosh_63-80.pdf
Aus dem zweiten Abstract:
"There are established research truths about parental conflict and its
impact on children which are increasingly respected in practice:
divorce does not have to be harmful; parental conflict is a more
potent predictor of child adjustment than is divorce; conflict resolution
is important to children?s coping with divorce."

Übersetzt:
"Es gibt etablierte Forschungsergebnisse über elterlichen Konflikt und seinen Einfluß auf Kinder, die in der Praxis zunehmend respektiert werden: Scheidungen sind nicht zwingend schädlich; Elterlicher Konflikt liefert bessere Voraussagen über die kindliche Anpassung als Scheidungen; Konfliktbewältigung ist wichtig für Scheidungskinder."

Nach meinen Erfahrungen halte ich es für möglich, daß Kindern das
Beisammensein der Eltern wichtiger ist als das negative Erlebnis
gelegentlichen Streits. DEN verstehen die Kinder nämlich, die Trennung
aber nicht.

Der Forschungsstand sieht anders aus. Auch die Literaturangaben beachten.

susu

Und die Kinder...

Beelzebub, Tuesday, 10.10.2006, 04:27 (vor 6481 Tagen) @ Nihilator

Und was ist mit den Kindern?


Für die Kinder ist es allemal besser, bei nur einem oder auch bei

beiden

Elternteilen abwechselnd aufzuwachsen, als in der haßgeladenen

Atmosphäre

einer hoffnungslos zerrütteten und nur noch durch staatlichen Zwang
zusammengehaltenen Ehe, in der sich Vater und Mutter gegenseitig das

Leben

zur Hölle machen, wo sie nur können.


Das ist eine These von Dir, Beelzebub, und keineswegs erwiesen.

Woher willst du das wissen? .

WAS erwiesen ist, sind die Folgen für Scheidungskinder. Kann man überall
nachlesen.

Wo denn? Nenn mir mal ein paar Quellen, möglichst aus dem Internet. Aber Abhandlungen über angeblich scheidungsgeschädigte Kinder, die von kirchlichen, insbesondere katholischen Organisationen in Auftrag gegeben oder erstellt wurden, kannst du gleich weglassen. Die sind etwa so viel wert, wie Gutachten über die Unschädlichkeit "geringfügiger" radioaktiver Strahlung, die von AKW-Betreibern erstellt wurden.

Kinder, die in einer "haßgeladenen Atmosphäre" (muß das eigentlich so
sein? Unter was leben die, die Kinder? Ameisen, Paviane oder doch eher
Menschen?) aufwachsen, wurden m.W. noch nicht erfaßt.

Kann ich mir in einem Land, in der es derartig von Sozialpädagogen und Psychoheinis wimmelt gar nicht so recht vorstellen. Und was soll eigentlich der Vergleich mit Tieren? Haßgeladene Atmosphäre gibt es nur unter Menschen, denn Haß ist etwas zutiefst menschliches. Haß unter Tieren gibt's nicht.

Nach meinen Erfahrungen halte ich es für möglich, daß Kindern das
Beisammensein der Eltern wichtiger ist als das negative Erlebnis
gelegentlichen Streits. DEN verstehen die Kinder nämlich, die Trennung
aber nicht.

Wenn du es "für möglich" hältst, hältst du das Gegenteil zumindest nicht für ausgeschlossen.

Und bei einer zwangsweise zusammengehaltenen Ehe bleibt's für gewöhnlich nicht bei "gelegentlichen Streits". Ich kann da mit eigenen Erinnnerungen aus meiner näheren Verwandtschaft aufwarten, wo beinahe täglich die Fetzen flogen und die Kinder sich (unter Tränen) sehnsüchtig gewünscht haben, dass die Eltern sich trennen.

Zudem ist Streit wahrscheinlich nicht mal das schlimmste. Eisiges Schweigen und stille gegenseitige Verachtung sind schlimmer - und werden von Kindern garantiert nicht "verstanden".

Greets

Beelzebub

--
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Das Zerrüttungsprinzip ist besser als sein Ruf

Guildo, Tuesday, 10.10.2006, 01:59 (vor 6481 Tagen) @ Beelzebub

Der Regelfall ist heute, dass die Frau ihren Mann aus nichtigen Gründen verlässt. Allein die Erwähnung, dass eine Eheschließung eben auch Pflichten - auch für die Frau!!! - mit sich bringt, ruft empörtes Geschrei bei allen Weibsen und Frauenverstehern hervor.

Selbst wenn der Mann dem Ehegattenunterhalt entgeht - sobald Kinder da sind, ist das Schicksal des Unterhaltssklaven besiegelt. Nur eine vollständige Abschaffung auch des Kindesunterhalts kann hier Gerechtigkeit bringen. "Unterhaltspflichtig" ist dann derjenige, der das Kind behält - er oder sie muss dann das Kind alleine versorgen. Ein gemeinsames Sorgerecht ist illusorisch bei zerstrittenen Partnern - es setzt eine freiwillige Zusammenarbeit von Vater und Mutter voraus! Auf freiwillige Basis ohne Rechtsanspruch können sich auch nach der Ehescheidung beide Ex-Ehegatten um die Kinder kümmern - nur niemand darf dann gezwungen werden, denjenigen, der die Kinder hat, dafür mit Geld zu "belohnen"!

Wenn Frauen wirklich als gleichberechtigte Personen den Mann auf gleicher Augenhöhe begegnen wollen, dürfen sie ihre Eigenschaft als Frau, nämlich schwanger zu werden und Kinder zu gebären, nicht als "Behinderung" betrachten, für die sie vom Staat oder vom Ex eine Entschädigungszahlung für ihre vermeintliche Benachteiligung verlangen können, sondern müssen für alle Eventualitäten selber vorsorgen - so wie es die Männer schon immer getan haben!

Frauen wollen die Rundumversorgung der traditionellen Rollenverteilung, aber gleichzeitig alle Freiheiten der Emanzipation - diesselbe Einstellung, die manche Jugendliche haben: Darauf bestehen, erwachsen zu sein und sich von niemanden was sagen zu lassen - aber selbstverständlich erwarten, das Mami und Papi den "Kleinen" bis zum Sankt Nimmerleinstag durchfüttert!!!

Solange dieses Unrecht nicht beseitigt ist, bleibt die traditionelle Rollenverteilung die bessere Lösung.

Gruß - Guildo

PS: Der von dir als abschreckendes Beispiel geschilderte Fall ist in ganz anderer Hinsicht interessant:

"Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit Kindern wüßte sie gar nichts anzufangen. [...] Die Beklagte habe sich beim ehelichen Verkehr entsprechend verhalten."

Hier gibt eine Frau offen jene Einstellung zu, die auch heute noch die meisten Frauen haben. Solange Frau eben interessiert daran ist, den Mann zu behalten, wird fleißig geschauspielert - ist der Mann "gesichert" und kann nicht mehr entkommen, braucht sie die Fassade nicht mehr aufrechterhalten!

--
Most places where we all come from we can have a date, pay over $100 and not even get a goodnight kiss from some broad-ass feminazi who thinks her shit doesn't stink.
(unbekannter Fan von Angeles City)

Beweis: Frauen haben einen kleineren Geschlechtstrieb!

Klaus_z, Tuesday, 10.10.2006, 12:04 (vor 6481 Tagen) @ Guildo

PS: Der von dir als abschreckendes Beispiel geschilderte Fall ist in ganz
anderer Hinsicht interessant:

"Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und
sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der
eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs
Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit
Kindern wüßte sie gar nichts anzufangen. [...] Die Beklagte habe sich beim
ehelichen Verkehr entsprechend verhalten."

Hier gibt eine Frau offen jene Einstellung zu, die auch heute noch die
meisten Frauen haben. Solange Frau eben interessiert daran ist, den Mann
zu behalten, wird fleißig geschauspielert - ist der Mann "gesichert" und
kann nicht mehr entkommen, braucht sie die Fassade nicht mehr
aufrechterhalten!

Vor allem wird hier deutlich, daß Frauen definitiv einen viel niedrigeren Geschlechtstrieb als Männer haben - etwas was hier und auch bei den Femis aufs erbitterte abgestritten wird.

D.h. Frau nutzt den stärkeren GEschlechtstrieb des Mannes, um ihn zu locken und zu binden - ist das Ziel erreicht, wird Sex sukzessive gegen 0 heruntergefahren und die bekannte "Migräne" stellt sich ein.

Daß solche für jeden offensichtlichen Tatsachen immer wieder abgestritten werden, ist wohl ein Phänomen für sich - die Femis freuen sich!

Ein "Beweis" von Alice Schwarzer'scher Güte!

Beelzebub, Tuesday, 10.10.2006, 23:09 (vor 6481 Tagen) @ Klaus_z

Vor allem wird hier deutlich, daß Frauen definitiv einen viel niedrigeren
Geschlechtstrieb als Männer haben - etwas was hier und auch bei den Femis
aufs erbitterte abgestritten wird.

Nix wird hier deutlich außer deiner Unfähigkeit, einen Beitrag genau zu lesen, bevor du drauflosschwadronierst. Hättest du nämlich genau gelesen, dann wüßtest du jetzt, dass der Mann zwar behauptet hatte, die Frau habe den GV nur teilnahmslos über sich ergehen lassen, die Frau das aber bestritten hatte und dass ungeklärt war, wer von beiden recht hatte.

Bemerkenswert ist, wie du hier versuchst, aus gerade mal einen einzigen Fall angeblicher weiblicher Lustlosigkeit ein allgemeingültiges Prinzip herzuleiten. Einfach lachhaft!

Ähnlich hat es übrigens auch Alice Schwarzer gemacht. Die hat in ihrem schmierigen Machwerk "Der kleine Unterschied und seine großen Folgen" für ihre alberne sexistische Schwachsinnsthese, es gebe außer den anatomischen keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern, es sei alles anerzogen, auch nur einen einzigen Fall zum "Beweis" genannt: den Fall David Reimer, dessen schreckliches Ende sie später wohlweislich nie erwähnt hat.

Aber das passt auch gut, denn im Grunde seid ihr beiden aus demselben Holz geschnitzt, du und Alice - nur halt unter entgegengesetzten Vorzeichen.

Die sexuelle Libertinage ist an allem schuld!

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Ein "Beweis" von Alice Schwarzer'scher Güte!

Ekki, Wednesday, 11.10.2006, 18:06 (vor 6480 Tagen) @ Beelzebub

Hallo Beelzebub!

Ähnlich hat es übrigens auch Alice Schwarzer gemacht. Die hat in ihrem
schmierigen Machwerk "Der kleine Unterschied und seine großen
Folgen"
für ihre alberne sexistische Schwachsinnsthese, es gebe außer
den anatomischen keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern, es sei
alles anerzogen, auch nur einen einzigen Fall zum "Beweis" genannt: den
Fall
David
Reimer
, dessen schreckliches Ende sie später wohlweislich nie
erwähnt hat.

Und die tragische Pointe der Geschichte:

Auf der Beerdigung sagte seine Mutter Janet: "Er war ein Held - er hat es
den Ärzten gezeigt."

Mutterliebe in Aktion halt ...

Gruß

Ekki

P.S.: Immer wieder schön, zu lesen, wie Du dem religiösen Obskurantismus die Stirn bietest!

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Beweis: Frauen haben einen kleineren Geschlechtstrieb!

Garfield, Wednesday, 11.10.2006, 17:10 (vor 6480 Tagen) @ Klaus_z

Hallo Klaus!

Ergänzend zu Beelzebubs treffender Antwort fällt mir noch folgendes ein:

Während der Verhandlung wurde auch der Verdacht geäußert, daß die Frau ebenfalls einen Liebhaber hatte. Bewiesen wurde das zwar nicht, aber auch nicht widerlegt.

Es geht keineswegs nur Frauen so, daß sie den Partner nach einigen Jahren fester Beziehung nicht mehr als so anziehend empfinden wie am Anfang. Offenbar sind wir Menschen - Männer wie Frauen - von Natur aus so veranlagt, daß wir einen Partner nur für eine begrenzte Zeit suchen. Eben um gemeinsam Kinder zu zeugen und deren Betreuung während der ersten Jahre sicherzustellen. Danach sieht man sich nach einem neuen Partner um. Das machte so in früheren Zeiten durchaus Sinn: Einerseits war so sichergestellt, daß sich die Eltern um ihre Kinder kümmerten, andererseits gab es aber auch eine gute Vermischung von Genen.

Das alles war auch in der von dir immer wieder erwähnten "guten alten Zeit" so.

Dann kommt bei Frauen noch etwas dazu: Es gibt ja auch heute noch durchaus Frauen, die einen Mann nur wegen seines Geldes heiraten. Wie z.B. Anna Nicole Smith. Glaubst du ernsthaft, daß die mit ihrem Millionärs-Greis im Bett viel Spaß hatte? Und wie wird er das wohl eingeschätzt haben? Meinst du, er war ehrlich zu sich selbst und hat sich eingestanden, daß seine Frau nur wegen seines Geldes mit ihm zusammen ist, daß sie ihn sexuell unattraktiv findet und sich Sex womöglich ganz woanders holt? Oder ist es nicht doch wahrscheinlicher, daß er sich damit tröstete, daß Frauen halt so sind und eben von Natur aus weniger Interesse an Sex haben?

Du forderst immer wieder, daß die Frauen finanziell von ihren Männern abhängig sein müßten. Damit würden solche Zustände wie in der "Ehe" von Anna Nicole Smith mit diesem Wackelgreis weitaus häufiger auftreten. Es würde also mehr Frauen geben, die wirklich keinerlei Interesse an Sex mit ihren Ehemännern hätten.

Wenn du das für erstrebenswert hältst, dann frage ich mich, wieso du dich überhaupt über die bestehenden Zustände aufregst! Wer hindert dich daran, dich beruflich maximal abzustrampeln, eine möglichst hohe Führungsposition mit möglichst hohem Gehalt zu ergattern und dann eine Frau zu heiraten, die nur einen gutverdienenden Mann sucht, der ihr ein ruhiges Leben zu Hause ermöglicht?

Die Feministinnen hindern dich bestimmt nicht daran, und du wirst - ausreichende Solvenz vorausgesetzt - auch genügend Frauen finden, die gern dazu bereit sein werden. In einer Umfrage des Allensbach-Instituts von 1996 gaben jedenfalls 46% der befragten Frauen an, daß sie am liebsten Hausfrau und Mutter mit einem Teilzeitjob wären, während 33% angaben, am liebsten nur Hausfrau und Mutter zu sein. Nur 8% wollten Mutter mit Vollzeitjob sein, und nur 9% favorisierten einen Vollzeitjob ohne Kinder! Ein Drittel der befragten Frauen hatte also noch vor 10 Jahren für dich Traumfrau-Qualitäten! Und ein guter Teil der 46%, die einen Teilzeitjob wollten, hätte sich den bestimmt auch noch ausreden lassen.

Ich glaube nicht, daß sich daran bis heute viel geändert hat. Auch zeigen die Statistiken, daß Ehen, in denen er gut verdient, seltener geschieden werden. Wo ist also das Problem? Du müßtest wunschlos glücklich sein!

Freundliche Grüße
von Garfield

Beweis: Frauen haben einen kleineren Geschlechtstrieb!

Guildo, Thursday, 12.10.2006, 00:19 (vor 6480 Tagen) @ Garfield

Hallo Garfield,

Wenn du das für erstrebenswert hältst, dann frage ich mich, wieso du dich
überhaupt über die bestehenden Zustände aufregst! Wer hindert dich daran,
dich beruflich maximal abzustrampeln, eine möglichst hohe Führungsposition
mit möglichst hohem Gehalt zu ergattern und dann eine Frau zu heiraten, die
nur einen gutverdienenden Mann sucht, der ihr ein ruhiges Leben zu Hause
ermöglicht?

Die Feministinnen hindern dich bestimmt nicht daran, und du wirst -
ausreichende Solvenz vorausgesetzt - auch genügend Frauen finden, die gern
dazu bereit sein werden. In einer Umfrage des Allensbach-Instituts von 1996
gaben jedenfalls 46% der befragten Frauen an, daß sie am liebsten Hausfrau
und Mutter mit einem Teilzeitjob wären, während 33% angaben, am liebsten
nur Hausfrau und Mutter zu sein. Nur 8% wollten Mutter mit Vollzeitjob
sein, und nur 9% favorisierten einen Vollzeitjob ohne Kinder! Ein Drittel
der befragten Frauen hatte also noch vor 10 Jahren für dich
Traumfrau-Qualitäten! Und ein guter Teil der 46%, die einen Teilzeitjob
wollten, hätte sich den bestimmt auch noch ausreden lassen.

Ich glaube nicht, daß sich daran bis heute viel geändert hat. Auch zeigen
die Statistiken, daß Ehen, in denen er gut verdient, seltener geschieden
werden. Wo ist also das Problem? Du müßtest wunschlos glücklich sein!

Du hast die größte Gruppe von Frauen garnicht erwähnt - das sind diejenigen, die reich geschieden sein wollen. Das eine Problem ist vor allem unser Eherecht, das die Schuldfrage ignoriert und automatisch den finanzkräftigeren Partner -und das ist aufgrund des Partnerwahlverhaltens der Frau zumeist der Mann - zur Zahlung verurteilt.

Das andere Problem ist die vielfach geleugnete aber letzendlich unbestreitbare Tatsache, das Frauen sich stets nach oben orientieren (bis auf wenige Ausnahmen, wo ideologische Gründe anderen Präferenzen verlangen). Da aber heute ein Großteil der Frauen gut ausgebildet sind und ebenso gut verdienen, ist es nur für ganz wenige Männer möglich, deren Ansprüchen dann auch zu genügen. Einfach nur fleißig sein und sein Geld nicht versaufen reicht heute nicht mehr. Und wenn der Klaus nicht gerade im Vorstand sitzt, wird das nichts.

Wer allerdings auf Biegen und Brechen eine Familie gründen will, tut gut daran, dies im Ausland zu tun - natürlich nicht in solchen Ländern wie zB. Kanada oder Schweden. Nur diese Möglichkeit hat eben nicht jeder...

Grundsätzlich hast du aber Recht - wenn die Möglichkeit besteht, nicht nur reden sondern auch handeln...

Freundliche Grüße
von Garfield

Gruß - Guildo

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(unbekannter Fan von Angeles City)

Beweis: Frauen haben einen kleineren Geschlechtstrieb!

Garfield, Thursday, 12.10.2006, 13:39 (vor 6479 Tagen) @ Guildo

Hallo Guildo!

"Du hast die größte Gruppe von Frauen garnicht erwähnt - das sind diejenigen, die reich geschieden sein wollen."

Meinst du, daß es davon wirklich so viele gibt? Um reich geschieden zu werden, muß frau erst einmal einen reichen Mann heiraten. Davon gibt es schon mal nicht viele. Vor einigen Jahren habe ich auch mal gelesen, daß gerade Ehen, in denen der Mann sehr viel verdient, selten geschieden werden. Viele Ehefrauen von reichen Männern sind offenbar doch der Ansicht, daß es für sie langfristig gesehen lukrativer ist, mit dem Mann verheiratet zu bleiben als sich von ihm scheiden zu lassen.

"Das eine Problem ist vor allem unser Eherecht, das die Schuldfrage ignoriert und automatisch den finanzkräftigeren Partner -und das ist aufgrund des Partnerwahlverhaltens der Frau zumeist der Mann - zur Zahlung verurteilt."

Ja. Das trifft vor allem Männer mit mittleren Einkommen.

"Da aber heute ein Großteil der Frauen gut ausgebildet sind und ebenso gut verdienen, ist es nur für ganz wenige Männer möglich, deren Ansprüchen dann auch zu genügen."

Auch richtig. Es kommt zwar nach wie vor nicht selten vor, daß eine Frau zwar eine sehr gute berufliche Qualifikation erreicht, dann aber nur kurz oder gar nicht im erlernten Beruf arbeitet - die Ansprüche bleiben dann aber trotzdem hoch. Nur wenige Akademikerinnnen würden tatsächlich dauerhaft mit einem Hilfsarbeiter zusammen leben.

"Einfach nur fleißig sein und sein Geld nicht versaufen reicht heute nicht mehr. Und wenn der Klaus nicht gerade im Vorstand sitzt, wird das nichts."

Ein Vorstandsposten ist für die Mehrheit der Männer wohl unerreichbar. Aber ein Posten als Abteilungsleiter würde schon reichen, denke ich. Eine Akademikerin würde Klaus wohl ohnehin nicht wollen - er würde wahrscheinlich eine Frau mit Hauptschulabschluß, idealerweise ohne Berufsausbildung, bevorzugen. Deren Ansprüche könnte er als Abteilungsleiter locker erfüllen, wenn sie nicht gerade von reichen Eltern abstammt.

Freundliche Grüße
von Garfield

Beweis: Frauen haben einen kleineren Geschlechtstrieb!

Guildo, Thursday, 12.10.2006, 23:03 (vor 6479 Tagen) @ Garfield

Hallo Garfield,

"Du hast die größte Gruppe von Frauen garnicht erwähnt - das sind
diejenigen, die reich geschieden sein wollen."

Meinst du, daß es davon wirklich so viele gibt? Um reich geschieden zu
werden, muß frau erst einmal einen reichen Mann heiraten. Davon gibt es
schon mal nicht viele. Vor einigen Jahren habe ich auch mal gelesen, daß
gerade Ehen, in denen der Mann sehr viel verdient, selten geschieden
werden. Viele Ehefrauen von reichen Männern sind offenbar doch der
Ansicht, daß es für sie langfristig gesehen lukrativer ist, mit dem Mann
verheiratet zu bleiben als sich von ihm scheiden zu lassen.

Dein Einwand ist berechtigt. Es ist vor allem eine Wunschvorstellung vieler Frauen. In Erfüllung geht sie aber nur für wenige.

Aber reich geschieden oder reiche Witwe sein - davon träumt so manche Frau! (Naja, von der reichen Witwe träumt auch der Heiratsschwindler und Gigolo...)

Freundliche Grüße
von Garfield

Ebenfalls freundliche Grüße von Guildo

--
Most places where we all come from we can have a date, pay over $100 and not even get a goodnight kiss from some broad-ass feminazi who thinks her shit doesn't stink.
(unbekannter Fan von Angeles City)

Das Zerrüttungsprinzip ist besser als sein Ruf

Telefonmann, Tuesday, 10.10.2006, 19:39 (vor 6481 Tagen) @ Guildo

Der Regelfall ist heute, dass die Frau ihren Mann aus nichtigen Gründen
verlässt. Allein die Erwähnung, dass eine Eheschließung eben auch
Pflichten - auch für die Frau!!! - mit sich bringt, ruft empörtes Geschrei
bei allen Weibsen und Frauenverstehern hervor.

Absolut korrekt!

Selbst wenn der Mann dem Ehegattenunterhalt entgeht - sobald Kinder da
sind, ist das Schicksal des Unterhaltssklaven besiegelt.

Volle Zustimmung!

Wenn Frauen wirklich als gleichberechtigte Personen den Mann auf gleicher
Augenhöhe begegnen wollen, dürfen sie ihre Eigenschaft als Frau, nämlich
schwanger zu werden und Kinder zu gebären, nicht als "Behinderung"
betrachten, für die sie vom Staat oder vom Ex eine Entschädigungszahlung
für ihre vermeintliche Benachteiligung verlangen können, sondern müssen
für alle Eventualitäten selber vorsorgen - so wie es die Männer schon
immer getan haben!

Genau so ist es richtig. Du bringst es auf den Punkt.

Frauen wollen die Rundumversorgung der traditionellen Rollenverteilung,
aber gleichzeitig alle Freiheiten der Emanzipation - diesselbe
Einstellung, die manche Jugendliche haben: Darauf bestehen, erwachsen zu
sein und sich von niemanden was sagen zu lassen - aber selbstverständlich
erwarten, das Mami und Papi den "Kleinen" bis zum Sankt Nimmerleinstag
durchfüttert!!!

Das ist genau meine Sichtweise.

Ich danke Dir für diesen Beitrag. Du bringst es auf den Punkt. Besser hätte man es nicht verfassen können.

Gruß,
Telefonmann

Erst genau lesen - dann schwadronieren

Beelzebub, Tuesday, 10.10.2006, 22:49 (vor 6481 Tagen) @ Guildo

Der Regelfall ist heute, dass die Frau ihren Mann aus nichtigen Gründen
verlässt. Allein die Erwähnung, dass eine Eheschließung eben auch
Pflichten - auch für die Frau!!! - mit sich bringt, ruft empörtes Geschrei
bei allen Weibsen und Frauenverstehern hervor.

Siehe dazu mein Beitrag unten (Antwort an Besserwisser)

Selbst wenn der Mann dem Ehegattenunterhalt entgeht - sobald Kinder da
sind, ist das Schicksal des Unterhaltssklaven besiegelt. Nur eine
vollständige Abschaffung auch des Kindesunterhalts kann hier
Gerechtigkeit bringen. "Unterhaltspflichtig" ist dann derjenige, der das
Kind behält - er oder sie muss dann das Kind alleine versorgen. Ein
gemeinsames Sorgerecht ist illusorisch bei zerstrittenen Partnern - es
setzt eine freiwillige Zusammenarbeit von Vater und Mutter voraus! Auf
freiwillige Basis ohne Rechtsanspruch können sich auch nach der
Ehescheidung beide Ex-Ehegatten um die Kinder kümmern - nur niemand darf
dann gezwungen werden, denjenigen, der die Kinder hat, dafür mit Geld zu
"belohnen"!

Du willst also die Kinder für etwas bestrafen, was ein Elternteil verbockt hat. Das ist nicht nur Bullshit und offenbart einen bedenklichen Charakter, sondern auch absolut unnötig!

Der Unterhaltsanspruch des Kindes steht einzig und alleine dem Kind zu, er nützt der Mutter also recht wenig. Sie hat nämlich die Verpflichtung, diesen Unterhalt vollständig für das Kind, d.h. für dessen Ernährung, Bekleidung, Unterbringung, Schulausbildung etc. zu verwenden. Verwendet sie stattdessen auch nur einen Teil des Kindesunterhalts pflichtwidrig für sich, dann kann sie das nicht nur das Sorgerecht kosten, sie macht sich auch strafbar nach § 266 StGB. Es ist also absolut unnötig eine solche miese Regelung zu Lasten der Kinder zu verfassen; die konsequente Anwendung bestehender Gesetze reicht völlig.


Wenn Frauen wirklich als gleichberechtigte Personen den Mann auf gleicher
Augenhöhe begegnen wollen, dürfen sie ihre Eigenschaft als Frau, nämlich
schwanger zu werden und Kinder zu gebären, nicht als "Behinderung"
betrachten, für die sie vom Staat oder vom Ex eine Entschädigungszahlung
für ihre vermeintliche Benachteiligung verlangen können, sondern müssen
für alle Eventualitäten selber vorsorgen - so wie es die Männer schon
immer getan haben!

Frauen wollen die Rundumversorgung der traditionellen Rollenverteilung,
aber gleichzeitig alle Freiheiten der Emanzipation - diesselbe
Einstellung, die manche Jugendliche haben: Darauf bestehen, erwachsen zu
sein und sich von niemanden was sagen zu lassen - aber selbstverständlich
erwarten, das Mami und Papi den "Kleinen" bis zum Sankt Nimmerleinstag
durchfüttert!!!

Solange dieses Unrecht nicht beseitigt ist, bleibt die traditionelle
Rollenverteilung die bessere Lösung.

Bingo! Und da die traditionelle Rollenverteilung passé ist und genausowenig wiederkommt, wie die Monarchie als Staatsform in Deutschland, können wir uns vielleicht darauf einigen, das Unrecht zu beseitigen.

PS: Der von dir als abschreckendes Beispiel geschilderte Fall ist in ganz
anderer Hinsicht interessant:

"Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und
sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der
eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs
Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit
Kindern wüßte sie gar nichts anzufangen. [...] Die Beklagte habe sich beim
ehelichen Verkehr entsprechend verhalten."

Hier gibt eine Frau offen jene Einstellung zu, die auch heute noch die
meisten Frauen haben. Solange Frau eben interessiert daran ist, den Mann
zu behalten, wird fleißig geschauspielert - ist der Mann "gesichert" und
kann nicht mehr entkommen, braucht sie die Fassade nicht mehr
aufrechterhalten!

Du hast ganz offensichtlich meinen Ausgangsbeitrag nicht richtig gelesen. Der Mann hatte behauptet, die Frau habe sich im vorgenannten Sinn geäußert. Die Frau wiederum hatte das bestritten. Wer recht hatte blieb ungeklärt, was den BGH dazu veranlasst hat, die Sache zurückzuverweisen und zwar mit der Vorgabe an das Gericht, noch tiefer und noch detaillierter im Intimleben der zwangsweisen Noch-Ehepartner herumzustochern - *kopfschüttel*.

Man kann es gar nicht hoch genug schätzen, dass das Zerrüttungsprinzip dieser widerlichen Schnüffelei ein wohlverdientes und längst überfälliges Ende gesetzt hat.

Gruß

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Erst denken - dann schreiben

Guildo, Wednesday, 11.10.2006, 00:36 (vor 6481 Tagen) @ Beelzebub

Du willst also die Kinder für etwas bestrafen, was ein Elternteil verbockt
hat. Das ist nicht nur Bullshit und offenbart einen bedenklichen Charakter,
sondern auch absolut unnötig!

Du willst ein Elternteil dafür bestrafen, was ein anderes verbockt hat? Du fragst nicht nach Schuld oder Unschuld - bei dir wird der Täter belohnt und das Opfer noch verhöhnt und wie eine Weihnachtsgans ausgenommen. Du bist derjenige mit einem höchst bedenklichen Charakter - völlig amoralisch und ohne jedes Empfinden für Unrecht. Und stets, wie eine weinerliche Emanze, das Kind als Geisel zur Erpressung von Unterhalt vor sich hertragend! Einfach widerlich!!!!!

Stell dir einen Staat vor, der bei der Verbrechensbekämpfung so vorgehen würde. Geschieht zB. ein Bankraub, dann wird nicht etwa nach dem Täter gefahndet; stattdessen wird 1 Person per Los ausgewählt und wandert für 10 Jahre in den Knast. Dies entspräche deinen barbarischen Rechtsempfinden. Warun nicht gleich den ganzen Stadtteil, in dem das Kind zur Welt kam, in Sippnhaft nehmen - es geht ja schließlich um das Kindeswohl?

Der Unterhaltsanspruch des Kindes steht einzig und alleine dem Kind zu, er
nützt der Mutter also recht wenig. Sie hat nämlich die Verpflichtung,
diesen Unterhalt vollständig für das Kind, d.h. für dessen
Ernährung, Bekleidung, Unterbringung, Schulausbildung etc. zu verwenden.
Verwendet sie stattdessen auch nur einen Teil des Kindesunterhalts
pflichtwidrig für sich, dann kann sie das nicht nur das Sorgerecht kosten,
sie macht sich auch strafbar
nach § 266 StGB. Es
ist also absolut unnötig eine solche miese Regelung zu Lasten der Kinder
zu verfassen; die konsequente Anwendung bestehender Gesetze reicht
völlig.

Das was du da schreibst, glaubst du doch selber nicht: Dies zu kontrollieren und einen Verstoß nachzuweisen ist nahezu unmöglich und erfordert eine engmaschige Überprüfung des Privatleben, die du ja so vehement ablehnst!

Bingo! Und da die traditionelle Rollenverteilung passé ist und
genausowenig wiederkommt, wie die Monarchie als Staatsform in Deutschland,
können wir uns vielleicht darauf einigen, das Unrecht zu beseitigen.

Du bist auf dem Holzweg, wenn du glaubst den Feminismus mit immer weitreicherenden Zugeständnissen überwinden zu können.

Du hast ganz offensichtlich meinen Ausgangsbeitrag nicht richtig gelesen.
Der Mann hatte behauptet, die Frau habe sich im vorgenannten Sinn
geäußert. Die Frau wiederum hatte das bestritten. Wer recht hatte
blieb ungeklärt, was den BGH dazu veranlasst hat, die Sache
zurückzuverweisen und zwar mit der Vorgabe an das Gericht, noch tiefer und
noch detaillierter im Intimleben der zwangsweisen Noch-Ehepartner
herumzustochern - *kopfschüttel*.

Natürlich lügt der Mann und genauso natürlich hat die Frau Recht - ist dein Name nicht vielleicht doch Alice Schwarzer?


> Man kann es gar nicht hoch genug schätzen, dass das Zerrüttungsprinzip

dieser widerlichen Schnüffelei ein wohlverdientes und längst überfälliges
Ende gesetzt hat.

Es ist ja auch viel einfacher, den Mann von vornherein als Schuldigen festzulegen - spart den Steuerzahler viel Geld und kostbare Verhandlungstage.

Gruß

Beelzebub

Gruß - Guildo

--
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(unbekannter Fan von Angeles City)

Kannst du nicht begreifen - oder willst du es nicht?

Beelzebub, Wednesday, 11.10.2006, 02:02 (vor 6480 Tagen) @ Guildo

Du willst also die Kinder für etwas bestrafen, was ein Elternteil

verbockt

hat. Das ist nicht nur Bullshit und offenbart einen bedenklichen

Charakter,

sondern auch absolut unnötig!


Du willst ein Elternteil dafür bestrafen, was ein anderes verbockt hat? Du
fragst nicht nach Schuld oder Unschuld - bei dir wird der Täter
belohnt
und das Opfer noch verhöhnt und wie eine Weihnachtsgans
ausgenommen. Du bist derjenige mit einem höchst bedenklichen
Charakter - völlig amoralisch und ohne jedes Empfinden für Unrecht. Und
stets, wie eine weinerliche Emanze, das Kind als Geisel zur Erpressung von
Unterhalt vor sich hertragend! Einfach widerlich!!!!!

Sag mal, willst du mich verkackeiern? So schwer ist das doch auch wieder nicht, den zu Recht bestehenden Unterhaltsanspruch, den das Kind hat (im Folgenden Kindesunterhalt genannt) von dem leider noch bestehenden Unterhaltsanspruch der Mutter (im Folgenden Mutterunterhalt genannt) zu unterscheiden, der ihr nach einer (abzuschaffenden) Regelung derzeit zusteht, solange sie wegen Betreuung des Kindes nicht arbeitet.

Ich habe hier (für alle außer dir) unmißverständlich gefordert, den Mutterunterhalt rest- und ersatzlos zu streichen.

Und noch mal ganz langsam: eine Frau, die die Ehe aus welchem Grund auch immer aufkündigt, soll von dem Moment an verpflichtet sein, für den eigenen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.

Der Kindesunterhalt aber, der - ich sage es für dich noch mal - ausschließlich dem Kind zusteht, kann davon nicht berührt werden, denn er besteht unabhängig vom Wohlverhalten der Mutter.

Dass der Mann dadurch "ausgenommen" wird ist absoluter Blödsinn. Denn der Mann hat für das Kind nicht mehr - aber auch nicht weniger - zu erbringen, als er erbringen müßte, wenn Mutter und Kind noch mit ihm zusammenlebten. Oder willst du auch während einer funktionierenden Ehe allein die Mutter zum Kindesunterhalt verpflichten?

Stell dir einen Staat vor, der bei der Verbrechensbekämpfung so vorgehen
würde. Geschieht zB. ein Bankraub, dann wird nicht etwa nach dem Täter
gefahndet; stattdessen wird 1 Person per Los ausgewählt und wandert für 10
Jahre in den Knast. Dies entspräche deinen barbarischen Rechtsempfinden.
Warun nicht gleich den ganzen Stadtteil, in dem das Kind zur Welt kam, in
Sippnhaft nehmen - es geht ja schließlich um das Kindeswohl?

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Nach deinem Instinkt jedenfalls (das Wort "Rechtsempfinden" wäre hier selbst in Kombination mit "pervers" verfehlt) müssten in deinem Beispiel, wenn der Bankräuber nicht gefasst wird, dessen Kinder für seine Tat geradestehen.

Der Unterhaltsanspruch des Kindes steht einzig und alleine dem Kind zu,

er

nützt der Mutter also recht wenig. Sie hat nämlich die Verpflichtung,
diesen Unterhalt vollständig für das Kind, d.h. für dessen
Ernährung, Bekleidung, Unterbringung, Schulausbildung etc. zu

verwenden.

Verwendet sie stattdessen auch nur einen Teil des Kindesunterhalts

pflichtwidrig für sich, dann kann sie das nicht nur das Sorgerecht

kosten,

sie macht sich auch strafbar
nach § 266 StGB.

Es

ist also absolut unnötig eine solche miese Regelung zu Lasten der

Kinder

zu verfassen; die konsequente Anwendung bestehender Gesetze reicht
völlig.


Das was du da schreibst, glaubst du doch selber nicht: Dies zu
kontrollieren und einen Verstoß nachzuweisen ist nahezu unmöglich und
erfordert eine engmaschige Überprüfung des Privatleben, die du ja so
vehement ablehnst!

Würde man bei allen Delikten, die schwierig nachzuweisen sind, von der Verfolgung absehen, dann könnte man mindestens das halbe StGB streichen.

Bingo! Und da die traditionelle Rollenverteilung passé ist und
genausowenig wiederkommt, wie die Monarchie als Staatsform in

Deutschland,

können wir uns vielleicht darauf einigen, das Unrecht zu beseitigen.


Du bist auf dem Holzweg, wenn du glaubst den Feminismus mit immer
weitreicherenden Zugeständnissen überwinden zu können.

Und du lebst im Wolkenkuckucksheim, wenn du glaubst, eine antiquierte Gesellschaftsordnung "wieder" herstellen zu können, die so, wie du es dir vorstellst, ohnehin nie existiert hat.

Du hast ganz offensichtlich meinen Ausgangsbeitrag nicht richtig

gelesen.

Der Mann hatte behauptet, die Frau habe sich im vorgenannten

Sinn

geäußert. Die Frau wiederum hatte das bestritten. Wer recht

hatte

blieb ungeklärt, was den BGH dazu veranlasst hat, die Sache
zurückzuverweisen und zwar mit der Vorgabe an das Gericht, noch tiefer

und

noch detaillierter im Intimleben der zwangsweisen Noch-Ehepartner
herumzustochern - *kopfschüttel*.


Natürlich lügt der Mann und genauso natürlich hat die Frau Recht - ist
dein Name nicht vielleicht doch Alice Schwarzer?

Habe ich nie behauptet - du hast offensichtlich immer noch nicht richtig gelesen.

Man kann es gar nicht hoch genug schätzen, dass das Zerrüttungsprinzip
dieser widerlichen Schnüffelei ein wohlverdientes und längst

überfälliges

Ende gesetzt hat.


Es ist ja auch viel einfacher, den Mann von vornherein als Schuldigen
festzulegen - spart den Steuerzahler viel Geld und kostbare
Verhandlungstage.

Dito

Die APO ist an allem schuld!

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

feministische Hirnverklemmung?

Guildo, Wednesday, 11.10.2006, 23:49 (vor 6480 Tagen) @ Beelzebub

Ich habe keine Lust mehr dein femifaschistisches Gewäsch noch weiter zu kommentieren, nur ein paar Beispiele gebe ich dir noch mit auf den Weg - vielleicht wachst du ja eines Tages auf...

1) Ein lesbisches Pärchen will Kinder. Adoptieren ist nicht möglich, also wird ein Mann gesucht, den eine die liebende Frau vorspielt. Kaum ist das Kind da, holt sie ihre Freundin zu sich und schmeißt den nun lästig gewordenen Mann raus. Natürlich musste der so Betrogene für das Kind Unterhalt zahlen...

2) Eine Frau vergewaltigt einen Minderjährigen. Sie wird von ihm schwanger und trägt auch das Kind aus. Einige Jahre später, der Junge ist inzwischen volljährig, soll der so unfreiwillig zum Vater gemachte auch noch Unterhalt für das Kind zahlen...

3) Boris Becker lässt sich von einer Schlampe, ähhh... ich meinte Model, in der Besenkammer einen blasen. Sie hilft mit ihren Patschehändchen ein bisschen nach, und schon ist sie schwanger und der Boris darf löhnen. Natürlich nur Kindesunterhalt und selbstverständlich wird alles nur für die kleine Anna ausgegeben. Das völlig unbekannte Model lebt nun im Luxus - dank Kindesunterhalt...

Wer diese feministischen Schweinereien auch noch gutheißt, dem ist nicht mehr zu helfen!

[image]

--
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(unbekannter Fan von Angeles City)

Antwort an alle außer Guildo

Beelzebub, Thursday, 12.10.2006, 02:30 (vor 6479 Tagen) @ Guildo

Ich habe keine Lust mehr dein femifaschistisches Gewäsch noch weiter zu
kommentieren, nur ein paar Beispiele gebe ich dir noch mit auf den Weg -
vielleicht wachst du ja eines Tages auf...

1) Ein lesbisches Pärchen will Kinder. Adoptieren ist nicht möglich, also
wird ein Mann gesucht, den eine die liebende Frau vorspielt. Kaum ist das
Kind da, holt sie ihre Freundin zu sich und schmeißt den nun lästig
gewordenen Mann raus. Natürlich musste der so Betrogene für das Kind
Unterhalt zahlen...

2) Eine Frau vergewaltigt einen Minderjährigen. Sie wird von ihm schwanger
und trägt auch das Kind aus. Einige Jahre später, der Junge ist inzwischen
volljährig, soll der so unfreiwillig zum Vater gemachte auch noch
Unterhalt für das Kind zahlen...

3) Boris Becker lässt sich von einer Schlampe, ähhh... ich meinte Model,
in der Besenkammer einen blasen. Sie hilft mit ihren Patschehändchen ein
bisschen nach, und schon ist sie schwanger und der Boris darf löhnen.
Natürlich nur Kindesunterhalt und selbstverständlich wird alles nur für
die kleine Anna ausgegeben. Das völlig unbekannte Model lebt nun im Luxus
- dank Kindesunterhalt...

Solche Fälle kommen ja bekanntlich alle Tage vor. Und wenn sie denn vorkommen sollten, wären sie über eine Schadenersatzregelung lösbar - ausgenommen der von Boris Becker. Der müßte sich - ganz zu Recht - vom Gericht den guten Rat anhören, künftig besser aufzupassen, wohin er seinen Schniedelwutz steckt. Näheres lass dir von einem Anwalt erklären, ich habe keine Lust mehr, den Nachhilfelehrer für einen begriffsstutzigen Holzkopf zu machen, der sich, wie ein orthodox-dogmatischer Marxist alter Schule, schlicht weigert, Fakten zur Kenntnis zu nehmen, die nicht in seine Zigarrenschachtelwelt passen.

Der folgende Beitrag richtet sich daher nicht an Guildo.

Da ich seinen gesammelten Schwachsinn - auch in diesem Beitrag - nicht unwidersprochen stehen lassen will, seien folgende Zeilen an diejenigen Mitleser gerichtet, bei denen kein Brett vorm Kopf den Verstand beeinträchtigt.

Was den Normalfall betrifft, also den, dass eine Frau mit Kind von der Ehe plötzlich genug hat und mitsamt Kind ihrer Wege geht (und aus irgendeinem Grunde das Sorgerecht erhält), so kann bei Beibehaltung des Anspruches auf Kindesunterhalt (wohlgemerkt nur des Kindesunterhalts, die Mutter soll keinen Cent bekommen) von einer Ausplünderung des Vaters keine Rede sein.

Hierzu ein Zahlenbeispiel: Frau verläßt Mann, nimmt Kind mit. Der Vater braucht der Mutter keinen Unterhalt zu zahlen, sondern nur dem Kind und zwar in Höhe des hälftigen Betrages, der dem Kind nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle zusteht. Die andere Hälfte des Kindesunmterhalts hat die Mutter zu leisten. Woher sie das nimmt, das ist ihre Sache und nicht die des Vaters.

Hat der Vater ein Monatsnettoeinkommen zwischen 1.700 ? und 1.900 ?, so müßte er zahlen:

für ein Kind bis zu 5 Jahren: 123,50 ? monatlich

für ein Kind bis zu 11 Jahren: 149,50 ? monatlich

für ein Kind bis zu 17 Jahren: 176,50 ? monatlich

für ein Kind über 18 Jahre: 203 ? monatlich (wenn das "Kind" noch in Ausbildung ist und kein eigenes Geld verdient)

Eine "üppig sprudelnde Geldquelle" sieht anders aus.

Der Vater steht jedenfalls kein Stück schlechter da, als während der (intakten) Ehe, denn auch da musste er zumindest teilweise für das Kind aufkommen (wären Klaus_z's Phantasien Realität, hätte er für das Kind alleine aufkommen müssen und für die Frau noch dazu). Zudem hat er jetzt die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Geldes durch geringere Lebenshaltungskosten an anderer Stelle wieder hereinzubekommen. Etwa durch Bezug einer kleineren Wohnung, denn ein Kinderzimmer braucht er nicht mehr. Oder dadurch, dass er die spritfressende Familienkutsche durch einen kleineren Wagen mit weniger Benzindurst ersetzt.

Und "weggepfändetes Klopapier" wäre auch nicht zu befürchten. Das müsste eigentlich sogar Guildo klar sein - wäre da nicht das Brett vor seinem Schädel.

DaPis & DiMsaas

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Zerrüttungsprinzip => Belohnter Vertragsbruch (oT)

Rainer ⌂, Tuesday, 10.10.2006, 02:51 (vor 6481 Tagen) @ Beelzebub

.

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Hast du auch Argumente drauf - oder nur hohle Phrasen?(oT)

Beelzebub, Tuesday, 10.10.2006, 23:21 (vor 6481 Tagen) @ Rainer

.

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Ja

Rainer ⌂, Wednesday, 11.10.2006, 00:06 (vor 6481 Tagen) @ Beelzebub

Hallo

Die Ehe ist in unserem Recht ein komplexes Vertragswerk. Das Zerrüttungsprinzip macht das ganze Vertragswerk nichtig, bedeutet die Verpflichtung eine Ehe einzugehen wird unsinnig. Das Vertragswerk ist nicht das Papier wert auf dem es steht.

Juristischer Käse, so zu sagen.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Na also, warum nicht gleich so

Beelzebub, Wednesday, 11.10.2006, 01:20 (vor 6480 Tagen) @ Rainer

Hallo

Die Ehe ist in unserem Recht ein komplexes Vertragswerk. Das
Zerrüttungsprinzip macht das ganze Vertragswerk nichtig, bedeutet die
Verpflichtung eine Ehe einzugehen wird unsinnig. Das Vertragswerk ist
nicht das Papier wert auf dem es steht.

Juristischer Käse, so zu sagen.

Rainer

Sawadee,

Recht hast du, die Ehe ist heute ein Vertragsverhältnis. Und das ist bereits das Ergebnis eines harten Kampfes gegen reaktionäre Kleriker, die eine Ehe als "Sakrament" behandelt wissen wollten.

Es gibt aber keine "Verpflichtung, eine Ehe einzugehen". Wahrscheinlich meinst du die Pflichten, die die Ehepartner gegeneinander haben. Die gelten selbstverständlich, so lange die Ehe dauert, d.h. so lange der Vertrag ungekündigt läuft. Wollte man aber aus der Kündbarkeit eines Vertrages dessen Wertlosigkeit herleiten, dann wären praktisch alle Verträge wertlos, weil nun mal so gut wie alle Verträge kündbar sind. Und wird ein Vertrag gekündigt, dann enden auch die gegenseitigen Verpflichtungen. Auch bei Miet- oder Arbeitsverträgen haben die Vertragspartner nur Rechte und Pflichten, solange das Vertragsverhältnis andauert.

Das einzige, worüber wir uns uneinig sind, sind die Kündigungsmodalitäten. Warum aber eine Kündigung ein "Vertragsbruch" sein soll, ist mir nicht nachvollziehbar.

Und was die Kündigungsmodalitäten betrifft, so halte ich es nun mal für angemessener, den Ehepartner, der nicht mehr will, seiner Wege gehen zu lassen, weil ich eine mit Zwang zusammengehaltene Ehe für menschenunwürdig erachte - für beide Seiten.

Gruß

Beelzebub

--
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Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Na also, warum nicht gleich so

Nikos, Athen, Wednesday, 11.10.2006, 13:19 (vor 6480 Tagen) @ Beelzebub

Hai Belzi.

findest Du, daß Frauen auch Pflichten haben beim Aufkündigen des Ehevertrags?

Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Na also, warum nicht gleich so

Beelzebub, Wednesday, 11.10.2006, 22:43 (vor 6480 Tagen) @ Nikos

Hai Belzi.

findest Du, daß Frauen auch Pflichten haben beim Aufkündigen des
Ehevertrags?

Nikos

Sawadee Niki

selbstverständlich finde ich das. Habe es hier doch schon oft genug gesagt. Aber bitte, sage ich es halt noch mal:

Eine Frau, die die Ehe aufkündigt, sollte von dem Moment an die Pflicht haben, für ihren Lebensunterhalt eigenverantwortlich in vollem Umfang selbst zu sorgen.

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Na also, warum nicht gleich so

Nikos, Athen, Thursday, 12.10.2006, 01:42 (vor 6479 Tagen) @ Beelzebub

Eine Frau, die die Ehe aufkündigt, sollte von dem Moment an die Pflicht

haben, für ihren Lebensunterhalt eigenverantwortlich in vollem Umfang
selbst zu sorgen<<

Eine schöne Vision, keine Frage. Doch "wieviel Kinder müssen noch eingemauert werden, damit die Brücke endlich hält?"

Mein Kind sitzt schon ganz fest durch Beton und Steine am Brückenfundament fest. Ich hoffe nur, daß mein Kind später klug genug sein wird, das alles zu verstehen. Wieviele noch? Deine vielleicht?

Nikos
P.S. Ich gehe davon aus, daß Du die deutsche Realität kennst

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Na also, warum nicht gleich so

Beelzebub, Thursday, 12.10.2006, 02:39 (vor 6479 Tagen) @ Nikos

Eine Frau, die die Ehe aufkündigt, sollte von dem Moment an die Pflicht

haben, für ihren Lebensunterhalt eigenverantwortlich in vollem Umfang
selbst zu sorgen<<


Eine schöne Vision, keine Frage. Doch "wieviel Kinder müssen noch
eingemauert werden, damit die Brücke endlich hält?"

Mein Kind sitzt schon ganz fest durch Beton und Steine am Brückenfundament
fest. Ich hoffe nur, daß mein Kind später klug genug sein wird, das alles
zu verstehen. Wieviele noch? Deine vielleicht?

Ich habe es vorgezogen, nicht zuletzt auch angesichts der derzeit nicht gerade rosigen Situation der Väter in Deutschland, keine Kinder zu zeugen. Und ich musste mir nicht mal was dabei vergeben, denn es gibt - zum Glück! - eine reichhaltige Auswahl an Verhütungsmitteln.

Nikos
P.S. Ich gehe davon aus, daß Du die deutsche Realität kennst

Die kenne ich. Aber dass sich auch die scheinbar festgefügteste Realität plötzlich und unerwartet sehr schnell und sehr grundlegend ändern kann, das haben wir in Deutschland Anno 1989 gelernt.

Gruß

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Na also, warum nicht gleich so

Maesi @, Tuesday, 17.10.2006, 01:57 (vor 6474 Tagen) @ Beelzebub

Hallo Beelzebub

Die Ehe ist in unserem Recht ein komplexes Vertragswerk. Das
Zerrüttungsprinzip macht das ganze Vertragswerk nichtig, bedeutet die
Verpflichtung eine Ehe einzugehen wird unsinnig. Das Vertragswerk ist
nicht das Papier wert auf dem es steht.

Juristischer Käse, so zu sagen.


Recht hast du, die Ehe ist heute ein Vertragsverhältnis. Und das ist
bereits das Ergebnis eines harten Kampfes gegen reaktionäre Kleriker, die
eine Ehe als "Sakrament" behandelt wissen wollten.

Die kirchliche Ehe ist auch heute noch ein Sakrament. Daran aendert auch nichts, dass die meisten kirchlichen Trauungen zur inhaltsleeren Folklore verkommen sind.

Es gibt aber keine "Verpflichtung, eine Ehe einzugehen". Wahrscheinlich
meinst du die Pflichten, die die Ehepartner gegeneinander haben. Die
gelten selbstverständlich, so lange die Ehe dauert, d.h. so lange der
Vertrag ungekündigt läuft. Wollte man aber aus der Kündbarkeit eines
Vertrages dessen Wertlosigkeit herleiten, dann wären praktisch alle
Verträge wertlos, weil nun mal so gut wie alle Verträge kündbar sind. Und
wird ein Vertrag gekündigt, dann enden auch die gegenseitigen
Verpflichtungen. Auch bei Miet- oder Arbeitsverträgen haben die
Vertragspartner nur Rechte und Pflichten, solange das Vertragsverhältnis
andauert.

Es geht nicht um die Kuendbarkeit des Vertrags sondern um Vertragsbruch. Selbstverstaendlich duerfen auch kuendbare Vertraege nicht gebrochen werden; liegt Vertragsbruch vor, kann der Geschaedigte vor Gericht ziehen und erhaelt gegebenenfalls Schadenersatz. Vertrag und die rechtliche Einklagbarkeit von Vertragsinhalten bilden eine untrennbare Einheit. Ein Vertrag, dessen Bruch keinerlei Rueckwirkung auf den Vertragsbrecher zeitigt, ist sinnlos. Rainer hat voellig Recht: die Ehe ist im Sinne des geltenden Scheidungsrechts ein vollkommen obsoleter 'Vertrag', da der Vertragsbruch in der Rechtspraxis des Zerruettungsprinzips keinerlei Rolle spielen darf, es sei denn es handle sich um regelrechte Straftaten.

Das einzige, worüber wir uns uneinig sind, sind die Kündigungsmodalitäten.
Warum aber eine Kündigung ein "Vertragsbruch" sein soll, ist mir nicht
nachvollziehbar.

Nicht die Kuendigung sondern allfaelliges ehewidriges Verhalten. Ein Vertragsverhaeltnis kann normalerweise durch zwei Moeglichkeiten beendet werden: durch Kuendigung oder durch Vertragsbruch. Das alte Scheidungsrecht kannte nur den Vertragsbruch als Moeglichkeit das eheliche Vertragsverhaeltnis zu beenden. Logisch waere gewesen, eine ordentliche Vertragskuendigung zu ermoeglichen; die nachehelichen Pflichten haetten dann entweder neu ausgehandelt und in einem Scheidungsfolgenvertrag niedergelegt werden muessen oder aber (noch besser) die Scheidungsfolgenklauseln waeren bereits Bestandteil des urspruenglichen Ehevertrages und erhielten mit der Scheidung Gueltigkeit, wobei fuer eine allenfalls notwendige Trennungszeit Uebergangsbestimmungen in Kraft traeten.

Die Schoepfer des neuen Scheidungsrechts sind jedoch einen anderen Weg gegangen: der Vertrag kann legal gebrochen werden (herbeigefuehrte Trennung); nachdem der vertragsbruechige Zustand eine bestimmte Zeitdauer bestanden hat, gilt die Zerruettung als offenkundig, worauf dann auch der (bereits vorgaengig gebrochene) Vertrag endlich 'gekuendigt' werden kann. Das ist doch Schwachsinn hoch drei! Man uebertrage eine solche 'Kuendigungspraxis' mal auf das Mietrecht oder das Arbeitsrecht, Rote Koepfe bei den Beteiligten und jede Menge unnoetiger juristischer Zoff waeren die Folge.

Entlarvend dabei ist auch das Beibehalten einer Gerichtsverhandlung am Ende der Ehe. Wenn es sich bei der Scheidung um eine normale Vertragskuendigung handelt, wieso benoetigt man eine Gerichtsverhandlung? Und was soll vor einem Gericht anderes verhandelt werden, als ein Rechtsstreit? Die Unlogik des Scheidungsrechts von 1977 ist geradezu mit Haenden zu greifen.

Und was die Kündigungsmodalitäten betrifft, so halte ich es nun mal für
angemessener, den Ehepartner, der nicht mehr will, seiner Wege gehen zu
lassen, weil ich eine mit Zwang zusammengehaltene Ehe für menschenunwürdig
erachte - für beide Seiten.

Schoen waer's! Durch das Unterhaltsrecht laesst man den 'Ehepartner eben nicht seiner Wege gehen' sondern bindet die beiden auch weiterhin vertraglich aneinander; was ist das Unterhaltsrecht anderes als ein Zwang.


Gruss

Maesi

Na also, warum nicht gleich so

Rainer ⌂, Tuesday, 17.10.2006, 03:09 (vor 6474 Tagen) @ Maesi

Hallo

Schoen waer's! Durch das Unterhaltsrecht laesst man den 'Ehepartner eben
nicht seiner Wege gehen' sondern bindet die beiden auch weiterhin
vertraglich aneinander; was ist das Unterhaltsrecht anderes als ein
Zwang.

Bei realistischer Betrachtung gibt es bei uns überhaupt kaine Scheidung. Nur eine (rechtlich abgesegnete) Trennung von Tisch und Bett.

Wenn man sich mit einem Moslem über unser Recht unterhält, behauptet dieser recht schnell das die christliche Religion mächtigen Einfluss auf unsere Gesetze hat und eine Trennung von Kirche und Staat defakto nicht existiert.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Na also, warum nicht gleich so

Maesi @, Wednesday, 18.10.2006, 02:04 (vor 6473 Tagen) @ Rainer

Hallo Rainer

Bei realistischer Betrachtung gibt es bei uns überhaupt kaine Scheidung.
Nur eine (rechtlich abgesegnete) Trennung von Tisch und Bett.

Da hast Du natuerlich voellig Recht. Die buergerliche Zivilehe war in ihrem Kern nie etwas anderes als ein Unterhaltsrecht, das um einige 'Benefits' angereichert wurde, damit der wirtschaftliche Versorger (normalerweise der Mann) sozusagen 'gekoedert' werden konnte, die Ehe ueberhaupt einzugehen. Ziel der Ehe war die wirtschaftliche und rechtliche Absicherung der Familie; Ehe war also nichts anderes als die Verrechtlichung der Familiensituation, deshalb wurden Ehe und Familie als untrennbare Einheit betrachtet. Der unterhaltsrechtliche Kern der buergerlichen Ehe wurde im neuen Scheidungsrecht herausgeloest und von saemtlichen familialen Gegenleistungen (v.a. der familialen Loyalitaet) entkoppelt. So gesehen gibt es tatsaechlich gar keine richtige Scheidung. Wie lange eine solch asymmetrische Verteilung pseudo-ehelicher Pflichten sich in der Bevoelkerung wird halten koennen, wird die Zukunft weisen.

Die Alternative zur formellen Ehe, die formlose Partnerschaft, wird immer oefter ergriffen. Allerdings bemueht man sich staatlicherseits unter dem Etikett 'Gleichstellung' darum, die ehelichen Unterhaltspflichten in vollem Umfang auch auf nichteheliche Partnerschaften auszudehnen. Auch hier ist man offensichtlich bestrebt, erneut eine Einheit zwischen Familie und Partnerschaft zu schaffen, so wie es die Vaeter des alten buergerlichen Eherechts mit der Zivilehe schon taten; bloss wird die neue 'unterhaltsrechtliche Zwangspartnerschaft' nicht mehr als Ehe bezeichnet - ein simpler Etikettenschwindel. Da die staatlich sehr strikt verordnete und vollzogene asymmetrische Unterhaltspflicht sich am Vorhandensein von Kindern orientiert, ist der naechste logische Schritt der 'eheunwilligen' Buerger (v.a. auch der besonders davon betroffenen Maenner) der Verzicht auf Kinder. In dieser Umbruchphase befinden wir uns derzeit.

Wenn man sich mit einem Moslem über unser Recht unterhält, behauptet
dieser recht schnell das die christliche Religion mächtigen Einfluss auf
unsere Gesetze hat und eine Trennung von Kirche und Staat defakto nicht
existiert.

Natuerlich hatte die christliche Religion frueher erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung, indem sie die Gesetzgeber und die gesamte Bevoelkerung gepraegt hatte. Daraus eine fehlende Trennung von Kirche und Staat abzuleiten, ist allerdings abenteuerlich. Hier werden eine die Bevoelkerung praegende (christliche) Religion mit weltlicher Staatsmacht munter zusammengemischt. Trennung von Kirche und Staat bedeutet nichts anderes als getrennte organisatorische Strukturen von sowie getrennte Aufgabenzuteilungen an Kirche und Staat. Auch wenn es die meisten wohl kaum glauben moegen, in der christlichen Tradition waren Staat und Religion organisatorisch immer getrennt, wenn man von politisch unbedeutenden Fuerstbistuemern sowie vom katholischen Kirchenstaat oder auch vom 'protestantischen Gegenrom' des calvinistischen Genf absieht, wo geistliche Wuerdentraeger jeweils eine Doppelrolle als geistliche und weltliche Fuehrer innehatten. Dass geistliche Wuerdentraeger immer wieder Einfluss auf die politischen Fuehrer ausuebten und vice versa, steht auf einem anderen Blatt, hat aber mit der Trennung von Kirche und Staat nichts zu tun. Aus dieser Sicht besteht uebrigens auch in den weitaus meisten muslimischen Staaten eine Trennung zwischen geistlichen Organisationen und dem Staat, auch wenn natuerlich der Islam normalerweise eine sehr zentrale praegende Rolle in der jeweiligen Kultur einnimmt. Dazu kommt, dass im Islam eine spezifisch religioese Rechtsprechung (Scharia) auch fuer weltliche Delikte existiert, was es im christlichen Abendland so nie gab.


Gruss

Maesi

Na also, warum nicht gleich so

Nikos, Athen, Tuesday, 17.10.2006, 18:22 (vor 6474 Tagen) @ Maesi

Man uebertrage eine solche

'Kuendigungspraxis' mal auf das Mietrecht oder das Arbeitsrecht, Rote
Koepfe bei den Beteiligten und jede Menge unnoetiger juristischer Zoff
waeren die Folge<<

Genau! Ich zahle drei Jahre lang keine Miete. Dann schreibe ich dem Vermieter "Nun bin ich aus dem Mietvertrag raus, da ich drei Jahre keine Miete bezahlt habe, gehe ich davon aus, daß ich auch in Zukunft keine Miete zahlen werde. Ich bleibe dennoch in der Wohnung!"

Etwa so?

Dummdreist

Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Na also, warum nicht gleich so

Maesi @, Wednesday, 18.10.2006, 02:09 (vor 6473 Tagen) @ Nikos

Hallo Nikos

Man uebertrage eine solche

'Kuendigungspraxis' mal auf das Mietrecht oder das Arbeitsrecht, Rote
Koepfe bei den Beteiligten und jede Menge unnoetiger juristischer Zoff
waeren die Folge<<


Genau! Ich zahle drei Jahre lang keine Miete. Dann schreibe ich dem
Vermieter "Nun bin ich aus dem Mietvertrag raus, da ich drei Jahre keine
Miete bezahlt habe, gehe ich davon aus, daß ich auch in Zukunft keine
Miete zahlen werde. Ich bleibe dennoch in der Wohnung!"

Etwa so?

Ja, Nikos, exakt so. Vergiss dabei nicht, die unselige Zerruettung zwischen Dir und Deinem Vermieter hervorzuheben.

Dummdreist

Genau. Leider (oder vielmehr zum Glueck) funktioniert das nur bei Ehen.


Gruss

Maesi

Das Zerrüttungsprinzip ist besser als sein Ruf

Scipio Africanus, St.Gallen, Tuesday, 10.10.2006, 15:28 (vor 6481 Tagen) @ Beelzebub

Das "Zerrüttungsprinzip" besagt faktisch, dass die Ehe jederzeit aufgelöst werden kann.

Solange die ehe kinderlos bleibt und kein nachehelicher Unterhalt bezahlt werden muss, ist dagegen nichts einzuwenden.
Bleibt die Ehe nicht kinderlos, dann bleibt dem Vater nur eine Sicherheit, nämlich die Sicherheit, materiell für den Unterhalt der Kinder und gegebenenfalls für die Frau sorgen zu müssen. Diesen Pflichten stehen keine angemessenen Rechte mehr gegenüber. In der gängigen Rechtspraxis kann der Vater jederzeit aus der Familie ausgegrenzt werden. Unter diesen Umständen wird das "Zerrüttungsprinzip" zum Willkürinstrument der Mutter, dem der Vater unterstellt ist.

Somit besteht ein eklatantes Machtgefälle zu Ungunsten des Vaters. Die amoklaufenden Väter, die ab und zu in den Medien für Aufsehen sorgen, sind das Resultat eines diskriminierenden und entwürdigenden Eheunrechts, der durch die Rechtspraxis geschaffenen strukturellen Gewalt.

Naheliegend wäre es, dass derjenige oder diejenige die Familie verlässt, welche(r) nicht mehr bereit ist, die Ehe fortzuführen. Klage auf Unzumutbarkeit oder einvernehmliche Lösungen wären möglich.

Doch wir wollens mal nicht übertreiben mit der Gleichberechtigung, denn wir wissen tief in unserem Innersten doch alle, dass Kinder zur Mutti gehören ...

Das Zerrüttungsprinzip ist besser als sein Ruf

Besserwisser, Tuesday, 10.10.2006, 16:54 (vor 6481 Tagen) @ Beelzebub

Die Einführung des Zerrüttungsprinzips ist prinzipiell gut, da sie den Ehepartnern die Option lässt. (Einer besonderen Prüfung bedürfte der Fall einer Ehe mit Kindern.) Die Ausweitung des Zerrütungsprinzips auf die nachehelichen Ansprüche, bzw. der Wegfall des Schuldprinzips zugunsten einer Generalverpflichtung des wirtschaftlich stärkeren Partners - in 9/10 Fällen der Mann - ist kodifiziertes Unrecht.

Gratuliere! Wenigstens einer, der zu differenzieren weiß

Beelzebub, Tuesday, 10.10.2006, 22:23 (vor 6481 Tagen) @ Besserwisser

Die Einführung des Zerrüttungsprinzips ist prinzipiell gut, da sie den
Ehepartnern die Option lässt. (Einer besonderen Prüfung bedürfte der Fall
einer Ehe mit Kindern.) Die Ausweitung des Zerrütungsprinzips auf die
nachehelichen Ansprüche, bzw. der Wegfall des Schuldprinzips zugunsten
einer Generalverpflichtung des wirtschaftlich stärkeren Partners - in 9/10
Fällen der Mann - ist kodifiziertes Unrecht.

Das Zerrüttungsprinzip im eigentlichen Sinn findet ja auch nur bei der Frage der Ehescheidung Anwendung. Siehe § 1565 BGB. Dort heißt es in Absatz 1: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Gegen diese Regelung ist nichts, aber auch gar nichts zu sagen. Das Gericht hat sich einzig und allein mit der Frage zu beschäftigen, ob noch eine eheliche Gemeinschaft besteht oder nicht. Der Grund, aus dem die Gemeinschaft nicht mehr besteht, das geht keinen Außenstehenden was an, am allerwenigsten den Staat und seine Institutionen. Von scheidungswilligen Eheleuten zu verlangen, dass sie ihr Intimleben bis ins kleinste Detail im Gerichtssaal ausbreiten ist schlichtweg menschenunwürdig!

Strikt von den rechtlichen Voraussetzungen der Ehescheidung zu trennen ist das Unterhaltsrecht. Hier gilt nicht das Zerrütungsprinzip, sondern etwas, was man als "Bedürftigkeitsprinzip" bezeichnen könnte. Es basiert auf dem Grundsatz, dass der geschiedene Ehegatte Anspruch auf Unterhalt hat, der des Unterhalts bedarf (m.a.W. eine Lizenz zum Schmarotzen). Das Unterhaltsrecht ist in §§ 1569 - 1586b BGB geregelt. Problematisch und für viele geschiedene Väter ein übles Verhängnis ist vor allem § 1570 BGB: Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.

Das Unterhaltsrecht (nicht das Scheidungsrecht) ist in der Tat ein absolut unzeitgemäßer Anachronismus, der dringendst beseitigt gehört. Das Bemerkenswerte an der Regelung des § 1570 BGB ist übrigens, dass sie erkennbar auf einem Frauenbild beruht, das normalerweise von Femis erbittert bekämpft wird: die Frau, die nicht arbeiten kann, weil sie sich hauptamtlich um Kind(er) kümmern muss. Und genau darin liegt eine große Chance!

Sieht denn keiner, dass hier eine der verwundbarsten Stellen der elendigen feministischen Leere völlig ungeschützt freiliegt? Hier besteht eine wunderbare Möglichkeit, dieser Drecksideologie einen Schlag zu versetzen, von dem sie sich so bald nicht wieder erholen wird!

Alles, was dazu nötig ist, ist die immer wieder gebetsmühlenhaft vorgetragene Forderung nach "Vereinbarkeit von Kind & Karriere" zu erfüllen. Ist nämlich das Land erst mal flächendeckend mit ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen überzogen, dann hat die feministische Ideologie einer rest- und ersatzlosen Streichung des nachehelichen Unterhaltsanspruches nichts mehr entgegenzusetzen. Sie hat uns schließlich jahrzehntelang immer wieder vorgejammert, dass nur die fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen die Frauen daran hindern, sich im Beruf zu verwirklichen und Karriere zu machen.

Und dann ist, wie schon im feministischen Vorzeigeland Schweden, Schluss mit der Unterhaltsschmarotzerei, dann haben die Femis das, was sie (angeblich) immer gewollt haben - und sie werden damit bestimmt nicht lange froh sein.

Ich halte jede Wette, dass es im Femilager Heulen und Zähneklappern geben wird, wenn die erst mal gemerkt haben, dass Karrieremachen in erster Linie haufenweise harte Arbeit bedeutet, die noch härter wird durch das Wissen, dass das, will mal sagen "frauenspezifische zweite soziale Netz" nicht mehr da ist, welches darin besteht, dass, wenn's mit der Karriere doch nicht so recht klappt, zur Not immer noch die Auffangposition "Hausfrau und Mutter" bezogen werden kann, die von Männe finanziert wird.

Es wird bestimmt nicht lange dauern, dann werden sich Radabfems finden, die die flächendeckende Einführung von Kitas und Ganztagsschulen als Resultat einer patriarchalischen Verschwörung bejammern, deren finsteres Ziel es war, die Frauen ihres Grundrechts auf's Schmarotzen zu berauben.

Und wenn Kinder nicht mehr als Geiseln genommen werden können, mit denen Ex-Ehemännern fette Unterhaltszahlungen abgepreßt werden können, dann wird garantiert auch das Interesse scheidungswilliger Frauen am möglichst alleinigen Sorgerecht spürbar nachlassen.

Wie ich immer & immer wieder sage: die beste Möglichkeit, den Feminismus zu erledigen, ist, ihm eine kräftige Dosis seiner eigenen Medizin zu verpassen!

DaPis & DiMsaas

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Für eine Scheidung bedarf es keiner Zerrüttung

Moment mal, Thursday, 12.10.2006, 01:35 (vor 6479 Tagen) @ Beelzebub

Es ist hier in letzter Zeit immer mal wieder mehr oder weniger heftige
Kritik an dem seit 1976 geltenden Scheidungsrecht geübt worden, in dem das
Zerrüttungsprinzip (an Stelle des bis dahin geltenden Schuldprinzips) als
Voraussetzung für eine Ehescheidung festgelegt wurde.

Um geschieden zu werden muss die Ehe nicht zerrüttet sein. Deshalb ist es Unfug vom Zerrüttungsprinzip zu sprechen.

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